„Mehr Demokratie“ fordert Teilnahme von 17-Jährigen an der Europawahl

In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des Bundeswahlleiters 64,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Mit den 17-Jährigen kämen rund 540.000 Menschen hinzu. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) kommt zu dem Ergebnis, dass der Wahlrechtsausschluss von 17-Jährigen bei der Europawahl verfassungswidrig ist.

„Dem Islam einen fairen Platz in der Gesellschaft anbieten!“

„Die bis heute geltenden Regelungen der Weimarer Verfassung von 1919 über das Verhältnis von Staat und Religion versetzen uns auch zukünftig in die Lage, flexibel mit der veränderten Situation umzugehen“, so der Münsteraner Rechtswissenschaftler Hinnerk Wißmann. Es handele sich um ein dezidiert modernes Modell: Danach habe der Staat zu allen Religions- und allen Weltanschauungsgemeinschaften denselben Abstand zu wahren, gleichzeitig erkenne er die Bedeutung von Religion an und fördere sie. Die Rechtspraxis sei gefordert, dem Islam, an den 1919 noch niemand gedacht habe, einen fairen Platz in der Gesellschaft anzubieten; nicht-religiöse Menschen sollten nicht „religiös überwältigt“ werden.

Reporter ohne Grenzen: Ukrainische Regierung darf freie Berichterstattung nicht behindern

Besonders investigativ arbeitende Journalistinnen und Journalisten stehen in der Ukraine unter Druck: Sicherheitsdienste von Oligarchen beschatten Redaktionen; Regierungsbeamte versuchen, kritische Recherchen zu verhindern; die Generalstaatsanwaltschaft will den Quellenschutz aufweichen. Immer öfter werden Medienschaffende mit Gewalt an ihrer Arbeit gehindert. „Die ukrainischen Behörden sollten zur Wahlberichterstattung auch Reporterinnen und Reporter einreisen lassen, die in ihren Berichten nicht der Regierungslinie folgen§, fordert Reporter ohne Grenzen-Geschäftsführer Christian Mihr.

Attac will Gemeinnützigkeit vor Verfassungsgericht verteidigen

Sollte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit von Attac Bestand haben, droht das Gemeinnützigkeitsrecht zu einem Instrument zu verkommen, mit dem Regierung und politische Parteien unliebsame Organisationen an die Kandare nehmen. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist entschlossen, die Gemeinnützigkeit von selbstlosem politischem Engagement notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen: „Welche Rolle Nichtregierungsorganisationen und außerparlamentarisches politisches Engagement in unserer Gesellschaft spielen sollen, ist eine politische Frage, deren Beantwortung nicht den Finanzämtern überlassen werden darf.“

Attac nach Urteil zu Gemeinnützigkeit: Jetzt erst recht aktiv für globale Gerechtigkeit!

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes, das Attac die Gemeinnützigkeit abspricht, wird das globalisierungskritische Netzwerk sich noch stärker dem Trend entgegenstemmen, das Kräfteverhältnis zwischen Wirtschaftslobbys und kritischer Bürgerschaft weiter zugunsten finanzstarker Konzerne zu verschieben. In den kommenden Monaten wird Attac Druck für eine sozial-ökologische Wende machen. Zugleich widmet sich Attac vor den Europawahlen nochmals verstärkt der konsequenten Bekämpfung von Steuerflucht.

Eine Schlüsselrolle für die Kommunen in der EU-Flüchtlings- und Asylpolitik

Die Studie „Der Weg über die Kommunen“ der Universitäten Hildesheim und Erlangen-Nürnberg im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung analysiert die finanziellen und strukturellen Defizite der Kommunen in der Flüchtlings- und Asylpolitik und legt konkrete Empfehlungen vor, wie das Potenzial von Städten und Gemeinden in der EU-Flüchtlingspolitik besser genutzt werden kann. Mehr Mitsprache der Kommunen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden kann das Vertrauen in das politische System als Ganzes stärken, zu einer Versachlichung der Debatte beitragen und damit überall in Europa Bewegung in die Diskussion über Flucht und Asyl bringen.

Die autoritäre Wende gewinnt weltweit an Dynamik

„2018 war ein Jahr der Polarisierung: Die autoritäre Wende, die vor einiger Zeit eingesetzt hat, gewinnt an Dynamik“, schreiben die Autor*innen im „Atlas der Zivilgesellschaft“. Immer mehr Menschen werde bewusst, was auf dem Spiel stehe, und immer mehr Menschen erhöben sich. Brüche träten klar hervor. Die Zivilgesellschaft, Verfechter und Gestalter einer offenen, demokratischen und gerechten Globalisierung, sei weltweit mit einer Wiederkehr des Nationalen konfrontiert.

Klageabweisung im KiK-Fall zeigt gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem

Das Dortmunder Landgericht hat die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Im September 2012 waren bei dem Zulieferbetrieb Ali Enterprises 258 Menschen gestorben. Eine vom Bundesjustizministerium angekündigte Informationsbroschüre ersetzt nach Ansicht von Menschenrechtlern nicht die notwendigen Rechtsreformen, die menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regeln.

Das Nachdenken plattgewalzt

Warum die Öffnung der Tore für 5G-Mobilfunk die Gesellschaft spalten wird: Ein Kommentar von Werner Thiede. Der Traum führender Politiker, Deutschland solle mit der Digitalisierung und 5G mit an der Weltspitze stehen, mag rein technologisch und wirtschaftlich etwas für sich haben, übersieht aber die enormen mittel- und langfristigen Risiken des Ausbaus. Jedenfalls darf nicht länger so getan werden, als sei die vollständige „Versorgung“ mit 5G eine selbstverständliche Angelegenheit für unsere Gesellschaft.

Reporter ohne Grenzen: Vorschläge für die Regulierung von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen

Klassische Medien erstellen journalistische Inhalte und entscheiden darüber, welche Relevanz sie einem Thema zuschreiben. Reine Übermittler wie Netzbetreiber zur Telekommunikation oder Internetanbieter stellen die technische Infrastruktur bereit und leiten technische Signale weiter, ohne Informationen zu gewichten. Zwischen diesen beiden Polen stehen soziale Netzwerke, Suchmaschinen und verwandte Dienste: Sie stellen ebenfalls eine eigene Infrastruktur bereit und erstellen Inhalte in der Regel nicht selbst, gewichten Informationen jedoch nach Relevanzkriterien. Reporter ohne Grenzen meint, sie als Medien zu regulieren greife zu weit, als reine Übermittler hingegen zu kurz.