„Mehr Demokratie“ fordert Teilnahme von 17-Jährigen an der Europawahl

 

In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des Bundeswahlleiters 64,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Mit den 17-Jährigen kämen rund 540.000 Menschen hinzu. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) kommt zu dem Ergebnis, dass der Wahlrechtsausschluss von 17-Jährigen bei der Europawahl verfassungswidrig ist.



 

(Berlin, 9. April 2019) Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) kommt zu dem Ergebnis, dass der Wahlrechtsausschluss von 17-Jährigen bei der Europawahl verfassungswidrig ist. Dem Gutachten zufolge schreibt weder das Grundgesetz noch das Europarecht ein Wahlmindestalter von 18 Jahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament fest.

„Mehr Demokratie fordert auf der Grundlage des Gutachtens den Bundestag auf, 17-Jährigen zu ermöglichen, sich an der Europawahl zu beteiligen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den pauschalen Ausschluss von vollständig betreuten Menschen für verfassungswidrig erklärt habe, sei auch der Wahlrechtsausschluss von Minderjährigen neu zu bewerten. Das Rechtsgutachten von Heußner und Pautsch erläutert, dass der Wahlrechtsausschluss nur dann verfassungsgemäß sei, wenn den Betroffenen die notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehle. Dies sei zwar, so die beiden Gutachter bei Kleinkindern zu unterstellen, nicht aber bei 17-Jährigen.

Empirisch habe der Wahlrechtsausschluss mindestens bei 17-Jährigen keine Grundlage. Mit dem Wahlrechtsausschluss ergebe sich eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber allen volljährigen Personen mit fehlender Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die dennoch wählen dürfen.

„Haben Menschen, deren Einsichts- und Urteilsfähigkeit stark getrübt ist, das Wahlrecht, müssen erst recht alle wählen dürfen, denen die Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht abgesprochen werden kann“, sagt Heußner. Die beiden Professoren weisen außerdem darauf hin, dass auch der Ausschluss von 16-Jährigen und noch jüngerer Jahrgänge ebenfalls verfassungswidrig sein könnte.

Ralf-Uwe Beck ist Bundesvorstandssprecher von „Mehr Demokratie e.V.“

In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des Bundeswahlleiters 64,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Mit den 17-Jährigen kämen rund 540.000 Menschen hinzu.

Das Gutachten steht in Kurzform über diesen Link zum Download als PDF bereit.