{"id":66,"date":"2018-08-27T14:28:39","date_gmt":"2018-08-27T12:28:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/buerger\/?page_id=66"},"modified":"2018-08-27T14:50:25","modified_gmt":"2018-08-27T12:50:25","slug":"zwangshaft-gegen-ministerpraesident-soeder","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/buerger\/zwangshaft-gegen-ministerpraesident-soeder\/","title":{"rendered":"Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Europ\u00e4ischer Gerichtshof soll Zwangshaft gegen Ministerpr\u00e4sident S\u00f6der pr\u00fcfen"},"content":{"rendered":"<p><strong>(Berlin, 27. August 2018)<\/strong> Das Verfahren der Deutschen Umwelthilfe f\u00fcr saubere Luft in M\u00fcnchen gegen die Bayerische Staatsregierung steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die Bayerische Staatsregierung weigert sich, ein bereits seit 2014 rechtskr\u00e4ftiges Urteil umzusetzen und alle Ma\u00dfnahmen zu verabschieden, die zu einer schnellstm\u00f6glichen Einhaltung der Grenzwerte f\u00fcr Stickstoffdioxid f\u00fchren. Um dies durchzusetzen, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bereits vor eineinhalb Jahren durch Beschluss vom 27. Februar 2017 entschieden, dass die Staatsregierung Diesel-Fahrverbote vorbereiten und im Luftreinhalteplan zu ver\u00f6ffentlichen hat. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 sind diese Fahrverbote rechtm\u00e4\u00dfig und zur Einhaltung der Grenzwerte in M\u00fcnchen zwingend.<\/p>\n<p>Da mittlerweile bereits zwei verh\u00e4ngte Zwangsgelder nicht dazu f\u00fchrten, dass die Staatsregierung ihrer h\u00f6chstrichterlich best\u00e4tigten Verpflichtung nachkommt, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr in einem am 24. August 2018 bei der Deutschen Umwelthilfe eingegangenen Schreiben vom 17. August 2018 best\u00e4tigt, dass offenkundig nur noch das Mittel der Erzwingungshaft zur Verf\u00fcgung steht, \u201eda sich das rechtkr\u00e4ftig verurteilte Bundesland sowohl gegen\u00fcber den Gerichten als auch \u00f6ffentlich \u2011 und dies u.a. durch seinen rangh\u00f6chsten politischen Mandatstr\u00e4ger \u2026 \u2011 dahingehend festgelegt hat, dass es die rechtskr\u00e4ftige, zu vollstreckende gerichtliche Entscheidung nicht befolgen wird\u201c (BayVGH).<\/p>\n<p>Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilt weiter mit, dass die dazu n\u00f6tigen rechtlichen Voraussetzungen zur Verh\u00e4ngung von Zwangshaft gegen\u00fcber Mandatstr\u00e4gern im deutschen Recht m\u00f6glicherweise nicht vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung stehen. Die Notwendigkeit der Zwangshaft k\u00f6nne sich aber aus dem Europarecht ergeben. Aus diesem Grund k\u00fcndigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof an, die Frage dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) zur Kl\u00e4rung vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>Wenn die Staatsregierung ihre Haltung nicht unverz\u00fcglich \u00e4ndert, folgt daraus f\u00fcr den weiteren Verfahrensverlauf Folgendes:<\/strong><\/p>\n<p>Nach Ablauf der den Prozessbeteiligten gesetzten Stellungnahmefrist (28. September 2018) wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Europ\u00e4ischen Gerichtshof voraussichtlich im Oktober dieses Jahres um Beantwortung der Frage bitten, ob das Gericht Zwangshaft gegen\u00fcber Amtstr\u00e4gern eines deutschen Bundeslandes anordnen kann und muss. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird deutlich machen, dass die Bayerische Staatsregierung rechtskr\u00e4ftige vollstreckbare gerichtliche Entscheidungen trotz mehrfacher Zwangsgeldfestsetzungen nicht befolgt; dies ist durch den Ministerpr\u00e4sidenten Markus S\u00f6der so \u00f6ffentlich verk\u00fcndet worden.<\/p>\n<p>Die Deutsche Umwelthilfe wird beantragen, ein beschleunigtes Eilverfahren beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof durchzuf\u00fchren. Dies ist dann zul\u00e4ssig, wenn es, wie hier, um Rechtsstaatsfragen geht. Kommt es zu einem Eilverfahren, ist mit einer Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshof innerhalb von circa drei Monaten zu rechnen.<\/p>\n<p>Die Deutsche Umwelthilfe rechnet fest damit, dass der Europ\u00e4ische Gerichtshof die Zul\u00e4ssigkeit der Zwangshaft als letztes Mittel zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Europarecht best\u00e4tigen wird. Bereits im Jahr 2014 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof in einem Verfahren zur Luftreinhaltung in Gro\u00dfbritannien entschieden, dass die Gerichte \u201ajede erdenkliche Ma\u00dfnahme\u2018 ergreifen m\u00fcssen, um die Einhaltung der Grenzwerte f\u00fcr das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid durchzusetzen.<\/p>\n<p>Nach einer Best\u00e4tigung der Zul\u00e4ssigkeit der Zwangshaft durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof \u00fcber diejenigen Personen entscheiden, gegen die Haft angeordnet wird. Nach dem Schreiben des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat er dabei aktuell folgende Personen kumulativ im Blick:<\/p>\n<ol>\n<li>Ministerpr\u00e4sident des Freistaats Bayern,<\/li>\n<li>Staatsminister f\u00fcr Umwelt und Verbraucherschutz,<br \/>\nAmtschef des Staatsministeriums f\u00fcr Umwelt und Verbraucherschutz,<\/li>\n<li>Regierungspr\u00e4sident der Regierung von Oberbayern,<\/li>\n<li>Regierungsvizepr\u00e4sident der Regierung von Oberbayern,<\/li>\n<li>Leiterin der Abteilung 7 des Staatsministeriums f\u00fcr Umwelt und Verbraucherschutz,<\/li>\n<li>Leiter des Bereichs 5 der Regierung von Oberbayern,<\/li>\n<li>gegebenenfalls die zust\u00e4ndigen Sachgebietsleiter des Staatsministeriums und der Regierung von Oberbayern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dazu J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Deutschen Umwelthilfe: \u201eDie Entscheidung des obersten Bayerischen Gerichts ist ein Paukenschlag f\u00fcr die Verteidigung von Recht und Gesetz \u2013 und f\u00fcr die \u201aSaubere Luft\u2019 in Bayern aber auch in allen \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern. W\u00e4hrend die Ministerpr\u00e4sidenten von Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg und Nordrhein-Westfalen vor den Dieselkonzernen in die Knie gehen und durch die Verweigerung von Diesel-Fahrverboten vors\u00e4tzlichen Rechtsbruch begehen, verteidigen unsere Gerichte die Demokratie. Angesichts der katastrophalen Folgen dieses rechtswidrigen Verhaltens der Regierungspolitiker in Bund und L\u00e4ndern \u2011 j\u00e4hrlich 12.860 vorzeitiger Todesf\u00e4lle und 800.000 Erkrankungen durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid \u2013 wird der Europ\u00e4ische Gerichtshof Anfang 2019 mit absoluter Sicherheit die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Zwangshaft gegen\u00fcber Ministerpr\u00e4sidenten, Ministern und Beh\u00f6rdenleitern best\u00e4tigen. Wann wird sich Kanzlerin Merkel endlich des Frontalangriffs auf die demokratische Grundordnung annehmen? Sie muss sich dem W\u00fcrgegriff der Autokonzerne entziehen und die Hardware-Nachr\u00fcstung der 11 Millionen Betrugsdiesel beschlie\u00dfen und in den L\u00e4ndern sicherstellen, dass die Menschen noch in diesem Winter \u201aSaubere Luft\u2018 atmen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n<p>\u201eDie Haft wird kommen, es sei denn die Staatsregierung lenkt unverz\u00fcglich ein. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat bereits im Jahr 2014 best\u00e4tigt, dass Gerichte jede erdenkliche Ma\u00dfnahme ergreifen m\u00fcssen, um das EU-Luftreinhalterecht durchzusetzen. Wenn dazu nur noch Haft taugt, wird sie zu verh\u00e4ngen sein. Wir rechnen mit einer Entscheidung binnen drei Monaten\u201c, prognostiziert Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe in dem Verfahren vertritt. \u201eEin Gerichtsbeschluss, mit dem der Europ\u00e4ische Gerichtshof damit besch\u00e4ftigt wird, dass sich die h\u00f6chsten politischen Mandatstr\u00e4ger Bayerns nicht an Gerichtsentscheidungen halten, ist eine Peinlichkeit ersten Ranges. Wenn Deutschland zuk\u00fcnftig noch innerhalb der EU Fragen der Rechtsstaatlichkeit diskutieren m\u00f6chte, muss dieses Problem gel\u00f6st werden. Wer Polen wegen seiner (ungleich gr\u00f6\u00dferen) Rechtsstaatsdefizite kritisiert, kann sich nicht gleichzeitig beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof daf\u00fcr rechtfertigen m\u00fcssen, dass in Deutschland nur noch die Verhaftung hochrangiger Politiker bleibt, um Gerichtsentscheidungen durchzusetzen. Jeder durch Deutschland kritisierte Mitgliedstaat w\u00fcrde auf die Situation in Bayern verweisen. Bundeskanzlerin Merkel und Bundesinnenminister Seehofer m\u00fcssen ihre Macht nutzen, um diese Blamage Deutschlands abzuwenden\u201c, so Klinger weiter.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Die Deutsche Umwelthilfe hat am 21. November 2017 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht M\u00fcnchen einen Antrag auf erneute Verh\u00e4ngung eines Zwangsgelds oder Zwangshaft, letzteres zu verh\u00e4ngen gegen\u00fcber der Umweltministerin des Freistaats Bayern, gestellt. Grund ist, dass der Freistaat Bayern seit 2014 ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil ignoriert und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Luftqualit\u00e4tsgrenzwerte f\u00fcr das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), dazu geh\u00f6rt die Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten, nicht einleitet. Der Freistaat verweigert den B\u00fcrgern damit nicht nur das Recht auf saubere Luft, sondern setzt auch die Gesundheit vieler unter den Dieselabgasen leidenden Menschen aufs Spiel.<\/p>\n<p>Erst am 16.1.2018 kam die Bayerische Regierung mit f\u00fcnf Montagen Versp\u00e4tung der Auflage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach und legte eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans f\u00fcr M\u00fcnchen vor. Das Konzept ist jedoch wenig konkret und verbindlich, vor allem wird die inhaltliche Vorgabe des Gerichts, Fahrverbote vorzubereiten, weiterhin ignoriert. Mit den vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen, die nicht viel mehr sind als eine Wiederholung der Vorschl\u00e4ge vom Juli 2017 ist eine saubere Luft in M\u00fcnchen nicht vor 2025 zu erwarten. Dabei hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.2.2017 letztinstanzlich deutlich gemacht, dass Fahrverbote f\u00fcr Diesel-Fahrzeuge notwendig sind, um die Stickstoffdioxid-Belastung in der Luft schnellstm\u00f6glich zu verringern.<\/p>\n<p>Das Bayerische Verwaltungsgericht M\u00fcnchen hat am 29.1.2018 auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ein Zwangsgeld in H\u00f6he von 4.000 Euro gegen den Freistaat Bayern festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in H\u00f6he von nochmals 4.000 Euro gegen\u00fcber dem Freistaat Bayern angedroht, falls dieser nicht innerhalb von vier Monaten die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans einleitet. Auf Antrag der Landesanwaltschaft wurde diese Frist bis zum 29.06.2018 verl\u00e4ngert. Am 15.06.2018 hat Ministerpr\u00e4sident S\u00f6der sich dahingehend ge\u00e4u\u00dfert, den Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht erf\u00fcllen zu wollen.<\/p>\n<p>Gegen den Beschluss vom 29.1.2018 legte sowohl die Deutsche Umwelthilfe als auch die Bayerische Staatsregierung Beschwerde ein. Die Beschwerde des Freistaats wurde durch den BayVGH mit Beschluss vom 14. August 2018 (Az.: 22 C 18.583 und 22 C 18.667) zur\u00fcckgewiesen. Zur Beschwerde der Deutsche Umwelthilfe, mit der die Zwangshaft begehrt wird, soll die Vorabentscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshof eingeholt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Berlin, 27. August 2018) Das Verfahren der Deutschen Umwelthilfe f\u00fcr saubere Luft in M\u00fcnchen gegen die Bayerische Staatsregierung steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. 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