{"id":781,"date":"2022-10-06T16:54:58","date_gmt":"2022-10-06T14:54:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/buerger\/?page_id=781"},"modified":"2022-10-06T16:54:59","modified_gmt":"2022-10-06T14:54:59","slug":"rundfunkraetinnen-der-gewerkschaften-legen-gemeinsame-erklaerung-zur-kontrolle-der-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten-vor","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/buerger\/rundfunkraetinnen-der-gewerkschaften-legen-gemeinsame-erklaerung-zur-kontrolle-der-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten-vor\/","title":{"rendered":"Rundfunkr\u00e4t*innen der Gewerkschaften legen gemeinsame Erkl\u00e4rung zur Kontrolle der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Von DGB-Gewerkschaften entsandte und gewerkschaftlich organisierte Rundfunk- und Fernsehr\u00e4t*innen aus fast allen ARD-Sendeanstalten und dem ZDF stehen angesichts der aktuellen Skandale zum \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie fordern unter anderem, die gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung der Geh\u00e4lter von F\u00fchrungskr\u00e4ften einschlie\u00dflich flexibler Gehaltsanteile und geldwerter Vorteile konsequent anzuwenden und auszubauen. Die Forderung nach umfassender Transparenz ergebe sich aus der treuh\u00e4nderischen Verwendung der Rundfunkbeitr\u00e4ge, selbst wenn dies in der Konkurrenz zu privaten Medienh\u00e4usern zu Nachteilen f\u00fchren k\u00f6nne.<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"413\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/buerger\/wp-content\/uploads\/sites\/18\/2022\/10\/NU-221006-DGB.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-779\" title=\"Foto: Nata Uchava, Freiburg\"\/><\/figure>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>(Berlin, 30. September 2022)<\/strong> 29 von DGB-Gewerkschaften entsandte und gewerkschaftlich organisierte Rundfunk- und Fernsehr\u00e4t*innen aus fast allen ARD-Sendeanstalten und dem ZDF haben eine gemeinsame Erkl\u00e4rung zur Kontrolle der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegt. Hier die Erkl\u00e4rung im Wortlaut:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gemeinsame Erkl\u00e4rung der von DGB-Gewerkschaften entsandten und gewerkschaftlich organisierten Rundfunkr\u00e4tinnen und -r\u00e4te zur Kontrolle der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Wir setzen uns f\u00fcr eine St\u00e4rkung der bestehenden Compliance-Regelungen der Sendeanstalten und der Kontrollrechte der Aufsichtsgremien ein. Wir stehen zu der Kontrolle von Programm und Finanzen durch ehrenamtlich t\u00e4tige Mitglieder der Rundfunk- und Verwaltungsr\u00e4te. Diese sind ausschlie\u00dflich der Allgemeinheit, den demokratischen, sozialen und kulturellen Bed\u00fcrfnissen der Gesellschaft und dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Auftrag im Sinn des Medienstaatsvertrags und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet. Diese Aufgabe kann durch hauptamtliche Strukturen und externe Expertise unterst\u00fctzt, aber nicht ersetzt werden. Um die Arbeitsbedingungen der Rundfunk- und Verwaltungsr\u00e4te zu verbessern, sind die Gremiengesch\u00e4ftsstellen wo n\u00f6tig personell auszubauen und unbedingt unabh\u00e4ngig vom Einfluss der Intendantinnen und Intendanten zu organisieren. Die Aufsichtsgremien m\u00fcssen die M\u00f6glichkeit haben, unabh\u00e4ngige Gutachten in Auftrag zu geben.<\/li><li>Wir begr\u00fc\u00dfen die St\u00e4rkung des Auftrags der Gremien im vorliegenden Entwurf zur \u00c4nderung des Medienstaatsvertrags, \u201e\u00fcber eine wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsf\u00fchrung\u201c zu wachen (\u00a7 31 Abs.2a). Bereits bei der Anmeldung der Finanzbedarfe erfolgt eine solche Pr\u00fcfung durch die unabh\u00e4ngige Sachverst\u00e4ndigenkommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Soweit dies nicht bereits der Fall ist, ist die Pr\u00fcfung durch die Landesrechnungsh\u00f6fe gesetzlich zu verankern. Innerhalb der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind das innerbetriebliche Controlling und Revisionswesen und die Pr\u00fcfung durch unabh\u00e4ngige Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften zu st\u00e4rken. Die T\u00e4tigkeit von Antikorruptions- und Compliance-Beauftragten ist au\u00dferhalb des Einflussbereichs der Intendantinnen und Intendanten zu organisieren. Erg\u00e4nzend sollte es externe Ombudsleute geben, die auch anonym angerufen werden k\u00f6nnen.<\/li><li>Boni bzw. flexible Gehaltsanteile f\u00fcr K\u00fcrzungen oder Umschichtungen im Programm sind ein Skandal. Bonuszahlungen f\u00fcr den Abbau von Arbeitspl\u00e4tzen werden von den Gewerkschaften auch in der Privatwirtschaft angeprangert und bek\u00e4mpft. Wenn Umschichtungen unter anderem in die digitalen Formate erforderlich sind, um j\u00fcngere Zielgruppen zu erreichen, sind diese gemeinsam mit den Besch\u00e4ftigten zu gestalten. F\u00fchrungskr\u00e4fte, die daf\u00fcr im \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk Boni kassieren, haben jedes Vertrauen verspielt.<\/li><li>Die gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung der Geh\u00e4lter von F\u00fchrungskr\u00e4ften einschlie\u00dflich flexibler Gehaltsanteile und geldwerter Vorteile sind konsequent anzuwenden und auszubauen. Die T\u00e4tigkeit in Organen der Gemeinschaftseinrichtungen und von Tochtergesellschaften ist Bestandteil der Aufgaben der Intendantinnen und Intendanten und darf nicht zus\u00e4tzlich honoriert werden. Die Aus\u00fcbung weiterer Nebent\u00e4tigkeiten ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsgremien zul\u00e4ssig. Die Forderung nach umfassender Transparenz ergibt sich aus der treuh\u00e4nderischen Verwendung der Rundfunkbeitr\u00e4ge, selbst wenn dies in der Konkurrenz zu privaten Medienh\u00e4usern zu Nachteilen f\u00fchren kann. Dabei sind die Grunds\u00e4tze der Tarifautonomie auch f\u00fcr den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk in vollem Umfang zu wahren.<\/li><li>Dort wo dies nicht bereits der Fall ist, ist durch gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass Vertreterinnen und Vertreter der Besch\u00e4ftigten mit vollem Stimmrecht und einem relevanten Anteil an der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in die Verwaltungsr\u00e4te entsandt werden.<\/li><li>Damit Rundfunkr\u00e4te ihrem Kontrollauftrag im Sinne der Allgemeinheit gerecht werden k\u00f6nnen, sind Qualifizierungsma\u00dfnahmen und Fortbildungen anzubieten. \u00dcber Inhalt, Art und Umfang entscheiden die Aufsichtsgremien.<\/li><li>Soweit nicht bereits vorhanden, sind auch f\u00fcr die Aufsichtsgremien Compliance-Regelungen zu entwickeln und zu beachten. Die Gewerkschaften sind aufgerufen, Kolleginnen und Kollegen zu entsenden, die sich der Aufgabe der Kontrolle und Beratung mit medienpolitischer Kompetenz und entsprechender Priorisierung in ihrem Gesamtportfolio stellen wollen und k\u00f6nnen.<\/li><li>In den letzten Monaten waren alle Rundfunkr\u00e4te mit der Durchf\u00fchrung der Dreistufentest-verfahren zur Pr\u00fcfung des publizistischen und gesellschaftlichen Nutzens digitaler Angebote des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Genehmigung von Telemedienangeboten befasst. Die zwingende Vergabe markt\u00f6konomischer Gutachten mit begrenztem Erkenntnisgewinn sollte auch mit Blick auf die geplanten \u00c4nderungen im Medienstaatsvertrag evaluiert werden. Der Grundgedanke ist es jedoch wert, vertieft betrachtet zu werden. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Verpflichtung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks, konkrete Vorhaben und deren Kosten den Aufsichtsgremien zur Genehmigung vorzulegen. Auch die damit verbundene Kontrolle der Umsetzung geht weit \u00fcber die bisherige Aufgabe der Beratung hinaus. Auch die f\u00fcr das Dreistufentestverfahren vorgegebene Trennung der Organe mit Beratungen und Entscheidungen der Rundfunkr\u00e4te unter Ausschluss der Gesch\u00e4ftsleitungen k\u00f6nnte einen Beitrag zu einer gr\u00f6\u00dferen Eigenst\u00e4ndigkeit und Unabh\u00e4ngigkeit von den Intendantinnen und Intendanten leisten.<\/li><li>Bei allen Entscheidungen staatlicher Organe, durch eine \u00c4nderung von gesetzlichen oder staatsvertraglichen Regelungen in die Entscheidungsabl\u00e4ufe und Strukturen des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks einzugreifen, sind die Grunds\u00e4tze der Staatsferne, der Unabh\u00e4ngigkeit, der Rundfunkfreiheit und der Programmhoheit des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks zu respektieren und zu bewahren.<\/li><li>Auch angesichts der berechtigten Kritik stehen wir zum \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk. Seine Notwendigkeit und Leistungsf\u00e4higkeit wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio t\u00e4glich eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Deren Arbeit wird von der Allgemeinheit aufgrund ihrer Qualit\u00e4t und wegen der Unabh\u00e4ngigkeit und Verl\u00e4sslichkeit in gro\u00dfem Ma\u00dfe gesch\u00e4tzt. Auch in diesen Tagen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter \u2011 gerade des RBB und des NDR \u2011 Enormes, um die Vorg\u00e4nge nach journalistischen Grunds\u00e4tzen aufzukl\u00e4ren und Ver\u00e4nderungen anzusto\u00dfen. Wir weisen alle interesse- und ideologiegeleiteten Versuche zur\u00fcck, die skandal\u00f6sen Vorg\u00e4nge im RBB dazu zu nutzen, den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Generalverdacht zu stellen und kaputtzureden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Erstunterzeichnende:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Harald Freiling (Initiator), Rundfunkrat hr, GEW<\/li><li>G\u00fcnay Defterli, Verwaltungsrat hr, Vertreter der Besch\u00e4ftigten, ver.di<\/li><li>Dr. Verena Di Pasquale, Rundfunkrat BR, stellv. Vors. DGB Bayern<\/li><li>Dr. Achim Engstler, Rundfunkrat NDR, VS in ver.di<\/li><li>Peter Freitag, Rundfunkrat WDR, ver.di (dju)<\/li><li>Kristin Gesang, Verwaltungsrat hr, stellv. Vors., Vertr. der Besch\u00e4ftigten, ver.di<\/li><li>Enis G\u00fclegen, Rundfunkrat hr, GEW-Mitglied<\/li><li>Reiner Hoffmann, ZDF-Fernsehrat, DGB-Vorsitzender 2014 bis 2022<\/li><li>Eva Hubert, Rundfunkrat NDR, ver.di-Mitglied<\/li><li>Christian H\u00fclsmeier, Rundfunkrat WDR, IGBCE<\/li><li>Luise Klemens, Rundfunkrat BR, ver.di, Landesbezirksleiterin Bayern<\/li><li>Marianne Kugler-Wendt, Rundfunkrat SWR, DGB<\/li><li>Julia Mole, Rundfunkrat SR, ver.di<\/li><li>Dietmar Muscheid, Verwaltungsrat SWR, DGB-Vors. Rheinl.-Pf.\/Saar 2001 bis 2021<\/li><li>Mehrdad Payandeh, Rundfunkrat NDR, Vors. DGB Nieders.-Bremen-Sachsen-Anhalt<\/li><li>Dieter Pienkny, Rundfunkrat rbb, DGB<\/li><li>Laura Pooth, Rundfunkrat NDR, Vors. DGB Nord<\/li><li>Petra Reinbold-Knape, Rundfunkrat WDR, Stellvertreterin, IGBCE<\/li><li>Michael Rudolph, Rundfunkrat hr, Vors. DGB Hessen-Th\u00fcringen<\/li><li>Markus Schlimbach, Rundfunkrat MDR, Vors. DGB Sachsen<\/li><li>Thorsten Schmidt, Rundfunkrat SR, DGB<\/li><li>Mike Sch\u00fcrg, Rundfunkrat WDR, IG Metall<\/li><li>Katharina Seewald, Rundfunkrat hr, GEW-Mitglied<\/li><li>Gitta S\u00fcss-Slania, Rundfunkrat SWR, ver.di<\/li><li>Anja Weber, Rundfunkrat WDR, Vors. DGB Nordrhein-Westfalen<\/li><li>Frank Werneke, ZDF-Fernsehrat, Vors. ver.di<\/li><li>Norbert Wichmann, Rundfunkrat WDR, DGB<\/li><li>Susanne Wingertszahn, Rundfunkrat SWR, Vors. DGB Rheinland-Pfalz\/Saarland<\/li><li>Sandro Witt, Rundfunkrat MDR, DGB<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von DGB-Gewerkschaften entsandte und gewerkschaftlich organisierte Rundfunk- und Fernsehr\u00e4t*innen aus fast allen ARD-Sendeanstalten und dem ZDF stehen angesichts der aktuellen Skandale zum \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie fordern unter anderem, die gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung der Geh\u00e4lter von F\u00fchrungskr\u00e4ften einschlie\u00dflich flexibler Gehaltsanteile und geldwerter Vorteile konsequent anzuwenden und auszubauen. 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