Die deutsche Rüstungsexportkontrolle orientiert sich am Profit, nicht an Menschenrechten

 

Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung bilanziert die Rüstungsexportpolitik der neuen Bundesregierung und stellt unter anderem fest: “Die im Koalitionsvertrag angekündigten Restriktionen werden durch die Zusicherung eines sogenannten Vertrauensschutzes für Unternehmen entwertet.” Die Konferenz schließt sich der Forderung des Europäischen Parlaments nach Einrichtung eines Aufsichtsgremiums für die Überwachung der Rüstungsexporte aller EU-Mitgliedsstaaten an. Es sei dringend notwendig, unverbindliche Richtlinien in ein einklagbares und restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz zusammen zu führen.

(Berlin, 17. Dezember 2018) Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) hat heute eine erste Bilanz der Rüstungsexportpolitik der neuen Bundesregierung vorgelegt. „Entgegen aller Ankündigungen ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung dem Ernst der rüstungsexportpolitischen Fragen gerecht wird. Die noch für 2018 angekündigte Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien ist nicht in Sicht“, so Prälat Dr. Karl Jüsten, der katholische Vorsitzende der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung.

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Bei der Vorstellung des Rüstungsexportberichtes 2018 verurteilte Jüsten die Rüstungsexporte an die sogenannte Jemen-Kriegs-Koalition, insbesondere an Saudi-Arabien auf Schärfste. Mit einem kurzfristigen Rüstungsexportstopp, wie er nach der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi verhängt wurde, sei es nicht getan. „Die GKKE fordert daher die Bundesregierung auf, alle bereits erteilten Genehmigungen an die Staaten der Kriegs-Koalition sofort zu widerrufen und endlich eine wirklich restriktive Rüstungsexportpolitik zu betreiben“, so Prälat Jüsten.

Prälat Dr. Martin Dutzmann, der evangelische Vorsitzende der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung, machte deutlich, dass die Rheinmetall AG durch die Verlagerung ihrer Munitionsherstellung ins Ausland und die Belieferung von Saudi-Arabien und der Vereinigten Arabischen Emirate mit Munition eine Mitverantwortung für die Zerstörung im Jemen und den Tod vieler Menschen dort trage. Über ausländische Unternehmen (RWMItalia oder RDM in Südafrika) kann Rheinmetall seinen Kunden Munition verkaufen, ohne dass dafür Rüstungsexportgenehmigungen aus Deutschland erforderlich sind.

„Die im Koalitionsvertrag angekündigten Restriktionen werden durch die Zusicherung eines sogenannten Vertrauensschutzes für Unternehmen entwertet. Dieser führt faktisch zu einer Fortsetzung der Rüstungsexporte an die Jemen-Koalition“, stellte Dutzmann klar und betonte: „Die von Saudi-Arabien angeführte Koalition führt ihren Krieg im Jemen nach wie vor unter grober Missachtung des Völkerrechts. Die Vereinten Nationen sprechen von einer humanitären Katastrophe, von der cirka 20 Millionen Menschen betroffen sind. Die völkerrechtswidrige Seeblockade gegen den Jemen hat daran einen wesentlichen Anteil. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Patrouillenboote aus Deutschland an dieser Seeblockade beteiligt sind. Mit ihren Exporten trägt die Bundesregierung zur humanitären Katastrophe bei. Mehr noch: Sie fördert auch den Bruch des Völkerrechts. Während selbst Teile des US-Kongresses die Kriegskoalition in Frage stellen, verstößt die Bundesregierung mit ihrer Exportpolitik gegen die völkerrechtlich verbindlichen Regeln des Arms Trade Treaty, gegen den Gemeinsamen Standpunkt der EU zur Ausfuhr von Militärgütern und Militärtechnologie sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Nicht zuletzt missachtet die Bundesregierung ihre eigenen Grundsätzen sowie die Leitlinien zur Krisenprävention und Friedensförderung.“

Martin Dutzmann KPrälat Dr. Martin Dutzmann ist Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie der evangelische Vorsitzende der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung.
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Dutzmann ergänzte: „Die Bundesregierung hat im November 2018 auf die Ermordung von Jamal Kashoggi mit einem zweimonatigen Lieferstopp für Rüstungsexporte an Saudi-Arabien reagiert. Aber es ist nicht mit einem vorübergehenden kurzfristigen Stopp der Exporte getan. Vielmehr ist eine grundsätzliche Wende der Rüstungsexportpolitik erforderlich. Denn im Ernst: Der Bundesregierung musste auch schon vor dem Fall Kashoggi bekannt gewesen sein, mit wem sie es in Saudi-Arabien zu tun hat.“

Der Vorsitzende der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte Dr. Max Mutschler erläuterte, 2017 habe die Bundesregierung Rüstungsexporte an 52 Staaten genehmigt, deren Menschenrechtssituation als sehr schlecht eingestuft werde. Mit Blick auf die europäische Dimension machte er deutlich, dass sich die Bundesregierung für eine kohärente Rüstungsexportpolitik der EU-Mitgliedsstaaten einsetzen müsse: „Und zwar nicht durch die Absenkung eigener Standards, sondern durch eine Stärkung der bestehenden Regelungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Rüstungsexporten.“ Mutschler kritisierte, dass in dieser Hinsicht leider bisher keine Bewegung erkennbar sei. „Deshalb schließt sich die GKKE der Forderung des Europäischen Parlaments nach Einrichtung eines Aufsichtsgremiums für die Überwachung der Rüstungsexporte der EU-Mitgliedsstaaten an und fordert die Bundesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen“, so Mutschler.

„Die deutsche Rüstungsexportkontrolle orientiert sich zu stark an Profit und zu wenig an Menschenrechten. De facto findet keine effektive Endverbleibskontrolle der exportierten Waffen statt“, kommentiert Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt, das zusammen mit der Deutschen Kommission Justitia et Pax die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung. Das zeige aktuell auch der in Stuttgart anhängige Prozess gegen den Waffenhersteller Heckler&Koch wegen des Verdachtes, Rüstungsexportrichtlinien im Falle Ayotzinapa in Mexiko umgangen zu haben. Die Bundesregierung habe in den vergangenen Jahren etwa mit den politischen Grundsätzen für Rüstungsexporte und den Kleinwaffengrundsätzen eine Reihe an unverbindlichen Dokumenten vorgelegt, welche die Rüstungsexportpraxis restriktiver gestalten sollten. „Es ist dringend notwendig, diese unverbindlichen Richtlinien in ein einklagbares und restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz zusammen zu führen“, so Füllkrug-Weitzel.

181217 REB 2018 TDer Rüstungsexportbericht 2018 der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung steht über diesen Link zum Download als PDF-Datei bereit.