{"id":1140,"date":"2023-05-15T14:47:04","date_gmt":"2023-05-15T12:47:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=1140"},"modified":"2023-05-15T14:48:01","modified_gmt":"2023-05-15T12:48:01","slug":"erdgas-gibt-nicht-auf-der-konflikt-um-die-heizungsanlagen-verordnung-2023","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/erdgas-gibt-nicht-auf-der-konflikt-um-die-heizungsanlagen-verordnung-2023\/","title":{"rendered":"Erdgas gibt nicht auf: Der Konflikt um die Heizungsanlagen-Verordnung 2023"},"content":{"rendered":"\n<p><em><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/em><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"413\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2023\/05\/230515-HJ-GEG-quer.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1135\" title=\"Foto: Nata Uchava, Freiburg\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Die Energiekrise 1973 hat in Erinnerung gerufen, dass (exportierte) Energie als Waffe eingesetzt werden kann. Durchexerziert wurde das beim \u00d6l. Ein Nebeneffekt war: Die Roh\u00f6lpreise verzehnfachten sich. Das Heizen mit dem kaum steuerbelasteten Heiz\u00f6l EL (extraleicht) wurde auf einmal sehr teuer, bei den in Europa ohnehin schon hoch besteuerten \u00d6lderivaten Diesel und Benzin war der Anstieg in der Relation moderat. Daraus wurden Lehren gezogen. Man schaute genauer hin, ob es wirklich \u00f6konomisch ist, in neue Geb\u00e4ude kaum w\u00e4rmetechnisch zu investieren und beim Heizen auf Billig-Ger\u00e4te zu setzen. Man entdeckte im Ergebnis, dass dass der Markt nicht funktioniert: Bei so langlebigen Vorhaben wird \u2011 der Kreditknappheit wegen \u2011 an den Spitzen-Investitionen gespart; nicht aus Gr\u00fcnden energie\u00f6konomischer Effizienz, sondern der begrenzten Verf\u00fcgbarkeit von Eigenkapital wegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Konsequenz: Seit dem Jahre 1976 ist die energetische Auslegung von Geb\u00e4uden in Deutschland reguliert, seitdem gibt es in diesem Lande auch eine Heizungsanlagen-Verordnung. Mit ihr werden Vorgaben zur energetischen Mindest-Effizienz von Heizungsanlagen gemacht. Das Zeitalter ohne solche Vorgaben, als un\u00f6konomische Heizungen mit unn\u00f6tig hohen Betriebskosten zu Lasten der Geb\u00e4udenutzer eingebaut wurden, ging zu Ende. Und das war nicht allein in Deutschland so.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Ampel-Vertrag zur disruptiven \u00c4nderung der Heizungsverordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Heizungsanlagen-Verordnung war im Jahre 2020 zu einem Teil des Geb\u00e4udeenergiegesetzes (GEG) gemacht worden. Das Geb\u00e4udeenergiegesetz dient auch der Umsetzung der EU-Geb\u00e4uderichtlinie \u2013 Deutschland kann also auch da nicht machen, was es will: Dieses Gesetz abzuschaffen, weil es eine \u201eZwangsregulierung\u201c sei und die Preise es schon richten w\u00fcrden, ist also keine Option. Im <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/resource\/blob\/974430\/1990812\/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4\/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Vertrag der Ampel-Koalition von November 2021<\/a> war entschieden worden, die Passagen zu Heizungsanlagen um ein Klima-Ziel zu erg\u00e4nzen. Man fasste dieses Ziel in der Kategorie \u201eErneuerbaren-Anteil an der Herstellung des Heizenergietr\u00e4gers\u201c. Im Wortlaut wurde das quantifiziert und terminiert, mit diesem einzigen Satz:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Zum 1. Januar 2025 soll<strong> jede neu eingebaute Heizung<\/strong> auf der Basis von <strong>65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben<\/strong> werden.<\/em>\u201c (S. 90)<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 im M\u00e4rz 2022 wurde im Koalitionsausschuss beschlossen, den Termin in diesem Satz auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist eine sehr weitreichende Entscheidung. Der haben alle drei Koalitions-Partner zugestimmt, auch die Vertreter der FDP. Ob im Wissen um die Sprengkraft, ist offen. Gef\u00fchrt hatte die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe \u201eBauen und Wohnen\u201c auf FDP-Seite der jetzige Sprecher f\u00fcr Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, Daniel F\u00f6st. Der \u00e4u\u00dfert sich in der aktuellen Debatte nicht. Die medialen Reaktionen auf diesen Satz hielten sich damals und bislang sehr in Grenzen \u2013 obwohl das doch die Zeit f\u00fcr Grundsatzdebatten gewesen w\u00e4re. In interessierten Kreisen aber war die Sprengkraft sehr wohl wahrgenommen worden. Sowohl die Geb\u00e4udeeigner als auch die Gaswirtschaft, die aus der Versorgung in der Fl\u00e4che, im Kleinverbrauch, herausgedr\u00e4ngt zu werden droht, haben sich intensiv auf die Diskussion des Ansto\u00dfes f\u00fcr diesen potentiell disruptiven Wandel vorbereitet. Auch das zust\u00e4ndige Ministerium hat sich in einer Arbeitsgruppe \u00fcber diesen einen Satz gebeugt und hat ihn in Varianten ausgelegt. <a href=\"https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/Energie\/65-prozent-erneuerbare-energien-beim-einbau-von-neuen-heizungen-ab-2024.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Die \u201eKonzeption zur Umsetzung\u201c vom 14. Juli 2022 findet sich hier<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Widerstand der FDP auf ihrem Bundesparteitag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Um den Text der Geb\u00e4udeenergiegesetz-Novelle wird seit kurzem in bizarrer Weise \u00f6ffentlich debattiert. Vorbereitet wurde das zum Zeitpunkt der ersten regierungsinternen Vorlage eines fr\u00fchen Referentenentwurfs. Der wurde an Zeitungen des Springer-Verlags gegeben, die daraufhin das Narrativ eines Grundsatzkonflikts in die Welt setzten. Anfang April 2023 wurde vermeldet, man habe sich regierungsintern zum Thema \u201eTechnologieoffenheit\u201c geeinigt.<\/p>\n\n\n\n<p>So mental vorbereitet ergab es sich, dass <a href=\"https:\/\/www.fdp.de\/media\/5043\/download?inline\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">die FDP-Parteif\u00fchrung beim 74. Ordentlichen Bundesparteitag am 21. bis 23. April 2023 in Berlin mit einem Dringlichkeitsantrag (Antrag D004) konfrontiert<\/a> wurde. Eingebracht worden war er vom Bundestagsabgeordneten Frank Sch\u00e4ffler, Mitglied im Haushaltsausschuss des aktuellen Deutschen Bundestages, im Ausschuss f\u00fcr Digitales sowie stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss. Der Titel des Antrags: \u201e<em>Geb\u00e4udeenergiegesetz: Smarter Klimaschutz statt Angriff auf das Eigentum<\/em>\u201c. Der Antrag fand breite Unterst\u00fctzung von rund 50 Personen, meist Abgeordneten von Landtagen und des Bundestages \u2013 also von Personen, die des pragmatischen Denkens f\u00e4hig sind. Lediglich der fachlich zust\u00e4ndige Abgeordnete F\u00f6st fehlt auf der Liste. Im Antrag wurde ernstlich behauptet und gefordert:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Die Gr\u00fcnen wollen die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zwangsbegl\u00fccken. Dies lehnen wir ab. Unser Instrument, um die Klimaziele zu erreichen, ist ein sektor\u00fcbergreifender europ\u00e4ischer Emissionshandel. Dieser kann durch F\u00f6rderprogramme unterst\u00fctzt werden. <strong>Verbote lehnen wir als Instrument ab.<\/strong><\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Was ist ein \u201eVerbot\u201c? Das gesamte, aufgrund der desastr\u00f6sen Erfahrung von 1973 konzipierte Energieeinspargesetz, jetzt als Geb\u00e4udeenergiegesetz gefasst, verbietet, energetisch unwirtschaftliche Geb\u00e4ude und Heizungsanlagen zu konzipieren und zu errichten. Es setzt eine Grenze. Erst jenseits dessen, des Verbotenen, beginnt der Freiheitsraum der energetischen Gestaltung. Nimmt man den Beschluss der FDP zum Nennwert, so lehnen die Delegierten das GEG in G\u00e4nze ab, die Zusage im Ampel-Vertrag nur insbesondere.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Parteif\u00fchrung hat sich nicht gegen diesen Antrag gestellt, er wurde wie eingebracht beschlossen. Warum? Vielleicht weil der Antrag es nicht so meint, wie er es eingangs formuliert hat. Er l\u00e4uft auf drei \u201eBitten\u201c an die Bundestagsfraktion hinaus, in denen vorausgesetzt wird, dass das Gesetz im Wesentlichen so kommt wie im Koalitionsvertrag verabredet und nun im Entwurf vorliegt. Was soll die Fraktion schon anfangen mit einer Bitte der sprachlichen G\u00fcte wie \u201e<em>CO<sub>2<\/sub> vermeiden statt Paragraphendschungel<\/em>\u201c? Soll man die da ant\u00f6nende Herabsetzung des Rechtsstaates ernst nehmen? Die Medien meinen \u00fcberwiegend \u201eja\u201c. Sie \u00fcbernehmen die Stilisierung der Positionierung von Teilen der FDP als Grundsatzkonflikt. Die aber scheint lediglich Wortgeklingel zu sein. Wirklich? Das k\u00f6nnte auch Tarnung sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter den drei Bitten hat allein eine den Charakter einer Aufforderung mit konkreter Substanz:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>die absolute <strong>Kappungsgrenze f\u00fcr Modernisierungsmieterh\u00f6hungen<\/strong> des \u00a7 559 Abs. 3a BGB &#8211; auch im Hinblick auf die seit 2018 erheblich gestiegene Inflation &#8211; &lt;zu&gt; \u00fcberpr\u00fcfen und <strong>angemessen an&lt;zu&gt;heben<\/strong>.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Das klingt klug, die wird im Prozess der parlamentarischen Beratung sicherlich umgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hoffen auf Wasserstoff f\u00fcr Hausheizungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es fragt sich aber, was die Substanz in der wie folgt formulierten dritten \u201eBitte\u201c sein mag:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Bevor der Staat den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern detaillierte Vorgaben f\u00fcr ihre Heizungskeller macht, muss er Erfolgsbedingungen einer klimafreundlichen technischen Infrastruktur schaffen. Solange St\u00e4dte und Gemeinden keine kommunale W\u00e4rmeplanung entwickelt haben und <strong>solange kein Gesamtplan f\u00fcr das breitfl\u00e4chige Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland vorliegt<\/strong>, verbieten sich schwerwiegende und verpflichtende Eingriffe in das private Eigentum der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>An diesen Formulierungen, die sich implizit auf den vorgelegten Referentenentwurf des Geb\u00e4udeenergiegesetz beziehen, ist mehreres bemerkenswert.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>Es wird damit zugegeben, dass \u201eVerbote\u201c doch sein d\u00fcrfen \u2013 aber erst sp\u00e4ter in Kraft treten d\u00fcrfen, wenn infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen wurden, n\u00e4mlich Infrastrukturen f\u00fcr die Verf\u00fcgbarkeit von Wasserstoff.<\/li>\n\n\n\n<li>Strukturell scheint die FDP auf dasselbe Muster zu setzen wie bei der Verbrenner-Debatte bei Automobilen: Sie sch\u00fcrt die Erwartung, es k\u00f6nne auch in Geb\u00e4uden bei Heizungsanlagen mit Verbrennungstechnik bleiben, man m\u00fcsse nur den gasf\u00f6rmigen Endenergietr\u00e4ger auswechseln. \u201eGr\u00fcner Wasserstoff\u201c entspricht den \u201e<em>e-fuels<\/em>\u201c in der KfZ-Debatte. Der Typ der Heizungsanlage, ihr Verbrennungsprinzip samt Anschluss an eine \u201eGasleitung\u201c, m\u00fcsse nicht ver\u00e4ndert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Dass dies im Gesetzentwurf als Option enthalten ist und dass da nicht \u201ekommunale W\u00e4rmepl\u00e4ne\u201c sondern \u201eTransformationspl\u00e4ne der Gasnetzbetreiber\u201c Bedingung sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/wirtschaft\/2023-04\/heizungen-streit-fdp-gasheizungen-waermewende\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">So wie unter 2. skizziert, wird es nun anscheinend auch offensiv vertreten, vom Generalsekret\u00e4r der FDP und anderen aus der Partei<\/a>. Man kann, was die FDP da verfolgt, aber auch deuten wie Petra Pinzler von der \u201eZeit\u201c: <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/wirtschaft\/2023-04\/streit-um-heizungen-url-heizungen-streit-waermepumpen-viessmann-heizungsstreit-5vor8?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Der FDP und ihren medial Verb\u00fcndeten gel\u00e4nge es, technische Fragen zu emotionalisieren und \u201e<em>mit einer Weltanschauung &lt;zu> verkn\u00fcpf&lt;en><\/em>\u201c<\/a> beziehungsweise den \u201e<em>technologischen Wandel immer mehr zum Futter f\u00fcr identit\u00e4tspolitische Debatten\u201c<\/em> zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Regelung im Gesetzentwurf<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Schaut man so voreingenommen in den Entwurf der Geb\u00e4udeenergiegesetz-Novelle, so gibt es dort Dinge zu lesen, die relativ zur medialen Debatte einen \u00fcberraschen k\u00f6nnen. Es gibt auch einen kaum thematisierten Pferdefu\u00df zu entdecken.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Wortlaut der Koalitionsabsprache ist eindeutig pr\u00e4sentisch formuliert, nicht als Option f\u00fcr sp\u00e4ter irgendwann einmal. Eine \u201e<strong><em>neu eingebaute H2-ready-Heizung\u201c<\/em><\/strong> aber kann auf absehbare Zeit offenkundig nicht<em> \u201eauf der Basis von <strong>65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden<\/strong><\/em>\u201c. Doch davon haben die Gr\u00fcnen sich bereits wegbewegt, sich wegverhandeln lassen. Doch die FDP reklamiert das nicht als Erfolg f\u00fcr sich.<\/li>\n\n\n\n<li>Gas kommt nicht aus der Steckdose, die Gas-Heizung braucht als Komplement eine Leitungsinfrastruktur \u2013 zumindest bei den heute \u00fcblichen Verbrauchsvolumina. Die ist verlegt, ruht als Verm\u00f6gensgegenstand in Wegen und Stra\u00dfen. Die Eigent\u00fcmer, darunter fast alle Stadtwerke, haben ein hohes Interesse, diese Infrastruktur, diesen ihren Verm\u00f6gensgegenstand, zu sch\u00fctzen. Die Gas-Verteilnetze haben bislang noch einen hohen Buchwert. Den nicht abschreiben zu m\u00fcssen, daran ist ihnen gelegen. Wenn aber die Nutzung dieser Netze sich absehbar mindert und mindert, dann steht die Abschreibung eines nicht mehr fernen Tages an. Anders als in der Debatte um die <em>e-fuels<\/em> f\u00fcr PKW existiert hier, auf diesem Feld, ein potenter wirtschaftlicher Interessent, der seine Verm\u00f6genswerte bedroht sieht und mit harten Bandagen zu k\u00e4mpfen bereit ist: Die Gaswirtschaft in der Verteilung in der Fl\u00e4che.<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/Gesetz\/entwurf-geg.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Schl\u00fcsselbegriff im Gesetz ist \u201e<em>Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder gr\u00fcnem oder blauem Wasserstoff einschlie\u00dflich daraus hergestellter Derivate<\/em>\u201c<\/a>. Der ist im v\u00f6llig neugefassten \u00a7 71 GEG (Geb\u00e4udeenergiegesetz) eingestellt. Der Aufbau ist, dass dort in Abs. 1 die Forderung gestellt wird, dass \u201e<em>Heizungsanlagen \u2026 in einem Geb\u00e4ude nur eingebaut oder aufgestellt werden &lt;d\u00fcrfen>, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten W\u00e4rme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abw\u00e4rme \u2026 erzeugen<\/em>\u201c.\u00a0 In Abs. 3 ist eine Liste derjenigen sechs Typen von Heizungsanlagen eingestellt, f\u00fcr die die Ma\u00dfgabe aus Abs. 1 ohne n\u00e4here Pr\u00fcfung als erf\u00fcllt gilt. Unter Ziffer 5 findet sich dort die zitierte Heizung mit Wasserstoff.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcberraschend ist \u00a7 71k. Der steht unter \u00dcberschrift \u201e<em>\u00dcbergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen kann<\/em>\u201c. Er besagt: In \u201e<em>einer Heizungsanlage \u2026, die sowohl Erdgas als auch 100 Prozent Wasserstoff verbrennen kann, <strong>darf der Eigent\u00fcmer noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 Erdgas ohne Einhaltung der Vorgaben des \u00a7 71 zur W\u00e4rmeerzeugung \u2026 nutzen<\/strong>.<\/em>\u201c Das steht in klarem Widerspruch zur pr\u00e4sentischen Formulierung im Ampel-Vertrag. Das Zugest\u00e4ndnis ist aber an Bedingungen gekn\u00fcpft. Die Wesentlichen:<br># Sofern der Netzbetreiber einen \u201eTransformationsplan f\u00fcr die verbindliche, vollst\u00e4ndige Umstellung\u201c auf Wasserstoff bis zum 31. Dezember 2034 vorgelegt hat und<br># der Eigent\u00fcmer ab 1. Januar 2030 mindestens 50 Prozent Biogas oder gr\u00fcnen\/blauen Wasserstoff und ab 1. Januar 2035 mindestens 65 Prozent gr\u00fcnen oder blauen Wasserstoff bezieht;<br># der Gasverteilnetzbetreiber, an dessen Netz die Heizungsanlage angeschlossen ist, dem Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer garantiert, dass die Wasserstoffinfrastruktur innerhalb von zehn Jahren, sp\u00e4testens jedoch ab dem 1. Januar 2035, in Betrieb genommen wird.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Das bedeutet: Heizungen mit Wasserstoff sind bereits als Option in den Referentenentwurf aufgenommen worden. Sie ist dort parallel gef\u00fchrt mit der weit realistischeren Option der Heizung mit Biomethan. Anders gesagt: Es handelt sich um ein Angebot der Politik, die diese Option in ihren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten skeptisch sieht, an die Verteilnetzbetreiber in der Gaswirtschaft. Der Ball liegt bei ihnen. Sie haben dezentral zu entscheiden, ob beziehungsweise wo sie aus dieser technologisch offenen Regelung in absehbarer Zeit ein Gesch\u00e4ftsmodell entwickeln wollen. Dabei dr\u00e4ngt die Zeit, denn ab 1. Januar 2024 k\u00f6nnten die ersten Kunden fragen: Macht Ihr mir Zusagen, wenn ich mich f\u00fcr eine neue H2-ready-Gasheizung entscheide?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bedeutung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet: Die Hauptschlacht, die die FDP zur Heizungsfrage inszeniert, ist bereits ausgek\u00e4mpft. Die FDP und die Erdgaslobby haben sich durchgesetzt. Letzteren wird ein Gesch\u00e4ftsmodell angeboten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob die Verteilnetzbetreiber der Erdgasbranche auch liefern werden, ist offen. Die offenen Wechsel, die sie dabei f\u00fcr die Zukunft aufzunehmen haben, sind bedeutend. Umgekehrt gilt: Wenn sie solchart Zukunftsversprechen machten, verz\u00f6gern sie die anstehende Abschreibung ihrer Verteilnetze. Die Option, ihre Meinung nach einigen Jahren, wenn der Nebel \u00fcber die Zukunft des Wasserstoffs sich mehr gelichtet haben wird, zu \u00e4ndern und die gegebenen Zusagen zur\u00fcckzunehmen, bleibt ihnen immer noch. Die Regelungen in \u00a7 71k GEG 2023 (Entwurf) sind jedoch so gefasst, dass gegen diese Tendenz in mi\u00dfbr\u00e4uchlicher Absicht Pfl\u00f6cke eingeschlagen werden. Gas-Verteilnetzbetreiber, die ihren Kunden solche Versprechungen machen, haben ihre \u201e<em>Transformationspl\u00e4ne<\/em>\u201c mit einem \u201e<em>Investitionsplan mit zwei- bis dreij\u00e4hrlichen Meilensteinen f\u00fcr die Umsetzung des Neubaus oder der Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff zu unterlegen<\/em>\u201c (\u00a7 71k Abs. 1 Nr. 4.).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall, dass ein Verteilnetzbetreiber sein Zukunftsversprechen nicht einh\u00e4lt, ist im Gesetz etwas vorgesehen, was in der Gesetzesbegr\u00fcndung als eine \u201e<em>Sanktion<\/em>\u201c eingestuft wird. Voraussetzung ist Regelung, dass der Heizungseigent\u00fcmer sich in einem solchen Fall innerhalb eines Jahres f\u00fcr eine andere L\u00f6sung zu entscheiden hat, um mit seinem Heizverhalten gesetzeskonform zu werden \u2013 das wird erhebliche Investitionen erfordern. Laut Gesetz hat er gegen\u00fcber dem \u201e<em>Gasnetzbetreiber<\/em>\u201c \u201e<em>einen Anspruch auf Erstattung der \u2026 Mehrkosten<\/em>\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Seltsam, dass der Staat bei \u201eSanktion\u201c nicht an das denkt, was ihm prim\u00e4r anvertraut ist: \u00f6ffentliche G\u00fcter und seine Finanzen. Im Falle einer R\u00fccknahme der zugesagten Belieferung von Gaskunden mit Wasserstoff fallen nicht allein Umr\u00fcstkosten f\u00fcr die Kunden an. Schlie\u00dflich war es die Zusage des Verteilnetzbetreibers, die ihnen das Privileg gab, gegen die generelle Ma\u00dfgabe, ab 1. Januar 2024 Heizenergie zu 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu beziehen, diese Mengen \u00fcber Jahre als Erdgas zu beziehen \u2013 mit dem entsprechenden finanziellen Ergebnis f\u00fcr den Gasnetzbetreiber aber auch den entsprechenden Mehremissionen an Treibhausgasen. Diese sind unter der Klimaschutzverordnung der EU pro Nationalstaat gedeckelt, bei \u00dcberschreiten hat der Staat aus seinem Budget die fehlenden Rechte hinzuzukaufen. Zwar wird erst 2028 erstmals abgerechnet f\u00fcr die Periode ab 2021 \u2013 doch es ist so gut wie sicher, dass Deutschland Rechte fehlen werden, der Bund zu Lasten seines Haushalts zu zahlen hat. Dass die Gaswirtschaft f\u00fcr ihren Beitrag dazu geradesteht, ist eine billige Forderung \u2013 dass der Staat auf die Erstattung verzichtet, ist illegitim.<\/p>\n\n\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:33.33%\">\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/wupperinst.org\/c\/wi\/c\/s\/cd\/70\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"853\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/10\/Luhmann_Jochen_FG1_farb-1024x853.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-827\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:66.66%\">\n<p>Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am <a href=\"http:\/\/wupperinst.org\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Wuppertal Institut f\u00fcr Klima, Umwelt, Energie GmbH<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann Die Energiekrise 1973 hat in Erinnerung gerufen, dass (exportierte) Energie als Waffe eingesetzt werden kann. 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