{"id":1190,"date":"2023-12-15T13:09:30","date_gmt":"2023-12-15T12:09:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=1190"},"modified":"2023-12-15T13:09:31","modified_gmt":"2023-12-15T12:09:31","slug":"davon-schleichen-aus-der-energiecharta","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/davon-schleichen-aus-der-energiecharta\/","title":{"rendered":"Davon-Schleichen aus der Energiecharta"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Am 20. Dezember 2023 wird der Austritt Deutschlands aus dem Energiecharta-Vertrag rechtskr\u00e4ftig. F\u00fcr Investitionsschutzverfahren allerdings gilt eine 20 j\u00e4hrige sogenannte &#8222;sunset&#8220;-Klausel: Solange hat Deutschland noch mit unliebsamen Klage-\u00dcberraschungen zu rechnen. Deutschland hat in der Vergangenheit zwei der 150 Schiedsverfahren &#8222;abbekommen&#8220;; beide Male haben die Verfahren nicht nur viel Geld gekostet, sie haben auch beide Male erwiesen, wie wenig die Staatsorgane in Deutschland sich darauf eingerichtet haben, dass der Beitritt zum Energiecharta-Vertrag auch institutionelle Folgen h\u00e4tte haben m\u00fcssen, um mit drohenden Verfahren angemessen umgehen zu k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"413\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2023\/12\/231215-NU-HJL-Kolumne.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1188\" title=\"Foto: Nata Uchava, Freiburg\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p>Eines jener Kooperations-Projekte, die nach dem Zusammenbruch des Ost-West-Gegensatzes mit gro\u00dfen Hoffnungen begonnen und institutionalisiert wurden, ist der Energiecharta-Vertrag (ECT). Er sollte dazu dienen, die Energiesektoren der Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Osteuropas in die europ\u00e4ischen und globalen M\u00e4rkte zu integrieren. 1991, kurz nach der KSZE-Konferenz in Paris, wurde der Vetrag gestartet, 1994 wurde er in Lissabon rechtsverbindlich unterzeichnet, 1998 trat er in Kraft. Derzeit haben 51 L\u00e4nder, au\u00dferdem die Europ\u00e4ische Gemeinschaft und EURATOM, den Vertrag unterzeichnet oder sind ihm beigetreten. Nicht ratifiziert haben den Vertrag Australien, Island und Norwegen sowie Russland und Belarus.<\/p>\n\n\n\n<p>Belarus und Russland haben erkl\u00e4rt, die Regelungen des Vertrags bis zur Ratifizierung provisorisch anzuwenden, soweit er im Einklang mit ihrem nationalen Recht steht. Der Konflikt: Russland, da schon unter Putin, hatte die Ratifizierung des Energiecharta-Vertrages von der Vereinbarung eines Transitprotokolls abh\u00e4ngig gemacht. Die EU aber meinte, ihre Liberalisierungspolitik f\u00fcr leitungsgebundene Energietr\u00e4ger Russland aufdr\u00fccken zu sollen. Russlands Sozialmodell bestand darin, die Gaspreise inl\u00e4ndischer Verbraucher mit den Gewinnen Gazproms aus dessen Pipelinegas-Exportmonopol zu subventionieren. \u201e<em>Third Party Access<\/em>\u201c, wie EU-intern durchgesetzt, h\u00e4tte Gazproms Renteneinkommen, welches aus dem Export insbesondere in die EU abgesch\u00f6pft wurde, nivelliert. Au\u00dferdem bestand die EU-Seite darauf, dass die von der EU geforderte Regelung im Transitprotokoll f\u00fcr die EU nicht gelten solle, weil man schon die \u201erichtige\u201c (marktliche) Ordnung habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist Politik der Doppelstandards. Die Haltung des Westens Russland gegen\u00fcber war bei diesen Verhandlungen im Grunde dieselbe wie bei denen zur Sicherheitsordnung: Die Entfremdung und Nicht-Einigung auf beiden Feldern \u2011 Sicherheit und Wirtschaftsfragen \u2011 liefen parallel, gem\u00e4\u00df denselben Attit\u00fcden. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr das Scheitern der Vereinbarungen zu sicherheitspolitischen Fragen, so kann man aus dem Schicksal des Energiecharta-Vertrages lernen, liegen nicht wirklich in einem lediglich sicherheitspolitischen Interessengegensatz. Sie liegen tiefer.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun werden auch zu diesem einst block\u00fcbergreifend kooperativ gedachten Abkommen Energiecharta-Vertrag seitens der EU die Segel endg\u00fcltig gestrichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Energiecharta-Vertrag deckt die gesamte Kette von Energie-Investitionen ab, in F\u00f6rderung, Umwandlung zu Derivaten, Transport sowie Angebot und Konsum. Entstanden war der Vertrag, wie erw\u00e4hnt, im geopolitischen Kontext des Zusammenbruchs der Sowjetunion. Damals wollten viele westliche Staaten und ihre Unternehmen aufbrechen, um in die Modernisierung des Energiesektors in Zentral- und Osteuropa (Russland wurde damals noch zu Osteuropa gerechnet) und den Nachfolgestaaten in der Kaukasus-Region zu investieren \u2013 wobei sie trotz klimapolitischen Grundsatzbeschl\u00fcssen die Herbeif\u00fchrung einer klimagerechten Energiesituation f\u00fcr diese \u201eTransformations\u201c-Staaten kaum auf der Agenda hatten. Es ging lediglich darum, das alte und absehbar auslaufende Gesch\u00e4ft mit fossilen Brennstoffen und deren Nutzung effizienter zu machen, auch darum, Russland zu bef\u00e4higen, mit Hilfe westlicher Technologien mehr \u00d6l und Gas f\u00f6rdern zu k\u00f6nnen. Man behaftete Russland gleichsam bei einem Gesch\u00e4ftsmodell, welches keine wirkliche Zukunft mehr haben konnte, auf diesen fahrenden Zug wollte man auf seiner Reststrecke noch aufspringen. Aber man hatte im Westen Sorgen um die rechtliche Absicherung von Investitionsmitteln erheblichen Umfangs in solchen Staaten ohne gesicherte wirtschaftsrechtliche Tradition. Und angesichts dessen, dass die Investitionen in die F\u00f6rderung fossiler Energietr\u00e4ger \u00fcber kurz oder lang zu <em>stranded assets<\/em> werden mussten, auch mit gutem Recht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schlechte Erfahrungen auf EU-Ebene<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine besondere Rolle spielte das Investitionsschutz-Kapitel des Vertrags dann aber nicht im Verh\u00e4ltnis der EU zu Russland. <a href=\"https:\/\/www.energychartertreaty.org\/cases\/list-of-cases\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.energychartertreaty.org\/cases\/list-of-cases\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">150 Verfahren wurden bislang anh\u00e4ngig gemacht<\/a>, doch die meisten davon zwischen Unternehmen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und Regierungen von EU-Mitgliedstaaten. So war das aber nicht gemeint. <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/?uri=COM:2023:447:FIN\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/?uri=COM:2023:447:FIN\" rel=\"noreferrer noopener\">Das ist einer von zwei prominent vertretenen Gr\u00fcnden, weshalb die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den gemeinsamen Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag empfiehlt<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Hintergrund: Messlatte einer ungerechten Behandlung eines ausl\u00e4ndischen Investors ist entweder das Prinzip der Anwendung nationaler Behandlung oder das Meistbeg\u00fcnstigungsprinzip \u2013 je nachdem, welches Prinzip f\u00fcr den ausl\u00e4ndischen Investor vorteilhafter ist. Die Verfahren, vor privat besetzten Internationalen Schiedsgerichten am Sitz der Weltbank gef\u00fchrt, sind au\u00dfergew\u00f6hnlich teuer, weil gesch\u00e4ftst\u00fcchtige Juristen eine Art Kartellsituation herbeigef\u00fchrt haben, was zu Mondpreisen f\u00fchrt. Au\u00dferdem fehlt es bei diesem Rechtsweg an \u00dcberpr\u00fcfbarkeit und damit Qualit\u00e4tssicherung. Die Verfahren sind zudem v\u00f6llig intransparent. Vor diesem dubiosen Hintergrund hat der EuGH in seiner sogenannten <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/der-energiecharta-vertrag-im-kreuzfeuer-der-kritik\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/der-energiecharta-vertrag-im-kreuzfeuer-der-kritik\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Komstroy-Rechtsprechung<\/a> (EuGH, Rs. 741\/19, <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=245528&amp;pageIndex=0&amp;doclang=EN&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=3161919\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=245528&amp;pageIndex=0&amp;doclang=EN&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=3161919\" rel=\"noreferrer noopener\">Urt. v. 2.9.2021<\/a>) k\u00fcrzlich die Machtfrage gestellt: Er hat entschieden, dass Schiedsverfahren nach dem Energiecharta-Vertrag im intra-EU-Verh\u00e4ltnis, also zwischen EU-Mitgliedstaaten und Investoren aus einem Mitgliedstaat, aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit der Autonomie des Unionsrechts unzul\u00e4ssig sind. Die Schiedsgerichte akzeptieren diese Allein-Zust\u00e4ndigkeits-Reklamation des EuGH aber nicht, die anh\u00e4ngigen Verfahren werden weitergef\u00fchrt. Es handelt sich um einen quasi-konstitutionellen Konflikt, Ende offen. Diese rechtssystemischen M\u00e4ngel sind der zweite Grund f\u00fcr den vorgeschlagenen R\u00fcckzug der EU<\/p>\n\n\n\n<p>Unter den offenen Verfahren am skandaltr\u00e4chtigsten d\u00fcrfte <a href=\"https:\/\/www.annacavazzini.eu\/presseerklaerung-schiedsverfahren-nord-stream-2-vs-eu-auf-grundlage-des-energiecharta-vertrags\/\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.annacavazzini.eu\/presseerklaerung-schiedsverfahren-nord-stream-2-vs-eu-auf-grundlage-des-energiecharta-vertrags\/\" rel=\"noreferrer noopener\">das Schiedsverfahren sein, welches von der Nord Stream AG mit Sitz in der Schweiz gegen die EU angestrengt worden ist<\/a>. Es geht um die auch \u201eLex Gazprom\u201c genannte \u00c4nderung der EU-Gasrichtlinie, die im April 2019 vom EU-Parlament verabschiedet worden ist. Wegen des Sitzlandes Schweiz ist dieses russische Staatsunternehmen unter dem Energiecharta-Vertrag klageberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Teure Erfahrungen in Deutschland<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Deutschland hat zwei der 150 Verfahren \u201eabbekommen\u201c. Beide Male war der Staatskonzern Vattenfall der Kl\u00e4ger. Beide Male haben die Verfahren nicht nur viel Geld gekostet, sie haben auch beide Male erwiesen, wie wenig die Staatsorgane in Deutschland sich darauf eingerichtet haben, dass der Beitritt zum Energiecharta-Vertrag auch institutionelle Folgen haben m\u00fcsste, um mit drohenden Verfahren angemessen umzugehen in der Lage zu sein:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Verklagt wurde die Bundesregierung erstens f\u00fcr ein Verhalten des Stadtstaates Hamburg (<a href=\"https:\/\/epub.wupperinst.org\/frontdoor\/deliver\/index\/docId\/4616\/file\/WB_2009.pdf\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/epub.wupperinst.org\/frontdoor\/deliver\/index\/docId\/4616\/file\/WB_2009.pdf\" rel=\"noreferrer noopener\">vgl. Beitrag S. 21ff<\/a>), auf das sie keinen Einfluss hatte und hat und gegen\u00fcber dem sie auch \u00fcber keine Grundlage verf\u00fcgt, ihn in Regress zu nehmen. Da hatte eine abtretende Regierung noch auf den letzten Dr\u00fccker, im Wahlkampf, wo das schon zentrales strittiges Thema war, dem Kohlekraftwerksvorhaben Moorburg am 14. November 2007 eine vorl\u00e4ufige immissionsschutz-rechtliche Genehmigung erteilt, welche eine wasserrechtliche Genehmigung einschloss. Vattenfall behauptete in seiner Klageschrift, am 12. Dezember 2007 einen Investitionsbeschluss in H\u00f6he von 2,2 Milliarden Euro gefasst und vergeben zu haben. Die Wahl f\u00fchrte zu einer \u201egr\u00fcnen\u201c Nachfolgeregierung, die ihre Wahlzusage einl\u00f6sen musste. Sie schr\u00e4nkte die gro\u00dfz\u00fcgige wasserrechtliche Genehmigung in ihrer abschlie\u00dfenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung \u2013 mit fachlichen Argumenten \u2013 ein. Vattenfall argumentierte, diese mit hohen und, so w\u00f6rtlich, \u201e\u00fcberraschenden\u201c Auflagen versehene wasserrechtliche Genehmigung habe zu einer erheblichen Einschr\u00e4nkung der geplanten Nutzungszeit des Kraftwerks gef\u00fchrt. Das habe die get\u00e4tigte Investition in H\u00f6he von 2,2 Milliarden Euro in ihrem Wert auf ein Niveau von 0,8 Milliarden Euro gesenkt \u2013 1,4 Milliarden Euro forderte Vattenfall, der schwedische Staat, von der Bundesregierung. Also gut 60 Prozent der Investitionssumme. Das sieht durchg\u00e4ngig nach einem Unternehmensverhalten aus, welches nur unter dem Anreiz des Energiecharta-Vertrages so ausfiel wie es war. Investitionsschutz kann auch dazu provozieren, konzerninterne Rechtsabteilungen als Profitcenter zu f\u00fchren.<br>Das Schiedsverfahren wurde im M\u00e4rz 2011 durch einen Vergleich beendet. Der setzte einen bereits im September 2008 vor dem OVG Hamburg geschlossenen Prozessvergleich als Bedingung. Letzterer Vergleich stellt Vattenfall durch die Aufhebung einiger wasserrechtlicher Auflagen besser als die urspr\u00fcngliche Genehmigung. Schadensersatz wurde nicht zugestanden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der zweite Fall betraf den Atomausstieg im Jahre 2011. Gegen darin enthaltene Entwertungselemente klagten drei (von vier) betroffene <em>private<\/em> Kraftwerkseigner, einschlie\u00dflich Vattenfall, vor Gerichten in Deutschland. In diesem Fall war der Einspruch Vattenfalls offenkundig substantiiert. Als einziges unter diesen Unternehmen hatte Vattenfall als ausl\u00e4ndisches Unternehmen die M\u00f6glichkeit, zus\u00e4tzlich unter dem Energiecharta-Vertrag Klage zu erheben \u2013 und tat das auch. Das Bundesverfassungsgericht entschied im September 2020, dass die AtG-Novelle von 2011 einen Versto\u00df gegen das Eigentumsgrundrecht darstelle und verpflichtete den Gesetzgeber zu einer Neuregelung. Daraufhin hat die Bundesregierung in au\u00dfergerichtlichen Verhandlungen mit den Kraftwerkseignern im M\u00e4rz 2021 einem Schadenersatz zugestimmt, der eine Zahlung von 1,4 Milliarden Euro an Vattenfall vorsieht. Das Schiedsverfahren unter dem Energiecharta-Vertrag wurde daraufhin am 9. November 2021 eingestellt. Das Verfahren war nicht erforderlich.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Der Abschied Deutschlands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nun zieht auch Deutschland sich zur\u00fcck \u2013 nach Ablauf der einj\u00e4hrigen K\u00fcndigungsfrist. Deutschland steht nicht alleine da mit seinem Vorgehen. Nachdem die polnische Regierung im August 2022 erkl\u00e4rt hatte, vom Energiecharta-Vertrag zur\u00fcckzutreten, <a href=\"https:\/\/www.iisd.org\/articles\/statement\/energy-charter-treaty-withdrawal-announcements\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.iisd.org\/articles\/statement\/energy-charter-treaty-withdrawal-announcements\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">folgten innerhalb kurzer Frist dieselben Erkl\u00e4rungen Spaniens, der Niederlande, Frankreichs und Sloweniens<\/a>. Die Bundesregierung hat sich am 11. November 2022 darauf verst\u00e4ndigt, aus dem Energiecharta-Vertrag auszutreten. <a href=\"https:\/\/twitter.com\/AnAudretsch\/status\/1591110270885076992\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/twitter.com\/AnAudretsch\/status\/1591110270885076992\" rel=\"noreferrer noopener\">Das Beschlusspapier zur \u201eWeiterentwicklung der Handelsagenda der Ampel\u201c findet sich hier<\/a>. Am 20. Dezember 2022 wurde offiziell der R\u00fccktritt notifiziert. Ein Jahr sp\u00e4ter, am 20. Dezember 2023, wird der Austritt rechtskr\u00e4ftig. F\u00fcr Investitionsschutzverfahren aber gilt eine 20 j\u00e4hrige sogenannte \u201e<em>sunset<\/em>\u201c-Klausel. Solange hat Deutschland noch mit unliebsamen Klage-\u00dcberraschungen zu rechnen. Noch sind die Kohleausstiege in Deutschland nicht in trockenen T\u00fcchern.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:33.33%\">\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/wupperinst.org\/c\/wi\/c\/s\/cd\/70\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"853\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/10\/Luhmann_Jochen_FG1_farb-1024x853.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-827\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:66.66%\">\n<p>Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am <a href=\"http:\/\/wupperinst.org\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Wuppertal Institut f\u00fcr Klima, Umwelt, Energie GmbH<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann Am 20. 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