{"id":1219,"date":"2024-04-18T14:06:23","date_gmt":"2024-04-18T12:06:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=1219"},"modified":"2024-04-18T14:12:49","modified_gmt":"2024-04-18T12:12:49","slug":"friedensethik-der-evangelischen-kirchen-und-das-verhaeltnis-von-sicherheitsordnung-krieg-und-rule-of-law","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/friedensethik-der-evangelischen-kirchen-und-das-verhaeltnis-von-sicherheitsordnung-krieg-und-rule-of-law\/","title":{"rendered":"Friedensethik der Evangelischen Kirchen und das Verh\u00e4ltnis von Sicherheitsordnung, Krieg und Rule of Law"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann (April 2024)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Der Beginn des Krieges in der Ukraine hat wie ein Schock gewirkt und hat viele die Friedensdenkschrift der EKD von 2007 erneut zur Hand nehmen lassen. Der v\u00f6lkerrechtswidrige milit\u00e4rische Einfall Russlands in die Ukraine ist f\u00fcr mich ein Symptom wenn nicht Resultat dessen, dass die Sicherheitsordnung in Europa defizient und damit br\u00fcchig geworden &#8222;war&#8220; \u2013 Aussage im Pr\u00e4teritum.<\/em><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"413\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2024\/04\/240418-NU-Kolumne-HJL.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1214\" title=\"Foto: Nata Uchava, Freiburg\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p>Wir sind Zeitzeugen eines Kampfes um die Dominanz in der Ukraine. Dazu kursieren diverse Erz\u00e4hlungen. Ein in diesem Kontext besonders verbreitetes und wirkm\u00e4chtiges Narrativ hebe ich hier hervor. Es besteht aus drei Elementen, hantiert mit drei Schl\u00fcsselbegriffen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Kampf ist ein mit milit\u00e4rischen Mitteln ausgefochtener Krieg.<\/li>\n\n\n\n<li>Russland, das diesen Krieg begonnen hat, hat damit die Sicherheitsordnung (in Europa) zerst\u00f6rt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Westen, insbesondere Europa, engagiert sich in diesem Kampf auf der Seite der Ukraine, um die Rechtstaatlichkeit, die <em>rule of law<\/em>, zu verteidigen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Das ist ein stark abstrakt begrifflich gepr\u00e4gter Dreisatz. Aus diesem Abstraktum wird geschlossen:<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Teil der <em>Rule of law<\/em>, das ist Rechtstaatlichkeit mit Gewaltenteilung, wird als realisiertes Konzept innerhalb der Staatengemeinschaft, also au\u00dfenpolitisch, genommen \u2013 das sei die reale Sicherheitsordnung. Das geschieht trotz des warnenden Diktums von Carl Friedrich von Weizs\u00e4cker, nach dem Weltinnenpolitik eine Utopie sei mit dem spezifischen Gef\u00e4hrdungspotential, dass sie contra-faktisch als realisiert unterstellt wird. In diese Falle wird gegenw\u00e4rtig vielfach getappt.<\/p>\n\n\n\n<p>Um der zwischenstaatlichen <em>rule of law<\/em> wieder Geltung zu verschaffen, d\u00fcrfe die milit\u00e4risch herbeigef\u00fchrte Zerst\u00f6rung der Sicherheitsordnung nicht hingenommen werden, es d\u00fcrfe zudem eh nicht zugelassen werden, dass ein so rechtswidrig herbeigef\u00fchrter Territorialgewinn Bestand hat. Deswegen m\u00fcsse der Krieg gegen den Verursacher solange weitergef\u00fchrt werden, bis ihm der Territorialgewinn wieder abgenommen worden ist. Dann habe der Angriff keinen Ertrag gehabt, damit sei die Sicherheitsordnung wieder hergestellt, weil f\u00fcr eventuelle Nachahmer der Anreiz genommen sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist ein extrem blutr\u00fcnstiges Verst\u00e4ndnis von \u201eSicherheitsordnung\u201c. <a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/internationale-rechtsordnung-und-ukraine-krieg\/\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/internationale-rechtsordnung-und-ukraine-krieg\/\" rel=\"noreferrer noopener\">Es wurde bereits in einer Kolumne in diesem Urteilstenor dargestellt<\/a> \u2013 aus Anlass des Bem\u00fchens an der FESt in Heidelberg, dem Think Tank der Evangelischen Kirchen, Hilfestellung zu leisten zu einem Diskussionsprozess, um innerhalb der Evangelischen Kirchen zu einer \u201eKonkretisierung\u201c der \u201eEvangelischen Friedensethik\u201c im Lichte des Ukraine-Krieges zu kommen. Dieser Strang der Meinungsbildung unter Christen wird hier erneut aufgegriffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unzufriedenheit mit der EKD-Denkschrift von 2007<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Beginn des Krieges in der Ukraine hat wie ein Schock gewirkt und hat viele die <a href=\"https:\/\/www.ekd.de\/friedensdenkschrift-74481.htm#:~:text=Aus%20Gottes%20Frieden%20leben%20%E2%80%93%20f%C3%BCr%20gerechten%20Frieden%20sorgen,-Frieden%20ist%20f%C3%BCr&amp;text=Friedens%20orientieren%20kann.-,Deutlich%20wird%3A%20Wer%20Frieden%20will%2C%20muss%20ihn%20vorbereiten.,internationalen%20Friedensordnung%20am%20Recht%20wesentlich.\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.ekd.de\/friedensdenkschrift-74481.htm#:~:text=Aus%20Gottes%20Frieden%20leben%20%E2%80%93%20f%C3%BCr%20gerechten%20Frieden%20sorgen,-Frieden%20ist%20f%C3%BCr&amp;text=Friedens%20orientieren%20kann.-,Deutlich%20wird%3A%20Wer%20Frieden%20will%2C%20muss%20ihn%20vorbereiten.,internationalen%20Friedensordnung%20am%20Recht%20wesentlich.\" rel=\"noreferrer noopener\">Friedensdenkschrift der EKD von 2007<\/a> erneut zur Hand nehmen lassen. Herausgekommen ist dabei f\u00fcr die Urteilsf\u00e4higkeit der Spitzenvertreter der Evangelischen Kirche wenig. \u201e<em>Die h\u00e4ufig anzutreffende <strong>Sprachlosigkeit<\/strong> f\u00fchrender Repr\u00e4sentantinnen und Repr\u00e4sentanten <strong>der Kirchen in Deutschland zum Ukrainekrieg<\/strong><\/em>\u201c zeige den Bedarf an einer systematischen Aufarbeitung, gegebenenfalls einer Revision oder auch nur Konkretisierung der Denkschrift und ihrer Pr\u00e4missen \u2013 so die Einsch\u00e4tzung von Ines-Jacqueline Werkner, der thematisch zust\u00e4ndigen Studienleiterin an der FESt in Heidelberg.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Text der 2007er Denkschrift kommt sehr v\u00f6lkerrechtlich daher. Es ist in der Tat schwer zu sehen, was mehr daraus folgen sollte als eine Ablehnung des russischen Bruchs von Art. 2 (4) UN-Charta. Auch <a href=\"https:\/\/akd-ekbo.de\/wp-content\/uploads\/AKD_RU_zeitspRUng_2023-1_S20-21.pdf\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/akd-ekbo.de\/wp-content\/uploads\/AKD_RU_zeitspRUng_2023-1_S20-21.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">die Interpretation von Wolfgang Huber<\/a>, auch <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=KPphYKEAUWM\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=KPphYKEAUWM\" rel=\"noreferrer noopener\">hier als Vortrag<\/a>, zur Zeit der Ausarbeitung EKD-Ratsvorsitzender, hat nicht wirklich weitergef\u00fchrt \u2013 seine Differenzierung mittels des Terminus \u201eDefensivwaffen\u201c ist nicht einl\u00f6sbar. Hubers Ableitung gipfelt in den abstrakten Ma\u00dfst\u00e4ben<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>das T\u00f6tungsverbot schlie\u00dft die Verpflichtung ein, nicht t\u00f6ten zu lassen<\/em>\u201c sowie<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201e&lt;Das&gt; schlie\u00dft die M\u00f6glichkeit ein, \u2026 rechtserhaltende oder das Recht wieder herstellende Gewalt \u2026 einzusetzen, wenn keine anderen ausreichenden Mittel zur Verf\u00fcgung stehen. \u2026 auch der Einsatz milit\u00e4rischer Gewalt &lt;ist&gt; an die Herrschaft des Rechts gebunden. Deshalb werden \u00fcberlieferte Kriterien der \u201eLehre vom gerechten Krieg\u201c in der neueren Friedensethik verwendet. \u2026 damit soll \u2026 die Verteidigung gegen einen Angriffskrieg \u2026 an die Ma\u00dfst\u00e4be des V\u00f6lkerrechts gebunden und in den Dienst eines gerechten Friedens gestellt werden.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Damit ist \u201edas V\u00f6lkerrecht\u201c zum alleinigen Ma\u00dfstab des Urteils gemacht. Daher das Dilemma einer eigenst\u00e4ndigen kirchlichen Urteilsbildung. Ich sehe nur zwei Auswege.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Entweder man geht den Weg des Friedensbeauftragten der EKD \u2013 <a href=\"https:\/\/www.evangelische-friedensarbeit.de\/dokumente\/wo-stehen-wir-friedensethisch-im-raum-der-evangelischen-kirche-deutschland-2023\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.evangelische-friedensarbeit.de\/dokumente\/wo-stehen-wir-friedensethisch-im-raum-der-evangelischen-kirche-deutschland-2023\" rel=\"noreferrer noopener\">nachzulesen hier<\/a>. Er ist der Auffassung, dass man davon Abstand nehmen solle, die Friedensethik ultragenau zuzuspitzen beziehungsweise zu pr\u00e4zisieren. Im Ergebnis habe vielmehr zu gelten: Die Frage von Waffenlieferungen in das Kriegsgebiet Ukraine ist \u201e<strong><em>keine Frage des status confessionis<\/em><\/strong><em>, \u2026 sondern eine Frage der vernunftbasierten ethischen G\u00fcterabw\u00e4gung, deren <strong>Beantwortung unterschiedlich ausfallen<\/strong> kann, <strong>je nachdem, welchen Fokus man w\u00e4hlt<\/strong> und welchem Argument man mehr Gewicht gibt.<\/em>\u201c Der Punkt \u201eWaffenlieferungen in Kriegsgebiete\u201c ist weiterhin aufschlussreich, weil die Politik der Bundesregierung zum Krieg im Sudan j\u00fcngst diese Position bezogen hat und weil die Bundesregierung gem\u00e4\u00df Ampel-Koalitionsvertrag die Position, generell keine Waffen in Kriegs- und Krisengebiete zu liefern, ab Dezember 2021 als eine neue Maxime vertrat \u2013 also als friedensethischen Grundsatz, nicht als Leitlinie, der man in Abh\u00e4ngigkeit von den Umst\u00e4nden des einzelnen Falles folgen k\u00f6nne oder auch nicht. Der Beschluss zu der Maxime in ihrer Grunds\u00e4tzlichkeit war noch vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine gefallen, aber die Auguren pfiffen dessen M\u00f6glichkeit bis Wahrscheinlichkeit bereits von den D\u00e4chern. Damals bef\u00fcrwortete noch die Mehrheit der leitenden Geistlichen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dezidiert, was in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden war \u2013 eine Maxime, die von beiden Volkskirchen lange schon in gro\u00dfer Einhelligkeit gefordert worden war. Dann erfolgte das, wovor die Geheimdienste gewarnt hatten: Der russische Angriff auf die Ukraine wurde real. Die Bundesregierung hat daraufhin ihre Position schlie\u00dflich ge\u00e4ndert \u2013 sie liefert nun Waffen an die Ukraine. Der frisch berufene Friedensbeauftragte des Rates der EKD hingegen, der sich im Januar 2022 voll hinter diesen Punkt des Koalitionsvertrages gestellt hatte, ist bei der urspr\u00fcnglichen Position der neuen Bundesregierung geblieben. Die Mehrheit der leitenden Geistlichen in der EKD hingegen hat sich dem Positionswechsel der Bundesregierung angeschlossen. Das wirft die Frage auf: Was hat sich die Mehrheit der leitenden Geistlichen im Dezember 2021 bis Februar 2022 gedacht? Lediglich dass nicht sein kann, was nicht sein darf? Der Friedensbeauftragte erscheint im Nachhinein als einer der wenigen, der seine Position angesichts der Realit\u00e4t von Waffen, Milit\u00e4rs und Verfeindung vorher durchdacht hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Die zweite Option: Man bohrt die Schl\u00fcsselbegriffe \u201eV\u00f6lkerrecht\u201c, \u201eKrieg\u201c und \u201eGewalt\u201c deutlich mehr auf als es in der Friedensdenkschrift der EKD von 2007 geschehen ist. Erst dann gelangt man zur\u00fcck auf ein Plateau, auf dem Abw\u00e4gungen wieder m\u00f6glich sind. Zum Zweck einer solchen Orientierung ersetze ich den Begriff \u201eV\u00f6lkerrecht\u201c durch \u201eSicherheitsordnung\u201c, um die alleinige Verpflichtung auf die defiziente UN-Charta zu vermeiden. Diese blieb in der Umsetzung gegen\u00fcber der Intention bekanntlich defizient, insofern macht eine sklavische Bindung daran keinen rechten Sinn. Sie ist zwar geltendes V\u00f6lkerrecht, bietet aber keine Sicherheitsordnung, deren Funktion ist, den Anreiz f\u00fcr einen Krieg zu nehmen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Hat Russlands Angriff auf die Ukraine ernstlich die Sicherheitsordnung in Europa zerst\u00f6rt?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Russland hat am 24. Februar 2022 die Ukraine milit\u00e4risch angegriffen. Das wurde in der Urheberschaft nicht verbr\u00e4mt, das wurde offen vollzogen, das ist zweifelsfrei. Interpretatorisch teilen sich dann aber die Auffassungen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Gem\u00e4\u00df einer Haltung hat Russlands Angriff die europ\u00e4ische Sicherheitsordnung zerst\u00f6rt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die umgekehrte Haltung besagt, die Sicherheitsordnung in Europa sei in den letzten 20 bis 30 Jahren Schritt f\u00fcr Schritt abgebaut worden \u2013 und diese Degradation war es, was den Angriff Russlands erm\u00f6glicht hat.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Ich habe das Zutrauen, dass nur eine der beiden Auffassungen \u201erichtig\u201c im Sinne von angemessen sein kann. Welche das ist, wird in diesem Abschnitt gekl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Prominente Vertreterin der erstgenannten Auffassung ist Annalena Baerbock, Deutschlands aktuelle Inhaberin des Ressorts f\u00fcr ausw\u00e4rtige Beziehungen. Aus Anlass des 75-j\u00e4hrigen Jubil\u00e4ums der NATO hat sie <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/interview-mit-annalena-baerbock-b90-gruene-aussenministerin-zu-75-jahre-nato-dlf-0296f603-100.html\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/interview-mit-annalena-baerbock-b90-gruene-aussenministerin-zu-75-jahre-nato-dlf-0296f603-100.html\" rel=\"noreferrer noopener\">dem Deutschlandfunk immerhin ein ungew\u00f6hnlich langes Interview<\/a> gew\u00e4hrt. Das ist auch der rhetorischen Technik der Ambiguit\u00e4t wegen h\u00f6renswert. In diesem Interview \u00e4u\u00dfert Frau Baerbock sich auch zum Verh\u00e4ltnis von Sicherheitsordnung und Krieg. Ihre Aussage lautet sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Russland hat <strong>mit seinem Angriff<\/strong> auf die Ukraine <strong>die Friedensordnung in Europa zerst\u00f6rt<\/strong>.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Mir f\u00e4llt es schwer, der Logik dieses Gedankens beziehungsweise dem verwendeten Bild zu folgen. Mein Verst\u00e4ndnis ist vielmehr kausal genau entgegengesetzt: Der Sinn beziehungsweise die Funktion einer Sicherheitsordnung ist, die Option, Konflikte mit milit\u00e4rischer Gewalt auszutragen, m\u00f6glichst unwahrscheinlich zu machen, im besten Fall wirklich zu verhindern. Der v\u00f6lkerrechtswidrige milit\u00e4rische Einfall Russlands in die Ukraine ist f\u00fcr mich deshalb ein Symptom wenn nicht Resultat dessen, dass die Sicherheitsordnung in Europa defizient und damit br\u00fcchig geworden \u201ewar\u201c \u2013 Aussage im Pr\u00e4teritum. Sie hat die ihr zugedachte Funktion, den Austrag von Konflikten in Europa mit Gewalt zu bannen, schlie\u00dflich nicht mehr zu erf\u00fcllen vermocht. Im Februar 2022 ist gleichsam zu einem Dammbruch gekommen, und zwar erneut. Vorl\u00e4uferversagen war der NATO-Angriff im Jahre 1999 auf Jugoslawien. Der Georgien-Krieg und die 2014er Vorg\u00e4nge im Osten der Ukraine und auf der Krim wird man, in diesem Bild, als kurzzeitige Damm-\u00dcberl\u00e4ufe einordnen, ohne dass es zum Bruch des Damms gekommen w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>Nimmt man das Damm-Bild etwa in dieser Weise ernst, dann wird man \u00fcbrigens sagen k\u00f6nnen: Im Februar 2022 bestand noch die Chance, dass es bei einem Kurzfrist-Krieg geblieben w\u00e4re \u2013 der Dammbruch, in Frau Baerbocks Vorstellung das Ende der Sicherheitsordnung in Europa, ist somit erst mit der Entscheidung eingetreten, die Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine, die direkt nach Kriegsbeginn aufgenommen wurden und den ersten Kriegsmonat intensiv begleiteten, abzubrechen, also etwa Ende M\u00e4rz 2022. Auch da ist Frau Baerbock, wie nicht selten in ihren \u00c4u\u00dferungen, unpr\u00e4zise.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist das bildhafte Gleichnis des Dammes aber wirklich geeignet zur Charakterisierung einer Ordnung zwischen Staaten, die Sicherheit im Miteinander verb\u00fcrgen soll? Ich zweifle. Man mache einen gedanklichen Vergleich, indem man dieses bildhafte Gleichnis auf einen analog bedrohlichen Vorgang anwendet, nun unter dem Regime einer innerstaatlichen Sicherheitsordnung. Kommt es da zu rechtswidrigen Gewalttaten, so w\u00fcrde kaum jemand das als Zerst\u00f6rung der Ordnung, als Dammbruch, auffassen. Rechtsbr\u00fcche kommen eben vor, die Ordnung vermag sie nicht auf Null zu dr\u00fccken, das w\u00e4re ein zu hoher Anspruch an die Effizienz einer Sicherheitsordnung nach innen. Die Ordnung sch\u00fctzt vor Gewalt nur statistisch, nicht zu 100 Prozent. Anders ist es, wenn eine Gruppe, zum Beispiel aus der OK oder als politisch motivierter Verbund, gezielt das rechtsstaatliche System versucht dysfunktional zu machen, indem Schl\u00fcsselakteure wie Staatsanw\u00e4lte und Richter bedroht und Zeugen grunds\u00e4tzlich und systematisch umgebracht werden \u2013 also die Vorg\u00e4nge in den 1920er Jahren und die Stadtguerilla in Berlin. Fasst man diese Form der Bedrohung im Bild eines Dammes, so w\u00e4ren als Grund eines Bruchs systematisch unterlassene Instandsetzungen beziehungsweise gar Sabotage-Handlungen am Damm zu konstatieren. So in etwa ginge das verwendete Bild auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinzu kommt bei einem Dammbruch ein weiterer Grund: Es muss vorher einen erh\u00f6hten Zulauf und damit Druck auf das Damm-Bauwerk gegeben haben. Diesen Energieanstieg kann der Mensch entweder selbst veranlasst haben, wie beim Klimawandel, oder der Damm-Verantwortliche kann, sofern er das Erh\u00f6hte nicht abzustellen vermag, vers\u00e4umen, sich darauf einstellen \u2013 er kann das unterlassen. In diesem Sine ist das Dammbruch-Bild auf die \u00fcberlastete Sicherheitsordnung in Europa \u00fcbertragbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber nichts davon scheint Frau Baerbock gemeint zu haben \u2013 sonst w\u00fcrde sie nicht so eindeutig auf einen Mono-Verursacher f\u00fcr den Dammbruch verweisen. Schlie\u00dflich ist doch selbstverst\u00e4ndlich, dass eine konzipierte Sicherheitsordnung ihre Stabilit\u00e4t nur durch Kooperation erh\u00e4lt und wenn sie diese durch Destruktion wieder verloren hat, dann wird dies in aller Regel kooperativ geschehen sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Verh\u00e4ltnis von UN-Sicherheitsordnung und Sicherheitsordnung in Europa<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auff\u00e4llig an der Sprechweise unserer Au\u00dfenministerin und von Juristen, die analog argumentieren, ist \u00fcberdies, dass das Objekt in der Kausalkette, der Begriff \u201eSicherheitsordnung\u201c, v\u00f6llig blass bleibt. Gemeint ist augenscheinlich in der Regel allein das Angriffskriegsverbot nach Art. 2 (4) UN-Charta, selbst dann, wenn wie im Zitat von Frau Baerbock, ein \u201ein Europa\u201c hinzugesetzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die globale Sicherheitsordnung nach UN-Recht, konzipiert in 1944 und in Kraft gesetzt 1945, ist von der nach 1989 geschaffenen speziellen regionalen Sicherheitsordnung, der in Europa, aber zu unterscheiden. <a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/internationale-rechtsordnung-und-ukraine-krieg\/\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/internationale-rechtsordnung-und-ukraine-krieg\/\" rel=\"noreferrer noopener\">Die UN-Sicherheitsordnung gem\u00e4\u00df Atlantik-Charta wurde nicht, wie urspr\u00fcnglich designed, umgesetzt, sie blieb defizient<\/a>. Auf sie war somit, gerade in Konflikten, in die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates beidseits involviert sind, kein Verlass. Das war der Grund, weshalb f\u00fcr Europa nach Ende des Kalten Krieges eine eigene, besser verzurrte Sicherheitsordnung konzipiert und recht weitgehend auch realisiert worden ist. Sie besteht beziehungsweise bestand aus drei Pfeilern,<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>aus der UN-Rechtsordnung, die weiter Bestand hatte,<\/li>\n\n\n\n<li>aus einem rechtlich-organisatorischen Pfeiler gem\u00e4\u00df den Verabredungen in KSZE\/OSZE in Form von Rechtstexten minderer Dignit\u00e4t; und<\/li>\n\n\n\n<li>einem B\u00fcndel von R\u00fcstungsbegrenzungs- und -kontrollabkommen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Das B\u00fcndel von R\u00fcstungskontrollabkommen war geschlossen worden zwischen westlichen (NATO-) Staaten einerseits und Staaten des Warschauer Pakts andererseits. Das B\u00fcndnis Warschauer Pakt l\u00f6ste sich 1991 auf, das B\u00fcndnis NATO nicht; etliche ehemalige Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes wechselten nach einigen Jahren ins westliche Lager. Das ergab r\u00fcstungskontrollpolitisch eine numerisch neue Konstellation. An die w\u00e4ren <a href=\"\/\/www.duncker-humblot.de\/buch\/abruestung-als-wegbereiter-der-wende-in-europa-9783428152001\/?page_id=1\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"ttps:\/\/www.duncker-humblot.de\/buch\/abruestung-als-wegbereiter-der-wende-in-europa-9783428152001\/?page_id=1\" rel=\"noreferrer noopener\">die ma\u00dfgeblich 1990 abgeschlossenen Vertr\u00e4ge<\/a> sinngem\u00e4\u00df anzupassen gewesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit stand an, zu demonstrieren, dass man beidseits zum Sinn der Abkommen weiterhin stand. Doch der Test schlug fehl. Der Westen, vertreten durch die USA, nun in einer milit\u00e4risch weit \u00fcberlegenen Dominanz-Position, hatte sein Interesse an einer Ordnung im Modus der Kooperation verloren. Damit war vom Westen demonstriert, dass er kein Interesse an einer echten Sicherheitsordnung in Europa unter Gleichen mehr hatte, es reichte ihm, dass seine Sicherheit durch milit\u00e4rische Dominanz (schein-)gesichert war. Das aber war keine durch \u201eOrdnung\u201c, also kooperativ, geschaffene Sicherheit, im Gegenteil, das Oktroi-Moment in einer solchen durch Dominanz erreichten Sicherheit war der Keim, der beim (vermeintlichen) Partner das nationalistische Ressentiment wuchern lie\u00df. Politik-systemisch betrachtet \u201emusste\u201c es beinahe so kommen, wie es nun eingetreten ist. Es wurde bekanntlich auch in den fr\u00fchen 1990er Jahren, als die diesbez\u00fcglichen Entscheidungen in den USA getroffen wurden, exakt mit Hinweis auf dieses Systemmuster gewarnt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberdies ist das Ph\u00e4nomen: Die Ma\u00dfgaben des OSZE-Rechts werden von keinem Juristen auch nur erw\u00e4hnt beziehungsweise herangezogen, wenn \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der russischen Positionierung zur faktisch expansiven NATO-Politik der \u201eoffenen T\u00fcr\u201c geurteilt wird. Immerhin handelt es sich hier um eine Politik des Revisionismus. Und jedes rechtliche Urteil ist schlie\u00dflich eines der Abw\u00e4gung zwischen Vorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Jeder Rechtsversto\u00df kann legitimiert sein durch anderweitige Rechtsg\u00fcter. Jedes Rechtsurteil hat ein Netto-Urteil zu sein. Entschieden wird \u00fcber Recht und Unrecht letztlich dadurch, was zur Abw\u00e4gung herangezogen wird, also durch die Horizont-Wahl.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vorbereitungen zur Neupositionierung der Friedensethik der EKD<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Programm an der FESt zur Unterf\u00fctterung der friedensethischen Debatte der Evangelischen Kirche hat inzwischen <a href=\"https:\/\/books.ub.uni-heidelberg.de\/heibooks\/catalog\/book\/1339\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/books.ub.uni-heidelberg.de\/heibooks\/catalog\/book\/1339\" rel=\"noreferrer noopener\">zu einem weiteren Band<\/a> gef\u00fchrt. Dessen Titel: \u201eFriedensethik angesichts des Krieges in der Ukraine. Kontroversen und Neubestimmungen\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Herausgeberin, Ines-Jacqueline Werkner, teilt die Auffassung, die Friedensdenkschrift der EKD mit ihrem Leitbild des gerechten Friedens habe sich angesichts des Kriegs in der Ukraine nicht wirklich als hilfreich erwiesen. Als Grund diagnostiziert sie: Sie sei von den politischen Umbr\u00fcchen von 1989\/90 und der Friedensdividende in Europa gepr\u00e4gt gewesen. Als zentral wird von der Herausgeberin folgender Mangel behauptet:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Im Vordergrund standen zu jener Zeit die Hoffnungen der Charta von Paris mit dem Ende der Blockkonfrontation zwischen Ost und West und der Perspektive auf eine gesamteurop\u00e4ische Friedensordnung. <strong>Konstellationen wie die derzeitige Situation<\/strong> mit einem <strong>Angriffs- und Eroberungskrieg<\/strong>, der sich eher mit Kriegen des 19. und fr\u00fchen 20. Jahrhunderts vergleichen l\u00e4sst, <strong>hatte sie<\/strong> jedenfalls <strong>nicht im Blick<\/strong>.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Analogisierung blendet historisch, nach dem Zweiten Weltkrieg, doch etliche Angriffs- und Eroberungskriege aus. Zudem kann ich mir schwer nur vorstellen, dass diese Behauptung \u00fcber das Bewusstsein der Autoren korrekt ist \u2013 wof\u00fcr sollen Armeen denn sonst gut sein als dazu, Kriege zu f\u00fchren? Aber die Diagnose einer tiefen Gespaltenheit innerhalb der EKD sowie einer Sprachlosigkeit, die wie eine L\u00e4hmung ausstrahlt, diese Wahrnehmung teile ich. Frau Werkner k\u00fcmmert sich darum, das ist gut.<\/p>\n\n\n\n<p>Der aktuelle Band geht auf eine Konsultation des <a href=\"https:\/\/heidelberger-forum-friedensethik.de\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/heidelberger-forum-friedensethik.de\" rel=\"noreferrer noopener\">Heidelberger Forums zur Friedensethik<\/a> im Mai 2023 an der FEST zur\u00fcck. Einer von drei Themenstr\u00e4ngen galt dem Verst\u00e4ndnis einer Friedensordnung als Rechtsordnung. In diesem Strang analysiert Stefan Oeter den Ansatz \u00bbFrieden durch Recht\u00ab. Oeter ist V\u00f6lkerrechtler an der Universit\u00e4t Hamburg, er steuerte bereits zum Band zuvor den zentralen v\u00f6lkerrechtlichen Aufsatz bei. Den Ansatz der Denkschrift von 2007 kritisiert er wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Eine kritische Reflexion der friedenspolitischen Herausforderungen muss viel st\u00e4rker als 2007 angedacht die Grenzen des Ansatzes <strong>\u00bbFrieden durch Recht\u00ab<\/strong> in den Blick nehmen. Recht steuert nicht per se politisches Handeln, sondern <strong>bedarf eines politischen Rahmens<\/strong>, <strong>der<\/strong> die Akteure <strong>dazu zwingt<\/strong>, <strong>die rechtlichen Vorgaben<\/strong> als Restriktionen politischen Handelns <strong>ernst zu nehmen<\/strong>. Konkret bedeutet dies, dass ohne die Bereitschaft der Rechtsgemeinschaft, die zentralen Normen der \u00c4chtung von Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung auch tats\u00e4chlich durchzusetzen, das Recht als Medium des Managements von Konflikten allzu leicht leerl\u00e4uft.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Schl\u00fcsselbegriff ist offenkundig \u201eMittel des Zwangs\u201c \u2013 man erkennt, dass man sich im Kielwasser Clausewitzscher Terminologie befindet. Die Frage ist, welches Mittel Oeter sich vorstellt, wenn nicht \u201eGewalt\u201c. Dessen Antwort im Wortlaut:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Die Lektion ist schmerzhaft: Kruder <strong>Gewaltpolitik ist nur durch<\/strong> glaubhafte Drohung mit \u2013 und im Ernstfall auch Anwendung von \u2013 <strong>Gegengewalt zu begegnen<\/strong>.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Das hei\u00dft der Autor sieht die Aus\u00fcbung von Gewalt als einziges Zwangsmittel. Die alternative Option, auf der moderne Hoffnung beruht, das Zwangsmittel \u201eSanktionen\u201c, \u00fcbergeht er einfach. Angesichts dessen, dass der Westen angesichts des drohenden Einmarsches in die Ukraine anfangs seine Hoffnung auf angedrohte <a href=\"https:\/\/welttrends.de\/welttrends-200-multipolare-geopolitik\/\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/welttrends.de\/welttrends-200-multipolare-geopolitik\/\" rel=\"noreferrer noopener\">\u201ebeispiellose\u201c Sanktionen zur Abschreckung Russlands<\/a> gesetzt hatte, wirkt das ein wenig wie aus der Zeit gefallen, als Mangel interessierter Zeitzeugenschaft. Das ist nicht wirklich legitim. Man kann schlie\u00dflich nicht argumentieren, dieses erstmalige kriegshistorische Experiment habe erwiesen, dass Sanktionen als Zwangsmittel offenkundig nicht funktionieren, und deshalb k\u00f6nne man sie f\u00fcr die Zukunft \u201evergessen\u201c. Die im Dezember 2021 angedrohte massive Sanktionierung Russlands durch den Westen war vielmehr kaum vorbereitet und deshalb zur Abschreckung ungeeignet \u2013 \u00fcberspitzt formuliert: Die EU drohte mit einem Potemkinschen Dorf. Was sie bot, war keine glaubhafte Abschreckung, die EU bastelt schlie\u00dflich immer noch, nach mehr als zwei Jahren Krieg, an neuen Sanktionspaketen; deren L\u00f6cher und widerspr\u00fcchlichen Effekte sind zudem allgemein bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Verh\u00e4ltnis von milit\u00e4rischem Konfliktaustrag und dem mittels Sanktionen im Lichte der UN-Sicherheitsordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Real wird der Ukraine-Krieg tripolar asymmetrisch gef\u00fchrt: Milit\u00e4risch, Russland gegen die Ukraine, geht es <em>full scale<\/em> beidseits. Daran beteiligt sich der Westen auf der Seite der Ukraine nur begrenzt, er greift nicht als Voll-Alliierter mit eigenen Streitkr\u00e4ften ein. Doch die westliche Beteiligung ist nicht nur peripher, sie ist nicht lediglich auf die Lieferung von Waffen und Aufkl\u00e4rungsdaten (\u201e<em>intelligence<\/em>\u201c) beschr\u00e4nkt \u2013 die intensive Schulung der Ukrainischen Streitkr\u00e4fte (UAF) durch UK und USA seit 2017, dem Ende der Obama-Zeit, hat zu einer IT-technischen Kompatibilit\u00e4t gef\u00fchrt, die aktuell h\u00f6chst vorteilhaft und wirksam ist. Die Kooperation geht hin bis zur gemeinsamen strategischen Gefechtsfeld-Planung.<\/p>\n\n\n\n<p>An der Front des Wirtschaftskrieges hat der Westen weiterhin die Initiative, da ist er es, der regelm\u00e4\u00dfig eskaliert, der systematisch Angriffe gegen Russland plant und ausf\u00fchrt. Auch da gelten die \u00fcblichen Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten eines Krieges,<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" style=\"list-style-type:lower-alpha\">\n<li>die der Eskalation;<\/li>\n\n\n\n<li>die der mangelnden Zielgenauigkeit und vor allem Selbstsch\u00e4digung. Zur Selbstsch\u00e4digung geh\u00f6rt auch wenn nicht vor allem, dass es im Westen zu einer erheblichen Einschr\u00e4nkung von rechtsstaatlichen Standards gekommen ist und weiterhin kommt \u2013 Wirtschaftskriegsrecht ist eben Kriegsrecht, es ist ein Kampfmittel. Sofern die Attraktivit\u00e4t der westlichen Staaten, nach au\u00dfen wie nach innen, auf ihrer Verpflichtung auf das Recht, die <em>rule of law<\/em>, basiert, l\u00e4uft der Westen mit dieser Strategie zunehmend Gefahr, dass seine Politik der Doppelstandards selbstsch\u00e4digend wird. Dass diese Politik im Verh\u00e4ltnis zu Staaten des Globalen S\u00fcdens bereits selbstsch\u00e4digend ist, ist nur noch selbstkritisch wahrzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Sanktionen gelten eben \u2013 im Westen \u2013 als Hoffnungstr\u00e4ger, Konflikte machtvoll austragen zu k\u00f6nnen, sie aber nicht mit Waffengewalt austragen zu m\u00fcssen \u2013 passend zur nicht-heroischen Gesellschaftsverfassung der westlichen Nationen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund, bei dieser besonderen Bedeutung des nicht-gewaltt\u00e4tigen Zwangsmittels \u201eSanktionen\u201c, erscheint ein Debattenzuschnitt unter Ausschluss der Option \u201eSanktionen\u201c als Zwangsmittel, wie er von der FESt f\u00fcr die EKD-Meinungsbildung geframed wird, als unangemessen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Konflikt des Sanktionsrechts mit der <em>rule of law<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Hingewiesen wird hier auf einen Beitrag von Viktor Winkler, der eine auf Sanktionen spezialisierte Kanzlei gegr\u00fcndet hat und nebenbei als Professor lehrt. Eingearbeitet hat er sich in das Thema in seiner vorherigen Besch\u00e4ftigung bei der Commerzbank als Head of Global Standards Sanctions. Der programmatische Titel seines Beitrags: <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/die-verfassung-der-sanktionspolitik\/\" target=\"_blank\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/die-verfassung-der-sanktionspolitik\/\" rel=\"noreferrer noopener\">\u201eDie Verfassung der Sanktionspolitik\u201c<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Sanktionen seien \u201e<strong><em>grundrechtsintensiv<\/em><\/strong>\u201c, \u201e<strong><em>\u00fcbertroffen<\/em><\/strong><em> in der Tiefe des Eingriffs <strong>nur noch vom finalen Rettungsschuss<\/strong> und <strong>grundrechtsintensiver sogar als der Strafvollzug<\/strong>. Grund: Das <strong>vollst\u00e4ndige Fehlen der prozessualen Safeguards des Verfassungsstaates<\/strong>, vom rechtlichen Geh\u00f6r bis hin zum Recht auf Rechtsbeistand.<\/em>&#8222;<\/p>\n\n\n\n<p>Mit anderen Worten: F\u00fcr die Sanktionspolitik gilt ein Rechtsverst\u00e4ndnis, welches sich neben der <em>rule of law<\/em> des Rechtsstaates befindet. Diese \u201eVerfassung\u201c der Sanktionspolitik, mit der der Westen in den Krieg Russlands gegen die Ukraine eingreift, hat einen Charakter, der den Werten des Westens diametral widerspricht. Zugleich herrscht dazu \u00f6ffentlich v\u00f6llige Blindheit, produziert indem die Rechts-Community im Westen davor die Augen verschlie\u00dft, es nicht thematisiert.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:33.33%\">\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/wupperinst.org\/c\/wi\/c\/s\/cd\/70\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"853\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/10\/Luhmann_Jochen_FG1_farb-1024x853.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-827\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:66.66%\">\n<p>Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am <a href=\"http:\/\/wupperinst.org\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Wuppertal Institut f\u00fcr Klima, Umwelt, Energie GmbH<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Beginn des Krieges in der Ukraine hat wie ein Schock gewirkt und hat viele die Friedensdenkschrift der EKD von 2007 erneut zur Hand nehmen lassen. Der v\u00f6lkerrechtswidrige milit\u00e4rische Einfall Russlands in die Ukraine ist f\u00fcr mich ein Symptom wenn nicht Resultat dessen, dass die Sicherheitsordnung in Europa defizient und damit br\u00fcchig geworden &#8222;war&#8220; \u2013 Aussage im Pr\u00e4teritum.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":12,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1219","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1219","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1219"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1219\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1223,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1219\/revisions\/1223"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1219"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}