{"id":233,"date":"2018-06-21T17:51:52","date_gmt":"2018-06-21T15:51:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=233"},"modified":"2020-09-12T16:39:03","modified_gmt":"2020-09-12T14:39:03","slug":"staatsanwaltschaften-als-schwarze-loecher-des-rechtsstaates","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/staatsanwaltschaften-als-schwarze-loecher-des-rechtsstaates\/","title":{"rendered":"Staatsanwaltschaften als Schwarze L\u00f6cher des Rechtsstaates"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wer entscheidet, was Recht ist?<\/strong><\/p>\n<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/p>\n<p>Der Staat sch\u00fctzt den B\u00fcrger nicht allein durch Abwehr handfester krimineller Gewalt, er sch\u00fctzt ihn auch gegen \u201eGewalt\u201c im \u00fcbertragenen Sinne \u2013 zumindest hat er den Auftrag dazu. Quellen socher Gef\u00e4hrdung sind zerst\u00f6rerische Potentiale der Wirtschaft: einerseits aus Herstellung und Anwendung von <em>physischen<\/em> Produkten, andererseits von Produkten der <em>Finanz<\/em>wirtschaft. Wir wollen eben weder vergiftet werden noch unserer Existenzgrundlage oder unserer Verm\u00f6gen beraubt werden.<\/p>\n<p>Beauftragt mit der Anbahnung entsprechender Rechtsdurchsetzung ist die Staatsanwaltschaft als zentraler Bestandteil des \u201eRechtsstaates\u201c. Im europ\u00e4ischen Kulturraum, der sich neuzeitlich dadurch konstituiert hat, dass er sich die Gewaltenteilung aufs Panier schrieb, ist die Organisationsform, die den Staatsanwaltschaften jeweils gegeben wurde, v\u00f6llig unterschiedlich.<\/p>\n<p>In <em>Italien<\/em> z\u00e4hlte die Anklagebeh\u00f6rde einstmals zur Judikative; sie war, dem Montesquieuschen Modell gem\u00e4\u00df, unabh\u00e4ngig etabliert. Nur: Im Ergebnis haben die Staatsanwaltschaften es geschafft, die Politikerkaste der Demokratia Christiana zu st\u00fcrzen. Unter dem Namen \u201eMani pulite\u201c ist diese Revolution in den fr\u00fchen 1990er Jahren in die Geschichtsb\u00fccher eingegangen. Gef\u00fchrt hat sie auf Dauer auch nur zum Weiterwirken korrupter Sitten \u2013 und gar zu Berlusconi. Vergleichbare Konstellationen sind, nach Auffassung der dort Herrschenden, in der T\u00fcrkei und in Brasilien akut. Im Interesse der Herrschenden ist eine v\u00f6llige Unabh\u00e4ngigkeit der Staatsanwaltschaften nicht zu empfehlen: zu gef\u00e4hrlich.<\/p>\n<p>In den <em>USA<\/em> ist die Staatsanwaltschaft zum Wahlamt gemacht worden \u2013 Amtsinhaber, die wiedergew\u00e4hlt werden wollen, m\u00fcsssen deshalb \u00f6ffentlichkeitswirksam bis populistisch agieren. Zudem flie\u00dfen Strafsummen in den \u00f6ffentlichen Haushalt des jeweiligen Bundesstaates, was ein \u201efiskalisches\u201c Interesse in die Rechtsdurchsetzung bringt. Ob beides der Gerechtigkeit dient, sei dahingestellt.<\/p>\n<p>In <em>Frankreich<\/em> sind Staatsanwaltschaften Teil der Departemente \u2013 sie teilen damit das Proflierungsbed\u00fcrfnis der Departements-Leitungen gegen\u00fcber dem Zentralstaat. Das Vorpreschen, um nicht zu sagen die Vorverurteilung, die der Marseiller Staatsanwalt Robin im Falle des Germanwings-Flugs 4U 9525 sich herausgenomen hat, erkl\u00e4rt sich als Profilierung gegen\u00fcber der zentralstaatlichen Flugunfalluntersuchungsstelle BEA.<\/p>\n<p>In <em>Deutschland<\/em> geh\u00f6rt die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht zur \u2013 unabh\u00e4ngigen \u2013 Judikative, sondern sie ist abh\u00e4ngig: Staatsanwaltschaften sind weisungsgebundene Beh\u00f6rden der Justizministerien in den L\u00e4ndern. Was im Prinzip auf der einen Seite erstmal besser ist als eine monolithische Zentralstaatsanwaltschaft.<\/p>\n<p>Die Organisationsform der Staatsanwaltschaften, die in Deutschland einheitlich gew\u00e4hlt wurde, ist allerdings immer noch unangemessen: sowohl angesichts der politischen Tendenz zum Schutz regionaler Klienten, ganz offenkundig aber, sofern der Staat selbst zu den sch\u00e4digenden Akteuren geh\u00f6rt. Ich vermute f\u00fcr die Maxime bei der Entstehung einen preu\u00dfischen Hintergrund, als noch galt, dass der Staat immer recht hat und Beamte in der Unparteiischkeit ihrer Amtsf\u00fchrung grunds\u00e4tzlich \u00fcber alle Zweifel erhaben sind.<\/p>\n<figure class=\"wp-block-table\">\n<table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"25%\"><a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/wupperinst.org\/home\/\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" title=\" \" class=\"aligncenter wp-image-313\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2018\/05\/Luhmann-g11-270x300.jpg\" alt=\"\" width=\"180\"><\/a><\/td>\n<td width=\"75%\">Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am <a href=\"http:\/\/wupperinst.org\/home\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Wuppertal Institut f\u00fcr Klima, Umwelt, Energie GmbH<\/a>.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/figure>\n<p><strong>Der Holzschutzmittel-Fall<\/strong><\/p>\n<p>Ich selbst habe viel gelernt am sogenannten Holzschutzmittel-Fall. Da war in den 1960er Jahren ein PCP-haltiges Mittel zur Verwendung im Innenbereich zugelassen worden \u2013 was sich im Nachhinein als bautechnisch nicht einmal erforderlich erwies \u2013; und das wurde dann auch flei\u00dfig verbaut. PCP diente als Insektizid, seiner lebenszerst\u00f6renden Eigenschaften wegen. Auch der Mensch ist ein Lebewesen. Der Einsatz von PCP im Innenbereich musste dazu f\u00fchren, dass die Bewohner damit behandelter Geb\u00e4ude das Mittel aufnehmen. Die Folgen waren eine Tortur f\u00fcr sie.<\/p>\n<p>Am schlimmsten war folgender Regelkreis: PCP machte die Hausbewohner krank bis zur Arbeitsunf\u00e4higkeit. Die betroffenen H\u00e4user waren meist selbstgenutzte Eigenheime, auf Kredit bezahlt. In dieser Situation, erst recht bei Ausfall ihres Arbeitseinkommens, waren die Bewohner wirtschaftlich nicht in der Lage, ihre dauersch\u00e4dliche Wohnst\u00e4tte zu verlassen \u2013 sie waren in \u201eKreditknechtschaft\u201c und gezwungen, sich weiter zu vergiften. Aus einem Zwang heraus, der f\u00fcr die meisten Betroffenen strukturell \u00e4hnlich war.<\/p>\n<p>Der Holzschutzmittelfall w\u00e4re nicht vor Gericht gekommen, wenn die eigentlich zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft am Firmensitz des herstellenden Unternehmens in Nordrhein-Westfalen ihre sch\u00fctzende Hand h\u00e4tte \u00fcber das Unternehmen halten k\u00f6nnen. Dies wurde verhindert, sie wurde auskonkurrenziert durch die Staatsanwaltschaft eines anderen Bundeslandes (Hessen).<\/p>\n<p>Als das Skandal\u00f6se strafrechtlich dingfest gemacht worden war, gab es endlich auf zivilrechtlicher Ebene Schadensersatz. Und hier fand sich wohl kein harzigerer Interessenvertreter als zum Beispiel der Bayerische Staat gegen\u00fcber seinen F\u00f6rstern, die in staatlichen Forsth\u00e4usern wohnten, wo Holzkonstruktionen beliebt waren. Als Beamte unterstanden sie eigentlich dem besonderen Schutz ihres Dienstherrn. Wenn es um Staatshaftung geht, geht es an die Substanz des Staates.<\/p>\n<p>Dasselbe Schauspiel wie im Holzschutzmittelfall wiederholte sich auf Bundesebene beim Thema Gesundheitssch\u00e4digungen von Bedienmannschaften milit\u00e4rischer Radaranlagen. Ein Weiteres: Wenn der US-amerikanische Staat seine Verpflichtungen den Milit\u00e4r-Veteranen gegen\u00fcber w\u00f6rtlich ernst nehmen w\u00fcrde, dann k\u00f6nnte er sich seine vielen Kriege, die er meint f\u00fchren zu sollen, schlicht finanziell nicht leisten. Was vielleicht so schlecht nicht w\u00e4re.<\/p>\n<p>F\u00fcr uns heute ist unzweifelhaft, dass der Staat T\u00e4ter sein <em>kann<\/em>. In solchen F\u00e4llen ist Recht nur zu erwarten, wenn die Anklagevorbereitung \u00fcber politische und organisatorische Abh\u00e4ngigkeiten letztlich nicht in der Hand des T\u00e4ters liegt. Die Konsequenz dieser Einsicht steht an. Wie das positiv zu organisieren w\u00e4re, daf\u00fcr aber liegen kaum Modelle vor \u2013 die Eigenermittlungsgrunds\u00e4tze der Polizei k\u00f6nnten Anregung bieten. Ich lasse das so stehen.<\/p>\n<p><strong>Die Organisation der Staatsanwaltschaften in Deutschland: Ihre Defizite sind offenkundig, das Desinteresse daran ebenso<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Thema erf\u00e4hrt bislang, ungeachtet seines Opferreichtums, keine politisch relevante Resonanz. Auch die j\u00fcngsten F\u00e4lle, bei denen ein Spiel von Staatsanwaltschaften \u00fcber die Bande \u201eMedien\u201c jeweils eine zentrale Rolle spielte, Wulff und Edathy, f\u00fchrten nicht mit dem gebotenen Nachdruck zu der Forderung, dass die Funktionsweise von Staatsanwaltschaften auf den Pr\u00fcfstand geh\u00f6re. Die Medien, die in den genannten F\u00e4llen von der seltsam-intransparenten Pressepolitik der Staatsanwaltschaften profitierten, negieren ihr Mitspiel. Sie sind mit der Jagd nach Personen besch\u00e4ftigt, gem\u00e4\u00df der leitenden Frage: \u201eWer wusste wann was?\u201c \u2013 und okkupieren mit dieser letztlich nur parteipolitisch interessanten Fragerichtung das \u00f6ffentliche Bewusstsein, manipulieren es in eine Personen-Hatz-Mentalit\u00e4t. Dabei wollen die B\u00fcrger \u00fcberwiegend nicht K\u00f6pfe rollen sehen, sondern die Durchsetzung von Recht erleben. Das braucht Struktur.<\/p>\n<p>Aus der herrschenden Struktur, die das Agieren der Staatsanwaltschaften in Deutschland (fehl-)leitet, ist Zweierlei hervorzuheben.<\/p>\n<p>(i) F\u00fcr Weisungen (des Justizministers, aber auch beh\u00f6rdenintern) bedarf es gegenw\u00e4rtig nicht einmal der Schriftform. Dieser Mangel scheint mir jedoch symbolisch nur bedeutsam; in der Sache w\u00fcrde seine Beseitigung, nach meinem Urteil, wenig an den vorfindlichen Zust\u00e4nden \u00e4ndern. Hierzu gibt es immerhin Ans\u00e4tze einer Debatte im politischen Raum, zum Beispiel <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/18\/022\/1802265.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">eine Kleine Anfrage der Gr\u00fcnen im Bundestag<\/a>.<\/p>\n<p>(ii) Anders hingegen steht es mit dem \u201eWirtschaftlichkeitsgebot\u201c, welches f\u00fcr das Handeln der Statsanwaltschaften konstitutiv ist. Hier schaut die politische \u00d6ffentlichkeit weg. Staatsanwaltschaften sind chronisch \u00fcberlastet, sie haben deutlich mehr an F\u00e4llen auf dem Schreibtisch, als sie bei gegebener Ausstattung bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen. Was nat\u00fcrlich auch Ergebnis von Politik ist. Staatsanwaltschaften m\u00fcssen deshalb diskriminieren, sie m\u00fcssen ausw\u00e4hlen, welche F\u00e4lle sie ernstlich einem richterlichen Urteil zutreiben und welche nicht. Daf\u00fcr braucht es Kriterien. Unter den sie leitenden Kriterien ist das sogenannte \u201eWirtschaftlichkeitsgebot\u201c das entscheidende.<\/p>\n<p>Das \u201eWirtschaftlichkeitsgebot\u201c ist offenkundig ein Effizienzgebot. Zur Anwendung muss es ausgelegt werden. Effizienz ist definiert als Quotient: Im Z\u00e4hler steht die Leistung, im Nenner stehen die Ressourcen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistung aufgewendet werden. Um das Gebot auf Staatsanwaltschaften anwenden zu k\u00f6nnen, ist zu entscheiden, was als \u201edie\u201c Leistung in der Strafverfolgung definiert wird. Dazu muss man sich darauf besinnen, was eigentlich das Interesse (der \u00d6ffentlichkeit) ist, weswegen manche Taten von Staats wegen strafrechtlich verfolgt werden sollen und nicht nur von (gesch\u00e4digten) Privaten auf zivilrechtlichem Weg. Was kann man dadurch mehr an \u201eGerechtigkeit\u201c erlangen? Hat die Strafverfolgung der Pr\u00e4vention, dem Schutz, zu dienen, oder ist \u201egerechte Strafe\u201c schon Zweck in sich? Ist \u201eGerechtigkeit\u201c zukunfts- oder vergangenheits-gerichtet auszulegen?<\/p>\n<p>Die Justizbeh\u00f6rden haben sich entschieden, als Leistung die Zahl der vor Gericht gebrachten F\u00e4lle zu nehmen, die zu einer Aburteilung gef\u00fchrt haben. Einleuchtend ist daran der pragmatische Aspekt: Es handelt sich um eine leicht feststellbare Zahl, mit deren Hilfe die verschiedenen Staatsanwaltschaften in einer ihrer Leistungen verglichen werden k\u00f6nnen. Aber in \u201eihrer Leistung\u201c im Singular? Ich zweifle. Ich sehe nicht, dass damit die Staatsanwaltschaften einen Anreiz erhalten, dem \u00f6ffentlichen Interesse zu dienen. Ich bin \u00fcberzeugt, dass bei dieser Entscheidung eine Besinnung darauf, was eigentlich das Interesse (der \u00d6ffentlichkeit) sei, nicht Pate gestanden hat.<\/p>\n<p>Folge dieser speziellen Incentivisierung der Staatsanwaltschaften ist, dass diese in Selbstgen\u00fcgsamkeit ihr Hamsterrad drehen, da sie sich auf die sogenannten \u201eBrot- und Butter-F\u00e4lle\u201c konzentrieren; also auf F\u00e4lle, die schon so h\u00e4ufig abgeurteilt worden sind, dass die Prognose auf das Urteil beim (x+1)ten Fall sehr sicher ist, die Treffsicherheit bei aufgegriffenen F\u00e4llen ist fast 100-prozentig. Das ist bei komplizierteren, weil neuartigen F\u00e4llen genau gegenteilig \u2013 die sind zudem deutlich arbeitsintensiver. Also neigen Staatsanwaltschaften in solchen F\u00e4llen zu deren Niederschlagung, im besten Fall zum Deal, jedenfalls zur Abwicklung <em>ohne Urteil<\/em>. Damit bleibt die Chance zur Kl\u00e4rung unbestimmter Rechtsbegriffe, gegebenenfalls zur Rechtsfortbildung, durch Urteile ungenutzt; das aber widerspricht dem Schutzinteresse des B\u00fcrgers in diesem Staat.<\/p>\n<p>Die Abschreckung wird durch das 1.436ste Urteil gegen einen Bankr\u00e4uber oder Klein-Dealer von der Stange nicht erh\u00f6ht, der Schutz des B\u00fcrgers w\u00e4chst nicht proportional mit der Zahl der Verurteilungen. Bei durchgearbeiteten Urteilen in neuartigen F\u00e4llen hingegen, wenn entschieden w\u00fcrde, ab wann im Falle eines Unfalls durch staatliches oder wirtschaftliches Organisationsversagen mit der Strafverfolgung welches Vertreters der Organisation zu rechnen ist, w\u00e4re der Abschreckungseffekt, sprich der Anreiz zu erh\u00f6hter Vorsorge, offenkundig un\u00fcbertreffbar hoch.<\/p>\n<p>Ich sehe nicht, dass die Organisation der Staatsanwaltenschaften in Deutschland auf einem Stand ist, welcher Rechtsstaatsprinzipien und \u00f6ffentlichem Interesse \u2013 sofern beides vern\u00fcnftig ausgelegt \u2013 entspricht. Da klafft eine erhebliche Gerechtigkeitsl\u00fccke. Die sollten wir schlie\u00dfen. \u201eWir\u201c heisst dabei: Mit Vorbereitung seitens der Wissenschaft, in diesem Fall der Rechtswisssenschaft. Die Wissenschaft vom Recht aber fokussiert bislang fast ausschlie\u00dflich die Rechts<em>texte<\/em> \u2013 das Rechts<em>system<\/em> l\u00e4sst sie unerforscht. Die Rechtstatsachenforschung geh\u00f6rt zu den am st\u00e4rksten vernachl\u00e4ssigten Forschungsgebieten. Dass Gerechtigkeit allein durch gerechte Urteile erreicht wird, wird niemand ernstlich behaupten wollen. In diesem Sinne gilt: Die Rechtswissenschaft ist an Gerechtigkeit nicht wirklich interessiert. Dass sich das \u00e4ndert, w\u00e4re der erste Schritt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer entscheidet, was Recht ist? Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann Der Staat sch\u00fctzt den B\u00fcrger nicht allein durch Abwehr handfester krimineller Gewalt, er sch\u00fctzt ihn auch gegen \u201eGewalt\u201c im \u00fcbertragenen Sinne \u2013 zumindest hat er den Auftrag dazu. 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