{"id":280,"date":"2018-07-09T16:51:13","date_gmt":"2018-07-09T14:51:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=280"},"modified":"2020-09-12T16:19:51","modified_gmt":"2020-09-12T14:19:51","slug":"reform-bestrebungen-zur-legitimierung-weiterer-formen-von-gewalteinsaetzen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/reform-bestrebungen-zur-legitimierung-weiterer-formen-von-gewalteinsaetzen\/","title":{"rendered":"Reform-Bestrebungen im V\u00f6lkerrecht zur Legitimierung weiterer Formen von Gewalteins\u00e4tzen"},"content":{"rendered":"<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/p>\n<p>Die Bereitschaft zum interstaatlichen Gewalteinsatz nimmt aktuell zu \u2013 so zumindest der Eindruck von Deutschland aus. Ich sehe neuere Str\u00f6mungen in der Geopolitik, auf die man sich einen Reim zu machen hat. Die Ausgangslage ist gut zu markieren, wenn man die heutige globale Ordnung interstaatlicher Gewaltanwendung in ihrer Entstehungsgeschichte betrachtet.<\/p>\n<p><strong>Wie sich ein Kriegsv\u00f6lkerrecht entwickelt, das der Aggression schlie\u00dflich keine Fesseln mehr anlegt<\/strong><\/p>\n<p>Mit der globalen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg sollte die interstaatliche Gewaltanwendung restringiert und, im Falle des Einsatzes, an strikte Regeln gebunden werden. Nicht allein der Angriffskrieg, wie vom Deutschen Reich in der Nacht vom 3. auf den 4. August 1914 (gegen Belgien) und erneut am 1. September 1939 (gegen Polen) gestartet, wurde unter Kuratel gestellt, dasselbe galt f\u00fcr den Einsatz bewaffneter Repressalien, die bis zum Ersten Weltkrieg zum akzeptierten Standardrepertoire internationaler Auseinandersetzungen z\u00e4hlten.<\/p>\n<p>Diese neue Ordnung, die der \u201eVereinten Nationen\u201c, wurde 1945 in Jalta konzipiert. Legal war der interstaatliche Gewalt-Gebrauch seitdem nur noch entweder als Verteidigung gegen einen Angriff oder mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrates (UNSC) \u2013 also eine Art \u201eGewaltmonopol\u201c (mit Ausnahme des Rechts zur Selbstverteidigung). Im UN-Sicherheitsrat gilt ein Veto-Recht eines jeden der f\u00fcnf permanenten Mitglieder. Die sachgerechte Aus\u00fcbung des interstaatlichen Gewaltmonopols auf globaler Ebene ist damit abh\u00e4ngig von einer Kooperationsf\u00e4higkeit der Veto-M\u00e4chte. Zur Zeit des Kalten Kriegs, also einer zugespitzten bipolaren Machtkonkurrenz, klappte das auch.<\/p>\n<p>Mit der Zeit und auf Basis entsprechender Erfahrungen wurde diese \u00e4u\u00dferst enge Bindung des Einsatzes von grenz\u00fcberschreitender Gewalt f\u00fcr unzureichend gehalten. Einige Ausnahmen sind inzwischen etabliert, in zwei methodischen Formen:<\/p>\n<ul>\n<li>Durch <strong>explizite Regeln<\/strong>, auf Ebene der UN bis zum UN-Sicherheitsrat: \u201eRuanda\u201c war der Ausl\u00f6ser f\u00fcr die schmerzvoll erfahrene Einsicht, dass die F\u00fchrung von Staaten nicht immer die F\u00e4higkeit oder das Interesse hat, seine Bev\u00f6lkerung gegen manifeste Gewalt zu sch\u00fctzen. Also mussten auf dieser Ebene Konsequenzen gezogen werden. Die Staatengemeinschaft sollte in einem solchen Fall als Schutzmacht eingreifen k\u00f6nnen, im Konsens, unter der Veto-Restriktion. Die \u201eresponsibility to protect\u201c (r2p)-Anspruchsgrundlage wurde 2005 qua Resolution der Un-Generalversammlung geschaffen, 2006 vom UN-Sicherheitsrat adaptiert.<\/li>\n<li>Durch <strong>Rechtsfortbildung<\/strong> des V\u00f6lkerrechts, welches ein V\u00f6lker<u>gewohnheits<\/u>recht ist: Ungeschriebene Ausnahmen vom Gewaltverbot sind zum Beispiel die allseits anerkannte \u201e<strong>Intervention auf Einladung<\/strong>\u201c, die, allerdings umstrittene, Rechtsfigur der \u201e<strong>humanita\u0308ren Intervention<\/strong>\u201c oder die allseits anerkannte \u201e<strong>Rettung eigener Staatsangeho\u0308riger von fremdem Staatsgebiet<\/strong>\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die Libyen-Intervention im Jahre 2011 wurde die r2p-Grundlage im UN-Sicherheitsrat erstmals in Anspruch genommen \u2013 die Vetorechts-Inhaber China und Russland stimmten qua Enthaltung dem Antrag der Koalition aus Frankreich, UK und USA zu. Das Mandat wurde zun\u00e4chst seitens Frankreichs f\u00fcr Waffenlieferungen an die Aufst\u00e4ndischen explizit verletzt und anschlie\u00dfend zu einem <em>regime change<\/em>, inklusive des Tabubruchs der durch die USA und Frankreich in die Wege geleiteten erstmaligen T\u00f6tung eines Staatschefs (!), Gaddafis, eklatant missbraucht \u2013 Strafen f\u00fcr die Rechtsbrecher auf diesem Niveau sind nicht vorgesehen. F\u00fcr den B\u00fcrgerkrieg in Syrien jdenfalls war die Abst\u00fctzung auf das r2p-Mandat damit \u201everbrannt\u201c.<\/p>\n<figure class=\"wp-block-table\">\n<table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"25%\"><a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/wupperinst.org\/home\/\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" title=\" \" class=\"aligncenter wp-image-313\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2018\/05\/Luhmann-g11-270x300.jpg\" alt=\"\" width=\"180\"><\/a><\/td>\n<td width=\"75%\">Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am <a href=\"http:\/\/wupperinst.org\/home\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Wuppertal Institut f\u00fcr Klima, Umwelt, Energie GmbH<\/a>.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/figure>\n<p>Damit war die Krise im UN-Sicherheitsrat auf die Spitze getrieben. Das zentrale Charakteristikum der Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg, der Zwang zum Konsens in Sachen interstaatlicher Gewalt-Einsatz, wurde nicht mehr respektiert. Mit dem Ende der Bipolarit\u00e4t, nach 1990, hat die Unzufriedenheit im Westen mit den Fesseln, die nach 1945 eine Wiederholung von extremer Unmoralit\u00e4t verhindern sollten, f\u00fcr die Deutschland stand, einen deutlichen Schub erhalten \u2013 wie zu erwarten, denn keine siegreiche Macht wird sich selbst moralisch misstrauen. Zudem ist offenkundig, dass es an Zwangsmitteln zum Schutz von globalen G\u00fctern fehlt \u2013 das Klimathema ist das beste Beispiel. Seitdem wird Russlands Gebrauch des Veto-Rechts von den westlichen drei M\u00e4chten als illegitime Fesselung ihres moralisch motvierten Verhaltens verstanden und als Obstruktionsverhalten gebrandmarkt. Es wird von ihnen als un\u00fcberwindbares Hindernis dargestellt, welches die drei M\u00e4chte in ihrer Bereitschaft zur \u00dcbernahme von Verantwortung qua internationalen Interventionen eine Fessel auferlege, die sie in elementare ethische Notlagen bringe.<\/p>\n<p>Die Option, das Verh\u00e4ltnis zu Russland so zu reparieren, dass konsensuale Entscheidungen, wie jahrzehntelang \u00fcblich, auch heute wieder m\u00f6glich werden, wird ausgeschlossen. Damit wird der Konflikt zwischen in der UN-Charta kodifiziertem Kriegsv\u00f6lkerrecht und v\u00f6lkergewohnheitsrechtlichem humanit\u00e4rem Recht \u201agestiftet\u2019 beziehungsweise heraufbeschworen. So wird erst die Situation der (angeblichen) Notlage herbeigef\u00fchrt, in der dann zwischen beiden Rechtsmandaten nur noch abgewogen werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong>Schweigen als politischer Vorgang<\/strong><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist die v\u00f6lkerrechtliche Positionierung beziehungsweise Rechtfertigung aufschlussreich, die die G7-Staaten in j\u00fcngerer Zeit beziehen, wenn sie selbst \u2013 oder enge Verb\u00fcndete \u2013 Akte milit\u00e4rischer Gewalt auf dem Territorium von Drittstaaten vollzogen haben. Das sind die eingangs erw\u00e4hnten \u201eneueren Str\u00f6mungen in der Geopolitik\u201c. Innerhalb des letzten Jahres hat es eine ungew\u00f6hnliche H\u00e4ufung in Form von vier Akten gegeben, s\u00e4mtlich in Syrien:<\/p>\n<ul>\n<li>April 2017: Angriff der USA auf den Milit\u00e4rflugplatz asch-Scha\u02bfirat in Syrien mit 59 Cruise Missiles (TLAMs). Die v\u00f6lkerrechtliche Bewertung dieses Vergeltungsschlags ist identisch mit der des Schlags am 13. April 2018, vgl. unten.<\/li>\n<li>Januar 2018: <a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/der-einmarsch-unseres-nato-verbuendeten-tuerkei-in-afrin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Der Au\u00dfenminister der USA erkl\u00e4rt den Verbleib von US-Truppen in Syrien (im nord-\u00f6stlichem Gebiet) mit dem Ziel, dem Iran den Zugang nach Syrien zu versperren, auch nach erfolgreichem Abschluss des Kampfes gegen den IS<\/a>. Da dieser Kampf auf ein implizites Anti-Terror-Mandat in den UN-Sicherheitsrat-Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015) abgest\u00fctzt ist, ist die Entscheidung der USA v\u00f6lkerrechtlich offenkundig ungedeckt.<\/li>\n<li>Januar 2018: Der NATO-Partner T\u00fcrkei l\u00e4sst seine Truppen in die nordwest-syrische, von Kurden verwaltete, Provinz Afrin einmarschieren. Der Einmarsch wurde von der V\u00f6lkerrechtswissenschaft umgehend als Versto\u00df gegen Kriegsv\u00f6lkerrecht (UN-Charta) klassifiziert. Die Bundesregierung trat diesem Urteil bemerkenswerterweise nicht bei. Ein Vorgang, der nach den Motiven fragen l\u00e4sst.<\/li>\n<li>April 2018: Erneut wird einen Schlag mit Raketen gegen syrische Einrichtungen gef\u00fchrt, erneut als Vergeltung f\u00fcr einen Chemiewaffen-Einsatz in Syrien. Diesmal sind neben den USA insbesondere Frankreich und UK beteiligt. Die ins Visier genommenen Ziele, die Chemieeinrichtungen, sind anscheinend leer, anders w\u00e4re die Nicht-Freisetzung von Chemikalien bei Einsatz von 47 Tonnen Spezial-TNT unerkl\u00e4rlich. Es gibt, mangels Schaden, keinen Retorsionsbedarf, der v\u00f6lkerrechtlich gegen die Plattformen, von denen aus der v\u00f6lkerrechtswidrige Angriff gestartet worden ist, erlaubt w\u00e4re. Ein rein symbolischer Schlag also. Aber offenkundig v\u00f6lkerrechtswidrig. Ohne Not solidarisieren sich die \u00fcbrigen vier der G7-Mitglieder mit diesem rechtswidrigen Vorgehen. Die Bundesregierung l\u00e4sst das Volk und die professionelle V\u00f6lkerrechts-Community im Dunkeln, ob beziehungsweise weshalb sie diesen offenkundigen Versto\u00df gegen bislang geltendes V\u00f6lkerrecht vorbehaltlos unterst\u00fctzt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diesen Vorgang, den multilateralen Schlag vom 13. April 2018, wie schon zuvor den Einmarsch in Afrin, hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages unter die v\u00f6lkerrechtliche Lupe genommen. Das Gutachten deutet zumindest ansatzweise das Geschehen selbst und die von der G7 orchestrierte Zustimmung dazu, also samt expliziter Zustimmung der Bundesregierung, als politisches Geschehen. Damit findet eine Koordinatenverschiebung innerhalb des V\u00f6lkerrechts statt: Es handelt sich bei dem <strong>Schweigen der G7<\/strong> also um einen v\u00f6lkerrechts<strong>politischen<\/strong> Vorgang. Das hat die V\u00f6lkerrechtswissenschaft bislang nicht wahrgenommen, die sicherheitspolitische Beratungsszene ebenfalls nicht.<\/p>\n<p><strong>Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erl\u00e4utert die rechtspolitische Zielsetzung, die die G7 verfolgt<\/strong><\/p>\n<p>Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatte bereits den t\u00fcrkischen Einmarsch in Afrin beurteilt, <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/blob\/551344\/f8055ab0bba0ced333ebcd8478e74e4e\/wd-2-048-18-pdf-data.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hinsichtlich des Schlags vom 13. April 2018 war ihm dasselbe bereits vier Tage sp\u00e4ter m\u00f6glich<\/a>. Bemerkenswert ist nicht das, recht simpel abzuleitende, rechtliche Urteil als vielmehr die Schlussfolgerungen, die der Dienst aus dem (wiederholten) Vorgang zieht. Die gro\u00dfe Linie lautet:<\/p>\n<p><em>\u201eIn ihrer vo\u0308lkerrechtlichen Bewertung unterscheiden sich die ju\u0308ngsten Luftangriffe der Alliierten gegen syrische Chemiewaffeneinrichtungen vom 14. April 2018 nicht grundsa\u0308tzlich von jenem Milita\u0308rschlag, den die USA bereits im April 2017 im Alleingang gegen die syrische Luftwaffenbasis Schairat gefu\u0308hrt hatte; auch die Milita\u0308roperation 2017 ist im Ergebnis einhellig als vo\u0308lkerrechtswidrig bezeichnet worden. In beiden Fa\u0308llen wurden Parallelen zur Kosovo-Intervention von 1999 gezogen.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Und im abschlie\u00dfenden Kapitel 4, zu den \u201eKonsequenzen fu\u0308r die Fortentwicklung des Vo\u0308lkerrechts\u201c, heisst es:<\/p>\n<p><em>\u201e<strong>Den Rechtsauffassungen von Staaten<\/strong> kommt im Vo\u0308lkerrecht eine [&#8230;] gewohnheitsrechtspra\u0308gende Bedeutung zu. Rechtsbehauptungen zielen [&#8230;] ab auf eine <strong>Vera\u0308nderung und auf einen Wandel des bestehenden Vo\u0308lkerrechts<\/strong> \u2013 dies gilt insbesondere fu\u0308r die Fortentwicklung der Regelungen u\u0308ber das Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) bzw. seiner <strong>geschrieben und ungeschriebenen Ausnahmetatbesta\u0308nde<\/strong>.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Und abschlie\u00dfend der Hinweis mit dem Zaunpfahl, versteckt hinter der Autorit\u00e4t der einschl\u00e4gigen Literatur:<\/p>\n<p><em>\u201eIn den vo\u0308lkerrechtlichen Kommentaren zur alliierten Milita\u0308roperation gegen Syrien ist [&#8230;] darauf hingewiesen worden, dass das <strong>Einstehen fu\u0308r eine regelbasierte internationale Ordnung<\/strong> und ihre <strong>zentralen Eckpfeiler<\/strong> (wie insbesondere das vo\u0308lkerrechtliche Gewaltverbot) auch von einer <strong>entsprechenden klaren und unmissversta\u0308ndlichen Artikulation von Rechtsauffassungen begleitet werden mu\u0308sse<\/strong>. Politische und rechtliche Glaubwu\u0308rdigkeit hingen u\u0308berdies davon ab, dass bei der vo\u0308lkerrechtlichen Beurteilung von Milita\u0308roperationen (Beispiele: Russische Krim-Annexion von 2014, NATO-Operation im Kosovo 1999, Milita\u0308rschla\u0308ge von NATO-Bu\u0308ndnispartnern gegen Syrien 2018) <strong>nicht mit zweierlei Ma\u00df<\/strong> gemessen werde.\u201c<\/em> (Fettungen im Original)<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat dazu <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/19\/023\/1902375.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">so Stellung genommen<\/a>:<\/p>\n<p>\u201eDie Bundesregierung [&#8230;] ha\u0308lt an ihrer Auffassung fest, dass das Vorgehen von USA, Frankreich und Gro\u00dfbritannien am 14. April 2018 vor dem Hintergrund der vorangegangen Einsa\u0308tze von Chemiewaffen durch das Assad-Regime gegen die eigene Bevo\u0308lkerung <strong>in Anbetracht des Nichthandelns des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen <\/strong>auf diese schwere Vo\u0308lkerrechtsverletzung hin als eine gezielt, allein gegen im Zusammenhang mit dem Chemiewaffeneinsatz stehende Einrichtungen gerichtete Ma\u00dfnahme erforderlich und angemessen war.\u201c<\/p>\n<p>Sie best\u00e4tigt, dass es ein v\u00f6lkerrechtliches Mandat zur interstaatlichen punitiven Gewaltanwendung bedarf, welches den UN-Sicherheitsrat ersetzen kann.<\/p>\n<p><strong>Die Merkel-Macronsche Erkl\u00e4rung von Meseberg vom 19. Juni 2018<\/strong><\/p>\n<p>Seit der \u00fcberraschenden Entscheidung UKs f\u00fcr den Brexit wird die verteidigungsspolitische S\u00e4ule der EU erheblich ausgebaut. In diesem Kontext m\u00fcssen Entscheidungen dazu gef\u00e4llt werden, welche milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten f\u00fcr Europa insgesamt vorgesehen werden sollen. Das kann nur vor dem Hintergrund einer Entscheidung \u00fcber bedrohliche Herausforderungen, also \u201aFeindbilder\u2019, geschehen. Und in diesem Zusammenhang muss dann auch \u00fcber die \u201eArbeitsteilung\u201c entschieden werden, das hei\u00dft wer welche F\u00e4higkeiten, mit wem zusammen, vorhalten beziehungsweise entwickeln soll. Diese F\u00e4higkeiten sind grob in zwei Haupt-Kategorien aufzuteilen: Landverteidigung und Interventions-Streitkr\u00e4fte.<\/p>\n<p>Mit der Implosion der Kalte-Kriegs-Bipolarit\u00e4t war die Notwendigkeit der Landverteidigung, die einzig entwickelte F\u00e4higkeit der Bundeswehr, entfallen. Nach diesem historischen Bruch hatte die Bundeswehr sich allm\u00e4hlich darin einge\u00fcbt, zumindest Teilfunktionen von Interventions-Streitkr\u00e4ften zu entwickeln. Mit der Krise um die Ukraine im Jahre 2014 hat sie nun die Landverteidigungs-F\u00e4higkeiten wieder aufzubauen, ohne dass die Interventions-F\u00e4higkeiten zur\u00fcckgefahren werden sollen. Diese Verdoppelung der Aufgabenstellung f\u00fchrt zu dem Anspruch einer massiven Erh\u00f6hung des deutschen Verteidigungs-Haushalts, welche sich in der <a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/das-zwei-prozent-ziel-der-nato-im-koalitionsvertrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">NATO-2-Prozent-Debatte<\/a> nur sehr versteckt spiegelt.<\/p>\n<p>Klar ist, dass die beiden milit\u00e4rischen Schwergewichte Europas, UK und Frankreich, \u00fcber Interventionskapazit\u00e4ten verf\u00fcgen, die sie insbesondere in Eins\u00e4tzen mit den USA st\u00e4ndig trainieren, Frankreich aber auch selbst\u00e4ndig in seinem ehemaligen Kolonialgebiet in Afrika. Vor diesem Hintergrund war es naheliegend, dass Frankreichs Pr\u00e4sident in seiner Sorbonne-Rede am 26. September 2017 den <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/Content\/DE\/Pressemitteilungen\/BPA\/2018\/06\/2018-06-19-erklaerung-meseberg.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Vorschlag einer \u201eeurop\u00e4ischen Interventionsinitiative\u201c<\/a> entwickelte und einbrachte. Nun ging es ganz schnell: In der Erkl\u00e4rung von Meseberg am 18. Juni 2018 hie\u00df es noch, als ob es sich um ein Vorhaben auf der langen Bank handle:<\/p>\n<p><em>\u201e- zu unterstreichen, wie wichtig es ist, die Herausbildung einer gemeinsamen strategischen Kultur durch die Europa\u0308ische Interventionsinitiative weiterzuentwickeln, die so eng wie mo\u0308glich mit der SSZ verknu\u0308pft wird.\u201c<\/em><\/p>\n<p>wobei SSZ f\u00fcr \u201eSt\u00e4ndige Strukturierte Zusammenarbeit\u201c (oder PESCO = Permanent Structured Cooperation als englische Abk\u00fcrzung) steht. Am 25. Juni jedoch wird bereits Vollzug gemeldet: <a href=\"https:\/\/www.bmvg.de\/de\/mediathek\/tempo-in-der-europaeischen-verteidigungsunion-25654\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Die Verteidigungsminister von acht EU-Staaten, zus\u00e4tzlich der Gro\u00dfbritanniens, haben bereits unterschrieben \u2013 aus Osteuropa ist lediglich Estland dabei<\/a>. Der <em>letter of intent<\/em> findet sich <a href=\"https:\/\/augengeradeaus.net\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/EI2_LOI.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Solche Interventions-Streitkr\u00e4fte sind, es, die bei uneingeschr\u00e4nktem Kriegs-V\u00f6lkerrecht im 1945-Stil st\u00e4ndig die Grenze der Legalit\u00e4t bei ihren Eins\u00e4tzen streifen, deren Einsetzbarkeit durch die stumme Rechtsweiterentwicklung gest\u00e4rkt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann Die Bereitschaft zum interstaatlichen Gewalteinsatz nimmt aktuell zu \u2013 so zumindest der Eindruck von Deutschland aus. Ich sehe neuere Str\u00f6mungen in der Geopolitik, auf die man sich einen Reim zu machen hat. Die Ausgangslage ist gut zu markieren, wenn man die heutige globale Ordnung interstaatlicher Gewaltanwendung in ihrer Entstehungsgeschichte betrachtet. &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/reform-bestrebungen-zur-legitimierung-weiterer-formen-von-gewalteinsaetzen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eReform-Bestrebungen im V\u00f6lkerrecht zur Legitimierung weiterer Formen von Gewalteins\u00e4tzen\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":87,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-280","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/280","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=280"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/280\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":712,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/280\/revisions\/712"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=280"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}