{"id":487,"date":"2019-11-11T18:16:12","date_gmt":"2019-11-11T17:16:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=487"},"modified":"2020-09-12T16:07:46","modified_gmt":"2020-09-12T14:07:46","slug":"die-co2-bepreisung-im-klimapaket-der-bundesregierung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/die-co2-bepreisung-im-klimapaket-der-bundesregierung\/","title":{"rendered":"Die &#8222;CO2-Bepreisung&#8220; im Klimapaket der Bundesregierung"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die Nutzung der Atmosph\u00e4re als M\u00fclldeponie f\u00fcr die Abprodukte aus der Verbrennung von Brennstoffen fossiler Herkunft muss einen Preis haben. Das ist seit langem klar, anders ist die \u00dcbernutzung der Atmosph\u00e4re nicht einzud\u00e4mmen. Die Politik arbeitet seit l\u00e4ngerem an einem Bepreisungsmodell, hat es schrittweise konkretisiert, jetzt mit weitreichenden und \u00fcberrraschenden Ver\u00e4nderungen und Volten.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignleft\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2019\/11\/NU-CO2-Bepreisung.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-313\" title=\"Foto: Nata Uchava, Freiburg.\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Die Nutzung der Atmosph\u00e4re als M\u00fclldeponie f\u00fcr die Abprodukte aus der Verbrennung von Brennstoffen fossiler Herkunft muss einen Preis haben. Das ist seit langem klar, anders ist die \u00dcbernutzung der Atmosph\u00e4re nicht einzud\u00e4mmen. Der Staat hat das Nutzungsentgelt f\u00fcr dieses \u201e<em>common good<\/em>\u201c, einzusammeln; bei dem Ertrag aus dieser Abfallgeb\u00fchr handelt es sich um ein leistungsloses Einkommen, das Privaten nicht zusteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die akademischen \u00d6konomie-Elephanten hatten \u00fcber Jahre dar\u00fcber gestritten, ob die Bepreisung in Form einer fixen CO<sub>2<\/sub>-Steuer oder in Form einer Mengenbegrenzung mit freier Preisbildung zu gestalten sei. Der Sachverst\u00e4ndigenrat f\u00fcr Wirtschaft (SVR), die \u201eWirtschaftsweisen\u201c, pl\u00e4dierte letztlich f\u00fcr eine L\u00f6sung qua Handelssystem, gab dabei allerdings die Maxime einer Mengenbegrenzung auf. Der Sachverst\u00e4ndigenrat r\u00e4umte ein, dass es aus Gr\u00fcnden politischer Opportunit\u00e4t f\u00fcr die freie Preisbildung eine Preis-H\u00f6chstgrenze geben m\u00fcsse. Er selbst hat zwar keine Zahl f\u00fcr eine H\u00f6chstgrenze genannt. Die Aussage, bei 60 \u20ac\/ t CO<sub>2<\/sub>, was etwa 18 Cent\/Liter Treibstoff entspricht, habe der Staat einzugreifen, findet sich bei ihm nirgends, wohl aber findet sich in dem <a rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Gutachten f\u00fcr den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) (\u00f6ffnet in neuem Tab)\" href=\"https:\/\/www.bdew.de\/media\/documents\/20190709_Studie-CO2-Bepreisung_BYKgJtF.pdf\" target=\"_blank\">Gutachten f\u00fcr den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)<\/a>, welches der Vorsitzende des Sachverst\u00e4ndigenrates mit Manuel Frondel zusammen erarbeitet hat, eine Preisspanne von 25 bis 65 \u20ac\/ t CO<sub>2<\/sub>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ausstellung dieses sehr weitreichenden Freibriefes bereits\nim Juli 2019 hat die Politik an dem Bepreisungsmodell weiter gearbeitet, es\nschrittweise konkretisiert. Mit weitreichenden und \u00fcberrraschenden\nVer\u00e4nderungen und Volten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Bepreisungs-Instrument als Cham\u00e4leon in der Phase seiner Entstehung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst zur Benennung. <a href=\"https:\/\/www.cdu.de\/system\/tdf\/media\/2019_9_16_beschlussvorlage_klimaschutz_cdu_0.pdf?file=1&amp;type=field_collection_item&amp;id=19530\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Der Bundesausschuss der CDU hatte am 16. September 2019, gleichsam am Vorabend des 20. September, f\u00fcr das neuartige \u201eBepreisungs-Instrument\u201c noch f\u00fcr einen \u201eNationalen Emissionshandel Geb\u00e4ude und Verkehr\u201c pl\u00e4diert (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Der Bundesausschuss der CDU hatte am 16. September 2019, gleichsam am Vorabend des 20. September, f\u00fcr das neuartige \u201eBepreisungs-Instrument\u201c noch f\u00fcr einen \u201e<\/a><em><a href=\"https:\/\/www.cdu.de\/system\/tdf\/media\/2019_9_16_beschlussvorlage_klimaschutz_cdu_0.pdf?file=1&amp;type=field_collection_item&amp;id=19530\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Der Bundesausschuss der CDU hatte am 16. September 2019, gleichsam am Vorabend des 20. September, f\u00fcr das neuartige \u201eBepreisungs-Instrument\u201c noch f\u00fcr einen \u201eNationalen Emissionshandel Geb\u00e4ude und Verkehr\u201c pl\u00e4diert (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Nationalen Emissionshandel Geb\u00e4ude und Ver<\/a><\/em><a href=\"https:\/\/www.cdu.de\/system\/tdf\/media\/2019_9_16_beschlussvorlage_klimaschutz_cdu_0.pdf?file=1&amp;type=field_collection_item&amp;id=19530\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Der Bundesausschuss der CDU hatte am 16. September 2019, gleichsam am Vorabend des 20. September, f\u00fcr das neuartige \u201eBepreisungs-Instrument\u201c noch f\u00fcr einen \u201eNationalen Emissionshandel Geb\u00e4ude und Verkehr\u201c pl\u00e4diert (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">kehr\u201c pl\u00e4diert<\/a> \u2013 f\u00fcr eine reine Knappheitsl\u00f6sung, allerdings lediglich in zwei Sektoren, n\u00e4mlich dort, wo weit \u00fcberwiegend Treibstoffe, Heiz\u00f6l und Gas in kleinen Verbrennungsanlagen eingesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem <a href=\"https:\/\/www.bmu.de\/fileadmin\/Daten_BMU\/Download_PDF\/Klimaschutz\/eckpunkte_klimaschutzprogramm_2030.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Klimapaket des Klimakabinetts vom 20. September 2019 (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Klimapaket des Klimakabinetts vom 20. September 2019<\/a> mutierte das Bepreisungs-Instrument zum \u201enationalen Emissionshandelssystem (nEHS)\u201c, unter der \u00dcberschrift, dass es um die Einf\u00fchrung einer \u201e<em>CO<sub>2<\/sub>-Bepreisung<\/em>\u201c gehe. Die Begrenzung auf zwei Sektoren war geschleift, zugleich waren Treibhausgase neben CO<sub>2<\/sub> (aus fossilen Quellen) ausgeschlossen worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die <em>CO<sub>2<\/sub>-Bepreisung<\/em> wurde in zwei Phasen von je f\u00fcnf Jahren aufgeteilt. Von 2021 bis 2025 solle es einen sogenannten \u201eFestpreis\u201c geben, der j\u00e4hrlich ansteigt, von 10 \u20ac\/t im ersten Jahr bis auf 35 \u20ac\/t in 2025 \u2013 <a href=\"https:\/\/www.solarify.eu\/2019\/10\/16\/400-co2-preis-inflation-vergessen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"allerdings, in aller Unschuld, ohne gegen die Entwertung durch Inflation Vorsorge zu treffen (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">allerdings, in aller Unschuld, ohne gegen die Entwertung durch Inflation Vorsorge zu treffen<\/a> beziehungsweise f\u00fcr Ausgleich zu sorgen. Danach, ab 2026, sollen die Emissionsrechte an diejenigen, die Mineral\u00f6lprodukte in Verkehr bringen, frei auktioniert werden \u2013 mit einem H\u00f6chstpreis allerdings. Worauf sich dieser Preis genau bezieht, auf das Austausch-Verh\u00e4ltnis \u201ebegebender Staat &amp; Mineral\u00f6lunternehmen\u201c oder \u201eMineral\u00f6lunternehmen &amp; Mineral\u00f6lprodukte-Verbraucher\u201c, blieb ungekl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n\n\n<p>Der Entwurf des Gesetzes, welches diese ungef\u00e4hren W\u00fcnsche beziehungsweise Ma\u00dfgaben des Klimakabinetts zu pr\u00e4zisieren hat, hat die Bundesregierung in hoher Eile vorgelegt: <a rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Den Referentenentwurf (\u00f6ffnet in neuem Tab)\" href=\"https:\/\/www.klimareporter.de\/images\/dokumente\/2019\/10\/behg-referentenentwurf.pdf\" target=\"_blank\">Den Referentenentwurf<\/a> am 22. Oktober, am 24. Oktober bereits hat sie <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2019\/0501-0600\/533-19.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"die Kabinettsfassung (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">die Kabinettsfassung<\/a> dem Bundesrat \u00fcberstellt. Darin hat das Instrument zun\u00e4chst einmal erneut einen anderen Namen erhalten, es heisst nun \u201e<em>nationales Emissionshandelssystem f\u00fcr Brennstoffemissionen (BEHG)<\/em>\u201c. Das ist die R\u00fccknahme der Entscheidung, dass es allein um CO<sub>2<\/sub> (aus fossilen Brennstoffen) gehe. Hier ist Raum gegeben f\u00fcr weitere Treibhausgase, sofern sie beim In-Verkehr-bringen von Brennstoffen entweichen oder beim Verbrennen entstehen. Das ist abgaberechtlich nicht wirklich eine Besonderheit, aber doch bemerkenswert: Einer Abgabe unterworfen wird nicht ein Gegenstand allein gem\u00e4\u00df seinen chemischen Eigenschaften, sondern dar\u00fcber hinaus auch gem\u00e4\u00df von etwas, was sp\u00e4ter, bei seiner Nutzung erst, entstehen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/361\/dokumente\/2018_12_19_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.1_0.xlsx\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Nun also sind die Emissionen von Methan (CH4) \u2013 da geht es um klitzkleine Mengen \u2013 sowie die von Lachgas (N2O) aus Verbrennungsprozessen mitenthalten (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Nun also sind die Emissionen von Methan (CH<\/a><sub><a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/361\/dokumente\/2018_12_19_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.1_0.xlsx\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Nun also sind die Emissionen von Methan (CH4) \u2013 da geht es um klitzkleine Mengen \u2013 sowie die von Lachgas (N2O) aus Verbrennungsprozessen mitenthalten (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">4<\/a><\/sub><a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/361\/dokumente\/2018_12_19_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.1_0.xlsx\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Nun also sind die Emissionen von Methan (CH4) \u2013 da geht es um klitzkleine Mengen \u2013 sowie die von Lachgas (N2O) aus Verbrennungsprozessen mitenthalten (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">) \u2013 da geht es um klitzkleine Mengen \u2013 sowie die von Lachgas (N<\/a><sub><a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/361\/dokumente\/2018_12_19_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.1_0.xlsx\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Nun also sind die Emissionen von Methan (CH4) \u2013 da geht es um klitzkleine Mengen \u2013 sowie die von Lachgas (N2O) aus Verbrennungsprozessen mitenthalten (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">2<\/a><\/sub><a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/361\/dokumente\/2018_12_19_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.1_0.xlsx\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Nun also sind die Emissionen von Methan (CH4) \u2013 da geht es um klitzkleine Mengen \u2013 sowie die von Lachgas (N2O) aus Verbrennungsprozessen mitenthalten (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">O) aus Verbrennungsprozessen mitenthalten<\/a>. Bei Lachgas, dem Verbrennungsbegleitprodukt, geht es um ein Emissionsvolumen von immerhin 1,6 Millionen t CO<sub>2eq.<\/sub>\/a. Das Mengenger\u00fcst der Besteuerungsbasis in CO<sub>2<\/sub>-Emissionen gibt der Bundesfinanzminister (f\u00fcr 2021) mit 360 Millionen t an. Relativ dazu sind die nun aufgeschlagenen N<sub>2<\/sub>O-Emissionen zwar nur 0,5 Prozent; aber f\u00fcr den Haushalt des Bundes wert sind sie, in 2025, immerhin 56 Millionen \u20ac; f\u00fcr die 5-Jahres-Periode bis 2025 geht es um etwa 200 Millionen \u20ac.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ernstliche Mengenbegrenzung oder lediglich \u201cso tun als ob\u201d?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wer die Grundsatzentscheidung des Klimakabinetts f\u00fcr einen\n\u201eFestpreis\u201c in einer Einf\u00fchrungsphase, \u00fcber \u00fcppig bemessene f\u00fcnf Jahre, zur\nKenntnis nahm und die Erfahrungen der letzten anderthalb Jahrzehnte mit der\nEinf\u00fchrung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) f\u00fcr gro\u00dfe emittierende Anlagen\nvor Augen hat, fragt sich Zweierlei.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Wie sollen die begrenzten und absteigenden Mengenziele,\ndie unter EU-Dach f\u00fcr die Kleinemittenten, vor allem im Verkehr und in\nGeb\u00e4uden, in Deutschland gelten, eingehalten werden k\u00f6nnen, wenn der Preis fest\n\u2013 und zugleich ziemlich niedrig \u2013 ist? Der ist nur niedrig zu halten, wenn die\nBundesregierung zum fixierten Preis Emissions-Rechte in unbegrenzter H\u00f6he, so\nwie nachgefragt, ausgibt. Das ist, wenn sie in dieser Zeit keine\nMengenbegrenzung verfolgt. \u00dcber die freigiebig auszugebenden Emissions-Rechte\nverf\u00fcgt die Bundesregierung aber faktisch nicht autonom, lediglich rechtlich ist\nsie da autonom: Sie hat sich vielmehr ihrerseits auf Ebene der \u00fcbrigen\nEU-Mitgliedstaaten mit Rechten einzudecken, sie hat die inl\u00e4ndisch begebenen\nRechte zu \u201erefinanzieren\u201c. Da aber sind die Rechte \u00e4u\u00dferst knapp. Je mehr die\nBundesregierung von diesen Zertifikaten mit dem Namen AEA nachfragt, desto\nknapper und somit teuer werden sie werden. Die Schleusen f\u00fcr die inl\u00e4ndische indirekte\nNachfrage nach AEA bedingslos zu \u00f6ffnen, ist absehbar ein schlechtes Gesch\u00e4ft\nsomit f\u00fcr den Bundeshaushalt. Wie werden sich die Institutionen in Deutschland,\ndie f\u00fcr die Solidit\u00e4t des Bundeshaushalts stehen, sich dazu positionieren?<\/li><li>Beim EU ETS hatte es ebenfalls eine Einf\u00fchrungsphase\ngegeben, das ist \u00fcblich und legitim. Damals reichten daf\u00fcr zwei Jahre. Auch da\nwurde, zum \u201eAngew\u00f6hnen\u201c, mit \u201eFestpreisen\u201c gearbeitet \u2013 die waren noch um 10 \u20ac\/\nt niedriger angesetzt worden als heute geplant, bei Null. Sie wurden verschenkt\nan die Emittenten, vor allem die Kraftwerksbetreiber. Die Erwartung in den\nZirkeln von Nicht-Experten war, dass diese Gro\u00dfz\u00fcgigkeit weitergereicht werden w\u00fcrde,\ndass die Stromversorger umsonst weiterreichen w\u00fcrden, was ihnen kostenlos\n\u00fcberlassen worden ist. Das taten diese aber nicht. Sie preisten den Wert der\nRechte in den Strompreis ein, in H\u00f6he des Marktpreises, den der Handel ihnen\nsignalisierte. Die Differenz zwischen Null und dem Marktpreis strichen sie als Extra-Gewinne\nein, einfach so, ohne einen Finger zu r\u00fchren \u2013 dieses Geld wurde den\nStromverbrauchern aus der Tasche gezogen. Das war ein unsozialer\nVerteilungsvorgang enormen Ausma\u00dfes, \u201eeingebrockt\u201c von einem Umweltminister der\nSPD. Die Differenz zum gegenw\u00e4rtig konzipierten Einf\u00fchrungsvorgang ist\nlediglich, dass der Festpreis nicht Null sondern 10 \u20ac\/t ist. Am Prinzip hat\nsich nichts ge\u00e4ndert. Wie will die Politik verhindern, dass diesmal erneut\nsatte Extra-Gewinne gemacht und abgesch\u00f6pft werden, nun zu Lasten der\nVerkehrsteilnehmer, Geb\u00e4udebewohner und Landwirte?<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Diese Fragen stehen im Raum. Was vermag die Lekt\u00fcre des Entwurfs\ndes BEHG f\u00fcr die beiden R\u00e4tselfragen zu kl\u00e4ren?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Gesetzestext l\u00e4sst die R\u00e4tsel unaufgel\u00f6st<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Antworten auf beide Fragen h\u00e4ngen davon ab, wie die Vergabe\nder Emissions-Rechte an die Unternehmen, die Kraft- und Heizstoffe, also\n\u00d6lprodukte und Erdgas, in Verkehr bringen, f\u00fcr die erste Periode, die f\u00fcnf\nJahre mit \u201eFestpreisen\u201c, organisiert werden wird. Das ist auch mit dem nun vorliegenden\nGesetzentwurf nur unzureichend klar.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn es, wie beschlossen, in dieser Zeit zum Aufbau eines\nnationalen Handelssystems kommt, wie der Name es ja sagt, und wenn es auf dieser\nPlattform noch vor 2025 zu einem Handel kommt, dann kommt es zu\nunterschiedlichen Preisen auf dem privaten Markt einerseits und bei der\nstaatlichen Ausgabestelle andererseits. Wenn die Preise an beiden Stellen immer\ngleich w\u00e4ren, g\u00e4be es keinen Grund zur Arbitrage, zum Handel. M\u00f6glich ist privater\nHandel nur, wenn <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>entweder die staatliche Rechtevergabe irgendwie\nbeschr\u00e4nkt ist \u2013 dann kommt es zu h\u00f6heren Preisen als dem staatlichen\nFestpreis;<\/li><li>oder aus irgendwelchen Gr\u00fcnden Unternehmen vom Staat\nmehr an Rechten gekauft haben, als sie faktisch ben\u00f6tigen, und diese kleinen\n\u00dcberschu\u00dfmengen wieder absto\u00dfen wollen&nbsp; \u2013\ndann kommt es zu einem Preis unterhalb des Festpreises.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Auf dieser (scheinbaren) Detailstufe aber ist das Regelwerk noch\nnicht definiert. <\/p>\n\n\n\n<p>Ein Letztes. Welches Motiv der Bundesregierung k\u00f6nnte hinter dieser\nseltsam freigiebigen nun geplanten Handhabung stecken? Das \u201eGesch\u00e4ftsmodell\u201c\nsieht auf den ersten Blick seltsam aus: Sie verkauft ohne Begrenzung Rechte f\u00fcr\n10 \u20ac\/t, und deckt sich mit AEA-Rechten zu vermutlich weit h\u00f6heren Preisen in\nEuropa ein. Wie will die Bundesregierung aus diesem Verlustgesch\u00e4ft, mit einer\nenormen Haushaltsbelastung, herauskommen? Oder auch: Wie will sie es rechtfertigen,\nwenn der Rechnungshof nachfragt? Eigenlich sollen doch die \u201eNutzungsgeb\u00fchren\u201c den\nVerkehrsteilnehmern und den Geb\u00e4udenutzern auferlegt werden, nicht dagegen vom\nStaat subventioniert werden. Das erst ist doch der Sinn einer \u201eCO<sub>2<\/sub>-Bepreisung\u201c,\nder Sinn ist nicht erf\u00fcllt, wenn der Staat nur sich selbst bepreist.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses R\u00e4tsels L\u00f6sung k\u00f6nnte wie folgt aussehen. Hintergrund\nsind die Ma\u00dfgaben in \u00a74 BEHG, die Festlegung der \u201eJ\u00e4hrlichen Emissionsmengen\u201c\nin der \u201eMengenplanung\u201c. Da ist in Abs. 1 festgeschrieben:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>F\u00fcr jedes Kalenderjahr\ninnerhalb einer Handelsperiode wird eine <strong>Menge\nan Brennstoffemissionen in Deutschland festgelegt<\/strong>, welche hinsichtlich der\nBrennstoffemissionen <strong>die Einhaltung der\nMinderungsverpflichtung<\/strong> der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4\nAbsatz 1 der EU-Klimaschutzverordnung in Verbindung mit Anhang 1 der\nEU-Klimaschutzverordnung <strong>gew\u00e4hrleistet<\/strong>.<\/em>\u201c\n<\/p>\n\n\n\n<p>Da steht also, dass \u201eeigentlich\u201c der deutsche Markt von der\nBundesregierung mit Emissionsrechten nicht nachfragegerecht beliefert beziehungsweise\nsubventioniert werden darf. Wie kann die Ma\u00dfgabe in \u00a7 4 (1) BEHG zusammenpassen\nmit der Maxime eines \u201eFestpreis\u201c-Systems f\u00fcr die ersten f\u00fcnf5 Jahre?<\/p>\n\n\n\n<p>Die Antwort k\u00f6nnte in der Weise der Berechnung der f\u00fcr die\nzweite Periode zur Verf\u00fcgung zu stellenden Menge stecken. Der Hintergedanke\nk\u00f6nnte sein, die zitierte Ma\u00dfgabe sp\u00e4ter in einer speziellen Weise zu\ninterpretieren: Die in der Festpreis-Periode vom Staat vergebene \u00fcberschie\u00dfende\nMenge wird ber\u00fccksichtigt und zum Abzug gebracht, mit der Folge, dass die\nMengenvorgabe unter der Klimaschutz-Verordung der EU f\u00fcr die gesamte Dekade bis\n2030 von den Emittenten (vor allem) im Verkehr- und Geb\u00e4ude-Bereich eingehalten\nwird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn das der Plan w\u00e4re, dann w\u00e4ren wir Zeugen eines\ngro\u00dfangelegten zeit\u00fcberbr\u00fcckenden Arbitrage-Gesch\u00e4fts der Haushaltspolitik. Es\nbleibt spannend.<br><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Nutzung der Atmosph\u00e4re als M\u00fclldeponie f\u00fcr die Abprodukte aus der Verbrennung von Brennstoffen fossiler Herkunft muss einen Preis haben. Das ist seit langem klar, anders ist die \u00dcbernutzung der Atmosph\u00e4re nicht einzud\u00e4mmen. Die Politik arbeitet seit l\u00e4ngerem an einem Bepreisungsmodell, hat es schrittweise konkretisiert, jetzt mit weitreichenden und \u00fcberrraschenden Ver\u00e4nderungen und Volten. 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