{"id":555,"date":"2020-04-07T13:59:03","date_gmt":"2020-04-07T11:59:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=555"},"modified":"2020-09-12T16:05:43","modified_gmt":"2020-09-12T14:05:43","slug":"konfliktaustrag-im-falle-ueberlappender-buendnisse-das-oestliche-mittelmeer-als-laborsituation","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/konfliktaustrag-im-falle-ueberlappender-buendnisse-das-oestliche-mittelmeer-als-laborsituation\/","title":{"rendered":"Konfliktaustrag im Falle \u00fcberlappender B\u00fcndnisse: Das \u00f6stliche Mittelmeer als Laborsituation"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die Funde von Erdgas-Vorkommen im \u00f6stlichen Mittelmeer verst\u00e4rken die Spannungen, die zwischen der T\u00fcrkei und der NATO einerseits sowie der T\u00fcrkei und der EU andererseits aufgekommen sind. Das wirksamste friedenspolitische Mittel, \u00fcber welches die EU verf\u00fcgt, w\u00e4re die klare Ansage: \u201cVon dem Erdgas aus dem \u00f6stlichen Mittelmeer werden wir keinen Kubikzentimeter mehr importieren; insbesondere wird es daf\u00fcr keine Pipeline nach Italien mehr geben. Ihr kommt zu sp\u00e4t, wir sind klimapolitisch ausgebucht.\u201d<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignleft\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/04\/NU-200407-JL-Gasvorkommen-NATO-2.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-313\" title=\"Foto: Nata Uchava, Freiburg.\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Die NATO ist ein milit\u00e4risches B\u00fcndnis mit einer <strong>Beistandsklausel<\/strong>: Ein bewaffneter Angriff (in einem genau eingegrenzten \u201eTerritorium\u201c, \u201eHoheitsgebiet\u201c, in Nordamerika und Europa, letzteres unter Ausschluss des Schwarzen Meeres beispielsweise) auf ein Mitglied der NATO wird als ein <a rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"bewaffneter Angriff auf alle B\u00fcndnispartner (\u00f6ffnet in neuem Tab)\" href=\"https:\/\/www.nato.int\/cps\/ua\/natohq\/topics_110496.htm\" target=\"_blank\">bewaffneter Angriff auf <strong>alle<\/strong> B\u00fcndnispartner<\/a> verstanden. Ein \u201ebewaffneter Angriff\u201c ist <em>terminus technicus<\/em> in der UN-Charta und l\u00f6st die einzige legale Ausnahme vom Gewaltmonopol der UN, vertreten durch den UNSC, aus. Bei einem \u201ebewaffneten Angriff\u201c ist Gewaltanwendung zur Selbst-Verteidigung rechtm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-large is-resized\"><a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/396620\/0a70a7885e83aca60333593f753ccbbf\/kollektiver-beistand-in-der-eu-data.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/04\/kollektiver-beistand-in-der-eu-data-T.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-553\" width=\"320\"\/><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Die B\u00fcndnis-Klausel der NATO besagt: Wir k\u00fcndigen an, das\nSelbstverteidigungsrecht nach UN-Charta auch dann in Anspruch nehmen zu wollen,\nwenn lediglich ein einziger B\u00fcndnis-Partner allein angegriffen wird. Wir nehmen\nin diesem Fall das Recht auf \u201e<strong><em>collective<\/em><\/strong><em> self-defense<\/em>\u201c nach Art. 51 UN-Charta in Anspruch.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Form von Unterst\u00fctzung f\u00fcr einen betroffenen beziehungsweise\num Solidarit\u00e4t bittenden B\u00fcndnispartner ein NATO-Mitglied konkret zu erbringen\nbereit ist in dem Fall, dass ein B\u00fcndnispartner im NATO-Rat vorstellig wird und\nsagt: \u201eWir sind mit Waffengewalt angegriffen worden\u201c, ist nicht automatisiert. Das\nist vielmehr erst zu entscheiden, und das von jedem Mitglied alleine \u2013 der\nNATO-Rat entscheidet dar\u00fcber nicht mit einem Quorum.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Ende des Kalten Krieges und die \u201ePetersberger Wende\u201c der SPD<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Ende des Kalten Kriegs im Jahre 1990 brachte zwar die\nAufl\u00f6sung des Warschauer Pakts, aber nicht auch die Aufl\u00f6sung des B\u00fcndnisses \u201eNATO\u201c\n\u2013 auch wenn dem der Gegner abhanden gekommen war. Die USA hatten so\nentschieden. Damit ergaben sich drei Entwicklungen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Kurzfristig ben\u00f6tigte die NATO neue Aufgaben. Die Phase\nder Mitwirkung Deutschlands an \u201e<em>out of\narea<\/em>\u201c-Eins\u00e4tzen war vorzubereiten.<\/li><li>Nach 1990 stand perspektivisch der Aufbau einer eigenen\ngesamteurop\u00e4ischen Ordnung an. Dazu geh\u00f6rte, auf sicherheitspolitischem Terrain\nzu gegebener Zeit Vorsorge zu treffen.<\/li><li>Eigentlich war, insbesondere seitens der USA,\nvorgesehen, die Mitgliedschaft in der NATO nach 1990 unver\u00e4ndert zu lassen. Nun\naber gab es die mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten, die sich von der Sowjetunion\nbeziehungsweise von Russland losgesagt hatten, die sich befreit sahen und \u201edas\nLager\u201c gewechselt hatten. Sie hatten abgedockt. Sie brauchten eine\nVergewisserung, eine \u201eMitgliedschaft\u201c auf \u201eder andern Seite\u201c. Der nat\u00fcrliche\nHafen f\u00fcr die nach Andockung suchenden Staaten w\u00e4re die EU gewesen. Die aber\nsah sich dazu kurzfristig nicht in der Lage \u2013 aus prozeduralen Gr\u00fcnden. In\ndieser Situation kam der damalige deutsche Verteidigungsminister \u2013 der sp\u00e4ter\nNATO-Generalsekret\u00e4r wurde \u2013 auf die Idee, der NATO-Mitgliedschaft diese\nFunktion zuzuweisen. Das sollte sich als verh\u00e4ngisvoll erweisen. W\u00f6rner, ein\nehemaliger CDU-Generalsekret\u00e4r und als solcher bestens vernetzt, setzte sich damit\ndurch \u2013 ohne Abstimmung, selbst Bundeskanzler Kohl wurde \u00fcbergangen, auch in\nden sicherheitspolitischen Kreisen Washingtons, die das urspr\u00fcnglich partout\nnicht wollten, gelang es W\u00f6rner sich durchzusetzen. So kam es, dass die\nIntegration der mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten im Westen nicht\nwirtschaftlich konnotiert wurde, sondern milit\u00e4risch, als <strong>B\u00fcndniswechsel<\/strong>. Die NATO-Osterweiterung war die Implikation, sie\nwar der Kollateralschaden, sie wurde damit auf die Schiene gesetzt, mit zeitlich\nund r\u00e4umlich unbestimmtem Ende. Die sich erweiternde NATO nahm in ihren neuen\nB\u00fcndnisverpflichtungen keine R\u00fccksicht auf allf\u00e4llige sinnwidrige\n\u00dcberlappungen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Zum ersten der drei Punkte, der Beteiligung Deutschlands bei\nAuslandseins\u00e4tzen im NATO-Rahmen: Deren Legitmit\u00e4t war nach 1990 zwischen den\nParteien in Deutschland strittig. Die West-Allierten machten Druck \u2013\nschlie\u00dflich vollzog die SPD 1992 ihre sogenannte \u201ePetersberger Wende\u201c und entschied\n\u00fcber eine programmatische Neuausrichtung in der Au\u00dfenpolitik. In der Folge\nerkl\u00e4rte sie ihre Zustimmung zu m\u00f6glichen Eins\u00e4tzen der Bundeswehr <em>unter UN-Mandat<\/em> (Art. 43 der UNO-Charta).\nOffen blieb die Frage, wie es um NATO-Eins\u00e4tze ohne UN-Mandat bestellt sei.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vom \u201eB\u00fcndnis kollektiver Selbstverteidigung\u201c zum \u201eSystem gegenseitiger\nkollektiver Sicherheit\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die SPD entschied sich, die grundgesetzliche Kl\u00e4rung angesicht der neuen Verh\u00e4ltnisse \u00fcber den Weg h\u00f6chstrichterliche Auslegung anzugehen. Die Bundestags-Fraktion der SPD initiierte ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, unterst\u00fctzt wurde das von eigenen Antr\u00e4gen der FDP. <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/1994\/bvg94-029.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Das Urteil wurde am 12. Juli 1994 verk\u00fcndet (2 BvE 3\/92) (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Das Urteil wurde am 12. Juli 1994 verk\u00fcndet (2 BvE 3\/92)<\/a>. Die Entscheidung des Gerichts konnte nicht anders als auf die Antwort zulaufen: Auslandseins\u00e4tze sind legitim, sofern sie im Rahmen der anfordernden und legitimierenden Institution (UN oder NATO) \u00fcblich sind und die anfordernde Institution die Bedingungen der zentralen wehrrechtlichen Erm\u00e4chtigung in Art. 24 Abs. 2 GG erf\u00fcllt, ein \u201e<em>System gegenseitiger kollektiver Sicherheit<\/em>\u201c zu sein \u2013 in ein solches n\u00e4mlich darf sich der Bund zur \u201e<em>Wahrung des Friedens<\/em>\u201c einordnen und dabei \u201e<em>in Beschr\u00e4nkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen<\/em>\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die UN war zweifelsfrei zu bejahen, dass diese Bedingungen\ngegeben sind. F\u00fcr die NATO hingegen, ein klares <strong>Verteidigungs<\/strong>b\u00fcndnis, war das nur bei erfolgreicher Quadratur des\nKreises m\u00f6glich: Der Sinn von \u201e<em>System\ngegenseitiger kollektiver Sicherheit<\/em>\u201c musste so verdreht werden, dass die\nNATO von einem \u201e<em>B\u00fcndnis kollektiver\nSelbstverteidigung<\/em>\u201c zu einem \u201e<em>System\ngegenseitiger kollektiver Sicherheit<\/em>\u201c mutierte. Das ist der Kern der Gerichts-Entscheidung\nvon 1994.<\/p>\n\n\n\n\n\n<p>Es ging damals nur um die NATO, und die war nur <em>ein<\/em> B\u00fcndnis kollektiver\nSelbstverteidigung. Doch Juristen arbeiten eben begrifflich, und da liegt es\nnahe, beim Allgemeinbegriff Singular und Plural gleichzusetzen \u2013 die Aussage\n\u201eder B\u00fcrger hat das Recht zu w\u00e4hlen\u201c ist eben gleichbedeutend mit der Aussage\n\u201eAlle B\u00fcrger haben das Recht zu w\u00e4hlen\u201c. Entsprechend hat das BVerfG in seinem\nUrteil \u2013 implizit \u2013 gemeint, was es f\u00fcr <em>ein<\/em>\nB\u00fcndnis ableitet, das gelte generell, f\u00fcr <em>jegliches<\/em>\nB\u00fcndnis (was korrekt noch geschlossen ist), also f\u00fcr <em>alle<\/em> B\u00fcndnisse, auch f\u00fcr mehrere. Da liegt der Trugschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>Bis dahin, noch 1994, war die Westeurop\u00e4ische Union (WEU)\/NATO\ndas einzige milit\u00e4rische B\u00fcndnis, das im Raum stand. Gegenw\u00e4rtig ist\nDeutschland als Mitglied verpflichtet in drei Pakten mit gegenseitigen\nBeistandsklauseln:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>NATO-Vertrag, Art. 5;<\/li><li>EU, Vertrag von Lissabon (vom 13. Dezember 2007), <a rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Art. 42 Abs. 7 EUV (\u00f6ffnet in neuem Tab)\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/396620\/0a70a7885e83aca60333593f753ccbbf\/kollektiver-beistand-in-der-eu-data.pdf\" target=\"_blank\">Art. 42 Abs. 7 EUV<\/a>;<\/li><li><a rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Aachener Vertrag \u00fcber die deutsch-franz\u00f6sische Zusammenarbeit und Integration vom 22. Januar 2019, dort Art. 4 (\u00f6ffnet in neuem Tab)\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/645868\/dc4693de6aaff54d814b7a4e9a4a524c\/WD-2-036-19-pdf-data.pdf\" target=\"_blank\">Aachener Vertrag \u00fcber die deutsch-franz\u00f6sische Zusammenarbeit und Integration vom 22. Januar 2019, dort Art. 4<\/a>. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die drei Klauseln unterscheiden sich in<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>ihrer geographischen Abdeckung sowie<\/li><li>der Bestimmtheit eines allf\u00e4lligen, auch\n\u201emilit\u00e4rischen\u201c, Beistands.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das, worauf dieser Beitrag zul\u00e4uft, den Konflikt um Erdgasvorkommen zur See im \u00f6stlichen Mittelmeer, also in Ausschlie\u00dflichen Wirtschaftszonen (AWZ) diverser Staaten, ist wichtig hervorzuheben, dass in Artikel 42 Abs. 7 EUV der Geltungsbereich spezifiziert ist als \u201e<em>bewaffneter Angriff auf das <strong>Hoheitsgebiet<\/strong> eines Mitgliedstaats<\/em>\u201c \u2013 das schlie\u00dft einen Angriff auf die AWZ eines Staates aus. <a href=\"https:\/\/www.nato.int\/cps\/en\/natohq\/official_texts_17120.htm?selectedLocale=de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Im NATO-Vertrag ist der Begriff \u201eAngriff\u201c (in Art. 6) hingegen deutlich weiter gefasst (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Im NATO-Vertrag ist der Begriff \u201eAngriff\u201c (in Art. 6) hingegen deutlich weiter gefasst<\/a>. Eingeschlossen ist dort n\u00e4mlich explizit<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<strong><em>jeder bewaffnete Angriff<\/em><\/strong><em>\n&#8230; <strong>auf<\/strong> die Streitkr\u00e4fte, <strong>Schiffe<\/strong> oder Flugzeuge <strong>einer der Parteien, wenn sie sich &#8230; im\nMittelmeer &#8230; befinden<\/strong>.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet: Wenn ein Mitgliedstaat (oder B\u00fcndnispartner), der\nAnrainer im \u00f6stlichen Mittelmeer ist, sich entschlie\u00dft, seine von ihm\nbeanspruchten Explorations- beziehungsweise F\u00f6rderrechte in seiner AWZ, die aus\nder B\u00fcndnissolidarit\u00e4t ausgenommen ist, mit Hilfe von Kriegsschiffen\ndurchzusetzen, dann l\u00f6st ein \u201eAngriff\u201c auf diese seine Kriegsschiffe dessen\nungeachtet die Verpflichtung zur B\u00fcndnissolidarit\u00e4t aus \u2013 die B\u00fcndnispartner\nk\u00f6nnen sich, rein rechtlich gesehen, dem milit\u00e4risch ausgetragenen Konflikt um\nRechte in AWZ nicht entziehen, obwohl diese Gebiete aus dem B\u00fcndnisterritorium eindeutig\nausgeschlossen sind. Wenn der Kampf um fossile Kohlenwasserstoffvorkommen\nzwischen Partnern des NATO-B\u00fcndnisses aufgenommen wird, so k\u00f6nnen alle Beteiligten\nArt. 5 ziehen. Das Ergebnis ist eine Patt-Situation \u2013 und da das vorab absehbar\nist, wird nicht gezogen. Entscheidend ist eigentlich, welcher Rechtsposition\nhinsichtlich der jeweiligen AWZ-Erstreckung die gro\u00dfen B\u00fcndnispartner folgen;\nob sie \u00fcberhaupt eine einnehmen oder ob sie dazu neutral bleiben, ein eigenes\nv\u00f6lkerrechtliches Urteil nicht haben. Davon n\u00e4mlich h\u00e4ngt ab, ob ein\nmilit\u00e4risches Vorgehen als \u201eAngriff\u201c oder als \u201eVerteidigung\u201c rubriziert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Richtig kompliziert wird es, das ist der springende Punkt, wenn ein solcher Konflikt entsteht zwschen Staaten, die unterschiedliche B\u00fcndnisverpflichtungen eingegangen sind, die einander ausschlie\u00dfend \u00fcberlappen. Damit ist der Sinn eines B\u00fcndnisses unterlaufen, Art. 8 NATO-Vertrag hat schon seinen Sinn. <a href=\"https:\/\/www.nato.int\/cps\/en\/natohq\/official_texts_17120.htm?selectedLocale=de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Art. 8 NATO-Vertrag (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Art. 8 NATO-Vertrag<\/a> verlangt ausdr\u00fccklich einen Check auf \u201eKonformit\u00e4t\u201c, auf das Nicht-Vorliegen von: <\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201e&#8230; internationalen\nVerpflichtungen &#8230;&lt;zu&gt; einem dritten Staat &#8230;, &lt;welche&gt; den\nBestimmungen dieses Vertrags widersprechen &#8230;\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Im Ernstfall muss erst abgewogen werden, welchem B\u00fcndnispartner\ngegen\u00fcber die zugesagte B\u00fcndnistreue auch gehalten werden soll. Wenn das so\nist, dann kann man auch gleich auf ein formelles B\u00fcndnis verzichten und sagen:\nWir entscheiden nur in einer gegebenen Situation, ohne vorherige Festlegung. Das\nw\u00e4re ehrlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bedeutung angesichts der eskalierenden Gewalt-Konflikte um Erdgasvorkommen\nim \u00f6stlichen Mittelmeer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Problem, welches sich aus einer Mehrzahl von Beistandsverpflichtungen ergibt, wenn die B\u00fcndnisse nicht vollst\u00e4ndig \u00fcberlappend sind, ist h\u00f6chst akut. Das zeigt ein Blick auf die <a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/konflikte-um-gas-vorkommen-im-oestlichen-mittelmeer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Vorg\u00e4nge, die sich im Zusammenhang mit den Funden von Erdgas-Vorkommen erheblichen Umfangs im \u00f6stlichen Mittelmeer abspielen (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Vorg\u00e4nge, die sich im Zusammenhang mit den Funden von Erdgas-Vorkommen erheblichen Umfangs im \u00f6stlichen Mittelmeer abspielen<\/a>. Die Seegebiete, die sich bereits als kohlenwasserstoff-h\u00f6ffig erwiesen haben, liegen s\u00fcdlich der T\u00fcrkei, auch im Bereich der EU-Mitgliedstaaten Zypern und Griechenland. Erwartet werden weitere Funde weiter westlich, also im seerechtlich strittigen Gebiet zwischen Griechenland (insbesondere Kreta) und der T\u00fcrkei. Milit\u00e4risch geh\u00f6rt zum Bild dieses Ensemble von Allianz-Zugeh\u00f6rigkeiten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die T\u00fcrkei ist NATO-Mitglied, aber kein\nEU-Mitglied,<\/li><li>bei Zypern ist es genau umgekehrt,<\/li><li>allein Griechenland geh\u00f6rt beiden Allianzen an.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Funde von Erdgas-Vorkommen im \u00f6stlichen Mittelmeer verst\u00e4rken die Spannungen, die zwischen der T\u00fcrkei und der NATO einerseits sowie der T\u00fcrkei und der EU andererseits aufgekommen sind. Das begann, nachdem die T\u00fcrkei unter Erdogan von einem s\u00e4kularen Staatskonzept Abschied nahm. Seitdem gilt die T\u00fcrkei als eine revisionistische Macht. Zu den Dramen der Entwicklung im Verh\u00e4ltnis \u201es\u00e4kulare EU\u201c und \u201esich islamisierende T\u00fcrkei\u201c geh\u00f6rt, dass es nicht gelang, die Zypern-Frage einvernehmlich zu entsch\u00e4rfen und zu kl\u00e4ren. Mit den Erdgas-Funden im S\u00fcdteil des \u00f6stlichen Mittelmeer und der Aussicht, in den K\u00fcstengew\u00e4ssern Zyperns und Kretas noch mehr davon zu finden, hat sich der Konflikt versch\u00e4rft, weil alle Seiten davon \u00fcberzeugt sind, dass sie hier einen hohen Verm\u00f6gensgegenstand gefunden haben, der zur Verteilung anstehe. Davon will man nichts abgeben, deshalb der Bezug unvereinbarer seerechtlicher Positionen. <a href=\"https:\/\/www.consilium.europa.eu\/en\/press\/press-releases\/2019\/07\/15\/turkish-drilling-activities-in-the-eastern-mediterranean-council-adopts-conclusions\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Die EU schlie\u00dft sich der seerechtlichen Position ihrer Mitglieder Griechenland und Zypern an (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Die EU schlie\u00dft sich der seerechtlichen Position ihrer Mitglieder Griechenland und Zypern an<\/a> \u2013 und schon ist die T\u00fcrkei mit ihrem Verhalten f\u00fcr die EU der \u201eAgresssor\u201c. Die NATO \u00e4u\u00dfert sich nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die USA haben im letzten Jahr einen bemerkenswerten Wandel ihrer Position vorgenommen. Sie haben sich entschieden, die bisherige Rolle eines Mediators zu verlassen und stattdessen die eines Mitspielers einzunehmen. <a href=\"https:\/\/www.foreign.senate.gov\/press\/ranking\/release\/congress-passes-menendez-rubio-bill-reshaping-us-policy-in-eastern-mediterranean_-\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Der US-Kongress hat im Dezember 2019 den \u201eEastern Mediterranean Security and Energy Partnership Act\u201c beschlossen (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Der US-Kongress hat im Dezember 2019 den \u201e<em>Eastern Mediterranean Security and Energy Partnership Act<\/em>\u201c beschlossen<\/a>. Eingebracht worden war das Gesetz im April 2019, einen Monat zuvor hatte US-Au\u00dfenminister Mike Pompeo an einem trilateralen Gipfeltreffen von Zypern, Griechenland und Israel teilgenommen. In dem Gesetz wird die Aufmerksamkeit gerichtet auf den Konflikt zwischen Zypern und Griechenland einerseits und der T\u00fcrkei auf der anderen Seite \u2013 und das parteilich. Der Au\u00dfenminister wird verpflichtet, regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Verletzungen des griechischen Luftraums durch die T\u00fcrkei zu berichten sowie dar\u00fcber, welche Staaten bei den Explorationsbohrungen in den \u201eTerritorialgew\u00e4ssern\u201c (sic!) Zyperns involviert sind. Das jahrzehntelange Verbot, seitens der USA Waffen an Zypern zu liefern, das Waffenembargo also, wird aufgehoben. F\u00fcr eine Energiepartnerschaft der USA mit den drei Staaten Zypern, Griechenland und Israel wird das Mandat erteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das richtet sich klar, und zwar spaltend, gegen die EU. Die EU \u2013\nda mag mit Art. 42 Abs. 7 eine noch so sch\u00f6ne Beistandsklausel in den EU-Vertrag\naufgenommen worden sein \u2013 vermag eben nicht zu liefern, was die USA umstandslos\nliefern: milit\u00e4rischen Schutz der seew\u00e4rtigen Bohrungen im proklamierten\nSee-Hoheitsgebiet insbesondere von Zypern gegen das milit\u00e4rische Vorgehen der\nT\u00fcrkei dagegen. Voraussetzung ist nat\u00fcrlich, dass ein US-Unternehmen bohrt &#8230;;\nwas wettbewerblich ein \u201eGschm\u00e4ckle\u201c hat, zu \u201e<em>America first<\/em>\u201c aber bestens passt. Dagegenhalten kann eigentlich\nnur TOTAL, mit der franz\u00f6sischen Milit\u00e4rmacht im R\u00fccken. Doch warum sollte\nZypern sich auf den kleinen Bruder verlassen, wenn der gro\u00dfe Bruder\nBereitschaft zeigt, sich zu engagieren? NATO-Verpflichtungen sind Papier \u2013 die\nUSA agieren so. Da wird mit harten Bandagen vorgegangen; verst\u00e4ndlicherweise,\ndenn die Revitalisierung der Positionierung der USA im \u00f6stlichen Mittelmeer hat\neinen marinepolitisch-geopolitischen Hintergrund, gegen China und Russland, der\nin der Darstellung hier \u00fcbergangen wird. Das Vorgehen der USA ist, anders als\nhier vielleicht der Eindruck vermittelt wird, nicht prim\u00e4r\nenergiewirtschaftlich motiviert.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob es sich wirklich um einen Verm\u00f6gensgegenstand handelt, wird\nnicht gepr\u00fcft \u2013 das ist das kollektive Tabu. Das wirksamste friedenspolitische\nMittel, \u00fcber welches die EU verf\u00fcgt, w\u00e4re die klare Ansage: Von dem Erdgas aus\ndem \u00f6stlichen Mittelmeer werden wir keinen Kubikzentimeter mehr importieren;\ninsbesondere wird es daf\u00fcr keine Pipeline nach Italien mehr geben. Ihr kommt zu\nsp\u00e4t, wir sind klimapolitisch ausgebucht.<br><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Funde von Erdgas-Vorkommen im \u00f6stlichen Mittelmeer verst\u00e4rken die Spannungen, die zwischen der T\u00fcrkei und der NATO einerseits sowie der T\u00fcrkei und der EU andererseits aufgekommen sind. Das wirksamste friedenspolitische Mittel, \u00fcber welches die EU verf\u00fcgt, w\u00e4re die klare Ansage: \u201cVon dem Erdgas aus dem \u00f6stlichen Mittelmeer werden wir keinen Kubikzentimeter mehr importieren; insbesondere wird &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/konfliktaustrag-im-falle-ueberlappender-buendnisse-das-oestliche-mittelmeer-als-laborsituation\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eKonfliktaustrag im Falle \u00fcberlappender B\u00fcndnisse: Das \u00f6stliche Mittelmeer als Laborsituation\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":65,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-555","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/555","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=555"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/555\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":679,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/555\/revisions\/679"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=555"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}