{"id":846,"date":"2020-12-16T15:11:30","date_gmt":"2020-12-16T14:11:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=846"},"modified":"2020-12-16T15:29:19","modified_gmt":"2020-12-16T14:29:19","slug":"aus-anlass-des-eeg-2021-entwicklungen-in-deutschlands-stromsystem-nach-fukushima","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/aus-anlass-des-eeg-2021-entwicklungen-in-deutschlands-stromsystem-nach-fukushima\/","title":{"rendered":"Aus Anlass des EEG 2021: Entwicklungen in Deutschlands Stromsystem nach Fukushima."},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>EEG steht offiziell f\u00fcr &#8222;Gesetz f\u00fcr den Ausbau erneuerbarer Energien&#8220; und gibt den stetigen Aufwuchs von Anlagen vor, die Strom aus Sonne, Wind und Biomasse erzeugen; Kohle und Erdgas schauen in den wirtschaftlichen Abgrund, der f\u00fcr sie bereitet ist. Allen Beteiligten ist klar, dass auch das Strommarktmodell fit gemacht werden muss f\u00fcr die unaufhaltsame Expansion von Anlagen, die Sonne und Wind ernten, damit bei Ann\u00e4herung an den vollst\u00e4ndigen Aufwuchs-Erfolg uns das Stromsystem nicht um die Ohren fliegt. Das ist die eine Konfliktlinie bei der EEG-Novelle 2021, zwischen Bundesregierung und den L\u00e4ndern, die zweite zentrale Konfliktlinie betrifft die Quantit\u00e4t des &#8222;Ausbaus&#8220;, auf die man sich mit dem EEG 2021 verpflichtet.<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr>\n<img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-313\" title=\"Grafik: Nata Uchava, Michael Wildberger.\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/12\/NU-201217-EEG-2021.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\">\n<hr>\n&nbsp;\n\n\n\n<p>EEG steht offiziell f\u00fcr \u201eGesetz f\u00fcr den <em>Ausbau<\/em> erneuerbarer Energien\u201c und gibt den stetigen Aufwuchs von Anlagen vor, die Strom aus Sonne, Wind und Biomasse erzeugen. Die Erzeugung aus Laufwasserkraftwerken bleibt im wesentlichen wie sie ist. Der Rest an Erzeugungsanlagen im System, die thermischen Kraftwerke, die Kohle, \u00d6l und Gas verbrennen und den Dampf dann auf eine Turbine leiten, muss sich damit begn\u00fcgen, die Menge an Strom zu den Zeitpunkten zu produzieren, welche die Erneuerbaren-Kraftwerke nicht erbringen \u2013 und das in Sekundenschnelle, sonst kommt es zum Absturz des labilen Stromsystems. Kohle und Erdgas schauen in den wirtschaftlichen Abgrund, der f\u00fcr sie bereitet ist und der umso n\u00e4her ist, je h\u00f6her das Wachstum ist, welches den Erneuerbaren-Kraftwerken im EEG vorgegeben wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Allen Beteiligten ist klar, dass auch das Strommarktmodell fit gemacht werden muss f\u00fcr die unaufhaltsame Expansion von Anlagen, die Sonne und Wind ernten \u2013 auf dass bei Ann\u00e4herung an den vollst\u00e4ndigen Aufwuchs-Erfolg uns das Stromsystem nicht um die Ohren fliegt. In den Worten des Bundesrates \u2013 vorsichtiger \u2013 formuliert:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Aus Sicht des Bundesrates h\u00e4tte die nun vorliegende EEG-Novelle &#8230; einen guten Anlass geboten, noch deutlicher die Weichen f\u00fcr die notwendige <strong>st\u00e4rkere Marktintegration<\/strong> und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energien zu stellen. &#8230; der Gesetzentwurf &#8230; findet &#8230; keine hinreichenden Antworten auf die grunds\u00e4tzliche Frage, wie das F\u00f6rderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und <strong>Systemverantwortung f\u00fcr erneuerbare Energien<\/strong> weiterentwickelt werden kann.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist die eine Konfliktlinie bei dieser EEG-Novelle, zwischen Bundesregierung und den L\u00e4ndern \u2013 dieser Konfliktaustrag ist \u00fcbrigens neu, man k\u00f6nnte vermuten, dass sich darin die St\u00e4rke der Gr\u00fcnen auf L\u00e4nderebene ausdr\u00fcckt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zweite zentrale Konfliktlinie betrifft die Quantit\u00e4t des \u201eAusbaus\u201c, auf die man sich mit dem EEG 2021 verpflichtet. Der Fassung des EEG von 2012 folgten die von 2014 und 2017 sowie die aktuelle Novelle (EEG 2021). Die wesentlichen \u00c4nderungen, die auf diesem Weg vorgenommen wurden beziehungsweise werden, sind die folgenden vier:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Das Allerweltswort \u201eStromversorgung\u201c wurde durch einen definierten und statistisch hinterlegten Begriff ersetzt: Brutto-Stromverbrauch.<\/li><li>Die pr\u00e4zise Setzung von Zwischenzielen, je pro Ende einer Dekade, wurde durch Ausd\u00fcnnung mehr und mehr zur\u00fcckgenommen.<\/li><li>Die Worte \u201emindestens\u201c und sp\u00e4testens\u201c vor den quantifizierten Zielangaben, die besagten: Bitte gerne auch fr\u00fcher und mehr erreichen!, wurden zur\u00fcckgenommen. Das ist Ausdruck eines Effizienzdenkens, welches auf Druck der \u00d6konomen in der Br\u00fcsseler EU-Beh\u00f6rde ab der Fassung 2014 leitend geworden ist. Seitdem gilt: Es ist exakt das vorgegebene Ziel zu erreichen, mehr nicht, ein \u00dcberschuss gegen\u00fcber dem (exakt \u2013 also ver\u00e4ndert \u2013) gesetzten Ziel ist Verschwendung. Zu erreichen sei das zu niedrigsten Kosten, und das werde dadurch sichergestellt, dass die Verg\u00fctungen in einem marktf\u00f6rmigen Prozess, qua Ausschreibung, ermittelt werden. Ich halte das f\u00fcr ein verfehltes Effizienzdenken, aber seitdem ist das Schl\u00fcsselw\u00f6rtchen \u201eeffizient\u201c im Untersatz der Zielformulierung enthalten \u2013 und wird regelm\u00e4\u00dfig in der bezeichneten Weise (fehl-)ausgelegt.<\/li><li>F\u00fcr das entscheidende mittelfristige, inzwischen n\u00e4chste Zwischenzieljahr, 2030, wurde das Ziel einmal erh\u00f6ht. Die Reihe, in Form einer Treppenkurve mit nur einer Stufe, lautet:<br>50% (2012); etwa 50% (2014); 65% (2017); 65% (2021).<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die Nicht-Anhebung des Quoten-Ziels im EEG 2021 gegen\u00fcber der EEG-Fassung von 2017 wirkt befremdlich. Klimapolitisch ist n\u00e4mlich einiges programmatisch auf die Schiene gesetzt worden, was nur mit mehr Erneuerbaren-Strom zu erreichen ist. Da ist erstens die sogenannte Sektorkopplung. Paradigmatisch daf\u00fcr ist die Elektromobilit\u00e4t, die vor aller Augen ist, hinzu kommt die zunehmende Heizung mit elektrischen W\u00e4rmepumpen und schlie\u00dflich die Nationale Wasserstoff Strategie (NWS), die den Aufwuchs von Elektrolyseuren mit 5 GW Leistung und einem Strombedarf von 20 TWh\/a vorsieht, der aus neuerrichteten Erneuerbaren-Energien-Anlagen kommen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweitens ist auf EU-Ebene \u00fcber eine Ambitionserh\u00f6hung positiv entschieden worden, in \u00dcbereinstimmung mit den Verpflichtungen unter dem Klimaabkommen von Paris. In einer Fu\u00dfnote in der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs wird auch einger\u00e4umt, dass das 65-Prozent-Ziel dem wirklichen Ziel, welches sich nach der absehbaren Beschlusslage aus dem EU-Kontext ergibt, nicht wirklich entspricht. Die Bundesregierung h\u00e4lt den Anpassungsbedarf allerdings f\u00fcr gering und sieht eine Verordnungserm\u00e4chtigung vor, um die erforderlichen Anpassungen kurzfristig selbst vornehmen zu k\u00f6nnen, wenn Br\u00fcssel denn im Detail entschieden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Strittig diskutiert zwischen Bund und L\u00e4ndern wird das Ziel des Aufwuches an Strom aus erneu<del>r<\/del>erbaren Quellen, welches Deutschland sich f\u00fcr 2030 zu setzen hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201eGreen Deal\u201c der van der Leyen-Kommission<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Amtsantritt der vdL-Kommission ist der \u201eGreen Deal\u201c Gesch\u00e4ftsgrundlage dieser neuen \u201eRegierung\u201c Europas geworden \u2013 dahinter steht eine Verabredung mit dem Europ\u00e4ischen Parlament. Zum Green Deal geh\u00f6rt die deutliche Anhebung der Ambitionswerte f\u00fcr 2030. Das steht zur Umsetzung im Detail an.<\/p>\n\n\n\n<p>Quantitativ ist der Wert des Anstiegs insgesamt so gut wie in trockenen T\u00fcchern, <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/clima\/sites\/clima\/files\/eu-climate-action\/docs\/impact_en.pdf\" target=\"_blank\" aria-label=\"er liegt nominal voraussichtlich bei 17,5 Prozent-Punkten, faktisch bei gut 10 Prozent-Punkten (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">er liegt nominal voraussichtlich bei 17,5 Prozent-Punkten, faktisch bei gut 10 Prozent-Punkten<\/a>. Aussteht lediglich noch deren Aufteilung auf Sektoren der Volkswirtschaft sowie die Umsetzung in diverse EU-Rechtsakte. Das ist Feinarbeit, doch in vorbereitenden Studien ist das Ergebnis bereits gekl\u00e4rt. Man kann ihnen entnehmen, was diese Ambitionserh\u00f6hung auf Ebene der EU f\u00fcr die Ziele im deutschen EEG zu bedeuten hat. Die Bundesregierung aber, federf\u00fchrend das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft, scheint entschlossen, einmal mehr noch viel Zeit ins Land gehen zu lassen. Sie will das alles anscheinend der n\u00e4chsten Regierungskonstellation zur Regelung im n\u00e4chsten Koalitionsvertrag zur Umsetzung \u00fcberlassen. Gem\u00e4\u00df einem solchen Zeitplan stehen die realistische Ziel-Zahl f\u00fcr 2030 sowie der Mengenpfad dahin erst etwa Anfang 2023 fest. Weshalb das f\u00fcr die Wirtschaft gut sein soll, ist unerfindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Differenz zwischen Realismus und \u201eKopf in den Sand stecken\u201c ist quantitativ pr\u00e4zise aber nicht leicht zu bestimmen, Immerhin, es gibt dazu Kontroversen in der Befassung mit dem Gesetzentwurf. Die Konstellation ist denkw\u00fcrdig. Einheitlich wird der Bundesregierung vorgehalten, sie setze die kommende Stromnachfrage und die Erneuerbaren-Ausbauziele unrealistisch niedrig an. Das sagen sowohl der Bundesrat als auch die Experten einheitlich. Bei Letzteren ist die \u00fcbliche Spaltung zwischen Wirtschaft beziehungsweise wirtschaftsnah einerseits und klimafixiert andererseits diesmal nicht zu erleben. Die Bundesregierung ist v\u00f6llig isoliert \u2013 fachlich steht ihre Position zudem auf t\u00f6nernen F\u00fc\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Endlich implementiert: Ein Anpassungs-Regelkreis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dem Konflikt um korrekte beziehungsweise angemessene Bestimmung des f\u00fcr die Zukunft erforderlichen \u201eAusbaus\u201c wird die Spitze genommen. In dem Gesetz wird nicht nur die erw\u00fcnschte Menge an Strom aus erneuerbaren Quellen \u2013 im zwei-Jahre-Rhythmus \u2013 vorgegeben, es sieht zudem, h\u00f6chst professionell,&nbsp; eine institutionell verankerte Dynamisierung und Steuerung des quantitativ vorgegebenen Ausbaus vor. \u201eProfessionell\u201c ist das, weil der vollst\u00e4ndige Regelkreis abgedeckt wird, also die Schritte<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>Monitoring des Ist-Pfades und der Abweichung vom Soll-Pfad;<\/li><li>Ursachenerkundung bei Abweichung vom Soll-Pfad;<\/li><li>Verpflichtung zur Bestimmung der Gr\u00fcnde;<\/li><li>Ma\u00dfnahmen-Vorschlag, um zur\u00fcck zum Soll-Pfad zu kommen \u2013 der vermag qua Verordnung kurzfristig realisiert zu werden, mit Unterrichtung beider Kammern der Legislative.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die Verantwortung zum Vollzug dieses Regelkreises ist festgelegt. In \u00a7 97 wird ein Abstimmungsgremium zwischen Bund und L\u00e4ndern eingerichtet, genannt \u201eKooperationsausschuss\u201c. Der leitet das neu eingef\u00fchrte \u201e<em>J\u00e4hrliche Monitoring zur Zielerreichung<\/em>\u201c (\u00a7 98). Daf\u00fcr sind die Zielmengen in \u00a7 4 und \u00a7 4a die Grundlage \u2013 damit sind das nicht l\u00e4nger wohlfeile Absichtserkl\u00e4rungen, damit sind die verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die weitere Verantwortung liegt bei der Bundesregierung. Sie hat eine Abweichung festzustellen und dann die Gr\u00fcnde darzulegen,<em> \u201eunterteilt in energie-, planungs-, genehmigungs- und natur- und artenschutzrechtliche Gr\u00fcnde,\u201c <\/em>und hat auch Empfehlungen f\u00fcr erforderliche Handlungen vorzulegen. Das Verfahren ist dem in \u00a7 8 Bundes-Klimaschutzgesetz offenkundig nachempfunden, aber auch weiterentwickelt \u2013 es macht einen stringenteren Eindruck.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ziele in \u00a7 1 <del>des <\/del>EEG sind begrifflich so gefasst worden, dass zwar Strommengen gemeint sind, sie aber als Anteil formuliert sind: Als Quotient, in dessen Z\u00e4hler der im Inland erzeugte Strom aus erneuerbaren Quellen, in dessen Nenner die im Inland verbrauchte Strommenge steht. F\u00fcr Planungszwecke ben\u00f6tigt aber man Angaben der zuk\u00fcnftigen Mengen, da hat man antizipativ zu agieren. Das gilt insbesondere f\u00fcr die Vorbereitung des Umbaus der Infrastrukturen und f\u00fcr die Kraftwerksplanung, Letzteres zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit des Stromsystems.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch d<del>ies<\/del>er Nenner in dem Quotienten, der f\u00fcr die Zielangabe in \u00a7 1 EEG eine so hohe Bedeutung hat, wird zum Gegenstand des Monitoring-Prozesses gemacht. Es hei\u00dft im Gesetz:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Die Bundesregierung geht in dem Bericht ferner auf die tats\u00e4chliche und die erwartete Entwicklung des Bruttostromverbrauchs ein. Wenn <strong>aufgrund von Prognosen<\/strong>, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erstellt worden sein m\u00fcssen, ein <strong>deutlicher Anstieg des Bruttostromverbrauchs bis zum Jahr 2030<\/strong> zu erwarten ist, enth\u00e4lt der Bericht auch erforderliche Handlungsempfehlungen f\u00fcr eine <strong>Anpassung<\/strong> des <strong>Ausbaupfads<\/strong> nach \u00a7 4, des <strong>Strommengenpfads<\/strong> nach \u00a7 4a oder der <strong>Ausschreibungsvolumen<\/strong> nach den \u00a7\u00a7 28 bis 28c.<\/em>\u201c &nbsp;(\u00a7 98 (3))<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundesrat und Bundesregierung im plakativen Konflikt um die Stromnachfrage und den Erneuerbaren-Anteil in 2030<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Konflikt zu beiden Punkten, zur Stromnachfrage unter Energiewende-Bedingungen und zu Erneuerbaren-Ausbauzielen, beides bis 2030, wurde zwischen Bundesrat und Bundesregierung bei den Beratungen zum Gesetz ausgetragen. Der Bundesrat hat den Konflikt aber nicht soweit getrieben, dass er \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu Parametern des Gesetzes eingebracht h\u00e4tte, er hat sich lediglich mit konfligierenden \u00c4u\u00dferungen \u201ezum Gesetzentwurf allgemein\u201c zu Wort gemeldet.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Stromnachfrage heisst es unter Nr. 75 wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>c) Aus Sicht des Bundesrates <strong>reichen die Ausbaupfade<\/strong> jedoch <strong>nicht aus<\/strong>, <strong>um das Ziel<\/strong> eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tats\u00e4chlich zu <strong>erreichen<\/strong>, <strong>weil<\/strong> der zugrunde gelegte <strong>Bruttostromverbrauch von 580 Terawattstunden in 2030 zu niedrig angesetzt ist<\/strong>. Der Bundesrat stellt fest, dass der <strong>Strombedarf<\/strong> aufgrund der Sektorkopplung und der Elektrifizierung von industriellen Fertigungsprozessen <strong>auf bis zu 750 Terawattstunden ansteigen<\/strong> k\u00f6nnte (siehe Dena-Leitstudie, Studie des EWI von 2020).\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung reagiert darauf in ihrer Gegen\u00e4u\u00dferung zu Nr. 75 wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Das Klimaschutzprogramm 2030 enth\u00e4lt ein Zielmodell, dem ein Bruttostromverbrauch von 580 TWh und damit ein Bruttostromverbrauch im Bereich des heutigen Verbrauchsniveaus zu Grunde liegt. Im M\u00e4rz 2020 wurden zwei <strong>aktuelle Studien<\/strong> von der <strong>Prognos<\/strong> AG und dem <strong>\u00d6ko-Institut<\/strong> e.V. ver\u00f6ffentlicht. Mittels Szenarienrechnungen gehen diese Studien von einem Bruttostromverbrauch zwischen 567 und 591 TWh in 2030 aus. Der im Zielmodell des Klimaschutzprogramms unterstellte Stromverbrauch liegt in der Mitte dieses Intervalls. Im Gegensatz zu den bisherigen Ver\u00f6ffentlichungen werden die <strong>Wirkungen der Ma\u00dfnahmen des Klimaschutzprogramms 2030<\/strong> in den Studien <strong>ber\u00fccksichtigt<\/strong>.<\/em>\u201c (S. 119)<\/p>\n\n\n\n<p>Das hei\u00dft die Bundesregierung verteidigt die Prognose aus ihrem Klimaschutzprogramm als angemessen. Sie will daran nicht r\u00fctteln lassen. Um ihre Position zu unterf\u00fcttern, zieht sie zwei andere Studien heran. Die beiden sind erst k\u00fcrzlich, nach Erarbeitung des Klimaschutzprogramms, abgeschlossen worden. Skeptisch machen kann einen schon, dass sie <a href=\"https:\/\/static.agora-verkehrswende.de\/fileadmin\/Projekte\/2020\/KNDE2050\/A-EW_192_KNDE_Zusammenfassung_DE_WEB.pdf\" target=\"_blank\" aria-label=\"die zentrale Untersuchung im Auftrag von Agora et al. (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">die zentrale Untersuchung im Auftrag von Agora et al.<\/a>, welche den Anpassungsbedarf in Deutschland aufgrund des europ\u00e4ischen Green Deal kalkuliert hat, nicht an<del>ge<\/del>f\u00fchrt<del> wird<\/del>. Auch f\u00e4llt auf, dass die Bundesregierung nicht behauptet, die Sektorkopplung oder die Nationale Wasserstoffstrategie in ihren Effekten auf die Stromnachfrage ber\u00fccksichtigt zu haben. Die Passage in der Gegen\u00e4u\u00dferung ist somit eine Aufforderung selber nachzusehen, was die von der Bundesregierung angef\u00fchrten Studien wirklich sagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ergebnis: Beide Szenarien zeigen, dass mit den Ma\u00dfnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 alleine das Treibhausgas-Minderungsziel f\u00fcr 2030 von minus 55 Prozent verfehlt wird:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>\u00d6ko-Institut: minus 51 Prozent Treibhausgas -Emissionen bis 2030, Strombedarf: 567 TWh. <a aria-label=\"(S. 23 &amp; 70) (opens in a new tab)\" href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/1410\/publikationen\/2020-03-05_climate-change_12-2020_treibhausgasminderungswirkungen-klimaschutzprogramm-2030.docx_.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">(S. 23 &amp; 70)<\/a><\/li><li>Prognos: minus 52 Prozent Treibhausgas -Emissionen bis 2030, Strombedarf: 591 TWh. <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Wirtschaft\/klimagutachten.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=8\" target=\"_blank\" aria-label=\"(S. 68 &amp; 90) (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">(S. 68 &amp; 90)<\/a><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Es gibt ein einziges begriffliches Schlupfloch, auf das die Bundesregierung implizit abgestellt haben k\u00f6nnte: Ein st\u00e4rker vor 2030 vorgezogener Kohleausstieg reduziert den Bruttostromverbrauch deutlich \u2013 Kohlekraftwerke haben einen erheblichen Eigenbedarf. Ein solcher Kohleausstieg, gegen die Beschlusslage, ist aber nichts, was die Bundesregierung explizit zur Rechtfertigung anf\u00fchren k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Eigentlich besagen beide Szenarien, auf die die Bundesregierung hier verweist: Realistisch zu erwarten ist die Nachfrage nach Strom im Jahre 2030 <a href=\"https:\/\/static.agora-energiewende.de\/fileadmin2\/Projekte\/2020\/2020_10_KNDE\/A-EW_195_KNDE_WEB_V111.pdf\" target=\"_blank\" aria-label=\"gem\u00e4\u00df dem Agora-Szenario (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">gem\u00e4\u00df dem Agora-Szenario<\/a>, das sind 640 TWh. Realistisch ist dann auch eher eine Erneuerbaren-Quote von 70 \u2013 75 Prozent in 2030.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesrat zieht auch Folgerungen f\u00fcr die Ausbaumengen \u2013 in folgender ambivalenter Formulierung:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201ed) Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade f\u00fcr die Erneuerbaren Energietr\u00e4ger vorzulegen, damit eine f\u00fcr alle Akteure planungssichere Erreichung des 65 Prozent-Ziels bis zum Jahr 2030 sichergestellt wird. Der Bundesrat h\u00e4lt daf\u00fcr eine <strong>deutliche Steigerung des Ausbaus<\/strong> der <strong>Windenergie an Land<\/strong> auf durchschnittlich <strong>5 Gigawatt pro Jahr<\/strong> sowie der <strong>Photovoltaik<\/strong> auf durchschnittlich <strong>10 Gigawatt pro Jahr<\/strong> f\u00fcr den Zeitraum 2021 bis 2030 f\u00fcr erforderlich.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesrat konzentriert sich auf die beiden volatil einspeisenden Quellen mit relativ geringer Volllaststundenzahl \u2013 beides an Land, wo die Bundesl\u00e4nder zentrale Kompetenzen haben. Den Terminus \u201eAusbau\u201c kann man als Netto-Begriff, als Ausbau der Kapazit\u00e4t im Bestand, verstehen \u2013 man kann darunter aber auch lediglich die j\u00e4hrlichen Ausschreibungsmengen verstehen, also den Brutto-Zubau. Mit einem Netto-Verst\u00e4ndnis stellt sich die Forderung des Bundesrates im Verh\u00e4ltnis zum gegenw\u00e4rtigen Anlagenbestand sowie im Verh\u00e4ltnis zur Auslegung des Ziels durch die Bundesregierung wie in der Tabelle gezeigt dar. Der Unterschied an Land, also unter Fl\u00e4cheninanspruchnahme, ist schon gewaltig: Zusammen 82 GW, das ist eine Verdoppelung des Zubaus in der n\u00e4chsten Dekade.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-regular\"><table><tbody><tr><td>Kategorie<\/td><td>Ist 2019<\/td><td>Erwartet 2020<\/td><td>Ziel 2030<\/td><td>Ziel 2030<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><\/td><td><\/td><td>BuRe Gesetz<\/td><td>BR<\/td><\/tr><tr><td>Windenergie auf See<\/td><td>7,5<\/td><td><\/td><td>20<\/td><td>20<\/td><\/tr><tr><td>Windenergie an Land<\/td><td>53,3<\/td><td>55<\/td><td>71<\/td><td>105<\/td><\/tr><tr><td>Photovoltaik<\/td><td>49<\/td><td>54<\/td><td>100<\/td><td>154<\/td><\/tr><tr><td>Biomasse<\/td><td>8,9<\/td><td><\/td><td>8,4<\/td><td><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><figcaption>Aufwuchsziele f\u00fcr Erneuerbaren-Kapazit\u00e4ten f\u00fcr das Jahr 2030 im Entwurf des EEG 2021 (Angaben in GW).<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Was der Hintergrund der Kalkulation im Umweltausschuss des Bundesrates ist, ist nicht dokumentiert. Wenn man jedoch ein Brutto-Verst\u00e4ndnis bei der Forderung des Bundesrates unterstellt, dann entsprechen die vom Bundesrat geforderten Zuw\u00e4chse recht genau dem, was in dem Agora-Szenario angenommen wird, mit einem Anteils-Ergebnis in 2030 von 69 Prozent.<\/p>\n\n\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\"><tbody><tr><td width=\"25%\"><a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/static.agora-verkehrswende.de\/fileadmin\/Projekte\/2020\/KNDE2050\/A-EW_192_KNDE_Zusammenfassung_DE_WEB.pdf\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" title=\" \" width=\"180\" class=\"aligncenter wp-image-313\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/12\/A-EW_192_KNDE_Zusammenfassung_DE_WEB-T.jpg\" alt=\"\"><\/a><\/td><td width=\"75%\">Die Untersuchung &#8222;Klimaneutrales Deutschland&#8220; im Auftrag von Agora et al. steht <a href=\"https:\/\/static.agora-verkehrswende.de\/fileadmin\/Projekte\/2020\/KNDE2050\/A-EW_192_KNDE_Zusammenfassung_DE_WEB.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00fcber diesen Link zum Download als PDF<\/a> bereit.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\"><tbody><tr><td width=\"25%\"><a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/1410\/publikationen\/2020-03-05_climate-change_12-2020_treibhausgasminderungswirkungen-klimaschutzprogramm-2030.docx_.pdf\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" title=\" \" width=\"180\" class=\"aligncenter wp-image-313\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/12\/2020-03-05_climate-change_12-2020_treibhausgasminderungswirkungen-klimaschutzprogramm-T.jpg\" alt=\"\"><\/a><\/td><td width=\"75%\">Die Studie &#8222;Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030&#8220; des \u00d6ko-Instituts steht <a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/1410\/publikationen\/2020-03-05_climate-change_12-2020_treibhausgasminderungswirkungen-klimaschutzprogramm-2030.docx_.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00fcber diesen Link zum Download als PDF<\/a> bereit.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\"><tbody><tr><td width=\"25%\"><a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Wirtschaft\/klimagutachten.pdf?__blob=publicationFile&#038;v=8\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" title=\" \" width=\"180\" class=\"aligncenter wp-image-313\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/12\/klimagutachten-T.jpg\" alt=\"\"><\/a><\/td><td width=\"75%\">Die Prognos-Studie &#8222;Energiewirtschaftliche Projektionen und Folgeabsch\u00e4tzungen 2030\/2050&#8220; steht <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Wirtschaft\/klimagutachten.pdf?__blob=publicationFile&#038;v=8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00fcber diesen Link zum Download als PDF<\/a> bereit.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann EEG steht offiziell f\u00fcr &#8222;Gesetz f\u00fcr den Ausbau erneuerbarer Energien&#8220; und gibt den stetigen Aufwuchs von Anlagen vor, die Strom aus Sonne, Wind und Biomasse erzeugen; Kohle und Erdgas schauen in den wirtschaftlichen Abgrund, der f\u00fcr sie bereitet ist. Allen Beteiligten ist klar, dass auch das Strommarktmodell fit gemacht werden &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/aus-anlass-des-eeg-2021-entwicklungen-in-deutschlands-stromsystem-nach-fukushima\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eAus Anlass des EEG 2021: Entwicklungen in Deutschlands Stromsystem nach Fukushima.\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":52,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-846","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/846","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=846"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/846\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":855,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/846\/revisions\/855"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=846"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}