{"id":860,"date":"2021-01-16T17:55:06","date_gmt":"2021-01-16T16:55:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=860"},"modified":"2021-01-16T18:04:07","modified_gmt":"2021-01-16T17:04:07","slug":"fehlende-photovoltaik-anlagen-auf-dach-und-parkplatz-flaechen-von-einkaufsmaerkten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/fehlende-photovoltaik-anlagen-auf-dach-und-parkplatz-flaechen-von-einkaufsmaerkten\/","title":{"rendered":"Fehlende Photovoltaik-Anlagen auf Dach- und Parkplatz-Fl\u00e4chen von Einkaufsm\u00e4rkten"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Warum werden bestens gelegene Dachfl\u00e4chen von Einkaufszentren nicht zur Ernte von Solarenergie und zur Selbstversorgung genutzt? Eine Antwort ergab eine Anh\u00f6rung von Sachverst\u00e4ndigen im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages Ende 2020: Die \u00f6konomischen Hemmnisse gegen eine entsprechende Best\u00fcckung von Einkaufsm\u00e4rkten und ihrer Gro\u00df-Parkpl\u00e4tze w\u00fcrden zu einem Gutteil beseitigt, wenn die Anlagen ohne Ausschreibung gebaut werden d\u00fcrften und wenn das Entgelt aus der EEG-Umlage nicht l\u00e4nger als Umlage auf den Stromverbrauch finanziert w\u00fcrde.<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr>\n<img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-313\" title=\"Foto: Nata Uchava, Freiburg.\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2021\/01\/NU-210116-Photovoltaik.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\">\n<hr>\n&nbsp;\n\n\n\n<p>Ich wohne in einer Stadt mit h\u00fcgeliger Topographie. Auf der H\u00f6he dort herrschen beste solare Einstrahlungsbedingungen. In meinem Wohnumfeld sind in den letzten f\u00fcnf Jahren drei Einkaufsm\u00e4rkte mit neuen gro\u00dfz\u00fcgigen einst\u00f6ckigen Flachdach-Geb\u00e4uden und sehr gro\u00dfz\u00fcgigen Parkplatzfl\u00e4chen entstanden. In einem Fall war es sogar so, dass der Eigent\u00fcmer nach zwei Jahren feststellte, dass das Geb\u00e4ude nach seiner neuen strategischen Leitlinie zu klein bemessen war \u2013 man riss in kurzer Zeit ab und baute neu. An Geld f\u00fcr Investitionen herrscht offensichtlich kein Mangel.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ich dort einkaufen gehe, genie\u00dfe ich die r\u00e4umliche Gro\u00dfz\u00fcgigkeit der Neubauten \u2013 insbesondere wenn ich sie vergleiche mit Superm\u00e4rkten in Innenstadtlagen. Wenn ich mich auf die baulichen Anlagen zubewege, insbesondere wenn beim Sonntagsspaziergang die leeren, aber abgesperrten Gro\u00dfparkplatzw\u00fcsten in mein Blickfeld geraten, dann bemerke ich, dass ich \u00fcber die Ein-Zweck-Architektur innerlich den Kopf sch\u00fcttle. Der Neubau nach wenigen Jahren (Aldi-Nord) hat allerdings zur Ausr\u00fcstung mit einer Photovoltaik-Anlage gef\u00fchrt. Zweierlei Fragen bedr\u00e4ngen mich:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>Warum werden diese bestens gelegenen Dachfl\u00e4chen nicht zur Ernte von Solarenergie und zur Selbstversorgung des Einkaufszentrums genutzt? Das ist doch so offenkundig eine sich rechnende Investition!<\/li><li>Wieso diese \u00d6dnis-\u00c4sthetik der Gro\u00dfparkpl\u00e4tze \u2013 ist die nicht ruf- und gesch\u00e4ftssch\u00e4digend?<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Auf die erste der beiden R\u00e4tselfragen habe ich nun eine Antwort erhalten. Gegeben wurde sie in einer Anh\u00f6rung von Sachverst\u00e4ndigen im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages. Anlass der Sitzung am 18. November 2020 war <a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/aus-anlass-des-eeg-2021-entwicklungen-in-deutschlands-stromsystem-nach-fukushima\/\" target=\"_blank\" aria-label=\"die aktuelle Novelle des EEG, die Beratung der Fassung EEG 2021 (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">die aktuelle Novelle des EEG, die Beratung der Fassung EEG 2021<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Weshalb es nicht von alleine l\u00e4uft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es war der Sachverst\u00e4ndige des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der auf diese Frage zu sprechen kam. Zum Hintergrund seiner Antwort muss man aus der Struktur der F\u00f6rderung von Erneuerbaren Energien im EEG Zweierlei vor Augen haben. Beides h\u00e4ngt damit zusammen, dass neuerdings, anders als fr\u00fcher, der produzierte Strom zunehmend nicht mehr allein in einer Richtung flie\u00dft, vom (Gro\u00df-)Kraftwerk zum Konsumenten; nein, nun, bei Photovoltaik insbesondere, ist die verbrauchernahe Produktion m\u00f6glich: Man kann f\u00fcr den Eigenverbrauch produzieren und den \u00dcberschuss ins Netz speisen. Der Netzanschluss wird weniger zum Zufluss von Strommengen genutzt, er wird vielmehr bi-direktional genutzt. Er stellt zunehmend eine Art Versicherung dar, auch in (seltenen) Zeitr\u00e4umen, da die Selbstversorgung, der Uhrzeit oder des Wetters wegen, nicht klappt, \u00fcber Strom zu verf\u00fcgen. Die H\u00e4ufigkeit der Inanaspruchnahme dieser Versicherung kann zudem durch Batterie-Speicher beim Kunden verringert werden, bis auf Null. Die beiden Schl\u00fcssel-Charakteristika:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Gemeinkosten im System sind erstens die Kosten f\u00fcr die Erhaltung der Funktionsf\u00e4higkeit des Stromsystems unter den liberalisierten Markt-Bedingungen sowie zweitens der Aufwand f\u00fcr die Finanzierung der Erneuerbaren-Anlagen. Refinanziert werden beide durch Umlage, und zwar auf den \u201eStromverbrauch\u201c, also auf Mengen \u2013 das ist anders als zu Zeiten vor der Liberalisierung. Das neue Konzept f\u00fcr diese Umlage stammt noch aus der Zeit, als der Stromverbrauch zwangsl\u00e4ufig identisch war mit der Menge bezogenen Stroms \u2013 der wurde im Stromz\u00e4hler gemessen. Nun aber, wo f\u00fcr viele angeschlossene Kunden eine (teilweise) Alternative exisitert, Eigenproduktion zur Selbstversorgung, ergibt sich da ein doppeltes Problem. Da ist einmal die Verf\u00fchrung zu sagen: Bleibt mein Eigenverbrauch unbelastet von den umgelegten Systemkosten, dann rechnet sich das ganz anders \u2013 auch das ist Ausdruck des \u00dcblichen, des individuellen Ausweichens vor dem solidarischen Tragen einer Gemeinlast. Zweitens stellt sich das Kontrollproblem, den Eigenverbrauch missbrauchsfrei zu messen.<\/li><li>Mit der Novelle EEG 2014 haben die \u00d6konomen der Br\u00fcsseler Kommission den Zwang zur Ausschreibung als Regelfall in das Gesetz hineingedr\u00fcckt. Hintergrund ist ihr akademisches Wissen, welches Inhaltliches via Verfahren behauptet: Nur eine Vergabe von F\u00f6rdermitteln, welche im Wettbewerb geschieht, sei effizient. Das ist eine prinzipiell kluge Unterstellung. Sie gilt aber nur dann, wenn die b\u00fcrokratischen Kosten der Veranstaltung eines fairen Wettbewerbs nicht gr\u00f6\u00dfer sind als der Effizienzgewinn aus diesem Wettbewerb. Um dem zu entsprechen, wurde im EEG eine Bagatellgrenze vorgesehen \u2013 erst oberhalb gilt der Zwang zur Ausschreibung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/813848\/545cdb90e56bbcb66acac898471b2f08\/wortprotokoll-data.pdf\" target=\"_blank\" aria-label=\"Dr. Sebastian Bolay vom DIHK f\u00fchrte aus (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">Dr. Sebastian Bolay vom DIHK f\u00fchrte aus<\/a> (hier leicht redigiert wiedergegeben):<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die <strong>Bagatellgrenze<\/strong>, die heute bei 750 kW liegt, auf 500 kW abzusenken. Das w\u00fcrde &#8230; zum Ende vieler solcher Projekte im Mittelstand f\u00fchren, denn das sind Einmalinvestitionen. &#8230; Wenn die Anlage doch gebaut werden soll, dann w\u00fcrde die Anlage so dimensioniert, dass der Strom immer zu 100 Prozent selbst verbraucht werden kann. Die Anlage w\u00fcrde also kleiner dimensioniert.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Es w\u00e4re wichtig, die <strong>Belastung mit 40 Prozent EEG-Umlage<\/strong> zu streichen, weil auch Eigenversorgung als Treiber nicht dazu f\u00fchrt, dass solche Anlagen sehr wirtschaftlich sind. Also im Schnitt kommen Sie bei solchen Anlagen auf eine Amortisationszeit im industriellen Mittelstand von etwa 9 Jahren. &#8230; Wenn man die 40 Prozent streicht, w\u00fcrde die Amortisation um etwa ein bis zwei Jahre schneller funktionieren. &#8230;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Ein gro\u00dfes Problem sind die Regelungen zum Messen und Sch\u00e4tzen, die sogenannten <strong>Drittstromabgrenzungen<\/strong> &#8230; Ich gebe Ihnen ein Beispiel daf\u00fcr. Ein K\u00fchlhaus hat eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Dann kommen K\u00fchl-LKW, die geh\u00f6ren nicht zum Unternehmen, die geh\u00f6ren einem Dritten. Die transportieren irgendwelche Waren. Sie m\u00fcssen, w\u00e4hrend sie da ein- und ausladen, die Ware weiterhin k\u00fchlen. Da haben sie zwei M\u00f6glichkeiten. Entweder schmei\u00dfen sie ein Dieselaggregat an, den der LKW eingebaut hat, oder sie stecken einen Stecker rein und machen das ganze elektrisch, zumindest solange das Auto an der Rampe steht. \u00d6kologisch sinnvoller ist es nat\u00fcrlich, hier den Stecker reinzustecken, als Diesel zu verwenden. &#8230; Nach den momentanen Regelungen m\u00fcssten sie die Anschl\u00fcsse mit entsprechend geeichten Messeinrichtungen ausr\u00fcssten, um dann f\u00fcr die Stromabgabe an den LKW 100 Prozent EEG-Umlage abzuf\u00fchren. Die Meldepflichten &#8230; f\u00fchren dazu, dass solche Investitionen unterbleiben &#8230;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Grunds\u00e4tzlich ist der Mittelstand bereit, deutlich mehr in Photovoltaik zu investieren, aber die Regelungen machen es schwer. Am sinnvollsten w\u00e4re es, die <strong>Personenidentit\u00e4t<\/strong> bei erneuerbarer Eigenversorgung aufzuheben, dann h\u00e4tten wir solche Probleme nicht.<\/em>\u201d<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Darstellung besagt im Klartext: Die \u00f6konomischen Hemmnisse gegen die Best\u00fcckung von Einkaufsm\u00e4rkten und ihren baurechtlich erzwungenen Gro\u00df-Parkpl\u00e4tzen w\u00fcrden zu einem Gutteil beseitigt, wenn die Anlagen auf den D\u00e4chern ohne Ausschreibung gebaut werden d\u00fcrften und wenn das Entgelt aus der EEG-Umlage weiterhin flie\u00dfen w\u00fcrde, aber nicht l\u00e4nger als Umlage auf den Stromverbrauch finanziert w\u00fcrde. Das Abschleifen dieser beiden Hindernisse aber w\u00e4re beziehungsweise ist ein Gro\u00df-Projekt \u2013 mit der Umbasierung der Finanzierung der Zahlungen aus dem EEG-Fonds hat man mit der Zweckbindung der Einnahmen aus dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) immerhin begonnen. Aber die Umsetzung eines solchen Gro\u00df-Projekts braucht Zeit. Au\u00dferdem geht es da allein um die EEG-Umlage, von der Umlage der Systemkosten seitens der \u00dcbertragungsnetzbetreiber ist da nicht einmal gesprochen. Da w\u00e4re man beim Thema \u201eReform des Strommarkt-Designs\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Also wird nach Alternativen Ausschau gehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die (scheinbare) L\u00f6sungsoption \u201csolare Baupflicht\u201d<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie immer gilt: Wenn es nicht von alleine l\u00e4uft, ist die Alternative die Verpflichtung. Entsprechende Initiativen sind in Deutschland auf kommunaler Ebene seit einiger Zeit unterwegs, allerdings nicht speziell f\u00fcr Einkaufsm\u00e4rkte sondern f\u00fcr Geb\u00e4ude generell. Die Verpflichtung wird beschr\u00e4nkt auf Neubauten und wesentliche Dachsanierungen \u2013 das ist dem Geb\u00e4udeenergierecht entnommen. Ankn\u00fcpfungspunkte wurden dem Kommunalrecht entnommen, also Bauleitplanung oder Bausatzungsrecht. Das ist dann anfechtbar, weil das Kommunalrecht durch Landesrecht \u00fcberschreibbar ist. Erste Vorst\u00f6\u00dfe wurden zu Ende der 2000er Jahre gemacht, Waiblingen und Marburg waren die Vorreiter.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun gibt es Vorst\u00f6\u00dfe auf L\u00e4nderebene. Baden-W\u00fcrttemberg ist in der Vorbereitung. Herangezogen wird hier der Vorsto\u00df des Stadtstaates Hamburg. Der ist besonders geeignet, weil er bereits realisiert ist und da die m\u00f6gliche rechtliche Spannung zwischen Kommune und Land wegen Identit\u00e4t entf\u00e4llt. Hamburg hat die entsprechende Pflicht in seinem Klimaschutzgesetz eingef\u00fchrt. Die ausformulierte Pflicht zeigt jedoch, dass das Funktionieren der Pflicht davon abh\u00e4ngig ist, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegeben sind. Im Detail heisst es in \u00a7 16 <a href=\"https:\/\/www.hamburg.de\/contentblob\/13287266\/41fec80dbc0bcdc06aa42f937f2bfaf7\/data\/d-gesetzesvorlage-hamburgs-neues-klimaschutzgesetz.pdf\" target=\"_blank\" aria-label=\"Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)<\/a>, der unter dem Titel \u201e<em>Verpflichtung zum Vorhalten einer Anlage zur Stromerzeugung durch Nutzung solarer Strahlungsenergie<\/em>\u201c steht,<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201e(2) Die Eigent\u00fcmerinnen und <strong>Eigent\u00fcmer<\/strong> von Geb\u00e4uden, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt, <strong>haben sicherzustellen, dass Anlagen<\/strong> zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf der Dachfl\u00e4che <strong>errichtet und betrieben werden<\/strong>. Sie k\u00f6nnen sich zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auf Dachfl\u00e4chen eines Dritten bedienen.<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Abs. (3) legt fest, dass diese Pflicht \u201e<em>auch bei vollst\u00e4ndiger Erneuerung der Dachhaut eines Geb\u00e4udes<\/em>\u201c gilt, und zwar bei Beginn ab dem 1. Januar 2025. Einschr\u00e4nkend gilt u.a.:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>(4) Die <strong>Pflicht<\/strong> nach den Abs\u00e4tzen 2 und 3 <strong>entf\u00e4llt, soweit<\/strong> &#8230; ihre Erf\u00fcllung &#8230; c) <strong>wirtschaftlich nicht vertretbar<\/strong> ist<\/em>\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Was das hei\u00dft und wie das festgestellt wird, bleibt im Dunkeln. Das HmbKliSchG enth\u00e4lt zwar eine Erm\u00e4chtigung, dass der Senat durch Rechtsverordnung \u201e<em>die Anforderungen an die wirtschaftliche Vertretbarkeit<\/em>\u201c festlegt. Doch das ist noch nicht geschehen, und eine Frist daf\u00fcr enth\u00e4lt das Gesetz auch nicht. Ich vermute, das wird mit Bedacht auf die lange Bank geschoben, \u201e<em>wirtschaftliche Vertretbarkeit<\/em>\u201c ist schlie\u00dflich Schl\u00fcsselkriterium des Geb\u00e4udeenergierechts seit gut 40 Jahren. Auf dieser Ebene ist der Begriff \u2013 mit Bedacht \u2013 unbestimmt geblieben. Davon nun abweichen zu wollen, birgt ein hohes Risiko. Ob es erforderlich ist, ob bei der absehbar schnellen Verfallszeit einer Festlegung im Detail solches ertragreich ist, ist skeptisch zu beurteilen. Offenkundig ist schlie\u00dflich die hohe Abh\u00e4ngigkeit der Wirtschaftlichkeit von der Regulierung des Strommarktes generell und des Erneuerbaren-Rechts im Besonderen. Auf beiden Gebieten ist eine hohe Dynamik der Regulierung zu konstatieren \u2013 sachlich v\u00f6llig zu Recht.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund sind die L\u00f6sungsvorschlage, die das \u00d6ko-Institut zusammen mit der Stiftung Umweltrecht in einem Vorhaben f\u00fcr das Umweltbundesamt entwickelt haben, besonders interessant. In einem der Vorschl\u00e4ge werden die Bedingungen der Regulierung der Bestimmung von \u201ewirtschaftlich\u201c n\u00e4mlich ausbuchstabiert \u2013 diese Option wird dann aber als wenig praktikabel an die zweite Stelle ger\u00fcckt; in dem zweiten und eigentlichen Vorschlag kommt man ohne eine Bestimmung der Wirtschaftlichkeit im rechtlichen Detail aus \u2013 das Mittel ist ein Vorschlag zum Verfahren zu dessen Bestimmung: Es wird r\u00fcckdelegiert an einen Markt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die UBA-L\u00f6sungsoption<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/5750\/publikationen\/2020_10_26_climate_change_34_2020_pv-pflicht_mit_verpachtungskataster.pdf\" target=\"_blank\" aria-label=\"Die Untersuchung mit diesen beiden durchbuchstabierten L\u00f6sungsoptionen wurde im Oktober 2020 vorgelegt (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"rank-math-link\">Die Untersuchung mit diesen beiden durchbuchstabierten L\u00f6sungsoptionen wurde im Oktober 2020 vorgelegt<\/a>. Ihr Titel lautet<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen<\/em>\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grundansatz ist derselbe, der \u00fcberall verfolgt wird: Es wird eine generelle Pflicht statuiert. Die gilt aber nur unter der Nebenbedingung \u201esofern wirtschaftlich\u201c. Einen solchen Ansatz haben Hamburg, Bremen und Baden-W\u00fcrttemberg bei ihren geplanten Photovoltaik-Pflichten verfolgt. Er basiert auf der Annahme, dass aktuell viele Photovoltaik-Anlagen nicht gebaut werden, die eigentlich wirtschaftlich sind. Es gibt aber auch viele Dachsituationen, bei denen Photovoltaik-Anlagen tats\u00e4chlich nicht wirtschaftlich sind. Frage ist: Wie ist das feststellbar? Wie ist das eine beziehungsweise das andere so nachweisbar zu machen, dass es nicht unn\u00f6tig teuer ist und zudem nicht leicht manipulierbar ist und deswegen umgangen werden kann? Darum geht es im Kern in der Untersuchung f\u00fcr das Umweltbundesamt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der erste Teil der Antwort ist: Die Pointe, ein Schl\u00fcssel zur L\u00f6sung, liegt in der pr\u00e4zisen Formulierung der Pflicht. Die beinhaltet die Verpflichtung, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und dann auch zu nutzen. Die Pflicht soll jedoch nur greifen, wenn sie wirtschaftlich zumutbar ist. Das f\u00fchrt in die Notwendigkeit einer standardisierten Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung seitens einer Beh\u00f6rde mit all ihren Dilemmata. Um das zu ersetzen, wird so vorgegangen:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verpflichteten k\u00f6nnen sich weiterhin daf\u00fcr entscheiden, eine Photovoltaik-Anlage selbst zu bauen und zu betreiben. Wenn die Verpflichteten das nicht wollen, dann k\u00f6nnen sie stattdessen die nutzbare Au\u00dfenfl\u00e4che in ein Verpachtungskataster eintragen, damit die Fl\u00e4che von Dritten f\u00fcr den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage gepachtet werden <em>kann<\/em>. Damit erlischt die Pflicht zur eigenen Installation und zum Betrieb der Anlage. Die Unwirtschaftlichkeit der Fl\u00e4che w\u00fcrde sich \u201eobjektiv\u201c erweisen, und zwar dadurch, dass sich kein Dritter findet, der dort eine Photovoltaik-Anlage installiert und in Betrieb nimmt. Deswegen der Titel mit der Doppelung: eine Nutzungs- <em>oder<\/em> Katasterpflicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist die von den Autoren pr\u00e4ferierte Option. Da die explizite Kl\u00e4rung des Ausschlusses der Unwirtschaftlichkeit, mit ihren T\u00fccken, ebenfalls untersucht wird, k\u00f6nnte man dieses Material in der Studie heranziehen, um die Frage zu kl\u00e4ren: Ist es wirklich so, dass durch den Verfahrenstrick, Dritten die Option zur Errichtung einer Pachtanlage zu geben, \u201edas\u201c wirtschaftliche Potential, in G\u00e4nze also, in die Nutzung gebracht wird? Oder gibt es da doch eine Differenz, bringt diese Verlagerung auf ein Verfahren nicht doch einen Verlust an wirtschaftlichem Potential und damit \u201eKosten\u201c mit sich?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Popanz \u201cunpraktikable Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung\u201d<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Kapitel 1.5.3 gehen die Autoren auf die Pr\u00fcfung der Wirtschaftlichkeit ein. Sie kommen zu dem Ergebnis:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Eine <strong>standardisierte Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung<\/strong> ist &#8230; faktisch <strong>unpraktikabel<\/strong><\/em>\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Wohlgemerkt: Sie sagen nicht: Sie sei zu aufw\u00e4ndig relativ zum Nutzen. Nein, die Autoren machen eine Unm\u00f6glichkeitsbehauptung.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist eine \u00fcberraschende Feststellung \u2013 gibt es doch Standardisierungen der Pr\u00fcfung der Wirtschaftlichkeit zuhauf. Es gibt selbst Normen dazu; und in den Verwaltungen der \u00d6ffentliche H\u00e4nde existieren etliche solcherart Richtlinien zur Auswahl rentabler Investitionen. Es gibt die Branche von Wirtschaftpr\u00fcfern, die Bewertungen von Objekten und ganzen Unternehmen t\u00e4glich wie von der Stange liefern. Wenn die These der Autoren richtig w\u00e4re, dann w\u00fcrde dies alles zu Hokuspokus erkl\u00e4rt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Schaut man, so irritiert, in die Begr\u00fcndung ihrer These, so ergibt sich, dass die Autoren lediglich haben sagen wollen: Weil die Zukunft unbestimmt ist und etliche Parameter, insbesondere das angesetzte Renditeerfordernis, in weiten Grenzen nur und damit nicht \u201eobjektiv\u201c, also subjekt-unabh\u00e4ngig, bestimmt werden k\u00f6nnen, sei<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>fraglich, &#8230; ob sich &#8230; rentable von unrentablen Anlagen klar unterscheiden lassen<\/em>.\u201c (S. 27)<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist aber eben das Wesen der Wirtschaftlichkeitsrechnung, dass sie zukunftsbestimmt ist und nach Fallkonstellationen differenziert zu sein hat. Unpraktikabel ist sie offenkundig auch schon deswegen nicht, weil auch die Dritten, die eingeladen sind, mit den in ein Kataster eingestellten Geb\u00e4udefl\u00e4chen ihr Gesch\u00e4ft zu machen, das offenkundig auf Basis einer \u201estandardisierten Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung\u201c tun \u2013 das ist ihre \u201ePraxis\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Den \u201cAnn\u00e4herungen\u201d an die \u201cwirkliche Wirtschaftlichkeit\u201d auf der Spur<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Wechsel der Person des Investors im L\u00f6sungsvorschlag f\u00fcr das Umweltbundesamt, die Aufl\u00f6sung der Personenidentit\u00e4t von Nutzer und Investor, hat beim Stromsystem in der Wirtschaftlichkeit zwei ergebniserhebliche Konsequenzen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die Kategorie des \u201eEigenverbrauchs\u201c (inklusive dezentrale Speicherung) entf\u00e4llt. Damit entf\u00e4llt der Ertrag aus \u201evermiedenem Bezug\u201c, der, der bezugsabh\u00e4ngigen Umlagen wegen, anders bewertet wird als der bezogene Strom.<\/li><li>F\u00fcr den kommerziellen Bauherrn erh\u00f6ht die geb\u00e4udeverbundene Photovoltaik die Investitionssumme, die dieser in aller Regel zum Gro\u00dfteil \u00fcber Kredite finanziert. Sie erh\u00f6ht seinen Bedarf an Spitzen-Finanzierung. Das ist eine Darlehns-Kategorie, wo der m\u00f6gliche Ausfall besonders hoch bewertet wird, wo Kredite eigenkapitalabh\u00e4ngig und schwer nur zu bekommen sind; und wenn, dann zu hohen Risiko-Aufschl\u00e4gen nur. F\u00fcr einen getrennt investierenden Dritten entf\u00e4llt diese spezielle Spitzenfinanzierungs-Problematik, er kann ganz anders rechnen, mit einem deutlich geringerem Amortisationszinssatz.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die beiden Punkte sind in ihren Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit bei einem Wechsel des Investors heraus aus der Personenidentit\u00e4t offenkundig gegenl\u00e4ufig. Man k\u00f6nnte somit grob argumentieren: Sie heben sich gegenseitig auf, der Vorschlag f\u00fcr das Umweltbundesamt d\u00fcrfte dem wirtschaftlichen Optimum nahekommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mir ist das zu fr\u00fch geschlossen. In diesem Text wurden eingangs Parameter (des EEG) eingef\u00fchrt, an denen zu drehen ist, um Hemmnisse f\u00fcr die Selbstvornahme abzubauen. Hinzu kommt der Eindruck, dass die Trennung von Geb\u00e4udeh\u00fclle und baurechtlich erzwungener Parkplatzf\u00e4che bei einer Initiative, das wirtschaftlich bestehende Photovoltaik-Potential an Geb\u00e4uden zu heben, das Gegenteil von naheliegend ist \u2013 in der j\u00fcngsten Novelle des EEG ist daf\u00fcr zudem ein F\u00f6rderfenster er\u00f6ffnet worden. Hinzu kommt, dass die F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t zu Konsequenzen in der Tank-Infrastruktur zu f\u00fchren hat \u2013 und dabei haben Parkpl\u00e4tze von Einkaufsm\u00e4rkten sicherlich eine Rolle spielen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Letztes: Die angesprochenen Probleme der Spitzenlastfinanzierung von geb\u00e4udeverbundenen PVPhotovoltaik-Anlagen sind ein finanzmarktpolitisches Hemmnis, welches nicht schicksalhaft sondern behebbar ist \u2013 und das ohne Wohlfahrtsverluste. Das Mittel der Wahl ist kollektive B\u00fcrgschaftsgew\u00e4hrung der \u00d6ffentlichen H\u00e4nde. Schlie\u00dflich ist die Idee, eine Investitionspflicht vorzuschreiben, eine Ma\u00dfgabe, je individuell und in diesem Sinne kollektiv ein Risiko einzugehen, welches der Autor der Ma\u00dfgabe, der Staat, weitestgehend in der Hand hat. Man darf zudem die Analogie&nbsp; nicht vergessen: Im Hintergrund der Finanzblase, die 2007 platzte, stand eine faktische <em>bail-out<\/em>-Zusage an die Banken, die diese in ihrem Umfang \u00fcber die Jahre immer dreister in Anspruch genommen haben. Da ging es um ganz andere Gr\u00f6\u00dfenordnungen, und das noch illegitim.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor einem Plazet f\u00fcr den Pflicht-Vorschlag f\u00fcr das Umweltbundesamt steht nach meinem Urteil erst noch eine Abw\u00e4gung mit den anderen L\u00f6sungsoptionen.<\/p>\n\n\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\"><tbody><tr><td width=\"25%\"><a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/5750\/publikationen\/2020_10_26_climate_change_34_2020_pv-pflicht_mit_verpachtungskataster.pdf\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" title=\" \" width=\"180\" class=\"aligncenter wp-image-313\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2021\/01\/2020_10_26_climate_change_34_2020_pv-pflicht_mit_verpachtungskataster-T.jpg\" alt=\"\"><\/a><\/td><td width=\"75%\">Die Untersuchung des Umweltbundesamtes &#8222;Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen&#8220; steht <a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/5750\/publikationen\/2020_10_26_climate_change_34_2020_pv-pflicht_mit_verpachtungskataster.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00fcber diesen Link zum Download als PDF<\/a> bereit.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann Warum werden bestens gelegene Dachfl\u00e4chen von Einkaufszentren nicht zur Ernte von Solarenergie und zur Selbstversorgung genutzt? Eine Antwort ergab eine Anh\u00f6rung von Sachverst\u00e4ndigen im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages Ende 2020: Die \u00f6konomischen Hemmnisse gegen eine entsprechende Best\u00fcckung von Einkaufsm\u00e4rkten und ihrer Gro\u00df-Parkpl\u00e4tze w\u00fcrden zu einem Gutteil beseitigt, wenn die Anlagen &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/fehlende-photovoltaik-anlagen-auf-dach-und-parkplatz-flaechen-von-einkaufsmaerkten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eFehlende Photovoltaik-Anlagen auf Dach- und Parkplatz-Fl\u00e4chen von Einkaufsm\u00e4rkten\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":51,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-860","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/860","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=860"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/860\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":865,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/860\/revisions\/865"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=860"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}