{"id":92,"date":"2018-06-19T12:34:17","date_gmt":"2018-06-19T10:34:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/?page_id=92"},"modified":"2020-09-12T16:24:48","modified_gmt":"2020-09-12T14:24:48","slug":"urteil-zur-kernbrennstoffsteuer","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/urteil-zur-kernbrennstoffsteuer\/","title":{"rendered":"Das Urteil zur Kernbrennstoffsteuer: Hintergrund und Bedeutung"},"content":{"rendered":"<p><em>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann<\/em><\/p>\n<p>Am 13. April hat das Bundesverfassungsgericht sein <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2017\/04\/ls20170413_2bvl000613.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Urteil zur Kernbrennstoffsteuer beschlossen und rund zwei Monate sp\u00e4ter, am 7. Juni 2017, verk\u00fcndet<\/a>. Mit diesem Urteil ist zun\u00e4chst einmal das letzte Element aus dem Laufzeitverl\u00e4ngerungsprojekt der schwarz-gelben Bundesregierung f\u00fcr Kernkraftwerke aus den Jahren 2009\/10 \u201eabger\u00e4umt\u201c; die Reaktionen aus der Politik und die Berichterstattung\/ Kommentierung in den Medien stellten allein auf diesen Punkt ab. Der Bund hatte sich kurz zuvor mit den Atomkraftwerksbetreibern darauf geeinigt, von den Restkosten f\u00fcr den jahrzehntelangen Betrieb von Kernkraftwerken in H\u00f6he von (mindestens) gut 50 Milliarden Euro einen Teil \u2013 die Betreiber enthaftend \u2013 zu \u00fcbernehmen:&nbsp; den Aufwand f\u00fcr die Zwischen- und Endlagerung, gegen eine Zahlung von 23 Milliarden Euro. Denen ist mit dem Urteil ein Betrag von knapp sieben Milliarden Euro r\u00fcckzu\u00fcberweisen.<\/p>\n<p>Das erschien wie eine Art nachtr\u00e4glicher Rabatt, und daf\u00fcr wurden Schuldige gesucht. Ausgemacht wurden sie, so die tonangebende Mitteilung aus dem Bundesministerium f\u00fcr Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, <a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/deutschland\/umweltministerin-hendricks-ohrfeige-fuer-schwarz-gelbe-vorgaengerregierung\/19901912.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">in der schwarz-gelben Vorg\u00e4nger-Regierung<\/a>. Das \u00fcbliche Spiel also. Wahr ist daran so gut wie nichts.<\/p>\n<p>Hier leuchte ich zun\u00e4chst die Geschichte des Konflikts ein wenig n\u00e4her aus und gehe anschlie\u00dfend auf die Einschr\u00e4nkung der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenzen des Bundes und ihre Konsequenzen durch das Urteil ein.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund der Kernbrennstoffsteuer<\/strong><\/p>\n<p>Wolfgang Sch\u00e4uble, Finanzminister der jetzigen Bundesregierung, wei\u00df, dass ein Wahlerfolg erst noch zu einem langfristigen politischen Erfolg umzum\u00fcnzen ist, und zwar durch eine \u00fcberzeugende Regierungsarbeit. Bedingung daf\u00fcr ist finanzieller Gestaltungsspielraum. In Zeiten eines \u00fcberschuldeten Staates mit Schuldenbremse bedarf es einiger Phantasie davon, was rechtlich m\u00f6glich ist. Doch ein Sch\u00e4uble versteht, auf dieser Klaviatur zu spielen. Er hat es mehrfach in seiner Karriere gezeigt. Das Schema ist jeweils:<\/p>\n<ul>\n<li>Handele in Zeiten einer zu Ende gehenden Legislatur mit gewissen Gruppen ein Paket aus;<\/li>\n<li>koche es dann, in der Zeit der Regierungsverantwortung, programmatisch keinesfalls hoch;<\/li>\n<li>zerlege es vielmehr so in St\u00fccke, dass die Medien davon nichts bringen, weil die Einzelelemente derart technischen Charakters sind, dass sie davon naturgem\u00e4\u00df Abstand halten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>So gelangen gravierende politische Entscheidungen nicht ins Bewusstsein des politischen Souver\u00e4ns. 2009\/10 ging es um die Erschlie\u00dfung Stiller Reserven in der Hand privater Unternehmen durch die Politik (den Gesetzgeber) und um die anschlie\u00dfende Verteilung dieses leistungslosen Einkommens zwischen den privaten Beg\u00fcnstigten und dem erm\u00f6glichenden Staat. Kernkraftwerke waren in den Jahren 2000 (vertraglich) beziehungsweise 2002 (gesetzlich) in ihrer \u201eLaufzeit\u201c, so die \u00fcbliche Sprechweise, begrenzt worden auf 32 Jahre. Pr\u00e4zise gesprochen waren jedem Kernkraftwerk Rechte f\u00fcr die Erzeugung von Elektrizit\u00e4t in einer solchen Menge zugebilligt worden, wie bei Unterstellung \u00fcblicher Kraftwerks-Fahrweisen in 32 Jahren erzeugt werden. Vergeben worden waren Produktionsrechte von Anlagen, also Betriebsrechte, nicht Bestandszeiten beziehungsweise Lebensdauern. Nach dem CDU\/FDP-Wahlsieg 2009 ins Auge gefasst (und dann auch eingef\u00fchrt) worden war eine Verl\u00e4ngerung, also Mehrung der Produktions-Rechte, um durchschnittlich 12 Betriebsjahre, also um etwa 30 Prozent.<\/p>\n<p>Eine solche Deregulierungsentscheidung entspricht einer erheblichen Erh\u00f6hung des Werts bestehender Kernkraftwerke. Folglich stiegen die Verm\u00f6genswerte der vier Kernkraftwerks-Betreiber in Deutschland. Ihr leistungsloses (Zusatz-)Einkommen durch die Laufzeitverl\u00e4ngerung der Kernkraftwerke wurde auf (brutto, vor Abzug der sicherheitstechnisch erforderlichen Nachr\u00fcstung) etwa 100 Milliarden Euro gesch\u00e4tzt. Technisch stand f\u00fcr Sch\u00e4uble die Aufgabe an, den Extra-Gewinn (netto), der prim\u00e4r den privaten Kernkraftwerks-Eignern zuflie\u00dfen w\u00fcrde, anteilsgerecht an den Staat \u00fcberzuleiten. Ausgemacht war eine Aufteilung 50 zu 50. Die Kernbrennstoffsteuer war ein Element (unter anderen) zur Absch\u00f6pfung dieser Mittel; sie war, so ihre Funktion, eine Gewinnabsch\u00f6pfungs- beziehungsweise Renten\u00fcberleitungs-Steuer, in der finanzverfassungsrechtlichen Form einer (Brennstoff-)Verbrauchsteuer.<\/p>\n<figure class=\"wp-block-table\">\n<table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"25%\"><a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/wupperinst.org\/home\/\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" title=\" \" class=\"aligncenter wp-image-313\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2018\/05\/Luhmann-g11-270x300.jpg\" alt=\"\" width=\"180\"><\/a><\/td>\n<td width=\"75%\">Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am <a href=\"http:\/\/wupperinst.org\/home\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Wuppertal Institut f\u00fcr Klima, Umwelt, Energie GmbH<\/a>.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/figure>\n<p>Per Gesetz wurde Kernbrennstoff zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom der Besteuerung unterworfen. Gegenstand waren Vorg\u00e4nge, bei denen eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgel\u00f6st wurde, also \u00fcblicherweise das Einf\u00fchren von Kernbrennst\u00e4ben, faktisch der \u201eVerbrauch\u201c des \u201eBrennstoffs\u201c. Das Gesetz (KernbrStG) war befristet worden, bis zum 1. Januar 2017; auf sechs Jahre also \u2013 eine auff\u00e4llige Eigenschaft, welche die professionellerweise geforderte Allgemeinheit der gesetzlichen Regelung aufhebt. Die Befristung zeigt, dass es um einen vorab kalkulierten Geldbetrag ging. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. April 2017 wurde der auf 6,285 Milliarden Euro beziffert.<\/p>\n<p>Zum Bild geh\u00f6rt zudem der geheime so genannte \u201e<a href=\"http:\/\/www.energie-chronik.de\/100901.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">F\u00f6rderfondsvertrag\u201c vom 6. September 2010<\/a> zwischen der Bundesregierung und den vier Kernkraftwerksbetreibern. Dieser Vertrag wurde alsbald publik, also kann man ihm das Entscheidende bis heute entnehmen. In ihm wurde auch das Renten\u00fcberleitungsinstrument \u201eKernbrennstoffsteuer\u201c festgehalten, inklusive dem Konflikt darum. Es hie\u00df dort:<\/p>\n<p>\u201e<em>Die Bundesregierung plant &#8230; unabh\u00e4ngig von diesem Vertrag eine Gesetzesinitiative zur Erhebung einer Kernbrennstoffsteuer [&#8230;] Der Bundesregierung ist bekannt, dass die EVUs [Energieversorgungsunternehmen, d. Red.] und KKW-Betreibergesellschaften erhebliche <strong>Zweifel an rechtlicher Zul\u00e4ssigkeit der Erhebung einer Kernbrennstoffsteuer<\/strong> haben und dass sie sich nach ihrer Meinung, schon aus aktienrechtlichen Gr\u00fcnden, unabh\u00e4ngig von diesem Vertrag rechtliche Schritte gegen dieses Gesetz und die Erhebung der Steuer vorbehalten m\u00fcssen.<\/em>\u201c (S.2)<\/p>\n<p>Der zitierten Textstelle ist nicht nur zu entnehmen, dass die Kernbrennstoffsteuer von Anfang an strittig war und rechtlich angefochten werden w\u00fcrde. Ihr ist zudem als Position der Bundesregierung zu entnehmen, dass diese Steuer angeblich \u201e<em>unabh\u00e4ngig von diesem Vertrag<\/em>\u201c eingef\u00fchrt werden sollte. Glaubw\u00fcrdig war und ist diese Aussage der Bundesregierung nicht. Vor allem die zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer der Absch\u00f6pfung qua Steuergesetz und somit des finanziellen Ertrags signalisieren das Gegenteil.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil im Hinblick auf seinen Anlass, die Verpflichtung zur R\u00fcckzahlung von 6,3 Mrd. Euro an die Kernkraftwerksbetreiber<\/strong><\/p>\n<p>Durch strukturelle Ver\u00e4nderungen des Strommarktes, die sich in etwa zeitgleich mit der Entscheidung zum Atomausstieg bis zu Ende 2022 einstellten, standen beziehungsweise stehen die vier Kernkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen vor Problemen, die potentiell Existenz-bedrohend sind. Die Kernkraftwerke-Betreiber wollten ihre finanziell nur sehr ungef\u00e4hr bestimmbare Altlast aus der Abwicklung des Kernkraftgesch\u00e4fts, wie zuvor schon die Steinkohlewirtschaft und in einigen Jahren seitens der Braunkohlewirtschaft zu erwarten, lieber alsbald enthaftend abgeben, um sich unbelastet f\u00fcr die Zukunft neu aufstellen zu k\u00f6nnen. Im Oktober 2015 wurde eine \u201eKommission zur \u00dcberpr\u00fcfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs\u201c (KFK) eingesetzt, um L\u00f6sungsoptionen vergleichend darzustellen und zu bewerten, was davon auch im Interesse der Staates sein sollte. Die KFK hat in ihrem <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/B\/bericht-der-expertenkommission-kernenergie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=11\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Abschlussbericht (April 2016)<\/a> festgestellt:<\/p>\n<p><em>\u201eDie Risiken f\u00fcr Staat und Gesellschaft liegen weniger in einer m\u00f6glichen <strong>Insolvenz<\/strong> der Betreiber. [&#8230;] Heute ist sie ein m\u00f6gliches, aber <strong>nicht das wahrscheinlichste Risiko<\/strong> f\u00fcr die Sicherung der Kosten der Entsorgung radioaktiven Abfalls.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Das realistische Risiko liegt laut KFK in folgendem treulosen Verhalten, f\u00fcr das es bereits reale Anhaltspunkte gab:<\/p>\n<p><em>\u201eSo <strong>gab es Versuche einzelner Betreiber<\/strong>, durch einen Umbau ihrer Unternehmen <strong>die Haftung f\u00fcr die nukleare Entsorgung zu mindern<\/strong>. Deshalb hat das Bundeskabinett am 14. Oktober 2015 parallel zur Einsetzung der KFK den Gesetzentwurf zur Nachhaftung f\u00fcr R\u00fcckbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich beschlossen. [&#8230;] Jenseits dessen <strong>kann der dauerhafte Abfluss von Dividenden die Unsicherheit erh\u00f6hen, dass die Verpflichtungen zur nuklearen Entsorgung in der Zukunft noch ausreichend werthaltig unterlegt sind<\/strong>.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Die KFK hat damit ausgedr\u00fcckt, dass die urspr\u00fcngliche Konzeption der Kooperation von Staat und Kernkraft-betreibender Wirtschaft auf Sand gebaut war. Urspr\u00fcnglich habe gegolten:<\/p>\n<p><em>\u201eDie gemeinsame politische Verantwortung [&#8230;] beruhte [&#8230;] auf einer klaren Aufteilung der [&#8230;] Handlungs- und Rechtspflichten. <strong>Der M\u00f6glichkeit, mit dem Betrieb von Atomanlagen Geld zu verdienen, stand f\u00fcr die Betreiber die Pflicht gegen\u00fcber, die Kosten der nuklearen Entsorgung zu tragen.<\/strong>\u201c<\/em><\/p>\n<p>Dieser Pflicht haben die Betreiber aber sich bereits zu entziehen versucht \u2013 so stellt es die partei\u00fcbergreifend besetzte KFK im Nachhinein, nach Beendigung der Phase des Rechts, Geld zu verdienen, im Konsens fest. Offenkundig gibt es gesellschaftsrechtlich kein Mittel, dem wirksam einen Riegel vorzuschieben. So bleibt nur, dass der Staat rechtzeitig die Hand auf einschl\u00e4giges Verm\u00f6gen legt, bevor es illegitimerweise \u00fcber Dividendenzahlungen abflie\u00dft.<\/p>\n<p>Die KFK hatte dem Bund vorgeschlagen, lediglich die Aufgaben f\u00fcr Zwischen- und Endlagerung von den Betreibern enthaftend zu \u00fcbernehmen, (der Rest an Verpflichtungen sollte bei ihnen verbleiben):<\/p>\n<p><em>\u201edie bisherigen R\u00fcckstellungen daf\u00fcr in H\u00f6he von 17,2 Milliarden Euro unmittelbar \u2013 und bis sp\u00e4testens zum Ende des Leistungsbetriebs 2022 einen Risikoaufschlag von rund 35 Prozent auf den Barwert der \u00fcbertragenen R\u00fcckstellungen in einen \u00f6ffentlich-rechtlichen Fonds zu \u00fcberf\u00fchren.\u201c<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/2016_12\/-\/484960\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Am 14. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das Ergebnis genehmigt<\/a>, auf das der Bund sich endg\u00fcltig mit den vier Kernkraftwerke-Betreibern geeinigt hatte. Ergebnis: 17,389 Milliarden Euro und Risikoaufschlag von 35,47 Prozent. Also etwa 23,6 Milliarden Euro. Der Geld-Zufluss mit dem Urteil des BVerfG scheint dies in einer Netto-Rechnung (ohne Risikoaufschlag) auf 11 Milliarden Euro zu vermindern.<\/p>\n<p>Da der Rest an nuklearen Verpflichtungen, in H\u00f6he von (mindestens) rund 30 Milliarden Euro, bei den vier Unternehmen bleibt, hat der Staat ein hohes Interesse an deren wirtschaftlichem \u00dcberleben. Den nicht-verhinderten Zufluss von 6,3 Milliarden Euro kann man als EU-rechtlich unproblematische Unterst\u00fctzung dieser Verm\u00f6genstr\u00e4ger verstehen.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil im Hinblick auf seine strukturellen Wirkungen auf Dauer<\/strong><\/p>\n<p>Verbrennt man \u00d6l, dann ist das \u00d6l \u201everbraucht\u201c, man hat nur noch Energie als Nutzen und CO<sub>2<\/sub> als Abprodukt. Die eigenst\u00e4ndige juristische Steuerlehre nun hat sich entschieden, unter \u201eVerbrauch\u201c allein den Konsumakt von Endverbrauchern zu verstehen, also dem Laienverst\u00e4ndnis von \u201eVerbrauch\u201c = \u201eKonsum\u201c zu folgen. Auf Basis dieser Lage in der juristischen Literatur folgerte man, dass eine Kernbrennstoffsteuer kein finanzverfassungsrechtliches Mandat habe. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes waren gleichsam gezwungen, dem zu folgen, und haben somit dem Bund die M\u00f6glichkeit entzogen, in Zukunft eine legitime Absch\u00f6pfung von Rentenzufl\u00fcssen an Private \u00fcber die Einf\u00fchrung von Steuern auf die Verwendung von Produkten oder Stoffen zu gestalten.<\/p>\n<p>Welche Optionen f\u00fcr diese Aufgabe, deren Legitimit\u00e4t nicht ernstlich zu bestreiten ist, zur Verf\u00fcgung gelassen werden, hat das Urteil nicht er\u00f6rtert; dabei wird mit der zunehmenden Knappheit \u00f6ffentlicher G\u00fcter, nat\u00fcrlichen oder zumindest nicht-produzierbaren Ursprungs, dieses Regelungsbed\u00fcrfnis offenkundig zunehmen. In dieser Hinsicht handelt es sich um ein erstaunlich defensives und unpolitisches Urteil, welches noch von dem Geist der gestrigen Agenda gepr\u00e4gt ist, es gelte zuv\u00f6rderst, dem Staat zugunsten der B\u00fcrger Grenzen zu setzen. Schade, dass die Richter die Diagnose der KFK hinsichtlich der Tendenzen von privaten Unternehmen mit Langfristverpflichtungen kein Geh\u00f6r geschenkt haben. Wer hier wen ausbeutet und also Schutz braucht, ist die Frage.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann Am 13. April hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Kernbrennstoffsteuer beschlossen und rund zwei Monate sp\u00e4ter, am 7. Juni 2017, verk\u00fcndet. Mit diesem Urteil ist zun\u00e4chst einmal das letzte Element aus dem Laufzeitverl\u00e4ngerungsprojekt der schwarz-gelben Bundesregierung f\u00fcr Kernkraftwerke aus den Jahren 2009\/10 \u201eabger\u00e4umt\u201c; die Reaktionen aus der Politik und die &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/urteil-zur-kernbrennstoffsteuer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eDas Urteil zur Kernbrennstoffsteuer: Hintergrund und Bedeutung\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":98,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-92","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/92","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=92"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/92\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":734,"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/92\/revisions\/734"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/hans-jochen-luhmann\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=92"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}