{"id":139,"date":"2019-03-29T15:08:26","date_gmt":"2019-03-29T14:08:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/klima\/?page_id=139"},"modified":"2020-09-09T15:12:42","modified_gmt":"2020-09-09T13:12:42","slug":"deutsche-umwelthilfe-gewinnt-klagen-gegen-das-bundesverkehrsministerium","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/klima\/deutsche-umwelthilfe-gewinnt-klagen-gegen-das-bundesverkehrsministerium\/","title":{"rendered":"Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen das Bundesverkehrsministerium: Andy Scheuers Beh\u00f6rde muss Akten des VW-Dieselskandals herausr\u00fccken"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die Deutsche Umwelthilfe hat auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes auf Akteneinsicht geklagt in Unterlagen der vom Bundesverkehrsministerium eingerichteten \u201cUntersuchungskommission Volkswagen\u201d sowie in ein Dokument der Volkswagen AG, in dem der Konzern im November 2015 gegen\u00fcber dem Bundesverkehrsministerium falsche CO2-Werte bei 800.000 Pkw eingestanden und dessen Zustandekommen n\u00e4her erl\u00e4utert hatte. Schon in der jeweils ersten Instanz hatte die Deutsche Umwelthilfe beide Verfahren gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufungen des Bundesverkehrsministeriums zur\u00fcckgewiesen und die Revision nicht zugelassen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr>\n<img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-313\" title=\"Foto: Nata Uchava, Freiburg.\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/klima\/wp-content\/uploads\/sites\/17\/2019\/03\/NU-DUH-vs-Andy-Scheuer.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\">\n<hr>\n&nbsp;\n\n\n\n<p><strong>(Berlin, 29. M\u00e4rz 2019)<\/strong> Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute zwei Berufungsverfahren des Bundesverkehrsministeriums zugunsten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden (OVG 12 B 13.18 und OVG 12 B 14.18). Schon in der jeweils ersten Instanz hatte die Deutsche Umwelthilfe beide Verfahren gewonnen. VW war in einem Verfahren zum Rechtsstreit beigeladen. Nun wurden die Berufungen des Bundesverkehrsministeriums zur\u00fcckgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die Deutsche Umwelthilfe hat auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes auf Akteneinsicht geklagt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum einen begehrt die Deutsche Umwelthilfe Einsicht in\nUnterlagen der vom Bundesverkehrsministerium eingerichteten\n\u201eUntersuchungskommission Volkswagen\u201c. In deren Rahmen wurde der\nDiesel-Abgasskandal bei Millionen Diesel-Pkw mit Blick auf deren\nSchadstoffemissionen und Hinweise zu m\u00f6glichen Abschalteinrichtungen\nuntersucht. <\/p>\n\n\n\n<p>Zum anderen fordert die Deutsche Umwelthilfe bereits seit\ndrei Jahren im Rahmen des zweiten nun abschlie\u00dfend gewonnenen Klageverfahrens\nEinsicht in ein Dokument der Volkswagen AG, in dem der Konzern im November 2015\ngegen\u00fcber dem Bundesverkehrsministerium falsche CO2-Werte bei 800.000 Pkw\neingestanden und dessen Zustandekommen n\u00e4her erl\u00e4utert hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDas Gericht hat mit diesem Urteil die Verbraucherrechte gest\u00e4rkt und dabei auch den Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe einer konspirativen Zusammenarbeit zwischen VW und der Bundesregierung eindrucksvoll best\u00e4tigt. \u00dcber die gesamte Verfahrensdauer hinweg wurde von VW und BMVI nichts unversucht gelassen, das ungew\u00f6hnlich enge Verh\u00e4ltnis zwischen dem Konzern und der Bundesregierung zu verschleiern und die rechtlich vorgeschriebene Transparenz zu verhindern. Abermals musste die Deutsche Umwelthilfe einen langj\u00e4hrigen Rechtsweg bestreiten, um sicherzustellen, dass die drei Millionen VW-Diesel-K\u00e4ufer Unterlagen erhalten, die sie f\u00fcr die Durchsetzung ihrer Verbraucherrechte ben\u00f6tigen und auf die sie sowie die interessierte \u00d6ffentlichkeit einen Anspruch haben. An diesem Verhalten wird deutlich, dass das Ministeriums weiterhin ungeniert als der verl\u00e4ngerte Arm der Dieselkonzerne agiert,\u201c sagt J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Deutschen Umwelthilfe.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe in\nden Verfahren vertreten hat, sagt: \u201eDas Oberverwaltungsgericht hat\nGrundsatzentscheidungen getroffen. Danach wird es auch in anderen\nKonstellationen leichter sein, entsprechende Einsichtsrechte durchzusetzen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hintergrund:\nChronologie des Rechtsstreits<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>UIG-Klage zu CO2-Werten bei VW-Pkw: Die 2. Kammer des\nVerwaltungsgerichts Berlin hat 19.12.2017 nach ausf\u00fchrlicher m\u00fcndlicher\nVerhandlung (VG 2 K 236.16) entschieden, dass das Bundesverkehrsministerium\n(BMVI) der Deutschen Umwelthilfe Einsicht in ein von der Volkswagen AG an das\nBMVI \u00fcbersandtes Dokument gew\u00e4hren muss, mit der die Volkswagen AG im November\n2015 falsche CO2-Werte bei 800.000 Fahrzeugen anzeigte. Dagegen legte das\nVerkehrsministerium Berufung ein. Diese wurde heute durch das OVG Berlin-Brandenburg\nzur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 4.11.2015 hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt in\neiner Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages gegen\u00fcber Medienvertretern\nmitgeteilt, dass die Volkswagen AG dem Ministerium Unterlagen ausgeh\u00e4ndigt hat,\naus denen sich ergibt, dass die CO2-Emissionen von Fahrzeugen der Marken\nVolkswagen, Audi, Skoda und Seat zu niedrig angegeben worden sind. Betroffen\nseien 800.000 Autos, davon 98.000 Fahrzeuge mit einem Benzin-Motor. Die Deutsche\nUmwelthilfe begehrte daraufhin Einsicht in die angesprochenen Unterlagen gem\u00e4\u00df\nUmweltinformationsgesetz (UIG). Zudem begehrte die Deutsche Umwelthilfe\nEinsicht in die dazu erstellten Unterlagen durch das BMVI.<\/p>\n\n\n\n<p>In den Monaten danach will die Volkswagen AG zu der\nErkenntnis gelangt sein, dass es doch keine unzutreffenden CO2-Angaben gegeben\nhabe und man sich vielmehr in einem zul\u00e4ssigen Toleranzrahmen bewegt habe. Der\nAntrag der Deutschen Umwelthilfe dient der Aufkl\u00e4rung dieses Vorgangs.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem das BMVI den Antrag der Deutschen Umwelthilfe vom\n5.11.2015 am 22.12.2015 abgelehnt hatte und auch der Widerspruch der Deutschen\nUmwelthilfe vom 12.1.2016 mit Bescheid vom 1.4.2016 zur\u00fcckgewiesen wurde,\nreichte die Deutsche Umwelthilfe am 2.5.2016 Klage gegen die Bundesrepublik\nDeutschland, vertreten durch das BMVI, ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Das VG Berlin gab der Klage der Deutschen Umwelthilfe am\n19.12.2017 statt, sofern es die Unterlagen angeht, die Volkswagen den Beh\u00f6rden\n\u00fcbergeben hat.<\/p>\n\n\n\n<p>UIG-Klage auf Akteneinsicht in Akten der\nUntersuchungskommission Volkswagen: Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen\u00fcber dem\nVerkehrsministerium einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auf\nEinsicht in alle Unterlagen gestellt, die zwischen dem 15. September und dem\n15. Oktober 2015 im Rahmen der Volkswagen-Untersuchungskommission erstellt\nworden sind. Nicht beansprucht werden solche Dokumente, auf die kein\nEinsichtsrecht besteht, wie bei Unterlagen die Betriebsgeheimnisse ber\u00fchren,\ngeistiges Eigentum betreffen oder pers\u00f6nliche Daten.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem das Ministerium diesen UIG-Antrag vom 24.2.2016 abgelehnt hatte, reichte die Deutsche Umwelthilfe am 7.7.2016 Klage vor dem VG Berlin ein. Die Deutsche Umwelthilfe wollte Einblick nehmen in die ihr nach UIG-Recht zustehenden Dokumente (Korrespondenz des Ministeriums mit anderen Beh\u00f6rden, Kontakte zu den Autokonzernen, Besprechungsprotokolle und Messdaten etc.). Zuletzt bef\u00fcrwortete das Ministerium sogar Beiladungsantr\u00e4ge von 15 Unternehmen der Automobilindustrie, die das Verfahren um Monate weiter verz\u00f6gert und vor allem das Kostenrisiko f\u00fcr die Deutsche Umwelthilfe nicht mehr beherrschbar gemacht h\u00e4tten. Diese Beiladungsantr\u00e4ge wurden am 13.10.2017 vom VG Berlin und die darauffolgende Beschwerde am 10.11.2017 vom OVG Berlin-Brandenburg abgewiesen (OVG 12 L 81.17). Das VG Berlin hat der Klage der DUH am 30. November 2017 nach einer l\u00e4ngeren Verhandlung stattgegeben und entschieden, dass das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Umwelthilfe Einsicht in die von ihr begehrten Dokumente aus den ersten turbulenten Monaten nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals gew\u00e4hren muss. Dagegen legte das Verkehrsministerium Berufung ein. Diese wurde heute durch das OVG Berlin-Brandenburg zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\"><tbody><tr><td width=\"25%\"><a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.duh.de\/ueberuns\/\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" width=\"180\" class=\"aligncenter wp-image-313\" title=\"Foto: Deutsche Umwelthilfe, Steffen Holzmann.\" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/klima\/wp-content\/uploads\/sites\/17\/2019\/03\/Juergen-Resch-c-Steffen-Holzmann.jpg\" alt=\"\"><\/a><\/td><td width=\"75%\">J\u00fcrgen Resch ist Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der <a href=\"https:\/\/www.duh.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Deutschen Umwelthilfe<\/a>.<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><a href=\"https:\/\/www.duh.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-313\" title=\" \" src=\"https:\/\/www.sinn-schaffen.de\/klima\/wp-content\/uploads\/sites\/17\/2019\/01\/DUHLogo.png\" alt=\"\" width=\"180\"><\/a><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Deutsche Umwelthilfe hat auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes auf Akteneinsicht geklagt in Unterlagen der vom Bundesverkehrsministerium eingerichteten \u201cUntersuchungskommission Volkswagen\u201d sowie in ein Dokument der Volkswagen AG, in dem der Konzern im November 2015 gegen\u00fcber dem Bundesverkehrsministerium falsche CO2-Werte bei 800.000 Pkw eingestanden und dessen Zustandekommen n\u00e4her erl\u00e4utert hatte. 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