EuGH moniert die fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland

 

Der Europäische Gerichtshof hat einen von einer deutschen Staatsanwaltschaft ausgestellten europäischen Haftbefehl für ungültig erklärt. Interessant ist weniger der Fall als vielmehr der Grund:

„Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein.“

Mit diesem Paukenschlag könnte Bewegung kommen in die Organisationsform der Staatsanwaltschaften, die in Deutschland, den Bundesländern, üblich ist: Die der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft, ohne Erfordernis der Schriftform. Das war in diesen Spalten bereits einmal Thema. Mit dieser Organisationsform ist es beinahe unmöglich, einzuschreiten, wenn der Staat oder eine seiner Agenturen Täter ist – zumindest wenn es um Wesentliches geht.