Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann (März 2026)
1. Eine Norm-Bruch Premiere – mit Rache als schlichtem Motiv?
Am 28. Februar 2026 „ermordeten“ die Vereinigten Staaten und Israel den iranischen Obersten Führer, Ali Khamenei, den Staatschef, der zugleich ihr Verhandlungspartner war. Diese gemeinsame Operation war die erste offen als intentional zugegebene Tötung eines amtierenden Staatsoberhaupts durch einen der beiden Staaten. Nach Medienberichten aus Washington war es eine Kollaboration, bei der die USA die Aufenthalts- beziehungsweise Zieldaten beisteuerten und Israel den Militärschlag vollzog. Wobei Israel schon mehrfach die Tötung des Kopfs einer gegnerischen Organisation vorgenommen hatte und sich damit zugleich des Partners beraubte, mit dem man angeblich verhandeln wollte. Im Fall Hamas hat Israel bereits eine stattliche Anschlagsserie vorzuweisen – gegen den Gründer Ahmed Yassin (2004) sowie gegen Khaled Mashal (1997, erfolglos) und nach dem 7. Oktober 2023 gegen Premierminister Ismail Haniyeh (2024) und gegen Khalil al-Hayya (2025, erfolglos) –, ohne dass strategisch irgendetwas erreicht wurde.
Dabei ist die Wahl einer angemessenen Sprechweise zur Beschreibung des Vorgefallenen schon die erste Herausforderung. Da hilft immer ein Blick in die Begriffsgeschichte. „Ermordung“ (assassination) war das Markenzeichen der Revolutionäre gegen Königshäuser, vor allem der Narodniki in St. Petersburg – und mit der Ermordung in Sarajevo wurde Weltgeschichte geschrieben. Assassination war Teil deren asymmetrischer (Bürger-)Kriegsführung, heute würden Kämpfer mit dieserart Enthauptungsmethode als gewissenlose „Terroristen“ tituliert. Vor den Anschlägen vom 11. September 2001 kritisierten die Vereinigten Staaten die Vorreiterrolle Israels, dessen Praxis der Tötung palästinensischer Aktivisten, regelmäßig aufs Schärfste. Nach 9/11 wurde das anders.
Sie übernahmen die israelische Praxis ihrerseits und begannen, sie zu legitimieren. Die Rechtsauffassung folgte dem Handeln, nicht andersherum, wie bei „regelbasierte Ordnung“ unterstellt, wo das Recht als konstant und deshalb als leitend genommen wird. Diese Tötungs-Praxis erhielt seitens der USA aus rechts-strategischen Überlegungen heraus die neue Bezeichnung „gezielte Tötung“ (targeted killing). „Ermordung“ (assassination) war belegt, galt als Inbegriff des Normverstoßes. Die Umbenennung war ein kalkulierter erster Schritt zum inhaltlichen Normabbau.
2. Enthaupten eines Staates als rationale Strategie?
Die Vereinigten Staaten in ihrer neuen Rolle als Welt-Hegemon wollten sich eine Form der Kriegsführung erschließen, die durch den technischen Fortschritt der Digitalisierung begünstigt zunehmend wurde, unbeachtlich dessen, dass sie bislang ein zentrales Element asymmetrischer Kriegsführung war. Sie wollten eine „Fähigkeitslücke“ schließen.
Doch es war das übliche Verhaltensmuster: Ein Hegemon überzieht. Dabei könnte man die Option der Enthauptung eines Staates sehr wohl strategisch bedenken und in ein Arsenal einordnen. Sie zählt zu den Optionen für militärstrategische Schläge, die unterschieden werden in
- Counter force (cf) das ist gegen gegnerische Streitkräfte
- Counter value (cv) das ist gegen die Industrie, Energieanalgen und Logistik
- Counter population (cp) das ist gegen die Zivilbevölkerung, um die „Moral“ zu untergraben
- Counter government (cg) das ist gegen die Regierenden.
Die Wahl einer dieser Optionen ist abhängig von den Kalkülen, was man meint erreichen zu können. Für die Option counter population (cp) ist ein solches Kalkül schon angegeben. Im Zweiten Weltkrieg ist sie mehrfach angewendet worden, die Folgen waren brutal, der angestrebte Zweck war nach Kriegsende Gegenstand von präzisen Evaluierungen. Leider ist das Ergebnis nicht, dass sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nutzlos waren – die Einsicht war nur, dass man es besser machen könnte.
Man könnte für die Option counter government (cg) spezifische Kalküle entwickeln, was mit einer solchen Wahl erreicht werden soll. Da die Entscheidung, Krieg zu führen, und sei es als Antwort auf einen Angriff, bei den Herrschenden liegt, ist es nicht wirklich fernliegend, die Chancen einer solchen Option durchzudeklinieren. Das wäre rational, aber etwas deutlich anderes als das, was wir anscheinend aktuell erleben, wo Tötung aus Rache das (strategiefreie) Motiv ist, wo die Herrschenden anscheinend Opfer ihrer eigenen manichäischen Propaganda geworden sind. Sinn von Krieg ist nach von Clausewitz nicht Töten als Selbstzweck, sondern lediglich „dem Gegner seinen Willen aufzwingen“. Dazu muss man selber wissen, was man eigentlich will – und darf nichts Unerreichbares wollen.
Um zu zeigen, welche Phantasie in der Kriegsführung mit der counter government-Option möglich wäre, nun, da Israel und die USA die vollständige Lufthoheit haben und mit dem Gegner Katz und Maus spielen können: In einem solchen Szenario könnte man begrenzte Forderungen an das gegnerische Regime stellen und gegebenenfalls, bei Nicht-Zustimmung, die massive Bombardierung einer einzigen Stadt ankündigen; auf dass die Bevölkerung die Stadt verlässt und auf die eigene Regierung einwirkt, der Forderung zu entsprechen. Oder man könnte dieses für gewisse Regierungssitze ankündigen, um die Regierung zur Migration zu veranlassen, als „Regierung auf der Flucht“ mit einem entsprechenden Ansehensverlust. Die Besessenheit auf Tötung (statt funktional „ausschalten“, wie es korrekt im Militärjargon heißt) ist irrational, entspricht auch nicht dem jus in bello.
Im aktuellen Fall im Iran haben die Akteure Sinn und Zweck ihrer erneut entgrenzenden rechtsfortbildenden Vorgehensweise unerklärt gelassen. Man muss sich durch Selber-Denken einen Reim darauf machen, das ist unausweichlich. Äußerungen von US-Präsidenten nach Vollzug in früheren Fällen deuten auf Befriedigung eines Rachebedürfnisses als Leitmotiv: so im Falle bin Ladens, Soleimanis und zuletzt al-Zawahiris. Die Tötung des iranischen Ex-Staatschefs Ahmadineschad, der keine staatliche Funktion mehr ausübte, der also kein „Kopf“ mehr war. spricht recht eindeutig für Rache auch im aktuellen Fall als leitendes Motiv. Dass die Handelnden selbst glauben, was sie angeben, dass durch Enthauptung ein Regimesturz ermöglicht wird, ist angesichts der historisch belegten Misserfolgsgeschichte ausgeschlossen. Realistischer ist schon, wenn sich als Strategie des Regime Change entpuppt, was an Elementen zu hören ist: Zerstörung der Kräfte des Gewaltmonopols nach innen, der Polizei; und Bewaffnung subversiver Gruppen.
3. Die Verletzung der Norm als Höhepunkt einer Entwicklung über Jahrzehnte
Mit dem Schlag gegen die Staatsspitze des Iran am 28. Februar 2026 wurde eine Norm verletzt, die über mehrere Jahrhunderte von Rechtsgelehrten entwickelt worden war und schließlich im 17. Jahrhundert, aufgrund einer komplexen Kombination materieller und ideeller Faktoren, sich als kollektives Tabu durchsetzte. Seitdem verbot es sich, ausländische Staatsoberhäupter (durch einen Anschlag) zu „ermorden“ – sowohl in Kriegszeiten als auch, umso mehr, in Friedenszeiten. Sie hingegen auf dem Schlachtfeld zu töten, wie jeden Kombattanten dort auch, war erlaubt. Ein wirksames Tabu war entstanden – ohne ein schriftliches Dokument. Ein Musterfall dessen, was wir für Atomwaffen beziehungsweise den Krieg generell ersehnen – ohne zu wissen, wie es zu erreichen sei.
Funktionale Grundlage der Norm war die Trennung von zwei unterschiedlichen Formen der Beziehung zwischen Staaten: Sich-Bekriegen einerseits und Verhandeln andererseits. Beide Funktionen müssen gleichzeitig ausübbar sein, deswegen ist es funktional, die Staatsspitze nicht als Kombattanten zu nehmen, auch wenn zwangsläufig ein Verteidigungsminister oder Staatschef, ein Ziviler also, als „Oberkommandierender“ der nationalen Streitkräfte fungiert. Basis der Norm war somit, eine Grenze einzuziehen zum totalen Krieg, zur Total-Dämonisierung des Kriegsgegners.
Damit ist deutlich, welche Gefahr für diese etablierte Norm droht. Es sind zwei neuere Entwicklungen, die sie zu unterminieren tendieren – sofern dem nicht entschlossen entgegengearbeitet wird:
- Die Staatsform der Demokratie selbst impliziert die Notwendigkeit eines kollektiven Bewusstseinszustands, der die funktionale Trennung zwischen „militärische Agenten des Gegners“ und „Verhandlungspartner des Gegners“ nicht erträgt. Auf Basis des seit der Französischen Revolution entstandenen Nationalbewusstseins bedarf „nachhaltige“ Kriegsführung in der Demokratie der „nachhaltigen“ Unterstützung breiter Volksmassen. Die entsteht nicht von alleine und ist zudem, sofern entstanden, labil. Sie hat vielmehr zielgerichtet produziert und auf Dauer gehalten zu werden durch eine mentale Verfeindung; heute wird dieser Vorgang offenherzig „mental warfare“ genannt. Also ist der Staatschef des Gegners die Inkarnation der Bösartigkeit. Wenn das mental so verankert ist – man erkennt es an der Stigmatisierung von Personen als Verhandlungspartner beziehungsweise die lächerliche Form der Verhandlungen von Delegationen über Vermittler, (angeblich) ohne sich selbst zu begegnen, – dann ist der Führer des Feindes kaum mehr zu schützen, wenn denn die Mittel zur Ausführung (dieser „Drecksarbeit“) gegeben sind. Dann wird dem „Hängt ihn auf!“ der Massen gefolgt.
- Mit dem Aufkommen der modernen Fernwirkwaffen und der fasst jederzeitigen Trackbarkeit des Aufenthaltsorts hoher Persönlichkeiten weitab des Schlachtfeldes wird der bislang verhindernde Damm der Nicht-Machbarkeit durch erhebliche räumliche Distanz zunehmend eingerissen. „Zunehmend“ dadurch, dass mit der Drohnen-Technologie als „Garagen-Technologie“ die Verfügbarkeit einem „trickle down“-Prozess folgt, also immer weiter verbreitet wird. Begünstigt wird das noch durch die Asymmetrie bei den Kosten, dass Schutztechnologie vielfach teurer ist als Drohnen (auch im Verbund mit ballistischen Raketen) für den Angriff.
Die ursprüngliche Wirksamkeit der Norm zeigte sich noch während des Kalten Krieges. Auch damals planten Staaten Attentate gegen ausländische Staatschefs (die USA zum Beispiel versuchten wiederholt, Fidel Castro zu ermorden), doch gingen sie dabei stets verdeckt vor und bekannten sich in aller Regel nicht zu ihren Taten, auch nicht im Nachhinein, wenn sie aufgedeckt wurden. Nach Ende des Kalten Krieges nahmen die USA ausländische Staatschefs wie Muammar Gaddafi und Saddam Hussein ins Visier – auch da noch verschleierten sie ihre Intention sorgfältig, indem sie behaupteten, deren Tod sei eine unbeabsichtigte Folge eines Angriffs in Selbstverteidigung gewesen.
Bei der Ermordung von Ali Khamenei, wie schon bei der US-Operation gegen Nicolás Maduro im Januar 2026, hingegen ist das nicht mehr der Fall. Auch die Art ihrer Rechtfertigung ist auffällig frei jeder rechtlichen Argumentation.
Öffentliche Erklärungen hoben Khameneis verdammenswerte Taten und die exzellente Leistung der US-amerikanisch-israelischen Geheimdienste in ihrer ausgefeilten Zusammenarbeit hervor. Eine glaubwürdige Rechtsgrundlage für das Attentat aber wurde nicht geliefert; und von den westlichen Verbündeten der USA und Israels auch nicht gefordert. So lässt man von Europa aus ein Tabu mit mehr als 300 Jahren Bestand sehenden Auges bachab gehen; es ist Beihilfe zum Normabbau.
4. Selbstbetroffenheit als Konsequenz
Khameneis Ermordung markiert somit eine neue Phase in einem seit langem laufenden Prozess der Aushöhlung der internationalen Ächtung von Attentaten, die Staaten ausführen, gegen Personen, die nicht direkte Kombattanten, also Uniformträger, sind.
Dieses Charakteristikum der Aushöhlung, die Personalisierung, in Abkehr vom Funktionsbegriff „Kombattant“, wird von den betroffenen Gruppen und Staaten ihrerseits übernommen.
Es sind zwar funktional die Staaten USA und Israel, die sich nicht an die Norm halten. Als verantwortlich projiziert aber werden deren Führungspersonen, Trump und Netanyahu – und je autokratischer die sich verhalten, desto realitätshaltiger ist die personale Projektion. Diese Projektion geht weiter, für verantwortlich gehalten werden auch diejenigen führenden Akteure dritter Staaten, die eine korrekte rechtliche Einordnung aus falsch verstandener Bündnissolidarität unterlassen oder sich gar eiskalt für die Erledigung von „Drecksarbeit“ öffentlich bedanken. Die Stellungsbezüge Spaniens und Frankreichs sind das Gegenbeispiel. Die Äußerungen von Bundeskanzler Merz hingegen geben reichlich Anschauung für das sogenannte „Fressen weißer Kreide“.
Das ist für ihn als Person nicht ungefährlich. Für die Herren Trump und Netanyahu ist es selbstverständlich weit gefährlicher.
Phänomen unserer Zeit ist eben Zweierlei:
- die weitverbreitete Verfügbarkeit von Drohnen und Langstreckenwaffen sowie die präzise örtliche Lokalisierbarkeit von namentlich bekannten Personen. Damit werden Attentate immer leichter durchführbar, soll heißen auch für neue Akteurskreise, also für nicht-staatliche Akteure mit geringen Ressourcen.
- Die Maxime der Initiatoren, in Top-Personen eine Art „erste Ursache“ zu sehen und in deren Ausschaltung einen Großschaden für den Gegner zu projizieren, und sei es nur, um das eigentliche Motiv, das der Rache, (vor sich selbst) zu verbergen. Diese Maxime wird von den heutigen Opfern übernommen beziehungsweise imitiert werden. Und das zunehmend.
Mit diesen beiden Phänomenen unserer Zeit ist zu erwarten, dass die heute als Täter an der Spitze ihrer Staaten verantwortlichen Personen ins Fadenkreuz eines „targeted killing“ via Drohnen seitens Personen aus dem Umkreis derer geraten, die heute Opfer werden. Das wird nach Ende ihrer Dienstzeit geschehen, wenn die Vorkehrungen für ihren Personenschutz deutlich zurückgefahren sein werden.
Das ist der beinahe zwangsläufige Gang der Geschichte von Gewalt und Gegengewalt in aktueller Ausprägung.
Hans-Jochen Luhmann, Mitglied der Studiengruppe „Frieden und Europäische Sicherheit“ der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW).
