Resolution des UN-Sicherheitsrates zum Ukraine-Krieg

 

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat der Westen sich um eine UN-Resolution bemüht, um diesen Verstoß gegen die UN-Charta von der Weltgemeinschaft verurteilen zu lassen. Dafür ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ausgefallen, wegen des Veto-Rechts des Angreifers, der Russischen Föderation, in diesem entscheidenden Gremium. Daraufhin hat der Westen einen Resolutionsentwurf in die UN-Generalversammlung (UNGA) eingebracht, welche klar Partei ergreift, Russland verurteilte wegen seines Angriffs. Diese Resolution erhielt damals eine Mehrheit der Staaten; zugleich wurde mit dem Abstimmungsergebnis deutlich: Wenn man die Voten der Staaten mit den dahinter stehenden Bevölkerungszahlen gewichtete, dann war klar: Die Mehrheit der Welt ist gegen eine solche verurteilende Resolution auf Initiative des Westens.

Am 24. Februar 2025 hat es eine wesentliche Änderung der Lage gegeben. Der Westen hatte unter Führung der Europäer für den Jahrestag des russischen Einmarsches in die Ukraine erneut eine Resolution entworfen – doch man musste eine Spaltung wahrnehmen: Die USA unter Präsident Trump waren nicht mehr bereit, sich mit hinter diese Russland verurteilende Resolution zu stellen. Die Resolution wurde dessen ungeachtet in die UNGA eingebracht und erhielt auch, dank vieler Enthaltungen beziehungsweise Nicht-Beteiligung, eine Mehrheit.

Doch umgehend danach nahm der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2774 mit 10 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen an. Die mit Veto-Recht ausgestatteten Europäer, Frankreich und Großbritannien, machten von ihrem Veto-Recht keinen Gebrauch. Mit der Annahme im UNSC war die UNGA-Resolution gleichsam ‚überschrieben‘.

Es ist vermutlich die vom Umfang her kürzeste UNSC-Resolution aller Zeiten, sie besteht aus lediglich drei Sätzen. Sie enthält sich jeglicher rechtlicher Wertung, der Krieg, dessen Opfer man betrauert, heisst nun Russian Federation-Ukraine conflict. Ausgedrücktes Ziel ist seitdem dessen Beendigung und ein nachhaltiger Frieden zwischen beiden Staaten.

Eine umfassende Darstellung, wie um den Wortlaut der Resolution gerungen wurde und ihrer rechtlichen Bedeutung, hat Florian Kriener vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg gegeben.

Hans-Jochen Luhmann, Mitglied der Studiengruppe „Frieden und Europäische Sicherheit“ der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW).