Auf EU-Ebene wird auf den Autoritarismus des Umfeldes mit autoritativen Tendenzen reagiert

1.     Der Hintergrund und Anknüpfungspunkte

Wir leben in krisenhafter Zeit. Das autoritative Regiment nimmt global zu, die so gut wie letzte Bastion der „rule of law“, des demokratischen Prinzips, die EU, ist in Bedrängnis – sie sieht sich zumindest so. Sie sieht sich von den USA verlassen und betrogen; und sie sieht sich existentiell bedroht von Russlands manifesten aggressiven Tendenzen.

Beschreibt man die Situation so, so ist historisch und menschlich naheliegend beziehungsweise bekannt, wie ein Subjekt in einer solchen Situation reagiert: kleingläubig. Es passt sich den Machtmitteln der Gegner an, weil es annimmt, dass diese überlegen seien; weil es die Regelgebundenheit und die Verpflichtung auf das Wohl des Volkes für eine Last beziehungsweise für eine Art „Luxus“ hält, die gegenüber kaltschnäuzigen bis kaltblütigen Gegnern es nur unterlegen mache. Der Glaube ist, man müsse „realistisch“ beziehungsweise „pragmatisch“ agieren, weil ein Agieren „nach reiner Lehre“ nicht durchzuhalten sei. Diese von den Führenden manifestierte Kleingläubigkeit sendet auch eine Botschaft nach innen, zu den eigenen Leuten. Sie lautet: Wir halten unsere Werte nicht für fit für Zeiten der Krise – wir trauen nicht wirklich auf sie, sie sind nur für Schönwetterzeiten, wenn es ernst wird, müssen wir sie aussetzen.

Solche Tendenzen habe ich aus zwei konkreten Anlässen in den letzten Monaten wahrgenommen und sie hier und hier auf diesem Blog festgehalten. Autoritarismus bedeutet, das Recht an das für erforderlich Gehaltene anzupassen. Dann gibt es Beschlüsse des Europäischen Rates zum Beispiel nach dem Motto: So wollen wir es im Ergebnis, EU-Kommission, suche dafür nach einer rechtlichen Grundlage, die das möglich macht! Recht setzt dann offenkundig keine Grenze mehr. Autoritarismus bedeutet dann auch, andere Institutionen im Entscheidungssystem mit geteilten Kompetenzen in diesen zu beschneiden. Also ist es wahrscheinlich, dass die sich wehren. In den USA ist gegenwärtig die Ausnahme zu beobachten, dass das nicht der Fall. Der US-Kongress lässt ohne Gegenwehr zu, dass er seiner Kompetenzen weitgehend entledigt wird. In Brüssel ist das anders, da wehrt sich das Europäische Parlament – gegen den so an ihm vorbei beschlossenen Rüstungsfonds SAFE. Ein Verfahren vor dem EuGH ist anhängig.

2.     Der Lesetipp

Nun ist ein Artikel erschienen, der das, was ich mehr aus einer Intuition heraus an Beispielsfällen aufgegriffen habe, systematisch darstellt und auf den Begriff bringt. Es geht mir hier darum, diesen Beitrag von zwei Autoren zur Lektüre zu empfehlen.

Der Titel lautet „Ukraine-Darlehen – Der ordnungspolitische Systembruch der EU wird verfestigt“. Das Autorenpaar besteht aus zwei akademischen Ökonomen, aus Hamburg, Dirk Meyer von der dortigen Bundeswehr-Universität sowie Bernd Lucke von der Universität Hamburg. Ihr Artikel ist in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen erschienen.

Ausgangspunkt ihrer Darstellung ist ebenfalls der schwierige EU-Beschluss zum sogenannten „Ukraine-Kredit“ für die Jahre 2026 und 2027 in Höhe von 90 Milliarden Euro, der komplementiert wird durch einen IMF-Kredit in Höhe von 45 Milliarden Euro. Faktisch handelt es sich nicht um einen Kredit, die Rückzahlungsverpflichtung nämlich ist an eine völlig unrealistische Bedingung geknüpft, so dass man ehrlicherwiese von einer Schenkung zu sprechen hat. Dass dieser Vorgang Symptomträger gleichsam ist, fassen die beiden Autoren in diese Worte.

Vier Elemente des EU-Kompromisses zum Ukraine-Kredit zeigen, wie der ordnungspolitisch-strukturelle Umbau der Europäischen Union für die Errichtung einer in den Verträgen nicht vorgesehenen Verschuldungskompetenz abseits der nationalen Parlamente genutzt wird – potenziell mit der Nebenwirkung der politischen Desintegration einzelner Staaten, die diese Politik nicht mittragen wollen.
Neue Gemeinschaftsschulden hätten eigentlich durch die 2020 beteuerte Einmaligkeit des Covid-Wiederaufbaufonds (807 Milliarden Euro) ausgeschlossen sein sollen. Inklusive der Euro-Rettungsfonds bestehen auf europäischer Ebene bereits rund 1.170 Milliarden Euro Schulden, davon rund 920 Milliarden Euro Schulden der Europäischen Union und rund 250 Milliarden Euro Schulden von Institutionen der Eurozone.

Die Diagnose ist die eines „ordnungspolitisch-strukturellen Umbaus der Europäischen Union– und das ohne Legitimation seitens des Souveräns. Es wird mit „Notverordnungen“ regiert, die man auf EU-Vertrag (Art. 122) abstützt und dem in Brüssel der Titel „Notfallmechanismus“ gegeben wurde. Der aber steht im Kapitel „Wirtschaftspolitik“ und wurde für den Fall von „gravierenden Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren“ konzipiert. Folglich ist als Handlungsoption lediglich vorgesehen „dem betreffenden Mitgliedstaat … einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren“. Da die Ukraine kein Mitglied der EU ist, kann auch ein Laie sehen, dass diese Basis nicht trägt. Da agierte die Regierung von Papen im zweiten Halbjahr 1932 auf deutlich soliderem rechtlichem Fundament. Der Ausgang des vom EU-Parlament angestrengten Verfahrens vor dem EuGH ist somit sicher. Doch dann ist das Geld weg, der Ukraine kann man nur in leere Taschen greifen.

Zusammenfassend notieren die Autoren die oben eingeführten „vier Elemente“ in ihrer Quintessenz:

Der aktuelle Ukraine-Kredit bringt die EU in ordnungspolitisch gefährliches Fahrwasser. Er befördert den bereits stattfindenden Abschied vom allgemeinen, für alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen geltenden Regelwerk der EU. Neue Gemeinschaftsschulden, demokratische Defizite, ein „Zustimmungskauf“ dissentierender Mitgliedsstaaten über implizite Beitragsrabatte und die Umgehung des Einstimmigkeitserfordernisses … waren bislang nicht üblich oder beschränkten sich auf Sonderfälle.

Ständig neue Ausnahmen untergraben die Regelbindung und damit das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Europäischen Union. Gerade die europäische Einigung trotz teils unterschiedlicher nationaler Interessen erfordert eine verlässliche Ordnung und ihre Anwendung im gemeinschaftlichen Konsens.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.