Das Dreher-Gesetz des Cum/Ex-Falles – aufgedeckt

Mit dem legendären „Dreher-Gesetz“ vom 24. Mai 1968, dessen Bedeutung der ministerielle Verfasser in der Gesetzesvorlage nicht hinreichend erläutert hatte, ist es gegen die bekundeten Intentionen des Gesetzgebers gelungen, ihn faktisch die Verjährung von NS-Straftaten beschließen zu lassen – und das unwiderruflich. Nun liegt der umgekehrte Fall vor uns: Ein Gesetzgebungsvorstoß aus Hessen entlarvt eine Gesetz gewordene Regelung zum Schutz von steuerkriminellen Handlungen unter dem Schutzschirm von Verschwiegenheitsregelungen gegen eine präzise steuerliche Aufklärung – und zeigt, dass es eine Art Oligarchen-Schutz-Gesetzgebung auch in Deutschland gegeben hat beziehungsweise gibt.

Das Land Hessen ist Sitz der zentralen Börse in Deutschland. Die Steuerverwaltung des Landes zieht bei den Unternehmen, die mit dem Börsenhandel ihr Geld verdienen, als Treuhänder von Bund und übrigen Bundesländern die Steuern ein. Dazu braucht es Börsendaten – der CumEx-Fall hat es wieder gezeigt. Dieses Land wird seit gut fünf Jahren von einer Koalition regiert, an der die Grünen beteiligt sind. Entscheidend aber dürfte sein, dass das Land seit dem 31. März 2020 einen neuen Finanzminister hat. Gleichsam aus heiterem Himmel heraus hat dieses Bundesland am 20. Mai 2021 im Bundesrat einen Gesetzesvorschlag unter dem Titel „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verschwiegenheitspflicht nach dem Börsengesetz“ präsentiert, der es in sich hat. Er will hinaus auf die Streichung von Abs. 3 in § 10 des Börsengesetzes. Der besteht aus zwei Sätzen, die da lauten:

Die §§ 93, 97, 105 Absatz 1, § 111 Absatz 5 in Verbindung mit § 105 Absatz 1 sowie § 116 Absatz 1 der Abgabenordnung gelten nicht für die in Absatz 1 Satz 1 oder 2 bezeichneten Personen, soweit sie zur Durchführung dieses Gesetzes tätig werden. Sie finden Anwendung, soweit die Finanzbehörden die Kenntnis für die Durchführung eines Verfahrens wegen einer Steuerstraftat sowie eines damit zusammenhängenden Besteuerungsverfahrens benötigen, an deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht und nicht Tatsachen betroffen sind, die den in Absatz 1 Satz 1 oder 2 bezeichneten Personen durch eine Stelle eines anderen Staates im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 Nummer 2 oder durch von dieser Stelle beauftragte Personen mitgeteilt worden sind

Der Bundesrat hat zugestimmt – die Bundesregierung hat zögerlich reagiert. Sie stimme inhaltlich zu, müsse aber noch prüfen, inwieweit Europarecht dem entgegenstehe.

Die Lektüre dieser beiden völlig unverständlichen Sätze hat mich an das legendäre sogenannte „Dreher-Gesetz“ vom 24. Mai 1968 erinnert. In meiner Kolumne von September 2019 hatte ich das aufgegriffen und auf Ferdinand von Schirachs Roman „Der Fall Collini“ hingewiesen, der diese bizarre Gesetzgebung mit seinem Camouflage-Charakter zumindest ansatzweise wieder ins öffentliche Bewusstsein gebracht hat. Mit Art. 1 Nr. 6 des „Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ (EGOWiG), dessen Bedeutung der ministerielle Verfasser in der Gesetzesvorlage nicht hinreichend erläutert hatte, ist es gegen die bekundeten Intentionen des Gesetzgebers gelungen, ihn faktisch die Verjährung von NS-Straftaten beschließen zu lassen – und das unwiderruflich. Das ist wohl das spektakulärste und weitestreichende historische Beispiel für diese Form der Camouflage-Machttechnik in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir haben hier den umgekehrten Fall vor uns. Dieser Gesetzgebungsvorstoß desavouiert eine per Camouflage-Technik einstmals Gesetz gewordene Regelung zum Schutz von steuerkriminellen Handlungen unter dem Schutzschirm von Verschwiegenheitsregelungen gegen eine präzise steuerliche Aufklärung. Die zeigt, dass es eine Art Oligarchen-Schutz-Gesetzgebung auch in Deutschland gegeben hat beziehungsweise gibt – es wäre ja ganz unwahrscheinlich, dass diese Sitte mit Tilgung des zitierten Abs. 3 ausgemerzt sein solle. Der Sinn des jetzigen Vorschlags ist, diesen Zustand im Börsenrecht zu beenden. Ob er durchgehen wird, ist offen. Es gäbe also schon wesentliche Wahlkampfthemen in Deutschland.

Interessant ist die mediale Reaktion. Sämtliche Fachblätter für Steuerberater bringen diesen Vorstoß des Landes Hessen selbstverständlich – das zeigt: Da ist eine Bombe im Hühnerhaus hochgegangen – die mitverdienende Beraterszene gackert. Den Detonationshall weitergegeben an die breitere Öffentlichkeit hat nach meinem Überblick allein die Süddeutsche Zeitung – mit einem lesenswerten Artikel im Wirtschaftsteil. Die politischen Redaktionen haben diesen sensationellen Vorgang nicht aufgenommen.

Gegen die Schrödersche Ächtung des Endes der Curry-Wurst hat das Ende der Begünstigung der Steuerhinterzieherei durch den Staat in den politischen Redaktionen keine Chance.