Attac will Gemeinnützigkeit vor Verfassungsgericht verteidigen

 

Sollte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit von Attac Bestand haben, droht das Gemeinnützigkeitsrecht zu einem Instrument zu verkommen, mit dem Regierung und politische Parteien unliebsame Organisationen an die Kandare nehmen. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist entschlossen, die Gemeinnützigkeit von selbstlosem politischem Engagement notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen: “Welche Rolle Nichtregierungsorganisationen und außerparlamentarisches politisches Engagement in unserer Gesellschaft spielen sollen, ist eine politische Frage, deren Beantwortung nicht den Finanzämtern überlassen werden darf.”

(Frankfurt am Main, 19. März 2019) Das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist entschlossen, die Gemeinnützigkeit von selbstlosem politischem Engagement notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen.

„Bereits drei Wochen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs über die Gemeinnützigkeit von Attac zeigt sich, wie berechtigt unsere Warnungen vor einem Dominoeffekt für die gesamte Zivilgesellschaft sind“, sagt Alfred Eibl vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. „Sollte die Entscheidung des BFH Bestand haben, droht das Gemeinnützigkeitsrecht zu einem Instrument zu verkommen, mit dem Regierung und politische Parteien versuchen, unliebsame Organisationen an die Kandare zu nehmen.“

So hat die Online-Kampagnenorganisation Campact am Montag, den 18. März 2019, bekannt gegeben, keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, da sie damit rechnet, ebenfalls den Status der Gemeinnützigkeit entzogen zu bekommen. Campact befürchtet, ansonsten für entgangene Steuereinnahmen haftbar gemacht zu werden. Auch unter anderen Vereinen und Nichtregierungsorganisationen ist die Verunsicherung groß, ob und in welcher Form sie weiterhin politisch Stellung beziehen können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Es besteht die Gefahr, dass Vereine ihre Aktivitäten für selbstlose Ziele vorsorglich einschränken, um nicht ins Visier der Finanzämter zu geraten.

Abgeordnete müssen Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren

Unabhängig von einem möglichen Gang nach Karlsruhe fordert Attac die Bundestagsabgeordneten daher dringend auf, umgehend Rechtssicherheit zu schaffen: Die gesetzliche Grundlage des Gemeinnützigkeitsrechts, die Abgabenordnung, sei deutlich zu erweitern und an die Erfordernisse einer modernen Demokratie anzupassen. Zudem müsse der Satzungszweck „Förderung des demokratischen Staatwesens“, den der Bundesfinanzhof in seinem Urteil massiv eingrenzt, als spezifischer Zweck – vergleichbar dem Umweltschutz – anerkannt werden.

Entscheidung über Rolle von NGOs nicht den Finanzämtern überlassen

Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann: „Eine lebendige und kritische Bürgerschaft stärkt die Widerstandsfähigkeit der Demokratie. Welche Rolle Nichtregierungsorganisationen und außerparlamentarisches politisches Engagement in unserer Gesellschaft spielen sollen, ist eine politische Frage, deren Beantwortung nicht den Finanzämtern überlassen werden darf.“

Stephanie Handtmann ist Geschäftsführerin von Attac Deutschland.