Bürgerbegehrensbericht 2023: Direkte Demokratie in den Kommunen wirkt

 

Seit 1956 gab es insgesamt 8.958 Bürgerbegehren und Ratsreferenden in den Kommunen. Der Bürgerbegehrensbericht 2023 bestätigt, dass die Bürger ihr unmittelbares Lebensumfeld mitgestalten möchten und sich einmischen. Immer häufiger nimmt die Bevölkerung den Klimaschutz in die eigene Hand: In den vergangenen fünf Jahren setzten sich mehr als drei Viertel aller Begehren mit Klimaschutzbezug für mehr Klimagerechtigkeit ein.

(Berlin, 1. Juni 2023) Mit dem Bürgerbegehrensbericht 2023, den der Verein Mehr Demokratie heute veröffentlicht, wird die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene analysiert. Seit 1956 gab es insgesamt 8.958 Bürgerbegehren und Ratsreferenden in den Kommunen. 245 neu gestartete Verfahren auf kommunaler Ebene verzeichnet der Bürgerbegehrensbericht für das Jahr 2022.

Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass sich die Zahl neuer Verfahren bei rund 300 pro Jahr eingependelt hat. 2021 waren es 307, 2020 immerhin 289 Verfahren und 2019 wurden 369 neue Verfahren initiiert. Zudem wirft der Bericht einen detaillierten Blick auf Bürgerbegehren und Ratsreferenden mit einem Bezug zum Klimaschutz. „Der Bericht bestätigt: Die Bürger möchten ihr unmittelbares Lebensumfeld mitgestalten und mischen sich ein“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Immer häufiger nimmt die Bevölkerung den Klimaschutz in die eigene Hand.” Der Bericht zählt für die vergangenen zehn Jahre insgesamt 387 Verfahren mit einem Klimafokus.

  • In 63 Prozent dieser Fälle zielten die Verfahren in eine für den Klimaschutz fördernde Richtung,
  • 36 Prozent hatten eine bremsende Zielsetzung.

“In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Trend noch verstärkt”, erklärt Beck. „Mehr als drei Viertel aller Begehren mit Klimaschutzbezug setzen sich für mehr Klimagerechtigkeit ein.”

Die Hälfte aller Verfahren von 1956 bis 2022 konzentriert sich auf zwei Bundesländer: 40 Prozent aller Verfahren (3.485) wurden in Bayern und etwa zwölf Prozent (1.105) in Baden-Württemberg ausgelöst. Die Plätze dahinter belegen Nordrhein-Westfalen mit 943, Schleswig-Holstein mit 591 und Hessen mit 524 Verfahren. Schlusslichter sind das Saarland und Bremen mit 17 beziehungsweise elf Verfahren. Das Gefälle zwischen den Ländern führt Mehr Demokratie auf die unterschiedlichen Regelwerke zurück, die bürgerschaftliches Engagement erleichtern oder erschweren.

Mit Sorge beobachtet der Verein die jüngste Entwicklung in Schleswig-Holstein: Hier schränken neue, von der schwarz-grünen Koalition beschlossene Regeln, seit April dieses Jahres Bürgerbegehren ein. „Hier werden unliebsame Bürgerbegehren einfach unterbunden. Das ist ein demokratischer Deichbruch. Das Demokratieverständnis der Regierung hat regressive Züge“. Gegen den Abbau von Bürgerrechten hat ein breites Bündnis eine Volksinitiative gestartet.

Erarbeitet wird der alle zwei Jahre erscheinende Bericht in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung an der Bergischen Universität Wuppertal.

Ralf-Uwe Beck ist Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.

Der „Bürgerbegehrensbericht 2023“ steht über diesen Link zum Download als PDF bereit.