Bundesregierung demonstriert: Beteiligung der Zivilgesellschaft im Vorfeld von Gesetzesvorhaben ist nicht erwünscht!

 

Während im Kanzleramt “Autogipfel” unter Ausschluss der Zivilgesellschaft stattfinden, werden Umweltverbände bewusst ausgebremst. Knappe Bearbeitungsfristen im Rahmen der rechtlich vorgeschriebenen Verbändeanhörung sind seit einiger Zeit an der Tagesordnung. Aktuell: Das Bundesverkehrsministerium hat die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgeschriebene “rechtzeitige” Einbindung unter anderem von Verbänden unterlaufen, indem es den Entwurf eines Gesetzes zusammen mit einem dazugehörigen 64-seitigen Rechtsgutachten am Freitag, den 1. November 2019 mittags an die Verbände vesandt hat mit der Aufforderung, ihre Stellungnahme bis zum nächsten Werktag, 4. November 2019, zu Dienstschluss einzureichen.



 

(Berlin, 4. November 2019) Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die mittlerweile zum Standard gewordene faktische Nicht-Beteiligung von Verbänden an Gesetzesvorhaben durch utopische Fristsetzungen. Das Vorgehen zeige, wie sehr sich die amtierende Bundesregierung von demokratischen Prozessen entfernt habe und nicht willens sei, die Meinung der Zivilgesellschaft hinreichend zu berücksichtigen.

Knappe Bearbeitungsfristen im Rahmen der rechtlich vorgeschriebenen Verbändeanhörung seien zwar seit einiger Zeit an der Tagesordnung. Aktuell jedoch sei vor allem das Bundesverkehrsministerium dabei, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgeschriebene „rechtzeitige“ Einbindung unter anderem von Verbänden massiv zu unterlaufen, so die Kritik der Deutschen Umwelthilfe. Vielseitige Gesetzesentwürfe, begleitet von umfassenden juristischen Gutachten, werden zur Kommentierung innerhalb einer Frist von 24 Stunden versandt.

So auch aktuell bei der Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Am Freitagmittag, 1. November 2019 wurde der Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes versandt, zusammen mit einem dazugehörigen 64-seitigen Rechtsgutachten zur „Wiedereinführung der Präklusion“. Die Verbände wurden aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum nächsten Werktag, 4. November 2019, zu Dienstschluss einzureichen.

„Das Vorgehen der Bundesministerien, zuletzt wiederholt durch das Bundesverkehrsministerium, macht deutlich, dass diese Regierung kein Interesse an einer konstruktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft hat. Vielmehr sollen Umwelt- und Naturschutzverbände Schritt für Schritt in ihren Klagemöglichkeiten weiter eingeschränkt werden. Angesichts des totalen Versagens bei der Klima- und Verkehrspolitik in den letzten Jahren leuchtet es ein, dass die Regierung mit diesem Taschenspielertrick Kritik von außen weitgehend abblocken will. Das wird jedoch weder den immer lauter werdenden Forderungen nach wirksamem Klimaschutz gerecht, noch hilft es bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

„Während Umweltverbände mit Scheinanhörungen beschäftigt werden, findet zeitgleich der nächste Autogipfel im Kanzleramt unter Ausschluss der Zivilgesellschaft statt. Die Fernsteuerung dieser Bundesregierung aus den Autokonzernen wird immer unverhohlener zelebriert“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Sascha Müller-Kraenner ist Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.