„Dahin, wo der Pfeffer wächst“: Deutsche Rückkehrpolitik im Praxistest

 

Politiker treten gern als Ordnungshüter auf und inszenieren sich als Gesetzes-Verschärfer; gemessen an der Realität bleiben sie erfolglos. Seit dem Jahr 2015, als der vermehrte Zustrom von Flüchtlingen und Migranten zu einer gefühlten Krise führte, wurden einige Gesetzespakete geschnürt, um die Rechte von Asyl-Antragstellern zu beschneiden und die Durchgriffsrechte des Staates zu stärken. Die einseitige Ausrichtung auf eine Erhöhung der Zahl von Abschiebungen und „freiwilliger“ Rückkehrender verstellt den Blick auf die Realität und mögliche Alternativen, wie die Publikation „Dahin, wo der Pfeffer wächst“ der Heinrich-Böll-Stiftung zeigt.

(Berlin, 24. Juni 2019) Am kommenden Freitag, dem 28. Juni, berät der Bundesrat über das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das die Regierungskoalition vor wenigen Wochen im Bundestag verabschiedet hat. Demnach sollen künftig Abzuschiebende auch in gewöhnlichen Haftanstalten inhaftiert werden, was nach Ansicht vieler Experten gegen europäisches Recht verstößt. Das Gesetz ist im Bundesrat zwar nicht zustimmungspflichtig, als „Einspruchsgesetz“ kann es jedoch von einer Mehrheit in der Länderkammer an den Vermittlungsausschuss überwiesen werden.

Nicht nur die Inhaftierung in Strafanstalten ist problematisch. Die einseitige Ausrichtung auf eine Erhöhung der Zahl von Abschiebungen und „freiwilliger“ Rückkehrender verstellt den Blick auf die Realität und mögliche Alternativen.

Das zeigt die heute von der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichte Broschüre „Dahin, wo der Pfeffer wächst“.

Seit dem Jahr 2015, als der vermehrte Zustrom von Flüchtlingen und Migranten nach Europa und insbesondere nach Deutschland zu einer gefühlten Krise führte, wurden einige Gesetzespakete geschnürt, um die Rechte von Asyl-Antragstellern zu beschneiden und die Durchgriffsrechte des Staates zu stärken. Dem «Asylpaket I» von 2015 folgte schon im Jahr drauf ein «Asylpaket II». «Sichere Herkunftsländer» sollen Asylverfahren beschleunigen und Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern die Ausreise erleichtern. Seit Sommer 2017 will man vor allem in Bezug auf Gefährder härter verfahren. Und nun soll also Ausreisepflichtigen, die sich der Abschiebung widersetzen oder sich ihr entziehen, und auch ihren zivilgesellschaftlichen Helfern das Leben schwergemacht werden.

Politiker treten gern als Ordnungshüter auf und inszenieren sich als Gesetzes-Verschärfer und tatkräftige Abschieber; aber, gemessen an der Realität, bleiben sie erfolglos: Im Jahr 2018 standen 26.114 geglückten Abschiebungen rund 31.000 gescheiterte gegenüber. Ausreisepflichtig waren 238.740 Personen, deren Asylantrag abgelehnt worden oder deren Visa abgelaufen war. Von diesen Ausreisepflichtigen waren im selben Jahr 182.169 Personen geduldet. Sogenannte Duldungen sind nach Paragraph 60a des Aufenthaltsgesetzes aus ganz unterschiedlichen Gründen möglich.

Kirsten Maas-Albert ist eine der AutorInnen der Publikation, sie leitet das Referat „Afrika“ der Heinrich-Böll-Stiftung.

Die vorliegende Publikation „Dahin, wo der Pfeffer wächst“ der Heinrich-Böll-Stiftung beleuchtet die Situation, mit der Rückkehrende in Afghanistan und Syrien konfrontiert sind. Die Beiträge zu Tunesien, Senegal und dem Kosovo befassen sich beispielhaft mit Programmen zur Rückkehr und Reintegration im Kontext der «Fluchtursachenbekämpfung» und der Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik.

Die Publikation „Dahin, wo der Pfeffer wächst“: Deutsche Rückkehrpolitik im Praxistest steht über diesen Link zum Download im PDF-Format zur Verfügung.