Keine Angst vor einem Lied – aber vielleicht vor der Wirklichkeit?

Ein Essay von Rudolf Tillig, 17. Juli 2026

Das Lied „Keine Angst“ von Danger Dan sollte in der 100. Ausgabe der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ erstmals öffentlich präsentiert werden, begleitet von Igor Levit. Die Sendung befasst sich mit politischer Radikalisierung und der Wehrhaftigkeit der Demokratie. Nach der Aufführung sollte über das Lied gesprochen werden. Kurz vor der Aufzeichnung sagte das ZDF den Auftritt jedoch ab. Der Text könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden und stehe deshalb möglicherweise im Widerspruch zu den Programmrichtlinien des Senders.

Das Team der „Anstalt“ bezeichnete diese Entscheidung als mutlos und erklärte, es hätte gerade die Präsentation mit anschließender Diskussion als öffentlich-rechtliche Pflicht angesehen. Das ZDF kündigte inzwischen an, sich an anderer Stelle dokumentarisch-journalistisch mit dem Lied zu befassen.

Das Lied ist trotzdem in der Welt. Es wurde veröffentlicht und kann nun von jedem gehört werden – allerdings ohne den ursprünglich vorgesehenen Rahmen, ohne unmittelbare Diskussion und ohne jene journalistische Einordnung, die ein öffentlich-rechtlicher Sender gerade bei einem provozierenden Text leisten könnte.

Damit stellt sich nicht nur die Frage, was in diesem Lied gesagt wird. Es stellt sich ebenso die Frage, was das ZDF mit seiner Entscheidung verhindert hat.

Ich habe mir den Liedtext mehrfach angesehen und eine Abschrift sprachlich überarbeitet, soweit das wegen undeutlicher oder vernuschelter Stellen erforderlich war. Manche Formulierungen bleiben erklärungsbedürftig, manche sind bewusst mehrdeutig. Auch ich empfinde nicht alles als unproblematisch. Das Lied beschreibt Aktionen, die rechtswidrig sein können: Wände oder andere Flächen besprühen, Aufkleber anbringen, Personen beobachten, Informationen über rechte Strukturen zusammentragen und öffentlich machen. Es rät dazu, keine Spuren zu hinterlassen, Kommunikationswege zu sichern und sich nicht allein auf die Sicherheitsbehörden zu verlassen.

Man kann das kritisieren. Man muss es sogar diskutieren. Man sollte dabei aber nicht mehr in den Text hineinlesen, als tatsächlich darin steht.

In keiner Passage wird ausdrücklich dazu aufgefordert, Menschen körperlich anzugreifen. Es werden weder konkrete Gewalttaten angeordnet noch Waffen benannt noch bestimmte Personen als Ziele eines Überfalls bezeichnet. Auch die Zeile, man werde die gefährlich Aussehenden „langlegen“, ist nicht zwingend körperlich zu verstehen. Menschen können politisch entlarvt, gesellschaftlich isoliert, durch Recherchen bloßgestellt oder durch öffentliche und rechtliche Konsequenzen „zur Strecke gebracht“ werden. Das Lied selbst beschreibt ausführlich solche Formen des Vorgehens: recherchieren, dokumentieren, informieren, Strukturen sichtbar machen, die Presse einschalten und das gesellschaftliche Umfeld damit konfrontieren, mit wem es zu tun hat.

Natürlich ist die Formulierung mehrdeutig. Sie soll es offensichtlich sein. Kunst lebt von Mehrdeutigkeit, Andeutung und Zuspitzung. Gerade politische Kunst sagt nicht immer in einem juristisch geprüften Hauptsatz, was sie meint. Sie arbeitet mit Bildern, Übertreibungen und offenen Bedeutungsräumen. Wer aus jeder denkbaren aggressiven Lesart bereits einen Aufruf zur Gewalt macht, verkürzt nicht nur den Text. Er verengt auch den Raum der Kunstfreiheit auf das Eindeutige, Ungefährliche und Folgenlose.

Auch der Rat, keine Fingerabdrücke, Bewegungsprofile oder digitalen Spuren zu hinterlassen, ist für sich genommen keine Straftat. Es gibt keine Rechtspflicht, sich selbst überwachbar zu machen. Erst der Zusammenhang mit einer konkreten Straftat könnte daraus eine strafrechtlich relevante Handlung werden. Genau diese Konkretion verweigert das Lied jedoch weitgehend. Es bleibt absichtsvoll im Nebulösen und bewegt sich zwischen politischer Organisierung, zivilem Ungehorsam, Selbstschutz und dem Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen.

Dieses Misstrauen ist nicht aus der Luft gegriffen. Rechte Netzwerke und Chatgruppen in Sicherheitsbehörden, verschwundene Munition, rechtsextreme Drohschreiben, die Mordserie des NSU, das Versagen staatlicher Stellen bei ihrer Aufklärung und die Erfahrung Betroffener, nicht ernst genommen oder nicht ausreichend geschützt zu werden, gehören zur bundesdeutschen Wirklichkeit. Wer Menschen, die von Rechtsextremen bedroht werden, zum Selbstschutz, zur Vernetzung und zum gemeinsamen Training rät, ruft damit noch nicht zu Angriffen auf. Er kann ebenso dazu auffordern, nicht allein zu bleiben, nicht wehrlos zu sein und sich auf mögliche Übergriffe vorzubereiten.

Diejenigen, die von rechten Schlägertrupps angegriffen werden, wissen, dass eine abstrakte Versicherung staatlichen Schutzes nicht immer genügt. Für sie ist die Gewalt keine zukünftige Möglichkeit, die erst durch ein Lied in die Welt käme. Sie ist längst Teil der politischen Realität. Danger Dan selbst hat erklärt, er verabscheue Gewalt, zugleich aber darauf hingewiesen, dass sie bereits vorhanden sei.

Das Lied heißt nicht „Schlagt zu“. Es heißt „Keine Angst“.

Man könnte diesen Refrain auch mit „Habt Mut“ übersetzen. Darin liegt eine historische Dimension, die über die aktuelle Auseinandersetzung hinausweist. Demokratische Rechte sind selten allein dadurch entstanden, dass Menschen geduldig darauf warteten, bis die jeweils geltende Obrigkeit sie ihnen freiwillig gewährte. Die liberalen und demokratischen Bewegungen des frühen 19. Jahrhunderts, die Revolution von 1848, die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung, die Frauenbewegung und später die Bürgerrechtsbewegungen mussten bestehende Grenzen überschreiten. Ihr Handeln war nach dem jeweils geltenden Recht keineswegs immer erlaubt.

Ziviler Ungehorsam impliziert regelmäßig einen bewussten Rechtsbruch. Gerade darin unterscheidet er sich von einer bloßen Meinungsäußerung. Aber er richtet sich nicht notwendig gegen die demokratische Rechtsordnung als solche. Häufig beruft er sich vielmehr auf deren noch nicht eingelöste Versprechen. Er kann Regeln verletzen, um auf ein größeres Unrecht aufmerksam zu machen, ohne Menschen anzugreifen und ohne die Demokratie abschaffen zu wollen.

Nicht jeder Rechtsbruch ist deshalb legitim. Nicht jede Aktion, die sich antifaschistisch nennt, ist demokratisch, klug oder moralisch gerechtfertigt. Eine demokratische Gesellschaft darf jedoch auch nicht so tun, als seien Recht und Gerechtigkeit zu jedem Zeitpunkt vollständig deckungsgleich. Sonst müsste sie im Rückblick viele jener Menschen verurteilen, deren Mut heute als Voraussetzung unserer Freiheit gefeiert wird.

Wann hätten die Menschen im Vormärz mutig werden dürfen? Wann hätten sie sich gegen Zensur, Fürstenwillkür und fehlende politische Teilhabe organisieren dürfen? Erst nachdem alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft waren? Welche legalen Möglichkeiten waren das in einem System, das diese Möglichkeiten gerade verweigerte?

Unser Grundgesetz enthält mit Artikel 20 Absatz 4 ein ausdrückliches Widerstandsrecht gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Dieses Recht ist als äußerste Ausnahme, als ultima ratio, gedacht.

Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht verständlich. Ein allgemeines Recht, sich bei jeder politischen Unzufriedenheit zum Widerstand ermächtigt zu erklären, würde die demokratische Ordnung selbst gefährden. Zugleich enthält die Konstruktion ein kaum auflösbares Dilemma: Wenn Gerichte ausgeschaltet, Medien gleichgeschaltet, Oppositionelle verfolgt und Sicherheitsapparate vollständig unterwandert sind, kann organisierter Widerstand bereits nahezu unmöglich geworden sein. Wenn der verfassungsrechtlich zweifelsfreie Widerstandsfall eingetreten ist, könnte der praktische Zeitpunkt erfolgreichen Widerstands längst verstrichen sein.

Der Iran zeigt, wie schwer es ist, gegen einen konsolidierten Machtapparat anzukommen. Die Türkei zeigt, wie demokratische und rechtsstaatliche Institutionen schrittweise entleert werden können, während Wahlen, Parlamente und Gerichte formal noch bestehen. Autoritäre Systeme entstehen nicht immer durch einen einzigen Staatsstreich. Sie können langsam wachsen, begleitet von Gewöhnung, Verharmlosung und der Hoffnung, es werde schon nicht so schlimm kommen.

Damit behaupte ich nicht, Artikel 20 Absatz 4 sei in Deutschland bereits anwendbar. Daran würde auch ich erheblich zweifeln. Aber seine Voraussetzung steht als äußerste Warnung im Raum. Eine wehrhafte Demokratie darf nicht erst handeln, wenn die Bedingungen des Widerstandsrechts unbestreitbar erfüllt sind. Ihre eigentliche Aufgabe besteht darin, zu verhindern, dass dieser Zustand jemals eintritt.

Gerade deshalb muss man die Stimmung ernst nehmen, die in diesem Lied zum Ausdruck kommt: Wir sehen die Entwicklung. Wir erleben, dass rechte Strukturen stärker werden. Wir sehen, dass demokratische Institutionen zögern, dass Teile staatlicher Strukturen nicht zuverlässig erscheinen und dass diejenigen, die am Ende bedroht, verfolgt oder geschlagen werden, sich nicht mehr allein auf beruhigende Erklärungen verlassen wollen.

Das kann man für überzogen halten. Man kann einzelne Aussagen des Liedes zurückweisen. Aber man darf diese Stimmung nicht einfach durch Absetzung aus dem Programm entfernen. Sie verschwindet dadurch nicht.

Hier liegt das eigentliche Versäumnis des ZDF.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll informieren, bilden, beraten, Kultur ermöglichen und auch unterhalten. Seine Angebote sollen zur demokratischen Meinungsbildung beitragen und ein umfassendes Bild der gesellschaftlichen Wirklichkeit vermitteln. So beschreibt es das ZDF selbst; auch der Medienstaatsvertrag nennt Kultur, Bildung, Information, Beratung und öffentlich-rechtlich profilierte Unterhaltung als Teile des Auftrags.

Ein solcher Auftrag erfüllt sich nicht dadurch, dass man nur jene Aussagen ausstrahlt, die schon vor ihrer Veröffentlichung von allen Seiten als unbedenklich anerkannt worden sind. Er erfüllt sich gerade darin, gesellschaftliche Konflikte sichtbar zu machen, ihre Ursachen zu untersuchen und dem Publikum eine begründete Auseinandersetzung zu ermöglichen.

Das Lied sollte nicht unkommentiert zwischen zwei Unterhaltungselementen laufen. Es war für eine Sendung über politische Radikalisierung und die Wehrhaftigkeit der Demokratie vorgesehen. Anschließend sollte darüber diskutiert werden. Besser hätte der Rahmen kaum gewählt sein können.

Man hätte nachfragen können, was mit „langlegen“ gemeint ist. Man hätte über die Grenzen des zivilen Ungehorsams sprechen können. Man hätte Verfassungsrechtler, Opfer rechter Gewalt, Vertreter antifaschistischer Initiativen, Polizeiforscher oder Menschen einladen können, die rechte Strukturen vor Ort dokumentieren. Man hätte den oft undifferenziert verwendeten Begriff „Antifa“ untersuchen können. Es gibt schließlich nicht „die Antifa“ als zentral gesteuerte Organisation mit Vorstand, Mitgliedsausweisen und einheitlichem Aktionsplan. Es gibt unterschiedliche Gruppen, Bündnisse, Recherchekollektive, lokale Initiativen und Menschen, die sich schlicht als Antifaschisten verstehen – von gewaltfreien Bürgerbündnissen bis zu militanten Strukturen.

Man hätte aktuelle Umfragen dazu erheben können, wie groß das Vertrauen der Bevölkerung in die Fähigkeit des Staates ist, Rechtsextremismus wirksam zu bekämpfen. Man hätte untersuchen können, wie viele Menschen den Eindruck haben, demokratische Mittel reichten nicht mehr aus oder würden nicht konsequent angewandt. Man hätte eine Reportage darüber senden können, warum sich gerade junge Menschen antifaschistisch organisieren und welche Erfahrungen sie mit Polizei, Justiz, Schulen, Verwaltungen und kommunaler Politik machen.

Das wäre Kuratierung gewesen: nicht das Lied als unantastbare Wahrheit präsentieren, sondern es als Zeitdokument ernst nehmen.

Stattdessen hat das ZDF gerade jene Mehrdeutigkeit, über die zu sprechen gewesen wäre, zum Anlass genommen, das Gespräch zu verhindern. Seine Begründung, der mögliche Eindruck eines Gewaltaufrufs lasse sich nach einer mehr als siebenminütigen Aufführung nicht mehr auflösen, ist bemerkenswert. Denn täglich treten in politischen Talkshows Personen auf, die Tatsachen verdrehen, Zusammenhänge verkürzen, Minderheiten diffamieren oder nachweislich falsche Behauptungen verbreiten. Diese Aussagen sind nach ihrer Sendung ebenfalls in der Welt. Sie werden ausgeschnitten, über soziale Netzwerke verbreitet und als Propagandamaterial weiterverwendet. Ein später Faktencheck erreicht regelmäßig nur einen Bruchteil des ursprünglichen Publikums.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten scheuen diese Gefahr offenbar weit weniger, wenn rechte Politiker ihre Botschaften vortragen. Dann heißt es, eine Demokratie müsse unterschiedliche Positionen aushalten, man müsse die Menschen selbst urteilen lassen oder problematische Aussagen im Gespräch widerlegen. Bei einem antifaschistischen Kunstwerk genügt hingegen bereits die Möglichkeit einer aggressiven Interpretation, um es aus dem Programm zu nehmen.

Diese unterschiedliche Risikobewertung ist schwer verständlich.

Wer ein Lied mit dem Hinweis absetzt, es könne als Gewaltaufruf verstanden werden, müsste erst recht verhindern, dass nachweisbare Unwahrheiten, Verleumdungen und menschenfeindliche Erzählungen in Talkshows zunächst minutenlang unwidersprochen verbreitet werden. Denn auch sie können konkrete Folgen haben. Sie verändern gesellschaftliche Wahrnehmungen, markieren Gruppen als angebliche Bedrohung und bereiten den Boden, auf dem Ausgrenzung und Gewalt wachsen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf und soll unterhalten. Aber er besitzt darüber hinaus eine Aufgabe, die private Medien nicht in gleicher Weise erfüllen müssen. Man kann sie Bildungsauftrag, demokratische Orientierung oder auch – trotz der historischen Belastung des Wortes – eine erzieherische Funktion nennen. Gemeint ist keine parteipolitische Indoktrination und kein betreutes Denken. Gemeint ist die Wiederertüchtigung zur Demokratie: die Fähigkeit, Tatsachen von Behauptungen zu unterscheiden, Widerspruch auszuhalten, Manipulation zu erkennen, sich zu informieren, Verantwortung zu übernehmen und notfalls auch unbequem zu werden.

Nach 1945 mussten demokratische Haltungen in Deutschland neu gelernt werden. Das geschah nur unvollkommen. Zu viele alte Eliten, Beamte und Juristen wirkten weiter, zu viele autoritäre Denkweisen blieben erhalten. Die frühe Bundesrepublik wurde nicht allein durch ihre Institutionen demokratisch. Es bedurfte einer neuen, weniger belasteten und von überliefertem Untertanenstolz befreiten Generation. Es bedurfte Menschen wie Willy Brandt und Gustav Heinemann, die Bürgerrechte, Beteiligung und die Mündigkeit der Bürger in den Vordergrund rückten. „Mehr Demokratie wagen“ war kein Aufruf zum Gehorsam, sondern zur Teilnahme.

Von diesem Aufbruch zehren wir noch heute, obwohl es immer wieder Versuche gibt, erreichte Bürgerrechte zurückzudrängen oder demokratisches Engagement als verdächtig erscheinen zu lassen.

Ehrenamt wird gern gelobt, solange es unpolitisch wirkt. Feuerwehr, Sportverein und Nachbarschaftshilfe gelten als gesellschaftlicher Kitt. Sobald zivilgesellschaftliche Initiativen jedoch offensiv für Demokratie, Menschenrechte oder gegen Rechtsextremismus eintreten, geraten sie schnell unter Ideologieverdacht. Dann werden Förderprogramme wie „Demokratie leben!“ angegriffen, Initiativen als zu links bezeichnet oder selbst gemeinsame Feiern zum Grundgesetz durch parteipolitische Vorbehalte erschwert.

Das habe ich selbst erlebt.

Demokratie benötigt jedoch nicht nur helfende Hände. Sie benötigt widersprechende Bürger. Sie braucht Menschen, die sich einmischen, bevor die Lage unumkehrbar wird.

Diese demokratische Wiederertüchtigung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht allein leisten. Sie setzt die Teilnahme der Menschen voraus. Genau daran mangelt es. Ein ausreichend großer Teil der Bevölkerung hat sich aus dem gemeinsamen politischen Raum zurückgezogen. Er flieht in Privatfernsehen, Streamingdienste, soziale Medien, Campingplätze und persönliche Komfortzonen. Das ist individuell verständlich. Politisch entsteht dadurch jedoch ein Raum, in dem mit Ängsten, Ressentiments und Halbwissen gespielt werden kann.

Politische Apathie muss nicht die gesamte Gesellschaft erfassen. Es genügt, wenn sie groß genug ist, um manipulierbar zu werden und demokratische Gegenwehr zu schwächen.

Gerade deshalb hätte das ZDF dieses Lied zeigen sollen. Nicht, weil jede darin beschriebene Aktion gutzuheißen wäre. Nicht, weil antifaschistisches Handeln von Kritik befreit sein dürfte. Und auch nicht, weil der Zweck jedes Mittel heiligte.

Es hätte das Lied zeigen sollen, weil es etwas über den Zustand unserer Gesellschaft erzählt.

Es erzählt von Angst vor einer erstarkenden Rechten. Von Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen. Von der Erfahrung, dass Gespräche und Appelle nicht jeden erreichen. Von Menschen, die sich nicht mehr mit der Versicherung zufriedengeben, die Demokratie werde sich schon irgendwie selbst retten. Von der Bereitschaft, sich zu organisieren, sichtbar zu werden, Grenzen zu überschreiten und sich gegen mögliche Angriffe zu schützen.

Man kann davor erschrecken. Vielleicht sollte man es sogar.

Aber dann muss man über die Ursachen dieses Erschreckens sprechen und nicht das Lied absetzen.

Das ZDF hat eine Gelegenheit vertan, Kunst, Information, politische Bildung, Unterhaltung und demokratische Auseinandersetzung miteinander zu verbinden. Es hat einen Text aus dem vorgesehenen Zusammenhang entfernt und dadurch genau jene unbegleitete Verbreitung begünstigt, vor der es angeblich schützen wollte.

„Keine Angst“ ist nun in der Welt. Die Frage ist nicht mehr, ob wir es hören.

Die Frage ist, ob wir bereit sind, zu verstehen, warum es geschrieben wurde.

Nachtrag:

Eine Grenze muss ich allerdings selbst deutlicher ziehen, als es das Lied tut. Angedeutete Sachbeschädigungen, unerlaubtes Plakatieren oder andere Formen zivilen Ungehorsams sind rechtswidrig und können strafwürdig sein. Sie sind dennoch nicht mit Aktionen gleichzusetzen, die Leib und Leben von Menschen gefährden.

Gerade die abschließenden Grüße an „Lina, Gucci, Maja und Nanuk“ können kaum anders denn als Anspielung auf militante Angriffe verstanden werden, bei denen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten körperlich attackiert wurden. Diese Andeutung halte ich nicht nur moralisch und rechtlich für problematisch, sondern auch politisch für kontraproduktiv.

Wer eine breite gesellschaftliche Front gegen den Rechtsextremismus gewinnen will, darf den notwendigen Widerstand nicht mit der Billigung schwerer Körperverletzungen belasten. Die großen Protestbewegungen von Wyhl über Brokdorf und die Startbahn West bis zum Bonner Hofgarten wurden gerade deshalb gesellschaftlich wirksam, weil sie weit über kleine militante Kerne hinausreichten.

Eine Formulierung, die Sympathie mit gezielten körperlichen Angriffen nahelegt, verschreckt jene, die zu mutigem, beharrlichem und gegebenenfalls auch regelverletzendem Widerstand bereit wären, Gewalt gegen Menschen aber zu Recht ablehnen. Sollte das Lied eine möglichst breite antifaschistische Organisierung anstoßen wollen, schießt es an dieser Stelle über sein Ziel hinaus und gefährdet damit seine eigene politische Stoßrichtung.