Krieg und Kirche – Krieg in theologischer Beleuchtung

 

Ein Essay von Jürgen Regul, 15. März 2022

Von einem früheren Kollegen kam der Wunsch, nicht nur Politisches und Geschichtliches zum gegenwärtigen Kriegsgeschehen zu hören beziehungsweise zu lesen, sondern auch etwas Theologisches. Ich möchte versuchen, diesem Wunsch nachzukommen.

Dabei folge ich Karl Barth, weil mich das, was er zum Thema Krieg geschrieben hat, noch immer am meisten überzeugt. Barth hat sich im Laufe seines Lebens vielfach zum Thema „Krieg“ geäußert, am umfassendsten und gründlichsten in Band III/4 seiner „Kirchlichen Dogmatik“, dort im Abschnitt „Der Schutz des Lebens“ (S. 515-538). Der Band ist 1951 erschienen. In meinen Augen haben seine Ausführungen nichts an inhaltlicher Berechtigung und Aktualität verloren trotz der 70 Jahre, die uns vom Erscheinen des Bandes trennen.

Davon ausgehend möchte ich sagen: Es gibt, theologisch geurteilt, überhaupt nur einen einzigen legitimen Grund, „zu den Waffen zu greifen“ und militärische Gewalt anzuwenden, das ist, wenn ein Volk, ein Staat von außen mit militärischer Gewalt angegriffen und damit in seiner selbstbestimmten Existenz lebensgefährlich bedroht wird. Vorausgesetzt ist, dass alle sonstigen politischen Mittel der Auseinandersetzung wie Gespräche, Verhandlungen, Kompromißangebote und ähnliches mehr nicht gegriffen, nichts bewirkt haben, von der angreifenden Seite nicht angenommen wurden.

Der Gebrauch, die Anwendung militärischer Gewalt ist, so meine ich, erlaubt nur zum Zweck der Selbstverteidigung. Also als ultima ratio. Aber nicht als ein Mittel der Politik. Denn Krieg zerstört und vernichtet Leben. Es gehört ja geradezu zum Wesen von Krieg und Kriegsführung, fremdes Leben zu töten. Nicht nur in Form getöteter Soldaten und Zivilisten, sondern auch in der Form, dass Krieg die notwendigen Voraussetzungen von Leben wie Wohnungen, Landwirtschaft, Verkehrsmöglichkeiten, Versorgung und anderes mehr vernichtet. Krieg setzt ferner das Recht und seine Beachtung als Grundvoraussetzung menschlichen Zusammenlebens außer Kraft. Es gilt dann nur noch das Recht der Kriegsgewalt. Und Krieg verwüstet die Länder, auf deren Boden er geführt wird.

Seit dem Zweiten Weltkrieg wissen wir, dass Krieg immer auch ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung ist. Die Zivilbevölkerung ist aus dem Kriegsgeschehen nicht herauszuhalten, ja, wird oft sogar gezielt in die Kriegsführung einbezogen (Bombardierungen, Raketenbeschuss und so weiter).

Krieg kann, theologisch gesehen und etwas altertümlich formuliert, nicht anders denn als frontaler Angriff auf den Schöpfungs- und Lebenswillen Gottes beurteilt werden.

In seiner Schöpfungsethik setzt sich Barth ausführlich mit den Begründungen auseinander, die in früheren Dogmatiken und Ethikbüchern, aber darüber hinaus in der Politik für die Berechtigung von Krieg vorgebracht worden sind, und verwirft sie als falsch, irreführend. Zu Recht.

Auf der anderen Seite grenzt er sich bewusst vom Pazifismus ab, weil man nicht a priori ausschließen kann, dass einem Volk, einem Staat nichts anderes übrig bleibt, als der militärischen Gewaltanwendung von außen militärische Gewaltanwendung von innen heraus entgegen zu setzen. Barth bezeichnet das als einen Notstand, als den äußersten Notstand eines Staates (S. 527ff.).

Dem sollte ich noch hinzufügen, dass diese Art Legitimierung militärischer Gewaltanwendung zur staatlichen Selbstverteidigung nichts zu tun hat mit früher geübter Waffensegnung. Sie ist auch keine Selbstrechtfertigung; denn auch die Angegriffenen töten im Rahmen ihrer Gegenwehr.

Es bleiben Fragen.

  1. Was ist, wenn der drangsalierte Teil der Bevölkerung eines Landes zu den Waffen greift, um den Zustand von unabsehbarer Unterdrückung zu beenden? Könnte man sagen: Auch das ist eine ultima ratio, ein erlaubtes letztes Mittel, wenn und weil alles Reden und Konferieren und eventuell sogar Einwirken von außen  keine Änderung der Verhältnisse, nichts bewirkt? So sah es der Oekumenische Rat der Kirchen, als er mit dem Sonderfonds seines Programms zur Bekämpfung des Rassismus (Program to Combat Racisme) auch solche Befreiungsbewegungen zu unterstützen bereit war, die in ihrem Kampf um Befreiung auch Gewaltanwendung nicht ausschlossen. Wir kennen das Problem aus den heißen Diskussionen  um den Sonderfonds auf der rheinischen Landessynode 1971 bis 1989.
    Das Problem stellte sich aber bereits in den 1940er Jahren. Als Bonhoeffer sich entschloss, sich dem Widerstand gegen das Hitler-Regime anzuschließen wurde ihm schnell klar, dass ein Ende dieses todbringenden Regimes nur durch die Beseitigung Hitlers möglich war. Gewaltsame Beseitigung Hitlers hieß aber: Tötung Hitlers einschließlich seines Umfeldes.
  2. Was ist, wenn die Völkergemeinschaft, etwa die UNO, zu der Meinung kommt, dass eine Regierung die eigene Bevölkerung oder einen Teil derselben nicht nur unterdrückt, sondern regelrecht drangsaliert, vielleicht zu ihrer Ausrottung entschlossen ist, es aber keine Aussicht besteht, dass diese Regierung, dieses Regime auf nichtmilitärische, unblutige Weise von ihrem Vorhaben abzuhalten ist oder beseitigt werden kann? Etwas plakativ gesagt: Darf die UNO im äußersten Fall gegen eines ihrer Mitglieder Krieg führen? So unwahrscheinlich es ist, dass es je dafür ein UNO-Mandat gibt, bleibt theologisch doch zu fragen, was ist, wenn es zu einem solchen Mandat käme. Ist dann militärische Gewaltanwendung zu rechtfertigen? Ist sie dann legitim?
  3. Was ist mit den Worten Jesu in der Bergpredigt: “Ich aber sage euch, dass ihr nicht widerstreben sollt dem Bösen, sondern: wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete auch die andere dar. … Liebet eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen …“ (Mt. 5, 38-48)? Der Kabarettist Dieter Nuhr hat sich ja in seiner Sendung am 16.03.2022 in der ARD darüber lustig gemacht.
    Oder mit den Worten des Apostels Paulus: “Vergeltet niemand Böses mit Bösem … Ist’s möglich, so habt mit allen Menschen Frieden … Rächet euch nicht selbst … Laß dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem“ (Röm. 12, 17-21)? Ist es erlaubt, diese Worte bei Bedarf einfach  außer Kraft zu setzen? Ich denke: Nein.
    Aber ich denke auch, dass die Situation des äußersten Notstands eines Staates etwas ist, was außerhalb, ja jenseits des Denk- und Erfahrungshorizonts sowohl Jesu als des Apostels liegt. Das heißt wir müssen versuchen, auf der Basis der Verkündigung Jesu und der Verkündigung des Paulus zu eigenen, verantwortbaren Entscheidungen zu kommen. Dazu würde für mich die Überlegung gehören: Wenn im Falle des Notstandes eines Staates jemand zu den Waffen greift, dann tut er es nicht, um sich, um das eigene Leben zu schützen, sondern um das Leben Anderer zu verteidigen, vor allem Schutzbefohlener wie Kinder, Mütter, Kranker, Behinderter, Gebrechlicher, Alter und anderen mehr. Der moderne Krieg macht auch vor ihnen nicht Halt, wie zur Zeit vor jedermanns Augen ist. ‑

Kurzum: Die Kirche kann nicht anders, als ein unbedingtes Nein zum Krieg in jedweder Form zu sagen. Auch der Ausnahmefall des äußersten Notstandes eines Staates kann kein Grund für die Kirche sein, Krieg und die Anwendung militärischer Gewalt gut zu heißen.

Die Kirche ist zugleich von ihrem Auftrag und ihrem Wesen her gehalten, zum Frieden zu rufen und alles zu unterstützen, was dem Frieden dient: dem Erhalt des Friedens sowohl als der (Wieder-)Herstellung von Frieden, da, wo kein Friede ist.

Dr. Jürgen Regul, OKR a.D. der Evangelischen Kirche im Rheinland.