Mehr Demokratie e.V.: AfD will die „Volksgesetzgebung“ offenbar über die parlamentarische Gesetzgebung stellen

 

Der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene stellt nach Ansicht von Mehr Demokratie e.V. in erster Linie ein Instrument für die eigene Oppositionsarbeit der Partei im Bundestag dar. Nach der AfD-Forderung sollen zehn Prozent der Abgeordneten nach dem Scheitern einer Gesetzesvorlage im Bundestag einen Volksentscheid herbeiführen können. Die Bürgerinnen und Bürger aus parteipolitischem Kalkül gegen die Parlamente in Stellung zu bringen, sei der falsche Weg, stärkere demokratische Teilhabe zu erreichen.



 

(Berlin, 28. August 2019) „Der AfD zu folgen, hätte fatale Auswirkungen für unsere Demokratie, würde Menschen- und Minderheitenrechte in Frage stellen und das Parlament unterlaufen“, dieses Fazit zieht der Verein Mehr Demokratie e.V. zum von der AfD im Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene. „Mehr Demokratie tritt seit Jahrzehnten für ein Miteinander von direkter und parlamentarischer Demokratie ein“, erläutert Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. „Selbstverständlich sind dabei Grund- und Minderheitenrechte zu beachten und die Volksgesetzgebung darf nicht über allem stehen.“

Für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids hat Mehr Demokratie e. V. selbst einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ausgearbeitet und in einer Mitgliederurabstimmung beschlossen. Das Instrument soll fair geregelt sein und von den Bürgerinnen und Bürgern auch genutzt werden können. Gleichzeitig soll der Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Bundestag befördert werden.

Im AfD-Gesetzentwurf fehlt eine Regelung zur Überprüfbarkeit von Volksbegehren gänzlich. Mehr Demokratie hingegen fordert ein dreistufiges Modell von Initiative, Begehren und Entscheid, wobei nach der ersten Stufe eine juristische Prüfung stattfinden kann. Anders als in der Schweiz kann das Bundesverfassungsgericht demnach einen Gesetzentwurf vorab auf die Vereinbarkeit mit Verfassung und Völkerrecht hin prüfen.

„Die AfD will die Volksgesetzgebung offenbar über die parlamentarische Gesetzgebung stellen“, sagt Beck. Das zeige sich auch am Vorschlag, dass per Volksentscheid beschlossene Gesetze auch nur per Volksentscheid wieder geändert werden können. „Die Bürgerinnen und Bürger gegen die Parlamente in Stellung zu bringen, ist aus Mehr Demokratie-Sicht der falsche Weg“, sagt Beck. „Direkte Demokratie und Parlamente sind aus unserer Sicht also ziemlich beste Freundinnen.“ Ebenfalls kritisch sieht der Fachverband den Vorschlag der AfD, dass die Regierung den Bürgern „allgemeine Fragen zur Entscheidung im Volksentscheid“ vorlegen solle. „Von oben angesetzte Volksabstimmungen sind manipulationsanfällig und können für Machtspiele missbraucht werden“, erklärt Beck.

„Die AfD will offenbar eher ein Instrument für die eigene Oppositionsarbeit schaffen als die Interessen der gesamten Bevölkerung vertreten.“ Nach der AfD-Forderung sollen zehn Prozent der Abgeordneten nach dem Scheitern einer Gesetzesvorlage im Bundestag einen Volksentscheid herbeiführen können. Dem Grundgesetz-Artikel 76 soll nach der AfD-Vorlage folgender Absatz 4 angefügt werden:

„(4) Wird eine aus der Mitte des Bundestages eingebrachte Gesetzesvorlage vom Bundestag abgelehnt, so können zehn Prozent der Mitglieder des Bundestages das Volk zur Entscheidung anrufen. […]“

„Fazit: Direkte Demokratie, ja, aber nicht im Dienst von Ausgrenzung und parteipolitischen Eigeninteressen“, fasst Beck zusammen. „Die Regierung wäre jetzt jedenfalls gut beraten, die versprochene Expertenkommission zum Demokratieausbau einzusetzen, statt das Thema der AfD zu überlassen.“

Zum Selbstverständnis von Mehr Demokratie e.V.

Für den Verein Mehr Demokratie e.V. ist Demokratie untrennbar verbunden mit

  • dem aktiven Schutz der Würde jedes Menschen,
  • mit dem Schutz von Minderheiten,
  • mit der Achtung der Menschenrechte,
  • mit Toleranz und Respekt für vielfältige Lebensentwürfe und
  • mit der aus der deutschen Geschichte resultierenden Verantwortung.

Dieses Demokratieverständnis ist auch die Voraussetzung für die Zusammenarbeit von Mehr Demokratie e.V. mit Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die Mitgliederversammlung von Mehr Demokratie e.V. hat am 6./7. Mai 2017 beschlossen:

  • Keine Veranstaltungen oder sonstige Kooperation von Mehr Demokratie e.V. mit der AfD.
  • Keine offiziellen Gespräche mit der AfD.
  • Einladungen von Seiten der AfD werden nicht angenommen.
  • Wir nehmen an Veranstaltungen von Dritten, die auch die AfD eingeladen haben, teil, wenn mehrere andere Teilnehmer teilnehmen.
  • Aufnahme von Mitgliedern erfolgt nach Einzelfallprüfung (kein Unvereinbarkeitsbeschluss).
  • Mandatsträger und Funktionsträger der AfD werden nicht als Mitglied aufgenommen. Wenn es sich bei den Antragstellern um kommunale Mandatsträger und Funktionsträger handelt, findet eine Einzelfallprüfung statt.
Ralf-Uwe Beck ist Bundesvorstandssprecher von „Mehr Demokratie e.V.“