Wer schützt wen? Warum die SPD beim Informationsfreiheitsgesetz jetzt eine rote Linie ziehen muss

Es gibt Fragen, die wirken auf den ersten Blick technisch. In Wahrheit entscheiden sie darüber, wie wir Demokratie verstehen. Das Informationsfreiheitsgesetz gehört dazu. Seit zwanzig Jahren gilt ein einfacher demokratischer Grundsatz:

Der Staat arbeitet im Auftrag seiner Bürger. Deshalb gehören staatliche Informationen grundsätzlich der Öffentlichkeit – es sei denn, es gibt gute Gründe, sie ausnahmsweise geheim zu halten.

Genau dieser Grundsatz soll nun umgedreht werden. Künftig soll der Bürger zunächst darlegen müssen, warum er überhaupt fragen darf. Das ist weit mehr als eine juristische Änderung. Es ist ein Wechsel des Staatsverständnisses. Nicht mehr der Staat muss begründen, warum er Informationen zurückhält. Der Bürger muss begründen, warum er sie erhalten möchte. Man muss sich diesen Satz langsam auf der Zunge zergehen lassen.

In einer Demokratie soll sich der Souverän gegenüber seinem eigenen Staat rechtfertigen.

Warum? Hat das Informationsfreiheitsgesetz versagt? Hat es Behörden lahmgelegt? Hat es Terroristen geholfen? Hat es den Rechtsstaat gefährdet? Hat es massenhaft Persönlichkeitsrechte verletzt? Wo ist die Bilanz nach zwanzig Jahren, die einen solchen Eingriff rechtfertigt?

Natürlich verursacht das IFG Arbeit. Demokratie kostet Zeit. Wahlen kosten Geld. Gerichte kosten Geld. Parlamente kosten Geld. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, deshalb das Wahlrecht oder den Rechtsweg einzuschränken.

Gerade weil Transparenz manchmal unbequem ist, ist sie ein Wesensmerkmal demokratischer Kontrolle. Ohne das Informationsfreiheitsgesetz wären zahlreiche Missstände niemals ans Licht gekommen. Nicht, weil jede Anfrage einen Skandal enthielt, sondern weil die Möglichkeit der Kontrolle diszipliniert. Wer weiß, dass Entscheidungen später nachvollziehbar sind, entscheidet sorgfältiger.

Deshalb trägt nun nicht die Zivilgesellschaft die Begründungslast. Sie liegt bei denen, die ein bestehendes Freiheitsrecht einschränken wollen. Und genau hier beginnt die politische Verantwortung der SPD.

Die Union hat das Informationsfreiheitsgesetz nie geliebt. Das ist bekannt und gehört zur politischen Auseinandersetzung. Die SPD dagegen hat sich immer als Partei verstanden, die demokratische Teilhabe, Bürgerrechte und Transparenz stärkt. Gerade deshalb darf sie jetzt nicht zulassen, dass aus einem Bürgerrecht ein Gnadenrecht wird.

Es geht dabei um weit mehr als ein einzelnes Gesetz.

Seit einiger Zeit beobachten viele Bürger eine Entwicklung, in der sich verschiedene politische Entscheidungen zu einem Gesamtbild zusammenfügen: kritischere Haltung gegenüber Teilen der Zivilgesellschaft, Debatten über staatlich geförderte Initiativen, umfangreiche parlamentarische Anfragen an zivilgesellschaftliche Organisationen und nun Einschränkungen beim Zugang zu staatlichen Informationen.

Jede dieser Maßnahmen mag für sich begründet werden. Entscheidend ist jedoch ihre gemeinsame Wirkung. Demokratie verändert sich selten durch einen großen Paukenschlag. Sie verändert sich schrittweise.

Nicht jede einzelne Stufe erscheint dramatisch. Am Ende stellt man jedoch fest, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger verschoben hat.

Eine demokratische Gesellschaft lebt vom Vertrauen. Vertrauen entsteht nicht durch Geheimhaltung. Vertrauen entsteht durch Nachprüfbarkeit.

Deshalb richtet sich dieser Appell ausdrücklich an die SPD:

Lassen Sie nicht zu, dass ausgerechnet unter Ihrer Mitverantwortung ein demokratisches Kontrollrecht geschwächt wird, das sich seit zwanzig Jahren bewährt hat. Wenn das Informationsfreiheitsgesetz reformiert werden soll, dann nur in eine Richtung:

Mehr Transparenz. Nicht weniger.

Denn am Ende bleibt eine einfache Frage, die jeder Abgeordnete beantworten können sollte:

Wer schützt in einer Demokratie eigentlich wen? Den Staat vor seinen Bürgern – oder die Bürger vor einem Staat, der sich ihrer Kontrolle entzieht?

Rudolf Tillig, 5. Juli 2026