Justiz verfolgt kritische Journalisten (Stichwort „Cum-Ex“), Attac fordert Whistleblower-Gesetz, das Aufklärer schützt

 

Statt die Täter des 55 Milliarden Euro schweren Steuerbetrugs zu belangen und das Geld für die Allgemeinheit zurückzuholen, verfolgt die Justiz den Chefredakteur des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv, das den Steuerraub mit Hilfe von Whistleblowern aufgedeckt hat. Attac fordert bereits seit Jahren ein Whistleblower-Gesetz, das die Weitergabe von Firmen- und Verwaltungsdaten zur Aufdeckung von Straftaten und Steuerhinterziehung grundsätzlich straffrei stellt und die Whistleblower arbeitsrechtlich und strafrechtlich schützt. Mit einem solchen Gesetz entfiele auch jede Grundlage für die Verfolgung von Journalisten, die Informationen von Whistleblowern veröffentlichen.


(Frankfurt am Main, 11. Dezember 2018) Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Recherchen gegen den Chefredakteur des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv, Oliver Schröm, und wirft ihm Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vor. Damit folgt sie einem Gesuch der Schweizer Behörden, die wegen einer Anzeige der Schweizer Bank Sarasin tätig wurden.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac protestiert scharf gegen diese Instrumentalisierung der deutschen Strafverfolgungsbehörden und fordert, Whistleblower ebenso wie kritische Journalisten zu schützen statt zu verfolgen.

„Die Staatsanwaltschaft unterstützt die Steuerräuber und verfolgt die Aufklärer. Das ist schockierend“, sagt Attac-Steuerexperte Alfred Eibl. „Statt die Täter des kürzlich aufgedeckten 55 Milliarden Euro schweren Steuerbetrugs zu belangen und das Geld für die Allgemeinheit zurückzuholen, macht die Justiz Journalisten das Leben schwer, die die Hintergründe zu diesem Steuerraub mit Hilfe von Whistleblowern aufgedeckt haben. Wer Missstände aufdeckt, verpfeift niemanden, sondern handelt im Sinne des Gemeinwohls.“

Attac fordert bereits seit Jahren ein Whistleblower-Gesetz, das die Weitergabe von Firmen- und Verwaltungsdaten zur Aufdeckung von Straftaten und Steuerhinterziehung grundsätzlich straffrei stellt und die Whistleblower arbeitsrechtlich und strafrechtlich schützt. Mit einem solchen Gesetz entfiele auch jede Grundlage für die Verfolgung von Journalisten, die Informationen von Whistleblowern veröffentlichen.

Für Behörden, Banken, Unternehmensberatungen, Anwaltskanzleien und andere einschlägig tätige Unternehmen und Einrichtungen soll es zudem eine Informationspflicht geben, wenn die Allgemeinheit finanziell oder durch Umweltverschmutzung, Gesundheitsbelastungen und Ähnliches geschädigt wird.

Frauke Distelrath arbeitet im Pressebüro von attac-Deutschland.