Ermittlungen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm in Deutschland eingestellt

 

Im Oktober 2018 veröffentlichte das Recherchezentrum CORRECTIV mit 18 europäischen Medienpartnern zusammen Rechercheergebnisse zu den CumEx Files und deckte den wohl größten Steuerraub in der Geschichte Europas auf: Banker, Broker und Berater hatten zusammen mit schwerreichen Investoren die Staatskassen um schätzungsweise mehr als 55 Milliarden Euro geplündert. Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft in Zürich gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm wegen Wirtschaftsspionage, die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nach einem „Strafübernahmeersuchen“ der Schweizer Justiz ebenfalls ein Verfahren gegen Schröm eingeleitet. Dieses Ermittlungsverfahren wurde jetzt eingestellt, teilte die Behörde mit.

(Essen, 12. Juli 2019) Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm beendet. Das „Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt“, teilte die Behörde mit. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, der eine weitere Ermittlung oder gar Anklage rechtfertige.

Seit März 2018 hatte die Hamburger Behörde auf Ersuchen der Schweizer Justiz gegen den Journalisten wegen des „Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ ermittelt. Auslöser war eine Anzeige der Schweizer Privatbank Sarasin. Deren Verwicklung in millionenschwere CumEx-Geschäfte zulasten deutscher Steuerzahler hatte Schröm Anfang 2014 aufgedeckt.

Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft in Zürich gegen den Journalisten. Der Vorwurf: Wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Wirtschaftsspionage). Schröm soll einen hochbezahlten Compliance-Chef der Bank Sarasin angestiftet haben, ihm interne Unterlagen zu geben, die die Verwicklungen des Geldinstitutes in dubiose CumEx-Geschäfte dokumentierten. (Mittlerweile wurde die Privatbank Sarasin in Deutschland wegen ihrer CumEx-Geschäfte zu einer Schadenersatzzahlung von 45 Millionen Euro verurteilt.)

Im Dezember 2018 wurde öffentlich, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft nach einem „Strafübernahmeersuchen“ der Schweizer Justiz gegen CORRECTIV-Chefredakteur im Zusammenhang mit dessen CumEx-Recherchen ein Verfahren eingeleitet hat.

Die Nachricht schlug hohe Wellen. Denn zwei Monate zuvor, im Oktober 2018, hatte unter Leitung von Oliver Schröm das Recherchezentrum CORRECTIV mit 18 europäischen Medienpartnern ihre Rechercheergebnisse zu den CumEx Files veröffentlicht und damit den wohl größten Steuerraub in der Geschichte Europas aufgedeckt. Banker, Broker und Berater hatten zusammen mit schwerreichen Investoren die Staatskassen geplündert. Betroffen waren neben Deutschland mindestens zehn weitere europäische Länder. Nach Berechnungen der Journalisten belief sich der Schaden für den europäischen Steuerzahler auf mehr als 55 Milliarden Euro.

Mit den Recherchen der 39 europäischen Journalisten befasste sich das EU-Parlament und forderte die Europäische Finanzaufsicht ESMA und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA auf, die Geschäfte zu überprüfen. Die ESMA leitete daraufhin die erste Untersuchung in ihrer Geschichte zur Integrität des Finanzmarkts ein. In ihrem gerade veröffentlichten Zwischenbericht bestätigte sie die Recherchen der Journalisten und machte deutlich, dass steuergetriebene Geschäfte wie Cum-Ex bis heute in Europa stattfinden.

Die Ermittlungen gegen Oliver Schröm wurden von einer breiten Öffentlichkeit stark kritisiert. Neben Journalistenverbänden hatten Politiker und Personen des öffentlichen Lebens sich mit Schröm solidarisiert. Insgesamt hatten mehr als 26.000 Menschen einen offenen Brief an die damalige Justizministerin Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz unterzeichnet.

In der Einstellungsverfügung betont die Hamburger Staatsanwaltschaft, dass sie von der Schweizer Justiz offensichtlich nur unvollständig und geschwärzte Akten bekommen habe, mit der Begründung, sie würden in großem Umfang „Geschäftsgeheimnisse enthalten“.

Oliver Schröm ist Chefredakteur des gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV.

Und wie geht es mit den Ermittlungen gegen Oliver Schröm in der Schweiz weiter?

Anfang 2019 hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft dem CORRECTIV-Chefredakteur schriftlich mitgeteilt: Das Verfahren gegen ihn sei „sistiert“, ausgesetzt. Allerdings würden die Vorwürfe „Wirtschaftlicher Nachrichtendienst“ (Wirtschaftsspionage) erst 2024 verjähren. Solange wolle man im Halbjahresrhythmus prüfen, ob es neue Erkenntnisse gebe, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen.

Am Rande des Prozesses in Zürich gegen den Ex-Banker und Belastungszeugen sowie zwei weitere Deutsche interviewte eine CORRECTIV-Reporterin den Schweizer Staatsanwalt, der die Ermittlungen gegen Oliver Schröm führt. Falls die Hamburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt, versicherte er, würde er das auch tun: „Wir haben den Fall sistiert, warten den Ausgang des deutschen Verfahrens ab. Aber eigentlich egal, wie die Deutschen den Fall erledigen, ist es für uns bindend.“

Es bleibt abzuwarten, ob der Schweizer Staatsanwalt Wort hält.