Gasumlage: wenn schon, dann aber richtig!

 

Von Gerd Grözinger

Da hat sich das Wirtschaftsministerium aber in einen echten Schlamassel geritten. Es wollte mit einer Umlage gasimportierende Unternehmen retten, aber bitte nicht auf Staatskosten. Dazu sollten Verbraucher:innen persönlich klargemacht werden, Energie ist teuer und muss sparsam genutzt werden. Dumm nur, dass der Kreis der Berechtigten auch einige hochprofitable Firmen umfasst. Dies kann man beim gegenwärtigen, mit sehr heißer Nadel gestrickten, Text gar nicht ausschließen. Es herrscht in den Worten von Robert Habeck schließlich ‚Rechtsgleichheit‘. Stattdessen schlägt er vor, dass profitable Firmen einfach von sich aus verzichten, Anträge auf Zahlungen aus der Umlage zu stellen. Das ist für einen Wirtschaftsminister eine etwas skurrile Auffassung, wie kapitalistische Unternehmen in der Realität funktionieren. Denn die, wenn Publikumsgesellschaften wie im üblichen Fall, sind geradezu verpflichtet, eine zu freigiebig verteilte Subvention mitzunehmen. Sonst könnten ihre Aktionär:innen den Vorstand auf Pflichtverletzung und Schadensersatz verklagen. Alles schon passiert.

Will man an der Umlage festhalten, gibt es wohl nur einen nachhaltigen Weg der Korrektur, nämlich durch Änderung der Bedingungen. Wer als gasimportierendes Unternehmen hier einen Antrag auf Mittel aus der Umlage stellt, sollte gleichzeitig ansagen müssen, dass über einen ausreichend langen Zeitraum von der Gegenwart bis in die erweiterte Zukunft, zum Beispiel zehn Jahre, tatsächlich eine wirtschaftliche Notlage anzunehmen ist und die Firma heftig in den Roten ist und weiter sein wird. Werden in dieser Periode gegen die Erwartung aber doch Gewinne erwirtschaftet, die dann in Dividenden, Rücklagen, Gewinnvorträge fließen sollen, soll zuvor zunächst die erhaltene Umlage samt Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Das sollte die wirklich aktuell in der Substanz gefährdeten Firmen von den reinen Subventionsjägern ausreichend sicher trennen können. Und ein solches Vorgehen hätte noch den Vorteil, dass bei einer Änderung der Marktlage für Gas in vielleicht zwei, drei Jahren – zum Beispiel durch einen Waffenstillstand in der Ukraine ‑ dann wieder original profitable Unternehmen vielleicht lieber die kurzfristig abgegriffene Umlage zurückzahlen als für eine doch recht lange Frist gar keine Aussicht auf Gewinne ihren Aktionär:innen bieten zu können.

Prof. Dr. Gerd Grözinger (i.R.), Sozial- und Bildungsökonomik, Europa-Universität Flensburg.