Reiche in Klimaverantwortung nehmen: Rechtliche Möglichkeiten zur Besteuerung klimaschädlicher Luxusgüter
Für viele Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen ist es nicht nachvollziehbar, dass sich ihre Lebenssituation durch die Energiepreise verschlechtert, während Wohlhabende kaum Abstriche an ihrem oft ressourcenintensiven und klimaschädlichen Lebensstil machen müssen. Eine Studie des Juristen Stefan Bornecke im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung hat geprüft, inwieweit Reiche in die Klimaverantwortung genommen werden können, etwa indem klimaschädliche Luxusgüter wie etwa motorisierte Privatflugzeuge oder Superjachten zusätzlich besteuert werden.
(Berlin, 26. April 2024) Besonders klimaschädliche Luxusgüter oder Dienstleistungen können gesetzlich verboten oder alternativ zumindest empfindlich besteuert werden. Mit den Einnahmen aus einer Luxussteuer können bedürftige Haushalte unterstützt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Juristen Stefan Bornecke im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Er hat geprüft, inwieweit Reiche so in die Klimaverantwortung genommen werden können und ob europa- und verfassungsrechtliche Regelungen dem entgegenstehen.
„Für viele Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen ist es nicht nachvollziehbar, dass sich ihre Lebenssituation durch die Energiepreise verschlechtert, während Wohlhabende kaum Abstriche an ihrem oft ressourcenintensiven und klimaschädlichen Lebensstil machen müssen“, sagt Daniela Trochowski, Geschäftsführerin der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Mit der Studie liege erstmals eine substanzielle juristische Prüfung vor, inwieweit speziell auf einkommens- und vermögensstarke Teile der Gesellschaft zugeschnittene Maßnahmen rechtlich durchsetzbar wären.
Neben der rechtlichen Prüfung der Machbarkeit einer stärkeren Besteuerung beziehungsweise eines Verbots von klimaschädlichen Luxusgütern macht die Studie auch konkrete Vorschläge. So werden beispielsweise Gruppen von klimaschädlichen Luxusgütern wie etwa motorisierte Privatflugzeuge oder Superjachten definiert, die mit einer zusätzlichen Steuer von 30 Prozent auf den Nettoverkaufspreis belegt werden sollen. Auch ein Verbot von Privat- beziehungsweise Kurzstreckenflügen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder eine stärkere Besteuerung von Flügen unter 500 Kilometern werden geprüft. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im geltenden europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Rahmen grundsätzlich möglich. Sie wären durch Klimaschutz als Regelungsziel zu rechtfertigen. Nur vereinzelt wären Einschränkungen zu beachten“, sagt Autor Stefan Bornecke.
Während Reiche stärker finanziell am Klimaschutz beteiligt werden sollen, müssen einkommens- und vermögensarme Haushalte stärker und gezielter unterstützt werden. Diese Unterstützung könnte in Form eines finanziellen Ausgleichs für Transferleistungsempfänger*innen zur Kompensation zum Beispiel einer erhöhten CO2-Bepreisung und durch Anpassung der Sozialgesetze erfolgen. Der Vorschlag sieht einen für alle Transferleistungsgruppen einheitlichen Festbetrag (hier: 50 Euro pro Monat) vor, der an die weitere Entwicklung des CO2-Preises gekoppelt ist. Empfänger*innen wären Bezieher*innen von Bürgergeld, BaföG, Mindestrente und Wohngeld.
Daniela Trochowski ist Geschäftsführerin der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Die Studie „REICHE IN KLIMAVERANTWORTUNG NEHMEN – Innovative Klimaschutzmaßnahmen und ihre Umsetzbarkeit im geltenden Verfassungs- und Europarecht“ steht über diesen Link zum Download als PDF-Datei bereit.