Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Cum-Ex – gegen die Journalisten, die den Steuerbetrug aufdeckten

 

Zwölf EU-Staaten wurden mit CumEx- und ähnlichen Aktiengeschäften um mindestens 55 Milliarden Euro erleichtert. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Unter seiner Leitung hatte CORRECTIV im Oktober 2018 zusammen mit 18 Medienpartnern Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit den größten Steuerraubzug Europas aufgedeckt.

(Essen, 11. Dezember 2018) Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Unter seiner Leitung hatte CORRECTIV im Oktober 2018 zusammen mit 18 Medienpartnern Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit den größten Steuerraubzug Europas aufgedeckt: Zwölf EU-Staaten wurden mit CumEx- und ähnlichen Aktiengeschäften um mindestens 55 Milliarden Euro erleichtert.

Auf Einladung des EU-Parlaments hatte Schröm am 26. November 2018 in Brüssel das Ausmaß der Recherchen vorgestellt und Vorschläge präsentiert, wie CumEx und ähnliche steuergetriebene Aktiengeschäfte verhindert werden könnten. Die Vorschläge des CORRECTIV-Chefredakteurs flossen in eine Resolution ein, die das EU-Parlament wenig später verabschiedete.

Nun wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Schröms CumExRecherchen schon vor Monaten ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitete und einen mutmaßlichen Informanten vernehmen ließ.

„Diese Ermittlung gegen unseren Chefredakteur stellt einen Angriff auf die Pressefreiheit dar”, sagt David Schraven, Publisher von CORRECTIV. „Wir haben mit unseren Recherchen den Steuerzahlern gezeigt, dass sie bestohlen wurden und werden dafür nun vom Staat verfolgt. Das ist absurd.” Schröm persönlich droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe.

„Wir von CORRECTIV stehen als gemeinnütziges Recherchezentrum für die Aufdeckung von Missständen. Das mag für manche unangenehm sein, ist aber unerlässlich für eine demokratische Gesellschaft”, sagt Simon Kretschmer, Geschäftsführer von CORRECTIV. Die Ermittlungen beziehen sich auf frühere Recherchen Schröms zu Cum-Ex-Geschäften. Oliver Schröm gehörte 2014 zu den ersten Journalisten, die auf Basis interner Unterlagen über die Cum-ExGeschäfte unter anderem der Bank Sarasin berichteten. Die Schweizer Privatbank ist tief in den Skandal verstrickt und wurde kürzlich zu einer Rückzahlung von 45 Millionen Euro an den Ulmer Unternehmer Erwin Müller verpflichtet.

Nach der Veröffentlichung von Schröms Recherchen im Frühjahr 2014 ließ die Zürcher Staatsanwaltschaft zwei frühere Mitarbeiter der Bank Sarasin verhaften. Die Bankmitarbeiter wurden verdächtigt, Informanten von Schröm zu sein. Schröm selbst geriet ebenfalls ins Visier der Zürcher Staatsanwaltschaft. Aufgrund einer Anzeige der Bank Sarasin ermittelte die Schweizer Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten. Der Vorwurf lautete: „Wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Wirtschaftsspionage) und Verletzung des Geschäftsgeheimnisses”.

Simon Kretschmer ist Geschäftsführer des gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV.

Am 19. März 2018, vier Jahre nach Beginn der Ermittlungen gegen Schröm, bat die Zürcher Behörde die Staatsanwaltschaft Hamburg um Übernahme des Verfahrens. In einem so genannten “Strafübernahmeersuchen” forderte die Zürcher Staatsanwaltschaft ihre deutschen Kollegen in Hamburg auf, gegen den CORRECTIV-Chefredakteur wegen des Vorwurfs “Verletzung des Geschäftsgeheimnisses” vorzugehen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wiederum war am Vormittag des 19. März mit Medienanfragen aus Deutschland und der Schweiz konfrontiert worden. Zusammen mit drei Medienpartnern hatte CORRECTIV herausgefunden, dass die Schweizer Behörde mit fragwürdigen Methoden gegen einen deutschen Whistleblower vorgegangen war, der einst den CumEx-Skandal ins Rollen gebracht hatte. Die Enthüllungsgeschichte „Held, Dieb oder Spion?” erschien am 20. März 2018.

Am 27. März 2018 bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft den Schweizern den Erhalt des „Strafübernahmeersuchens”. Wenig später begann sie mit den Ermittlungen gegen Schröm „wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugter Verwertung” nach §17 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Es ist wohl das erste Mal, dass der Paragraph aus dem Wettbewerbsrecht gegen einen Journalisten angewendet wird.

„Die Justiz in der Schweiz und in Deutschland sollte alle Energie daraufsetzen, diejenigen hinter Schloss und Riegel zu bringen, die mit den CumEx-Transaktionen Milliarden erbeutet haben. Man wird den Eindruck irgendwie nicht los, dass sich in der Schweizer Justiz manche als Verteidiger der Schweizer Banken sehen. Nicht gegen Oliver Schröm sollte ermittelt werden, sondern gegen die betrügerischen Finanzprofis, deren Handeln seine Recherche aufgedeckt hat“, sagt Gerhard Schick, MdB Bündnis 90 / Die Grünen und Gründer der Bürgerbewegung Finanzwende.

CORRECTIV reagierte auf die Ermittlungen heute mit einem offenen Brief, der sich unter www.correctiv.org unterzeichnen lässt. „Der Versuch, einen Journalisten und eine ganze Redaktion mundtot zu machen, ist ein Missbrauch des Strafrechts. Es ist erschreckend, dass deutsche Behörden sich von den Tätern dazu instrumentalisieren lassen“, heißt es darin.

Der Brief richtet sich an Bundesjustizministerin Katarina Barley: „Wir fordern Sie auf, die Strafverfolgung gegen Journalisten umgehend zu beenden und stattdessen die wahren Schuldigen vor Gericht zu bringen: Die Menschen, die unsere Steuern gestohlen haben.“ Er ist zudem an Olaf Scholz adressiert, dessen Aufgabe als Bundesfinanzminister es ist, den Staat vor seiner Ausplünderung zu schützen.

Die Ermittlungen gegen Oliver Schröm werfen auch ein Schlaglicht auf ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren. Im Bundestag wird derzeit ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) beraten (BT-Drucksache 19/4724), die Umsetzung einer EURichtlinie.

Der Entwurf wird am morgigen Mittwoch (12. Dezember 2018) um 15 Uhr im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Er ist hoch umstritten