
1. Wie produziert man Sicherheit – unilateral oder miteinander?
Der Begriff „Frieden“ wird in der öffentlichen Debatte in Deutschland zunehmend durch den Begriff „Sicherheit“ ersetzt. Frieden gilt als etwas Jenseitiges, auf Erden als Wolkenkuckucksheim. Sicherheit hingegen gilt als machbar. Sicherheit gilt sogar als alleine machbar – unilateral, ohne Kooperation mit dem Gegner. Bereits das ist illusionär. Diese begriffliche Illusion ist gefährlich. Begriffliches Konzipieren ist nicht nur, wie die Entgegensetzung von Wort und Tat suggeriert, ein bloßes gedankliches Spiel, es ist Probe-Handeln, insofern Tat beziehungsweise Tat-anleitend.
Der heute geltende Leitsatz lautet: Sicherheit werde durch eine massive Aufrüstung der Bundeswehr erreicht. Also einseitig. Wenden wir unseren Blick zum Gegner, so gilt: Der kann mit jedem unserer Aufrüstungsschritte durch Gegenrüstung mithalten. Ob der Effekt der Rüstungsschritte beider Seiten im Ergebnis ein Netto-Gewinn für die eigene Seite oder für den Gegner sein wird, ist prinzipiell offen, ist nicht abstrakt klar, sondern eine Frage der Relation der konkreten Sachverhalte. Wollte man wirklich mehr Sicherheit, so ist klar: Ohne Absprache mit dem Gegner über relative Rüstungsniveaus ist dies nicht möglich. Solche Absprachen tragen den Namen „Rüstungskontrolle“ und sind eine Form der Kooperation mit dem Gegner. „Absprachen“ erfordern, der Begriff sagt es, ein „Sprechen“ mit dem Gegner.
Es steht einem frei, für bare Münze zu nehmen, dass durch unilaterale Rüstung Sicherheit geboten werden soll. Ein Volk, welches das tut, hat schon verloren. Der Satz, der zur Begründung im Umlauf ist, der Feind sei unkooperativ, ist für Erstklässler schon durchschaubar nicht stichhaltig, sondern ausweichend. Ob er in der sachlichen Aussage zutreffend ist, spielt keine Rolle. In Beziehungen sind erstens Aussagen über das Verhalten des Partners/Feindes immer nur durch Ausprobieren zu validieren. Der eigentliche Punkt ist zweitens vielmehr die Funktion dieser Prognose über das Kooperationsverhalten des Gegners: Sie wird genutzt, um sich über die Verpflichtung zur Konzipierung eigener kooperativer Angebote keine Gedanken machen zu müssen.
2. Inhalt der Aufrüstung – die Politik schlägt sich in die Büsche
Dann müsste man sich Gedanken machen über die Inhalte der eigenen Rüstung und der sie leitenden Konzepte, insbesondere der Kriegsführungskonzepte. Inhaltlich aber gilt die gegenwärtige massive Aufrüstung der Bundeswehr als selbstverständlich, danach fragt man nicht. Nicht einmal, wer das entscheidet, wird gefragt. Im finanziell freigegebenen Umfang, der Deutschlands Staatsschuldenquote von 60 Prozent des BIP schon bis 2029 gemäß gesamtstaatlicher Fiskalprojektion des Stabilitätsrats[1] auf 80 Prozent katapultieren wird, später so gut wie sicher auf Werte über 90 Prozent, wird sie als alternativlos angenommen. Mehr, egal wovon, gilt als besser.
In Wahrheit gibt es für die militärische Aufrüstung im Konkreten aber selbstverständlich diverse Optionen. Sich darum zu kümmern, entspräche guten demokratischen Sitten, es ist auch sicherheitsrelevant. Wenn zum Beispiel heute Wünschen der deutschen Marine stattgegeben wird, sich so zu rüsten, dass sie auch im Pazifik operieren kann, ihren Wünschen nach mit Standort auf Guam, dann schafft das eine Option, die insofern gefährlich ist, als damit für den Fall eines Krieges mit China den USA ein in Fähigkeiten materialisiertes Motiv gegeben wird, dann die Unterstützung Deutschlands außerhalb des NATO-Kontextes einzufordern. Oder wenn Deutschland in sogenannten „Long Range Fire“ rüstet, also in Waffen mittlerer Reichweite investiert gemäß dem präemptiven Konzept, den „Bogenschützen“ auszuschalten, bevor der seine diversen und schwer nur abzufangenden „Pfeile“ abzuschießen in der Lage ist, dann hebelt man faktisch die Idee des Parlamentsvorbehalts nach Art. 115a GG aus. Mehr dazu unten.
Die Konkretion militärischer Rüstung der deutschen Streitkräfte aber wird gegenwärtig allseits übergangen. Diese Entscheidung wird den Militärs überlassen, ohne politische Aufsicht oder gar politischen Führungsanspruch – die politische Führung in Deutschland hat entschieden, sich dazu nicht einzuschalten. Und alle Parteien stimmen dieser Entscheidung faktisch zu – wir erleben in Deutschland dazu aktuell eine Allparteien-Koalition des Nicht-Wissen-Wollens. Die Öffentlichkeit ist von willfährigen Medien dazu gleichsam eingeschläfert worden.
„Sicherheit durch Abschreckung“ gilt als einzig gangbarer Weg. Die (inhaltlich unspezifizierte) Aufrüstung diene der Abschreckung, heißt es. „Verteidigung“, obwohl rechtlich Schlüsselbegriff, sowohl im Grundgesetz als auch in der UN-Charta, kommt in der Diskussion, die zugleich die regelbasierte Ordnung häufig betont, nicht vor.
Eine allein auf Abschreckung basierende Sicherheitspolitik unterliegt aber zwangsläufig dem Abschreckungsdilemma: Wenn ein Land so hoch gerüstet ist, dass kein anderes Land sich zutraut, es anzugreifen, weil der Erfolg eines Gegenangriffs wahrscheinlich ist, sehen potenzielle Gegner sich von diesem Land bedroht – und das zu Recht. Militärisch nämlich sind nicht Intentionen, die flüchtig sein können, die harte Währung, es sind vielmehr Fähigkeiten, deren Veränderung viel Zeit braucht. Dieses Dilemma wird regelmäßig übersehen.
Methode des Übersehens ist die Verweigerung, mit dem Gegner zu sprechen, ihm zuzuhören. Mit einem Wort: Kommunikationsverweigerung. Das Motiv dafür ist nach meiner Wahrnehmung: Verweigerung der Selbsterkenntnis. Es gilt eben die Lehre des Spiegelprinzips: Im Anderen vermögen wir uns in unseren Strebungen weit besser, wenn auch schmerzhaft, zu erkennen als durch Introversion. Anders gesagt: Es fällt uns deutlich leichter, uns über unsere wirklich leitenden Intentionen selbst zu belügen als einen Partner oder Dritten. Deswegen ist es so wichtig, sicherheitspolitische Fragen bipolar zu denken beziehungsweise sie im Kontakt mit dem Gegner, dem Kontrahenten, zu verhandeln. Es geht um Beziehung, es geht darum, nicht lediglich über den Gegner zu reden, sondern auch mit ihm. Kollektive Kontaktsperre zu Vertretern des Gegners ist nicht kluge mentale Verteidigung, wie behauptet, sondern mindestens Ausdruck mangelnden Selbstbewusstseins – wahrscheinlich aber, so meine persönliche Einschätzung, Ausdruck des Unwillens zur Selbsterkenntnis. Sie ist zu schmerzhaft.
3. Konflikt der neuen militärischen Logik der Frühphasigkeit mit der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung
Aktuell stationieren NATO und Russland jeweils landgestützt sowohl Flugabwehrsysteme als auch weit reichende zielgenaue Raketensysteme (im Mittelstreckenbereich) – während Pershing II noch so konzipiert war, dass Moskau nicht erreichbar war, spielt eine solche Rücksichtnahme nun keine Rolle mehr. Bei der Verteilung der Ressourcen auf Abwehr und Angriff ist Konsens: Die Abwehrsysteme verlässlich gegen Angriffe mit Fernlenkwaffen auszubauen, ist rund zehnfach teurer als der weitere Ausbau von Beständen an Fernlenkwaffen zum Angriff. In einem Rüstungswettlauf zwischen Angriff und Verteidigung, der diese Relation zur Kostengrundlage hat, würde die Seite, die auf die rein defensive Option setzt, immer verlieren.
Deshalb ist als leitende militärische Logik etabliert, im Bilde gesprochen: Statt gegen die vielen Pfeile eines Bogenschützens je aufwändig Abwehr zu organisieren, ist es besser, weil deutlich billiger, sich so auszurüsten, dass man den Bogenschützen auszuschalten in der Lage ist, bevor der seine Pfeile abzuschießen vermag. Das führt zu dem real bedingten Erfordernis, die entsprechenden Mittelstrecken-Systeme des Gegners bereits im Zweifelsfall präventiv oder präemptiv anzugreifen. Präventiv gilt für Deutschlands Militär als völkerrechtlich unzulässig, präemptiv dagegen als zulässig. Damit wurde von deutscher offizieller Seite auch bereits explizit gedroht. Das einfach als ein, wenn auch mental bezeichnendes, diplomatisches Missgeschick abzutun, wird der Sachlage nicht gerecht.
Eine weitere Verwicklung ist: Bei unserem Bündnispartner USA gilt nicht nur der präemptive, sondern auch der präventive Schlag als völkerrechtlich zulässig. Man stelle sich eine Konstellation vor, in der unser Bündnispartner USA in Reaktion auf einen US-seitigen Erstschlag zurückangegriffen wird und daraufhin den Bündnisfall ausruft. Dann muss seitens der europäischen Partner entschieden werden, in Deutschland durch den Bundestag, ob der US-seitige Erstschlag präventiv oder präemptiv gewesen war. Und das in wenigen Stunden, denn der wechselseitige Raketen- und Drohnenhagel hat bereits begonnen.
Die Wahrnehmung frühzeitiger beziehungsweise zur Präemption geneigter Bedrohung ist vor allem real bei einer militärischen Logik, die als ganze auf Frühphasigkeit, Geschwindigkeit und tiefreichende Wirkung ausgelegt ist. Es ist diese Logik, die in einem strukturellen Spannungsverhältnis steht zu politischer Steuerungsfähigkeit, parlamentarischer Kontrolle und Eskalationsbeherrschung.
Die parlamentarische Kontrolle ist in Art. 115a Grundgesetz gefasst. Der „Verteidigungsfall“ ist definiert als Situation, da „das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.“ Art. 115a GG regelt dessen Feststellung. Der Normalfall (nach Abs. 1) ist, dass die Bundesregierung einen Antrag stellt und dann der Bundestag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen entsprechend beschließt. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es dann auch noch. Das sind hohe Hürden, eine missbräuchliche Feststellung seitens der Politik ist somit so gut wie ausgeschlossen. Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen, soll aber doch die Politik die Führung behalten, so ist mit Abs. 2 eine Ersatzregelung qua Delegation, an den „Gemeinsamen Ausschuss“, zur Feststellung (ebenfalls mit einer Mehrheit von zwei Dritteln) vorgesehen. Realistisch angesichts der Frühphasigkeit des aktuell verfolgten Konzepts aber ist, dass die Entscheidung mit Abs. 4 an die Streitkräfte delegiert wird. Da heißt es
„Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat.“
Das ist eine Delegation an die Führung der Bundeswehr, nicht etwa an den Verteidigungsminister. Eine Präemptiv-Situation ist nur mit Abstützung auf Abs. 4 durchführbar. Das wird somit als Implikation der Rüstungsplanung herbeigeführt.
Eine so konzipierte Rüstungspolitik führt unweigerlich nicht nur zu einem Rüstungswettlauf, sondern insbesondere auch zur Unbeherrschbarkeit der angehäuften Mittel zu dem intendierten Zweck. Das Versprechen von „Sicherheit durch Aufrüstung“ wird so in das Gegenteil des Versprochenen verkehrt.
Kommt dann noch ein wachsendes Misstrauen zwischen den Gegnern hinzu, wächst die Gefahr eines Krieges, anstatt zu sinken. Das Konzept der Abschreckung mit militärischen Mitteln bedient sich der fortdauernden Kriegsfähigkeit des Menschen. Um den Kriegsausbruch zu verhindern, ist es darauf angewiesen, die Kriegsfähigkeit des Menschen am Leben zu erhalten und zu fördern, gegen dessen natürliche Tendenz zur Empathie. Dieses Konzept gleicht einer gefährlichen Schutzimpfung mit dem Krankheitsserum selbst.
4. Sicher ist am Ausgang eines Krieges nur die beidseitige Selbstschädigung
Man kann Abschreckung und Entspannung (deterrence and détente) kombinieren – im Kalten Krieg war das der Fall. Aktuell ist es nicht der Fall. Selbst wenn man das tut, kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Teil des Dilemmas ist zudem Folgendes.
Die Zerstörungskraft moderner Waffen führt selbst dann, wenn es nicht zum Einsatz von Atomwaffen kommt, bei entsprechend hochgerüsteten Armeen am Ende dazu, dass, mit Ausnahme der Waffenlieferanten, alle am Krieg direkt beteiligten Länder mehr verloren als gewonnen haben werden – von den gefallenen und für ihr Leben geschädigten Soldaten und getöteten oder traumatisierten Zivilist*innen bis hin zu massiven ökonomischen Verlusten.
Krieg sollte, so die überkommene Lehre, nur zur Abwehr größeren Übels und nur so geführt werden, dass er nicht selbst zum größeren Übel wurde. Dieses Prinzip kann auf den modernen Großkrieg nicht mehr angewandt werden. Denn er zerstört, was er zu schützen vorgibt. Also ist der Kriegsbereitschaftszwang, der dem Abschreckungskonzept innewohnt, widersinnig. Anders wäre es nur, wenn man bei militärischen Konzepten bleibt, bei einem reinen Defensivkonzept. Ob es das aber angesichts der Dual-use-Fähigkeit vieler Waffen für Angriff und Verteidigung geben kann, ist umstritten beziehungsweise offen. Hoffnung besteht also nur bei einer Art von Domain-Wechsel: bei zivilen oder ökonomischen Defensivkonzepten.
Hans-Jochen Luhmann, Mitglied der Studiengruppe „Frieden und Europäische Sicherheit“ der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW).
