Das WTO-Urteil zum Dritten Gas-Liberalisierungspaket der EU

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Am 10. August 2018 hat die World Trade Organisation (WTO) ihre Entscheidung zur Klage Russlands gegen die EU veröffentlicht, in der es um Klauseln im Dritten Energie-Paket der EU ging. Die Europäische Kommission hatte das Dritte Energie-Paket im Jahre 2009 mit dem Ziel eingeführt, den EU-weiten Energiemarkt (auch für leitungsgebundene Energieträger) zu schaffen und den Wettbewerb zu erhöhen, also die dort übliche Rentenabschöpfung zu mindern. Das richtete sich zwangsläufig auch gegen die etablierten Rentenansprüche externer Anbieter, also insbesondere Gazproms. Der Konflikt wurde rechtsförmig ausgetragen, auf zwei Feldern, einmal nach EU-Kartellrecht – dieser Konflikt wurde im Mai 2018 beigelegt – und zum anderen vor der multilateralen Gerichtsbarkeit der WTO. Russland hatte in seiner Klage vor der WTO vom April 2014 argumentiert, dass Russlands Gas- und Gas-Transport-Dienstleistungen unfair behandelt würden.

Die WTO hat nun entschieden, das Ergebnis: Die Prinzipien des Dritten Energie-Pakets entsprechen im Grundsatz WTO-Recht. Im Detail wurde Russland Recht gegeben. Insbesondere WTO-widrig seien zwei Vorkehrungen:

  • Die 50-prozentige Begrenzung des Rechts auf Nutzung der Kapazität der von Gazprom gebauten OPAL-Pipeline wird aufgehoben. OPAL ist eine landbasierte und deshalb klar EU-Recht unterliegende Abführungsleitung von Nord Stream 1, sie führt von Greifswald strikt gen Süden, bis nach nahe Brandov in Tschechien. Die Kapazität der Leitung beträgt 36 bcm/a (Milliarden Kubikmeter pro Jahr), ist also geringer als die von Nordstream 1 (55 bcm/a). Die Nutzungseinschränkung auf die Hälfte beschränkte de facto die Nutzung der vollen Kapazität von Nord Stream 1 um ein Drittel, und das künstlich, durch Mittel rechtlicher Cleverness. Dass das nicht zu halten war, war nämlich absehbar. Nun hat die EU es, vier Jahre später, schwarz auf weiss. Der Schaden aber, schätzungsweise etwas weniger als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr (zugunsten der Ukraine), ist entstanden – Schadensausgleich gehört nicht zum WTO-Urteil.
  • Die zweite WTO Entscheidung ist grundsätzlicher. Sie stellt fest, dass die Trans-European Networks for Energy (TEN-E) Strategie der EU WTO-Recht widerspreche. Ziel der TEN-E-Strategie ist, die Gas-Infrastrukturen der EU Mitgliedstaaten besser zu vernetzen – ein zweifelsfrei legitimes Anliegen. Die WTO legt nun aber den Finger in die Wunde, dass dabei eine systemtische Unfairness eingebaut worden sei, indem das Prinzip der Gewährung der „most favourable conditions for the transportation of natural gas of any origin“ so umgesetzt worden sei, dass Russland aus diesen „Herkünften“ ausgeschlossen wurde, also gegen Russland diskriminiert wird.

Beide Seiten haben in ihren öffentlichen Äußerungen das Urteil begrüsst. Der Gasfriede der EU mit Russland ist somit geschlossen. Das geht im Getöse um Nord Stream 2 meist unter. Deswegen sei es hier hervorgehoben.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Die Bedeutung aus aktuellem Anlass

Es gibt einen aktuellen Anlass, auf die OPAL-Entscheidung im WTO-Urteil hinzuweisen. Den hat Bundeskanzlerin Merkel gegeben. Sie hat in ihrer Rede aus Anlass des 3. Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforums am 29. November 2018 in Berlin das Folgende mitgeteilt:

Sie dürfen davon ausgehen, dass wir trotz der unterschiedlichen Einschätzungen zu Nord Stream 2 mit voller Kraft für die Ukraine als Gastransporteur eintreten. Sie müssen auch wissen, dass wir auf europäischem Hoheitsgebiet durch das dritte Energiebinnenmarktpaket Möglichkeiten haben, steuernd einzugreifen, wenn es darum geht, wie viel Gas überhaupt ankommt. Sie wissen, dass wir die Gasleitung OPAL in der Zeit der Sanktionen zum Teil dazu genutzt hatten, den Zufluss zu drosseln. Wir werden also sehr sorgsam darauf achten, dass sich die politische Situation der Ukraine nicht verschlechtert.

Angespielt hat sie damit auf EUGAL. EUGAL ist die Ableitungspipeline für Nord Stream 2, sie ist gerade im Bau. Geführt wird sie parallel zu OPAL, ihre Kapazität ist deutlich höher, entspricht mit 55 bcm/a der von Nord Stream 2. Bemerkenswert an der Position der Bundesregierung ist, dass sie den OPAL-Restriktionsvorgang trotz zwischenzeitlich ergangenem WTO-Urteil dazu als rechtens erklärt. Also, so verstehe ich ihre Andeutung, wird sich die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission zusammen nicht scheuen, auch EUGAL gegebenenfalls mit einer Nutzungsrestriktion zu belegen. Wir werden EUGAL-Restriktionen als Druckmittel bei den Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine zur Neufassung des Vertrags zur Nutzung des Ukrainischen Gas Transit Systems (UGTS) per Jahreswechsel 2019/2020 einsetzen, WTO-Urteil hin oder her – das ist ihre Botschaft. Als Druckmittel sachgemäß ist das, weil eine Mindernutzungsmöglichkeit von NS2/EUGAL in gleicher Höhe zu einer Mehrnutzungs-Notwendigkeit des UGTS führt. Also ist ein erfolgversprechendes Kalkül leitend. Nur der moralische Anspruch, dass der Westen sich immer an das Recht halte, stört in dem Bild.

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>