Der ungewöhnliche Gaspreisanstieg in Europa im Jahr 2021 – Geschehnisse und Konsequenzen Teil 1

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Bisher wurde das Sicherheitsniveau der Gasbevorratung durch die Gashändler und ihre Spekulation implizit festgelegt. Nun wird es eine Vorgabe des Mindestfüllniveaus durch staatliche Institutionen Regulierer geben. Kompliziert wird es, wenn die Händler sich nicht unabhängig verhalten, wenn sie vielmehr Marktchancen darin erkennen, dass sie sich gegen den Regulierer verhalten und daraus Gewinne realisieren können.



Phänomen und Fragen

In der zweiten Jahreshälfte 2021 sind drei Ereignisse mit (potenzieller) gaspolitischer Bedeutung eingetreten.

  1. Es gab einen enormen Anstieg der (Weltmarkt-) Preise für Erdgas.
  2. Am 10. September 2021 wurde die technische Betriebsgenehmigung auch für Strang 2 der neuen Gaspipeline Nord Stream 2 vom Bergamt Stralsund erteilt, alsbald meldete Gazprom, die Pipeline sei mit Gas gefüllt, also jederzeit betriebsbereit und nutzbar.
  3. Seit Anfang Oktober 2021 wurde der Westen eines ungewöhnlichen Aufwuches russischer Truppen im Norden (Belarus), Osten und Süden der Ukraine gewahr, der sich immer weiter erhöhte – am 7. Dezember 2021 kam es deswegen zu einem Gipfeltreffen zwischen Präsident Putin und Präsident Biden. Mit der Invasion wurde das vorbereitete Paket von Sanktionsmaßnahmen des Westens ausgelöst. Seitdem wird in der Öffentlichkeit für eine Verschärfung gekämptft, dazu gehört insbesondere ein (sofortiges) Embargo von Energieträgerlieferungen aus Russland, darunter von Erdgas.

Mit dem Vollzug der langfristig vorbereiteten Invasion Russlands in die Ukraine hat sich die Meinung verfestigt, dass der Gaspreisanstieg in Europa im Herbst/Winter 2021 wesentlich durch Marktmanipulation von Seiten Gazproms herbeigeführt worden und Teil eines Einsatzes von Energie als Waffe seitens Russland sei. Ein manipulatives Verhalten Gazproms im Herbst 2021 hat es tatsächlich gegeben. Das Gasspeichergesetz, welches den Bundestag bereits passiert hat und am 8. April 2022 vom Bundesrat abschließend behandelt werden wird, um am 1. Mai 2022 in Kraft zu treten, ist zum Teil eine Reaktion darauf, um die Wiederholung dieses Vorgangs auszuschließen. Systematischer wird von EU-Ebene darauf reagiert, das Gasspeichergesetz ist ein Teil-Vorgriff auf die in Brüssel konzipierten Änderungen im Energierecht, in der Gas-Richtlinie.

Vor diesem Hintergrund stehen zwei Fragen im Raum:

  1. Worin bestand die Manipulation des Marktes durch Gazprom und hatte das einen Einfluss auf den Gaspreis in Europa, handelt es sich da gar um eine Nutzung von Gas als Waffe?
  2. Sind die Energieträgerpreisanstiege als Teil einer „Inflation“ anzusehen? Mit den beiden Unterfragen: a) vor der Kriegssituation in der Ukraine: War das als eine Situation auf Dauer oder als eine vorübergehende anzusehen? b) Nachdem sich das Ursachengeflecht mit dem Krieg, hier insbesondere den westlichen Sanktionen und den (möglichen) Importembargos, die teilweise bereits realisiert worden sind, überlagert hat: Ist es angemessen, die dadurch ausgelösten Preissteigerungen im gesellschaftlichen Verteilungskampf mit einem Ausgleichsanspruch zu versehen oder ist das die Rückwirkung, die unausweichliche Kehrseite der westlichen Sanktionen, die dann auch solidarisch getragen werden muss?

Die Besonderheit von Gasspeichern (gegenüber Öl-Speichern)

Ausgangspunkt ist: Die Krisenvorsorge ist zwischen Öl und Erdgas gänzlich unterschiedlich aufgestellt. Bei Öl wurde sie geregelt, nach den dramatischen Erfahrungen von 1973, und sie ist auch einfach zu vollziehen: Der Staat gründet eine beauftragte Institiution, die kauft Öl auf dem Markt und lagert ein. In Deutschland ist das Aufgabe des EBV Erdölbevorratungsverbands. Der ist zudem eingebunden in eine IEA-gesteuertes internationales System der Krisenvorsorge. Die Kosten für diese Lagerung werden durch eine Spezialabgabe auf Ölprodukte finanziert.

Bei Erdgas gab und gibt es soetwas nicht. Es existieren aber Erdgasspeicher in erheblichem Umfang gleichsam „von alleine“, marktgetrieben. Die sind unterirdisch angelegt, sind Naturressourcen, die Ausstattung verschiedener Staaten in Europa mit Erdgasspeichern ist deshalb recht unterschiedlich. Deutschland ist naturräumlich begünstigt, also ist es überdurchschnittlich gut ausgestattet mit Erdgasspeichern.

Erdgasspeicher wurden ausgebaut, weil sie Teil eines Geschäftsmodells sind. Entscheidend ist die Saisonalität der Nachfrage in Europa, die klimazonenspezifisch ist. Gas wird zu einem guten Teil zum Heizen, zur Wärmeversorgung, verwendet, und der Bedarf besteht eben vor allem im Winter und gering nur im Sommer. Die kapitalintensiven Infrastrukturen von Gas-Förderung und -Ferntransport sollen aber möglichst durchgehend mit voller Kapazität genutzt werden. Also wurde Strich gefahren und der sommerliche Überschuss an gefördertem Gas eingespeichert, um ihn im Winter zu nutzen. Ein Nadelöhr in der Entstehungszeit war zudem die knappe Kapazität der Fernleitungen – Folge war, dass die Speicher in den Regionen des Endverbrauchs zu liegen hatten. So wurde es unter den monopolistischen Bedingungen der Entstehungszeit eingerichtet.

Bei der Liberalisierung des Gasmarktes durch die EU wurde das so vorgefunden; man machte aus den Speichern eigenständige Marktakteure, die den Lieferanten ihre Kapazitäten diskriminierungsfrei anzubieten haben. Als Regel galt: Gas ist im Sommer günstig einzukaufen und im Winter teuer. Dieses (jeweils erwarteten) „Spreads“ wegen ist zu erwarten, dass es ein tragfähiges Geschäftsmodell gibt, dass darauf Verlass ist, dass die Händler im Sommer und Herbst die Speicher füllen und sie im Laufe der Heizungssaison wieder leeren – um damit einen Gewinn zu machen. Gedanken von Schlimmem, (a) von sich absprechenden Marktakteuren oder (b) von ungewöhnlichen Marktkonstellationen, die den Anreiz einzuspeichern zum Verschwinden bringen lassen könnten, an all soetwas wurde bei der Konzipierung des Gas-Marktsystems nicht gedacht. Das aber trat, kumulativ, im Herbst 2021 ein.

Der Auslöser beziehungsweise das Vorspiel: Das schlitzohrige Gazprom-Verhalten im Herbst 2021

Gazprom hat im Sommer/Herbst 2021 vorgeführt, welches „Spiel“ mit Marktmitteln unter der bestehenden Regulierung, also anscheinend legal, möglich ist. Dazu gibt es eine wunderbare bildhafte Darstellung des Neu-MdB Bengt Bergt (SPD; Wahlkreis Segeberg/Stormarn-Mitte). Der, in seiner Rede im Bundestag am 17. März 2022, folge ich.

Der Nicht-Normalfall, für den nichts an Regulierung etabliert war, trat in der zweiten Hälfte 2021 ein. Es tanzte das Speicher-Verhalten in Rehden völlig aus der Reihe. Rehden ist bedeutend, bietet 17 Prozent der Speicherkapazität in Deutschland insgesamt. Während andernorts einigermaßen normal, wenn auch im Ergebnis zu gering, eingespeichert wurde, blieb der Speicher in Rehden fast leer. Zudem gilt: Dieser Speicher mit seinem Ausnahme-Verhalten ist im Eigentum von Gazprom Germania. Nun sind wir im Markt: Gazprom Germania kann nicht entscheiden, ob seine Speicherkapazität in Anspruch genommen wird oder nicht. Das entscheiden die Marktteilnehmer. Die Specherkapazitäten werden regelmäßig via Auktionen angeboten. Das hat auch Gazprom Germania so gemacht. Und die Kapazitäten wurden auch gebucht. Nur: Die Firmen, die dort einzuspeichern das Recht sich gesichert hatten – und es dann nicht genutzt haben –, gehören sämtlich auch Gazprom. Bergt:

Das war nach dem Gesetz alles legal, es war unbundelt. Das heißt, der Speicher war zwar gebucht, aber er war nicht befüllt. Das Ziel dahinter – das ist jetzt offensichtlich – war, Druck hinsichtlich der Zulassung von Nord Stream 2 auszuüben.

Ich ergänze und präzisiere:

Am 10. September 2021 waren beide Stränge der Pipeline Nord Stream 2 (NS2) vom Bergamt Stralsund betriebstechnisch zugelassen. Am 4. Oktober 2021 haben sowohl die Nord Stream AG als auch die Danish Energy Agency (DEA) bestätigt, dass ein Strang von Nord Stream 2

can be put in operation, because Nord Stream 2 AG has fulfilled relevant conditions including conditions concerning certification.

Ausstand allein noch ein eher formaljuristischer Vorgang, die Zertifizierung des Betreiberunternehmens hinsichtlich sicherheitlicher Vorstellungen. Auch da war man im Herbst 2021 der Ziellinie nahe. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte am 26. Oktober 2021 bestätigt, dass durch die Zertifizierung beziehungsweise die Zulassung der Nord Stream 2 AG als Unabhängiger Transportnetzbetreiber die Sicherheit der Elektrizitäts- oder Gasversorgung Deutschlands und der EU nicht gefährdet wird. Angesichts der generellen Nicht-Normal-Situation bei den Preisen, dem sogar negativen Spread zwischen Sommer- und Winter-Preisen, lag die Idee nahe: Man könnte darauf setzen beziehungsweise mit herbeiführen, dass der jenseits des in seiner Kapazität knapp bemessenen Pipeline-Ferntransport-Systems, also in der EU, angelegte Gas-Vorrat gegen Winterende nicht reichen wird – es ist dann nicht so gekommen, der Winter 2021/22 war zufälligerweise recht warm. Doch wäre es anders gekommen, dann hätte Deutschlands Regierung vor einer höchst unangenehmen Wahl gestanden – man muss sich das alles unter Vorkriegs-Bedingungen vorstellen, und die Gazprom-Führung wusste von Putins Kriegsplänen auch nicht mehr als wir:

  1. Entweder den Mangel als gegeben nehmen und ihn gemäß den europäischen und deutschen Vorgaben verwalten;
  2. oder aber sehen, dass die Pipeline-Knappheit eine einfach auflösbare ist, das heißt dem NS2-Betreiber eine Ausnahmegenehmigung geben, damit erstmals Gas durch NS2 nach Deutschland fließt.

Bergt weiter zum Preiseffekt dieses anscheinend abgesprochenen Verhaltens von Gazprom-Töchtern – wozu inzwischen eine EU-Untersuchung begonnen wurde:

„Mit … 17 Prozent zu wenig im Speicher sind wir durch den Winter unterwegs gewesen. … stellen Sie sich … vor, Sie sind durstig und rennen in den Supermarkt, aber dort, wo sonst die Getränke stehen, steht nur Leergut, und vor dem Regel befindet sich eine Kette, sodass keiner volle Flaschen einräumen kann. Das ist die Situation … Diese Sorge um Knappheit hat den Weg für die grenzenlosen Spekulationen und Preisaufschläge von 500 bis 600 Prozent möglich gemacht, obwohl wir genug hatten. Es gab keine Knappheit – gibt es übrigens immer noch nicht –; es wird nur kräftig mit der Angst Geld verdient.

Von Limo, Regal und Ketten

Bergts nimmt das eingeführte Bild vom Regal im Supermarkt, im dem Getränke gespeichert werden und zur Abholung im Notfall, der Durstsituation, bereitstehen, auf, um einen Aspekt des Gasspeichergesetzes zu motivieren. Ziel ist eben auch, aus den Vorgängen um Rehden Konsequenzen zu ziehen– auch dass sich Derartiges nicht wiederholen kann.

Wir brauchen Regeln mit dem Ziel, durch die Vorgabe und Einhaltung von Mindestfüllständen Versorgungssicherheit herzustellen. Wir brauchen die Möglichkeit, Gas auf den Markt zu bringen, wenn es nötig ist, damit wir nicht sehenden Auges in die nächste Krise laufen. Und wir wollen uns ja unabhängig machen von russischem Gas. Dazu müssen wir in der Lage sein, zu puffern, wenn es einmal zu Engpässen kommt. Das ist ein superkomplexes Thema. …

In den Markt einzugreifen, ist sehr schwierig, weil der Markt durchliberalisiert ist. Das heißt, der Staat hat keine eigenen Speicher, hat kein eigenes Gas und hat auch keinen Zugriff auf die Speicher. Der Markt regelt also so lange, bis sich jemand nicht mehr an die Regeln hält. Das bringt uns zum Kern der Sache, zu den neuen Regeln:

Die erste neue Regel ist: Wir werden konkrete Speichervorgaben machen. Wir werden, um bei der Analogie zu bleiben, zu bestimmten Zeitpunkten vorgeben, wie viele Flaschen im Regal stehen sollen. Dazu gibt es regelmäßige Berichte zu den Füllständen und den Prognosen.

Dann kommt die zweite neue Regel. Wir regeln eine erzwingbare Bereitstellung ungenutzter Kapazitäten. Das heißt: „Du hast keinen Platz im Regal? Gut, wir stellen dir ein Regal.“

Dann die dritte neue Regel: Wir schreiben strategische Einlagerungsmengen aus, als Option für eine marktbasierte Befüllung von Speicherkapazitäten. Das heißt, wir legen einen Preis fest für die Limo, die im Regal stehen soll.

Bei der vierten neuen Regel machen wir marktbasiert das Gleiche, aber wir legen noch ein Zückerli obendrauf und sagen: „Okay, die Limo ist gerade knapp, wir zahlen dir ein bisschen mehr; wir brauchen die Limo, wir haben Durst.“

Dann kommt aber die fünfte neue Regel, und die ist die wichtigste: Wenn das Wirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur sagen: „Es wird Speicherplatz gebucht, wir brauchen unbedingt neue Vorräte“, dann wird physisches Gas gekauft und eingespeichert, und wir halten es, auch bis zum Ende der Heizsaison, geben es dann heraus, wenn es nötig ist. Das heißt, wir kaufen jetzt die Limo selbst, wir stellen das Regal, und wir haben die Kette vor dem Regal weggenommen. Dann behalten wir aber auch das Regal und verkaufen die Limo selbst.

Das Ganze wird kontrolliert vom Wirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur. … Wir müssen aufpassen, dass da nichts schiefläuft. Denn der ganze Markt ist momentan wie ein Knallbonbon: Da ist die Regulierung auf der einen Seite, da ist der Markt auf der anderen Seite, und wenn wir an beiden Seiten zu sehr ziehen, knallt es vielleicht. Dann haben wir das Problem, dass wir das Erdgas rationieren müssen. Das müssen wir verhindern: ….“

Markt und Regulierung: Komplexes Verhältnis

Wie das alles so gestaltet werden kann, dass der Markt trotz dieser Sicherheitsvorgaben funktioniert, ist wie erwähnt höchst komplex. Das wird hier nicht zum Thema gemacht.

Klar aber ist: Bisher wurde das Sicherheitsniveau der Gasbevorratung durch die Gashändler, durch deren Spekulation, implizit festgelegt. Nun wird es eine Vorgabe des Mindestfüllniveaus durch den Regulierer geben. Nun muss also „ergänzend“ zugekauft werden, wenn die Händler nicht „von alleine“ „genügend“ einspeichern.

Gibt es keine Interferenz zwischen dem von den Händlern autonom bestimmten Einspeicherungs.Niveau und der Regulierung, dann ist es relativ einfach. Dann muss nur „zusätzlich“ zugekauft werden, „mehr“ Geld investiert werden als die Händler es zu tun bereit sind. Am Ende einer Saison wird sich dann herausstellen, wer besser auf die Zukunft spekuliert hat, die Händler oder der Staatsbeauftragte – allfällige Mehrkosten, der Sicherheitsaufschlag, werden als Gemeinkosten über die Gebühren der Gasnetzbetreiber auf die Kunden umgelegt. Soweit so einfach.

Wirklich kompliziert wird es erst, wenn die Händler sich nicht unabhängig verhalten, wenn sie vielmehr Marktchancen darin erkennen, dass sie sich gegen den Regulierer verhalten und daraus Gewinne realisieren können.

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>