Die Fußangeln der vertraglichen Ausgangslage bei der Lieferung russischen Gases nach Europa

 

von Hans-Jochen Luhmann

Der Großteil des Erdgases, welches Russland via Gazprom nach Europa exportiert, wird geliefert gemäß bestehenden langfristigen Versorgungsverträgen (LTSC). Die Auslaufdaten der LTSC erstrecken sich bis zum Jahre 2035. Auf Basis solcher Verträge wurden vor Jahrzehnten die erheblichen und langfristigen Investitionen in Gastransport-Infrastrukturen gestemmt. Die LTSC verpflichten Gazprom, Erdgas zu liefern in der vertraglich vereinbarten Menge an den vertraglich vereinbarten Übergabeorten, und das über eine vertraglich vereinbarte Zahl von Jahren. Es sind zwei Inhalte dieser Verträge, die der EU Hebel für ihren politisch motivierten Einfluss bieten.

a) Die Rolle der im Westen verbliebenen Übergabeorte

Die Übergabeorte, die vertraglich vereinbart sind, liegen weit entfernt von Russland, an der früheren Grenze zwischen dem ehemals „östlichen“ und dem ehemals „westlichen“ Teil Europas. Als die Verträge geschlossen wurden, existierten noch die Sowjetunion und der Ostblock. Da wurden die „Übergabeorte“ als (seinerzeitige) Grenzübergangspunkte definiert, und das natürlich auf Basis des Herrschaftsbestandes der damaligen Sowjetunion und des Warschauer Pakts, an dessen Außengrenzen jeweils. Die aktuell geltenden Verträge reflektieren noch immer die damalige politische Spaltung Europas zu Zeiten des Kalten Kriegs.

Inzwischen ist der Herrschaftsraum desjenigen Staates, der Gazprom-Mehrheits-Eigner ist, nämlich Russland, erheblich geschrumpft. Die ursprünglichen Verpflichtungen inklusive Übergabestellen aber sind im wesentlichen dieselben geblieben – Nachverhandlungen hatte es zwischen 2004 und 2006 zwar gegeben, aber die hatten nur zu geringen Änderungen in dieser Hinsicht geführt. Also liegen die Übergabeorte (inzwischen) weit entfernt von der heutigen Staatsgrenze Russlands. Das Gas hat erhebliche Entfernungen auf Territorien von Drittstaaten zurückzulegen, bis es zu den vertraglich vereinbarten Übergabestellen gelangt.

Die EU behaftet die russische Seite dabei, die unterbrechungsfreie Lieferung von Gas durch das Gebiet von Drittstaaten zu gewährleisten. Ein allfälliges Versagen habe Gazprom/Russland sich zurechnen zu lassen – so die EU-Position. Was das für Russlands Position in den Verhandlungen gegenüber der Ukraine bedeutet, die per 1. Januar 2020 zum Erfolg zu führen sind, ist leicht vorstellbar.

Obwohl Position der EU ist, Sicherheit qua physischer Diversifizierung abzulehnen, bleibt sie dabei zu betonen, dass Gazprom seine Verpflichtungen in den LTSC mit europäischen Abnehmern zu erfüllen habe. Das gelte, so muss man ergänzen, unabhängig von jedweder politischen Krise innerhalb der Ukraine oder zwischen der Ukraine und Russland; und unabhängig davon, ob die Ukraine in ihrem Kampf gegen Russland die Gaslieferungen durch ihr System als Waffe zu nutzen intendiert, als eine (legitime) „hybrid war“-Option.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Diese Haltung ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden in einem Brief, welchen der damalige Präsident der EU-Kommission, Jose Manuel Barroso, im April 2014 geschrieben hat:

“The contractual reliability of the Russian Federation as a supplier of gas is at stake in this matter…I would like to recall that supply contracts are between European companies and Gazprom. It therefore continues to be Gazprom’s responsibility to ensure the deliveries of the required volumes as agreed in the supply contracts. The European Union has repeatedly stated that we expect commercial operators on all sides to continue respecting their contractual obligations and commitments”.

Die Europäer wissen, was sie tun. Das EU-Verhalten ist ein äußerst kaltschnäuziges Pokern mit der Sicherheit.

b) Die Rolle der “take or pay”-Klauseln

Die LTSC enthalten sogenannte “take or pay” (TOP) Vertragsklauseln. Ihr Inhalt ist asymmetrisch: Gazprom hat eine vereinbarte Mindestmenge pro Periode physisch zu liefern, zu einem vertraglich fixierten Preis. Der europäische Abnehmer hat die Option, auf physischer Lieferung zu bestehen. Eine Minder-Belieferung durch Gazprom würde in jedem Falle einen Bruch der vertraglichen Verpflichtung darstellen. Der europäische Abnehmer hingegen ist nicht verpflichtet, physisch abzunehmen. Zu einem Bruch der vertraglichen Verpflichtung führte ein nicht-abnehmendes Verhalten seinerseits erst, wenn er verweigerte, für das nicht abgenommene Gas den vereinbarten Preis zu zahlen.

 

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>