Die Manipulation des US-Wahlsystems: Ein etabliertes Mittel im Kampf der Parteien

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Trump im Weißen Haus und republikanische Mehrheiten in beiden Häusern des US-Parlaments: Eine ideale Konstellation, wenn ein gemeinsamer Gestaltungswille da wäre. Stattdessen kann die Welt zuschauen, wie der US-Präsident sein Konzept „Rückbau des Verwaltungsstaates“ (Brannon) beziehungsweise seine „Strategie des Staatsabbaus, auch im Bereich der richterlichen Gewalt“ (Josef Braml, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik) durchzieht. Die Medien schauen kaum hin, denn Trump setzt seine Strategie im wesentlichen mit steuer- und haushaltspolitischen Maßnahmen um – das sind trockene Themen, nicht personalisierbar, also uninteressant.

Donald Trump ist der gewählte Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Das US-Wahlsystem berührt Fragen der „Wertegemeinschaft“ des Westens. Es geht um das Verständnis von „Volk“ in einer „Demo“-Kratie. Die Süddeutsche Zeitung hat den ehemaligen Büroleiter von Otto Schily, Reinhardt Lingenthal, der inzwischen ein in vielen Ländern erfahrener Wahlbeobachter der OSZE ist, zu Wort kommen lassen. Auf die Frage, „Was war Ihre bisher komplizierteste Mission?“ war die Antwort:

„Am schwierigsten waren eindeutig die Vereinigten Staaten. […] Die Mitarbeiter in den politischen Institutionen, aber auch die Wähler sehen ihr Land als God‘s Own Country, als Wiege der Demokratie. Dass da jemand kommt und ihnen auf die Finger schauen will, das finden viele absurd. Die Wahlen […] organisieren die Bundesstaaten, die auf ihre Unabhängigkeit von Washington pochen. In manchen konnten wir […] mit den stellvertretenden Gouverneuren sprechen und uns alles ansehen. Andere aber verbieten internationale Wahlbeobachter regelrecht. Das bedeutet, dass wir weder mit Politikern noch mit den Organisatoren sprechen konnten. Am Tag der Wahl durften wir dort keine Wahllokale betreten, hätten wir uns mehr als 25 Meter genähert, hätte uns die Polizei festgenommen. Das war selbst in Weißrussland, einer Fast-Diktatur, besser. Bis auf den Staatspräsidenten durften wir dort mit jedem Politiker sprechen, wir konnten regimekritische Gewerkschafter interviewen und Gerichtsprozesse gegen Oppositionelle besuchen. Es gab nicht eine Einschränkung.“

„Es gibt dort keine offensichtliche Wahlfälschung, Wahlzettel werden nicht manipuliert, und Berichte über das Hacken von Wahlmaschinen sind bisher noch nie bestätigt worden. Die Probleme in den USA liegen […] bei der Registrierung von Wählern. Da wird auf unterschiedlichsten Wegen versucht, sozial benachteiligte Menschen oder Menschen nicht weißer Hautfarbe von den Wahlen fernzuhalten.

Ein Mittel ist dabei das sogenannte Purging, ein Purgatorium, konkret die Reinigung der Wählerlisten von Unerwünschten. Dafür werden die Wahlregister durchforstet. Wer beispielsweise zweimal nicht gewählt hat, selbst bei Lokalwahlen, wird angeschrieben ‑ mit dem sehr versteckten Hinweis, dass er künftig nicht wählen darf, wenn er nicht reagiert. Viele sozial Benachteiligte leben aber in Gegenden, in denen kaum noch Post zugestellt wird. Oder sie bekommen den Brief, verstehen ihn aber nicht, weil das Verfahren ziemlich kompliziert beschrieben ist. Manch einer offenbart seinen Wohnsitz auch nicht, weil er Schulden hat und nicht will, dass man weiß, wo er wohnt. Ein anderer Fall sind verurteilte Straftäter: Wer mehr als ein Jahr Haft bekommt, verliert in manchen Bundesstaaten auf Lebenszeit sein Wahlrecht.“

Das heißt in den USA wird eine „Reinigung“ der Wahlberechtigten, der Grundgesamtheit, begrifflich „des Volks“, betrieben – was prinzipiell korrekt ist. Die Situation ist nur die, dass die potentiell Profitierenden diese Reinigung vornehmen, und das ohne Aufsicht. Die Zersplitterung des Wahlrechts, dass jeder Staat sein eigenes Recht verfolgt, macht es möglich, mit diesem Purgatorium ziemlich genau auf Gruppen im Sinne der regierenden Partei zu zielen. So entsteht die Tendenz, dass ein einmal „eroberter“ Staat der USA nur sehr schwer wieder verloren geht – das Polen-Syndrom. Das hat dann analoge Wirkungen bei Wahlen auf Bundesebene, für die Gremien in Washington.

Die geschichtliche Dimension

Hedwig Richter vom Hamburger Institut für Sozialforschung, dort in der in der Forschungsgruppe „Demokratie und Staatlichkeit“, hat gerade ein Buch zu „Moderne Wahlen. Eine Geschichte der Demokratie in Preußen und den USA im 19. Jahrhundert“ publiziert. Andreas Zielke hat es in der Süddeutschen Zeitung, passend platziert am Vorabend der Bundestagswahl in Deutschland, begeistert besprochen. Die zentralen beiden inhaltlichen Lehren seien:

(i) Die Einführung des Wahlrechts war ursprünglich, zu Beginn des 19. Jahrhunderts, in den USA und in Preußen gleichermaßen, ein Elitenprojekt, kein Ergebnis einer Bewegung von unten, vom „Volk“. Es richtete sich allein auf die Einbeziehung des Bürgers, sofern er Leistungsträger war; nicht etwa auf das „Volk“.

„[…] da man die Bürger primär als Leistungsträger ansprach, kamen nur solche in Frage mit hinreichendem Besitz. Dem engen Wahlzensus genügten nur knapp drei Prozent der Preußen.

[…] in den USA […] gehörten viele Verfassungsväter den reichen Grundbesitzern und vornehmen Familien an, die auch die neue Welt bereits hervorgebracht hatte. Sie misstrauten, so der zu den Mitverfassern gehörende Plantagenbesitzer und Sklavenhalter John Dickinson, den „besitz- und prinzipienlosen Massen“. Von Wahlrecht ist in der Ur-Verfassung keine Rede.“

[…] die Eliten in den USA […] glaubten […] an die Notwendigkeit, die freemen, die freien, landbesitzenden Bürger, durch Wahlen als „People“ einzubeziehen. Auch in Amerika war der Zensus streng, selbst New York lehnte es 1803 ab, das Wahlrecht über den kleinen Kreis der weißen, männlichen Vermögenden hinaus auszuweiten, weil dies „eine Gefahr für Wohlstand und Sicherheit bedeutet“. […] Dass die indigenen Bewohner, die Afroamerikaner, die Juden, die Frauen und alle Ärmeren vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, also wie auch in Preußen fast sämtliche Bürger bis auf wenige Prozent, läuft auf das nach wie vor ungelöste Problem zu, was unter „People“ oder „Volk“ eigentlich zu verstehen ist. Man denke nur an die Pathosformel in der Präambel der US-Verfassung: „We the People of the United States […] establish this constitution“.

Es herrschten Bürger, aber nur wenige durften wählen. Sah man diese Wenigen als das Volk, auf das es allein ankommt? Oder sah man sie als die aus eigenem Verdienst Privilegierten, die zu Recht treuhänderisch für das unreife Volk entscheiden? Dann wären nicht nur die Gewählten, sondern auch die exklusiven Wähler Repräsentanten des Volkes – allerdings mit starkem wirtschaftlichem Eigeninteresse. Wie auch immer, ohne politische Lebenslügen geht das nicht.

Schon darum wundert es nicht, dass bald Wellen von Populismus hochschlugen, zur ersten Blüte gebracht von Andrew Jackson, der die „Vulgarisierung der Politik“ wie kein zweiter beförderte (und nicht zufällig Donald Trumps Idol ist). Aber weder diese rhetorische Scheinehe zwischen oben und unten noch der Glaube an eine bürgerliche „natural aristocracy«, wie sie Thomas Jefferson vorgeschwebt hatte, konnte den Graben auf Dauer überbrücken, ebenso wenig wie der Respekt vor der erblichen Aristokratie in Preußen.“

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Soweit zur ersten Phase. Wie aber setzte sich (ii) das „allgemeine“ Wahlrecht durch, das völlig umfassende Verständnis von „Volk“? beziehungsweise das andere Verständnis dessen Repräsentation?

Dazu überlagerte sich das Demokratieverständnis mit dem aufkeimenden Nationalbewusstsein. Das lief im obrigkeitsstaatlichen Preußen völlig anders als in den USA mit ihrer schwachen Zentralregierung. Das prägt jeweils das Verständnis beidseits des Atlantiks von „normalen Verhältnissen“ im demokratischen Wettbewerb. Ähnlich wie beim Verhältnis von Regulierung und Wirtschaft ist es diesseits des Atlantiks, in Deutschland, so, dass man auch die Wahlen meint regulieren und dem Recht unterstellen zu können, während in den USA ein unregulierter, naturwüchsiger Wettbewerb, auch mit sehr harten Bandagen ausgetragen, als normal gilt.

„Dass es <den Eliten> in Preußens Post-l848er-Zeit, zumal unter Bismarck, gelang, eine neustrukturierte, aber nicht weniger nachhaltige Dominanz über die Wahlen und Parlamente auszuüben, ist bekannt. Das Dreiklassenwahlrecht ist der prägnanteste Ausdruck, daneben half man vielfältig mit obrigkeitlichem Einfluss auf Parteien und Bevölkerung nach.

In Amerika mit seiner innenpolitisch schwachen Zentralregierung war das nicht möglich. Wie die machtvollen Interessengruppen dort dennoch die Auswahl der Kandidaten und die Abstimmungen in den Parlamenten beherrschten, ist ein äußerst spannendes Kapitel für sich. Das Ausmaß von roher Gewalt, Manipulation, Bestechung und Korruption jeder Art, nicht zuletzt das schon von Andrew Jackson eingefädelte „spoil System“ (in dem der Wahlgewinner seine Unterstützer mit Posten und lukrativen Staatsaufträgen belohnt), spottet jeder Beschreibung, nein es verdient die deutliche Beschreibung, die Hedwig Richter ihm widmet.“

Wer sich einen Eindruck verschaffen will, ohne gleich zum ganzen Buch zu greifen, der kann sich Hedwig Richters Beitrag für die ApuZ-Ausgabe „Wählen gehen“ anschauen. Er steht unter dem Titel „Warum wählen wir? Zur Etablierung und Attraktivität von Massenwahlen. Man erhält da, allein schon beim Betrachten der abgedruckten Karikatur-Zeichnungen, einen lebendigen Eindruck von der ganz anderen „Virilität“ des Wahltages und des Wahlaktes in den USA als im geordneten Preußen-Nachfolge-Staat Deutschland. Unter dem Titel „Legitimationskraft von Männlichkeit“ macht Richter das so anschaulich:

„Die […] Ausweitung des Wahlrechts in den USA, die um 1840 einen ersten Höhepunkt erreichte, verdankte sich […] Parteien […], weil sie auf ein besseres Stimmergebnis hofften. Um Nichtwähler zu mobilisieren, bemühten sie sich, Gegenleistungen für die Stimmabgabe zu bieten, etwa in Form von Alkohol oder Essen. Und so gestaltete sich der Wahltag in Amerika seit der Jahrhundertmitte zunehmend als ein Fest für das Mannsvolk, das in immer größeren Scharen an den Wahllokalen auftauchte. In Fackelzügen und Parteiuniformen marschierten die Männer die Dorf- und Stadtstraßen ab, sie soffen, und sie prügelten sich. Afroamerikaner mieden am Wahltag die Straßen, und immer wieder kam es zu Mord und Totschlag unter den rivalisierenden Parteien. Häufig trug die physisch stärkste Partei den Sieg davon. Die Beteiligung lag in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den USA häufig bei 80 Prozent.

[…] Über viele Jahrzehnte konnte ein Amerikaner seine Stimme für einen Dollar verkaufen. Meistens gab es in den amerikanischen Wahllokalen ein Fenster, durch das der Wähler seinen Stimmzettel – gut einsehbar – dem Wahlvorsteher reichte, der ihn in die Urne steckte. Fast immer schützte sich die Wahlkommission mit einer Barriere vor dem Wahlvolk, um die Männer davon abzuhalten, das Lokal zu stürmen, unerwünschte Stimmzettel zu zerstören oder gleich die ganze Urne zu „entführen“.

Die Verbindung mit Männlichkeit kam der Attraktivität des Staates zugute, auf den sich die Wahlen bezogen. […] Die männliche Durchdringung des Wahlakts bestärkte seine Legitimationskraft. Der ganze Wahlverlauf bestätigte die Unsinnigkeit weiblicher Präsenz – oder vielmehr: Hier konnte kaum jemand auf die Idee verfallen, Frauen in das Geschehen einzubeziehen.“

Aktuelles

Trump hat nach seinem Wahlerfolg behauptet, der Vorsprung seiner Konkurrentin Hillary Clinton in Höhe von drei Millionen Stimmen im sogenannten „popular vote“

„[…]sei nur zustande gekommen, weil massenhaft undokumentierte Migranten illegal an der Wahl teilgenommen und für die Demokratin gestimmt hätten.“

Dieses Themas hat sich das Autoren-Duo Lauren Schwartz und Johannes Timm von der Stiftung Wissenschaft und Politik, dem wissenschaftlichen Think Tank des Auswärtigen Amtes, angenommen. Hinter dieser in der Sache offenkundig aus der Luft gegriffenen Initiative des gegenwärtigen US-Präsidenten steht ein Kalkül: Es geht um das altbekannte „purging“. Aber im üblen Sinne, nicht um eine „Reinigung“ der manipulierenden purging-Methoden.

„Trump setzte eine Kommission zur Untersuchung von Wahlbetrug ein. Solche Maßnahmen hatte es auf Betreiben republikanischer Parteifunktionäre auch in der Vergangenheit gegeben; meist fanden sich keinerlei Hinweise auf systematischen Wahlbetrug. Doch ließ diesmal vor allem die Besetzung des Gremiums aufhorchen. Formal hat Vizepräsident Mike Pence den Vorsitz, doch faktisch leitet sein Stellvertreter Kris Kobach die Kommission. Kobach – Secretary of State von Kansas, vergleichbar einem Landesinnenminister, – ist bekannt für extreme Positionen zum Thema Wahlbetrug. Neben seinem langjährigen Engagement für strengere Einwanderungsgesetze und mehr Grenzkontrollen war er ein früher Befürworter des höchst problematischen Interstate Voter Registration Cross-check Program (IVRC). Es handelt sich dabei um eine Datenbank, die Mehrfach-Registrierungen von Wählern in verschiedenen Einzelstaaten identifizieren und bereinigen soll, bisher im Ergebnis aber zahlreiche rechtmäßig registrierte Personen von der Wahl ausschloss. Auch hatte Kobach verschiedentlich seine Sorge über den Zustand des »weißen Amerika« ausgedrückt.

Umgekehrt sind jedoch schon vielfach – wie 2000 in Florida – Wahlberechtigte aus den Listen gestrichen und so zum Teil am Wählen gehindert worden. Dies geschah etwa gemäß dem IVRC-Programm auch allein auf Basis von Namensdoppelungen, selbst wenn weitere Daten (etwa die Sozialversicherungsnummer) nahelegten, dass es sich nicht um dieselbe Person handelte. Da gleichlautende Namen bei Minderheiten wie Schwarzen, Latinos oder asiatischstämmigen Wählern sehr viel häufiger vorkommen, waren diese überproportional von den Streichungen betroffen. Der Effekt war von den Republikanern durchaus gewollt.“

Ein zweites Thema ist die Manipulation durch Wahlkreiszuschnitte, das sogenannte „Gerrymandering“. Die Problematik und parteipolitische Asymmetrie stellen die beiden Autoren so dar:

„Nachdem die Republikaner bei den Zwischenwahlen 2010 einen Erdrutschsieg erzielt hatten, bestimmten sie für die laufende Dekade 40 Prozent der Wahlkreise für das Repräsentantenhaus (gegenüber 10 Prozent bei den Demokraten). Laut einer Untersuchung des Brennan Center for Justice gewannen die Republikaner bei den Wahlen 2012, 2014 und 2016 zwischen 4 und 37 zusätzliche Mandate durch parteipolitische Verzerrungen – ein Großteil davon in Staaten, in denen sie die Wahlkreise festgelegt hatten. Demnach hätten die Demokraten sowohl 2012 als auch 2016 womöglich die Kontrolle über das Repräsentantenhaus erreicht, wäre der Wahlkreiszuschnitt weniger verzerrt worden. Angesichts dieser Umstände ist zweifelhaft, ob die Demokraten 2018 die Mehrheit in der Parlamentskammer zurückgewinnen werden – auch wenn sie derzeit in Umfragen führen.“

Vor diesem Hintergrund erstaunt, mit welcher Penetranz die Medien in Deutschland in ihrer Berichterstattung vor Wahlen in den USA auf Umfrage-Ergebnisse abstellen. Das ist in einem Land mit Verhältniswahlrecht und einem systematisch auf Fairness angelegten Wahlsystem wie Deutschland angemessen, aber doch offenkundig nicht in den USA, wo beide Voraussetzungen nicht gegeben sind.

„Bisher war Gerrymandering nur dann eingeschränkt, wenn dadurch ethnische Minderheiten diskriminiert wurden. Doch die Verzerrungen haben ein Ausmaß erreicht, unter dem auch die Akzeptanz der parteipolitischen Wahlkreisgestaltung leidet. In Wisconsin brachten es die Republikaner 2012 mit knapp 49 Prozent der abgegebenen Stimmen auf eine Mehrheit von 61 Prozent der Sitze im Abgeordnetenhaus des Staates. Im Fall Gill v. Whitford verkündete der Oberste Gerichtshof, dass er sich mit Wisconsin befassen wolle.“

 

 

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>