Die Mechanismen der medialen und politischen Reaktionen auf den Clash im Schwarzen Meer (Kertsch-Straße)

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Am Sonntag den 25. November 2018 hat es im Schwarzen Meer eine fast 20-stündige Verfolgungsjagd gegeben. Schauplatz war der südliche Teil der Straße von Kertsch, das ist die Zufahrt zur engsten Stelle, hin zur neuerrichteten Brücke über diese (dort kanalisierte) Wasserstraße. Beteiligt waren zunächst, am Morgen und am Vormittag, zwei Artillerie-Schiffe der ukrainischen Marine (und ein begleitender Schlepper) einerseits. Ziel dieser ukrainischen Kriegsschiffe war offenkundig die Querung der Straße von Kertsch ohne Clearance der russischen Seite, die dort die Kontrolle ausübt und entsprechende „rules of engagement“ erlassen hat. Der Verstoß gegen die russischerseits aufgestellten Regeln zur „freien Passage“ war ukrainischerseits intendiert. Auf der anderen Seite beteiligt waren, anfangs, lediglich zwei Boote des russischen Küstenschutzes (mit einem gepanzerten Schiff der russischen Marine im Hintergrund). Die Schiffe der ukrainischen Marine waren somit bei der Eröffnung der Konfrontation überlegen bewaffnet.

Bei dem Versuch der Durchsetzung der Regeln am Morgen ist es zu mehreren Ramm- beziehungsweise Touchier-Vorkommnissen gekommen, auch zwischen russischen Schiffen untereinander. Von einem Touchier-Vorfall zwischen einem russischen Küstenschutzboot und dem ukrainischen Schlepper existiert ein vielbeachtetes Video, von Bord des beteiligten russischen Schiffes aus aufgenommen. Veröffentlicht wurde es vom ukrainischen Staat, interessanterweise nicht vom Verteidigungsministerium sondern vom Ministerium des Innern(!). Die ukrainischen Schiffe waren schließlich in die südöstliche „Bucht“ in der Straße von Kertsch „entkommen“ beziehungseise dort „gefangen“. Die Verfolgungsjagd wurde dort am Abend neu aufgenommen – und zu Ende gebracht.

Zwischenzeitlich hatte die russische Seite ihre Kräfte deutlich verstärkt, hatte ihre Marine ins Spiel gebracht. Die ukrainische Marine hatte anfangs denselben Entschluss gefasst und einige ihrer (neu-erhaltenen) Schiffe von Mariupol aus in Marsch gesetzt – also vom Asowschen Meer aus, in Richtung des nördlichen Ausgangs der Straße von Kertsch. Diese Eskalations-Entscheidung der ukrainischen Marine-Führung wurde dann aber alsbald wieder zurückgenommen. Die drei eingekreisten ukrainischen Marine-Schiffe auf der Südostseite der Straße von Kertsch gaben auch dann, ohne Verstärkung, nicht von sich aus auf; die russische Seite, inzwischen überlegen bewaffnet, setzte schließlich Warnschüsse ab und, als das nicht zur Aufgabe führte, auch Schüsse gegen eines der Schiffe, gegen Rumpf und auch Aufbauten – es war anscheinend reines Glück, dass es keine Toten gab. Daraufhin erst, es war 22 Uhr geworden, leistete die Führung der Schiffe der ukrainischen Marine den Anweisungen der russischen Seite Folge – die drei ukrainischen Schiffe wurden in den Hafen von Kertsch eskortiert.

Stattgefunden hat somit dort eine willentliche und langanhaltende Auseinandersetzung zunächst zwischen überlegen bewaffneter ukrainischer Marine und russischem Küstenschutz, dann am Nachmittag, zwischen unterlegen bewaffneter ukrainischer Marine gegen weit überlegene russische Streitkräfte – Russland hatte auch Luftkräfte aktiviert. Erst da erhielten die Schiffe der Ukraine von ihrer Einsatzzentrale die Erlaubnis aufzugeben.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Gibt Russland die Schiffe der ukrainischen Marine, mit denen dieser langanhaltende Verstoß gegen die von Russalnd gesetzten rules of engagement in der Straße von Kertsch betrieben wurde, nicht wieder heraus, dann hat die eh kleine aber gerade neuaufgerüstete ukrainische Marine einen Gutteil ihrer Schiffe schon wieder verloren. Die Entscheidung der ukrainischen Regierung für diese Konfrontation könnte marinepolitisch einen hohen Preis mit sich gebracht haben. Ob die generösen Lieferanten dieser modernen Kriegsschiffe bereit sind, sie zu ersetzen, wenn sie nachvollziehhen, zu welchen Zwecken die ukrainische Staatsführung sie eingesetzt hat, ist fraglich. Dass die russische Seite sie alsbald herausgibt, ist angesichts der ukrainischen Nutzungsart schwerlich zu erwarten. Die Bedingung des UN-Seerechtsübereinkommens UNCLOS für die Passage von Kriegsschiffen, Stichwort „innocent passage“, ist offenkundig prüfenswert – insbesondere angesichts des anderweitigen Bestrebens der Ukraine, die Krim von der Versorgung mit elementaren (leitungsgebundenen) Gütern (Elektrizität; Wasser) abzuschneiden.

Soweit das faktische Geschehen an diesem Sonntag. Wichtiger noch scheint  mir, was während dieser militärisch höchst angespannten Stunden imaginiert, für möglich gehalten wurde. Da unklar war, welche Einsatzbefehle die Schiffe der ukrainischen Marine hatten und welche Kräfte die ukrainische Seite noch hinzuzuholen geplant hatte, hatte Russland von ganz anderen militärischen Eskalationsoptionen auszugehen, als sie dann faktisch ‚nur’ stattfanden. Die Durchfahrt durch den Kanal in der Straße von Kertsch wurde gesperrt, die verletztliche Brücke mit ihrer hohen strategischen Bedeutung muss schließlich als prioritäres Ziel im Rahmen einer unabgestimmten Annäherung durch Kriegsschiffe gelten – die Straße von Kertsch hat aber, für kleinere Schiffe, weiter östlich weitere Durchfahrtoptionen.

Spiegelung des Geschehens

Die mediale Darstellung des Vorfalls in Deutschland / im Westen entspricht überwiegend dem zu erwartenden Muster. Mangels aktuell verfügbaren Kenntnissen in der Region und der Vorgeschichte wird ein solches Geschehen so dargestellt, als ob es am 25. November gleichsam vom Himmel gefallen sei. Mangels aktuell verfügbaren ernstlichen rechtlichen Kenntnissen wird einem offiziösen Hinweis auf ein willkürlich gegriffenes Rechtsdokument gefolgt, und daraus wird dann, schwarz-weiß, die Schuldfrage entschieden. In diesem Fall musste das Kooperationsabkommen zwischen der Ukraine und Russland aus dem Jahre 2003, „zur Nutzung des Asowschen Meeres und der Straße von Kertsch“ dafür herhalten, die UNCLOS-Regelungen hingegen schafften es kaum in die Berichterstattung. Die Regelmäßigkeit, mit der Russland Unrecht und unser Verbündeter Recht haben soll, irritiert die Medien-Vertreter nur qua Außenseiter-Stimmen.

Medien können auch anders – mit erfahrenen Korrespondenten in der Region. Das zeigt die NZZ und demonstriert, welch profundes Hintergrundwissen in einer solchen Situation kurzzeitig zu aktivieren erforderlich ist. Man vermag nach meiner Beobachtung auch zu erkennen, dass mit einigen Tagen Abstand zum Ereignis die Berichterstattung realistischer wird; Lernen braucht eben Zeit, auch bei Journalisten. Mediennutzer sind klug beraten, die prekären Bedingungen der heutigen Medienproduktion in Rechnung zu stellen und nicht illusionäre Erwartungen an ihre Medien zu hegen.

In einer anderen Liga spielen die Sprecher ressourcenreicher Instanzen. Sie leiden nicht an einem Mangel an Hintergrundkenntnissen, sie wissen es also besser, mindestens präziser und differenzierter, als sie es in ihren Statements kundtun. Sie haben die Medien deswegen zum Teil in ihrer Hand – zumindest kurzfristig. Sie haben die Chance, die Ahnungslosigkeit der aktuell, das heißt auf die Schnelle, noch wenig informierten Medienvertreter für ihre Intentionen zu nutzen. Ich vermag drei methodisch unterschiedliche Vorgehensweisen zu unterscheiden.

  1. Zunächst die legitime: Die Politik sieht, dass der aktuelle Vorfall in der Straße von Kertsch ein Anlass ist, den Konflikt im Asowschen Meer, die dort von Russland provozierten langen Warteschlangen der Schiffspassage, endlich hochzustufen und aufzunehmen. Ihre Statements sind deshalb, qua ambivalenten Formulierungen, darauf gerichtet, beides, den mutwilligen Clash vom 25. November und den nachhaltigen Konflikt, zugleich anzusprechen. Dieser Maßgabe folgten der Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates sowie die Außenbeauftragte der EU.
  2. Dann gibt es zwei Narrative, die den Vorfall vom 25. November isoliert zum Thema machen – und Recht in seiner ausgleichenden Funktion ansprechen. Form 1 davon ist die weise, ohne Schuldzuweisung, in Äquidistanz-Manier, die dann zum Beispiel lediglich besagt „Das Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine zur Zusammenarbeit bei der Nutzung des Asowschen Meers und der Straße von Kertsch garantiert die freie Passage dieser Meerenge. Das Abkommen, dem zufolge das Asowsche Meer und die Straße von Kertsch gemeinsame Hoheitsgewässer sind, muss eingehalten werden.“ Dieser Maßgabe folgte der Generalsekretär des Europarates.
  3. Schließlich gibt es davon noch die Form 2, die ideologischen und scharfmacherischen Statements. Sie unterstellen, dass das Abkommen von 1993, oder welches Völkerrecht auch immer, von Russland gebrochen worden sei, weil die doch die „Freiheit der Passage“ garantieren. Klare Schuldzuweisung ist die Maxime, „dem Verbündeten zur Seite treten“ ist die Rechtfertigung. In die Reihe dieserart von Ideologen eingereiht hat sich diesmal (wieder) der NATO-Generalsekretär.

Auf einer ganz anderen Höhe von Präzision und Umfassendheit ist die Resolution des Europäischen Parlaments angesiedelt, die ich zur Lektüre empfehle. Doch auch dort findet sich, im Kontext des Verweises auf den Konflikt um das Frische Haff im polnisch-russischen Grenzgebiet, die Spiegelung des infamen Stoltenberg-Narrativs: Russland ist Wiederholungstäter, es gehört zu seinem Wesen, internationales Recht nicht zu achten sondern zu brechen.

Dieses Narrativ, dass Russland schuld und also zu bestrafen sei, scheint sich auch durchzusetzen. Die Forderung der Ukraine, dass die NATO nun mit ihren Schiffen im Schwarzen Meer dasselbe unternehme wie sie, wurde zwar kopfschüttelnd abgelehnt. Doch uafgrund des Rufs, Nord Stream 2 nicht bauen zu lassen, meint die Bundesregierung anscheinend, zur Druckabfuhr gaspolitische Sanktionen zusagen zu sollen. Mittel der Wahl scheint eine Minderung der nutzbaren Kapazität von Nord Stream 2 zu sein – eine Pressionsmöglichkeit, die anscheinend in den laufenden trilateralen Verhandlungen für den Ende 2019 auslaufenden Vertrag zur Durchleitung und Nutzung des Ukrainischen Gassystems bereits ventiliert worden ist. Stichwort ist „Einschränkung der EUGAL-Nutzung“, nach dem Vorbild des OPAL-Falls. Das Interessante ist, dass die Bundesregierung damit nicht wirklich Neues zusagt, sie also nur den Anschein erweckt, dem Ruf nach Bestrafung Russlands nachzukommen.

Der Konflikt-Thematisierungs-Schematismus: Kenntnis zum Selbstschutz des Medienkonsumenten

Konsequenz der heutigen medialen Mangel-Situation ist: Will der Leser sich nicht treiben lassen in die Spaltung des „Wir gegen die“, so muss er sich stärker selbst behelfen. Und er kann es auch. Er hat nämlich einen entscheidenden Vorteil: Der Konflikt-Thematisierungs-Schematismus ist immer gleich; das kaum variierte Narrativ dazu ist ihm strukturell bekannt. Aufgrund dessen weiß er, was er ergänzend suchen muss – und meist auch zu finden vermag. Es geht um Dreierlei:

  • Stärkung der eigenen Kritikfähigkeit im Sinne der Abwehr gegenüber der Beeinflussung des persönlichen Bewusstseins durch Propaganda-Methoden der eigenen Seite.
  • Rechtliche Einschätzungen auf Basis echter Expertise, um der Verführung zur Freund-Feind-Einteilung mittels des Schuld-Narrativs etwas entgegen zu setzen.
  • Aufblenden in Kontext und Geschichte, um den (wahrscheinlichen) Charakter wechselseitiger Eskalation auch im speziellen Fall wahrnehmen zu können. Es kann zwar auch mal anders sein – der Vorfall vom 31. August 1939 (Gleiwitz) zeigt es. In aller Regel aber ist, was in den Medien als Konflikt aufpoppt, nur ein schmaler Ausschnitt aus einer schon länger währenden Spiralbewegung, an der beide Konfliktpartner immer erneut schrauben.

Zum Abschluss gebe ich dieser Struktur gemäß geeignete Lesetipps – und erläutere sie ein wenig.

Medienkompetenz: Stärkung der eigenen Propaganda-Abwehr-Fähigkeit

Die Ukraine-Krise hat zur Konsequenz gehabt, dass die EU Propaganda-Abwehr-Zentren eingerichtet hat. Auf EU-Ebene ist dies beim EEAS, also beim „Außenministerium“ der EU, angesiedelt und trägt nicht diesen Namen sondern heisst „East StratCom Task Force“. Die gibt den regelmäßig erscheinenden „Disinformation Review“ heraus – die Lektüre kann ich empfehlen.

Das Augenmerk ist zugegebenermaßen allein gegen Russland gerichtet. Die methodische Maxime ist die Dekonstruktion und Desavouierung von Desinformationen und Desinformations-Strategien von russischer Seite. Die Verfasser sind Rhetorik-Profis. Bei der Lektüre kann man viel lernen. Das gilt aber natürlich quellen-invariant. Mit der regelmäßigen Lektüre schult man die Befähigung, Propaganda zu durchschauen, unvermeidlich auch die von westlicher Seite. Und natürlich, wie könnte es anders sein: Die Anti-Propaganda-Spezialisten nutzen bei ihrem job auch dieselben Propaganda-Techniken, die zu desauvouieren sie angetreten sind. Der „Disinformation Review“ hat den Vorfall in der Straße von Kertsch aufgegriffen. Die entscheidende Passage lautet:

„The stories published by Russia Today have clear signs of distorting the facts as they state that „Ukrainian ships entered Russian waters in the Black Sea illegally“ while in reality the bilateral treaty between Russia and Ukraine governs the use of the Kerch strait and the Sea of Azov, which is considered to be the “internal waters” of both Russia and Ukraine.“

Hinter „bilateral treaty“ ist der Vertrag verlinkt, gemäß dem korrekten Grundsatz: Da ist die Quelle, Leser, mache Dir selbst ein Bild! Nur: der angezogene Vertrag ist dort nur auf russisch zu lesen… Ein wirklicher Gegensatz von „distorted facts“ und „reality“ wird nicht explizit formuliert. Die Technik ist das Antönen einer Botschaft. Und die lautet: Berufung auf eine falsche Rechtsgrundlage. Das wird dann auch weiter substantiiert, weil die Russia Today Meldung sich ja auf das UN-Seerechtsübereinkommen UNCLOS beziehen könnte. Das wird als zurückgewiesen mit dem Satz:

„the UN Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) states that „All ships, including foreign warships, enjoy the right of „innocent passage“ within another state’s territorial sea under international law.““

Korrekt zitiert. Nur: Es wird ausgeblendet, dass man ein grundsätzliches Recht auch in illegaler Weise versuchen kann in Anspruch zu nehmen. Unsubstantiierte rechtliche Urteile werden hier als Geschütze zur Beeinflussing des Bewusstseins von Laien verwendet – gemäß der „Haltet den Dieb“-Methode.

Quellen für professionelle rechtliche Einschätzungen

Man wird sich in der Regel damit zufrieden geben, die rhetorische Methode zu durchschauen und die transportierte Botschaft zur Schuldfrage – beziehungsweise bereits die Perspektive auf die Schuld als solche – durchzuwinken im eigenen Bewusstsein. Man kann aber auch das Interesse entwickeln, näher zu prüfen, wie die Rechtslage in diesem Fall wirklich aussieht.

Als erstes muss man festhalten: Aus dem Urteil, dass die Annexion der Krim sehr wahrscheinlich völkerrechtswidrig war, folgt nicht, dass da nun ein rechtsfreier Raum existiere, dass Russland mit der Annexion nicht auch präzise rechtliche Verpflichtungen übernommen habe. Es gilt nicht „Alles Tun eines Rechtsbrechers zum Schutz des unrechtmäßig Erlangten ist Unrecht“ – im Gegenteil: Das UN-Seerechtsübereinkommen UNCLOS ist das hier einschlägige Regelwerk. Die dort relevanten Stichworte sind:

– „sovereignty of a coastal State over the territorial sea …

– right of the coastal State to adopt laws and regulations …

– right of innocent passage of ships of all States through the territorial sea …

– right to take the necessary steps in its territorial sea to prevent passage which is not innocent …“

Das heißt wie immer gilt, dass ein Freiheits-Recht konditioniert ist, dass es eingebunden ist in andere, beschränkende Maßgaben. Alles gilt – unabhängig davon, ob die Krim-Annektion völkerrechtswidrig ist – auch für die Krim. Gemäß Haager Landkriegsordnung nämlich ist bei Besetzung / Annektierung die Besatzungsmacht für die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen, Sicherheit und die Einhaltung der Rechtsordnung nach innen wie nach außen verantwortlich. Also hat sie auch das Recht beziehungsweise die Pflicht zur Ordnung und Überwachung dieser annektierten Territorialgewässer. Daraus folgt auch, dass das Abkommen von 2003 nicht mehr im Wortlaut gilt sondern im Lichte der neuen Situation (Krim-Annexion) zu lesen ist.

Die Völkerrechts-Community ist soweit, dass sie Blogs betreibt, so den „Völkerrechtsblog“. Der Zufall will es, dass dort zu Beginn des Jahres 2018 die rechtliche Situation zum Konflikt im Asowschen Meer ausführlich dargestellt und geprüft wurde. Die russischen Beschränkungen der Handelsschifffahrt waren der Anlass. Dort wird auch mitgeteilt, dass die Ukraine den Rechtsweg vor UNCLOS bereits gegangen ist, das heißt den Weg zur Klärung bereits eingeschlagen hat – zugleich ein Hinweis auf einen zweiten völkerrechtlichen Blog.

Kontextualisierung tut not: Die Quellen dafür

Ein Eskalationsschritt fällt in aller Regel nicht vom Himmel. Meist ist er seinerseits eine Reaktion auf einen Schritt der anderen Seite zuvor. Daraus folgt: Alle Darstellungen, die durch Ausblendung der Schritte zuvor Eindruck machen wollen, sind methodisch daran leicht erkennbar und in ihrer Absicht durchschaubar. Für Darstellungen, die die Botschaft transportieren „Der andere aber hat angefangen“, gilt das ebenso. Jede Mutter mit Spielplatz-Erfahrungen kennt das Spiel. Manchmal denke ich, wenn ich politische Nachrichten höre: Es  müssten mehr Mütter in die Redaktionen.

Beim hier adressierten Anlass dürfte ein entscheidender Hintergrund sein, dass die russische Seite seit einiger Zeit die Kontrollen zur Durchfahrt durch die Straße von Kertsch sehr zeitaufwendig gestaltet, was zu Wartezeiten für Handelschiffe von häufig über 100 Stunden führt. Das ist für die Betroffenen, Reedereien und Häfen, sehr teuer, und wäre natürlich durch Allokation von mehr Kapazitäten verringerbar – es stellt also einen wohlkalkulierten Eskationsschritt der russischen Seite dar. Wer das nachlesen will, greife zu den zwei-wöchtentlich erscheinenden Ukraine-Analysen, die ihrer Solidität wegen auch von der Bundeszentrale für Politische Bildung übernommen werden. Dort ist in der Ausgabe vom 26. Oktober 2018, also vor dem Clash vom 25. November, eine ausführliche Darstellung unter dem Titel „Die russisch-ukrainischen Spannungen im Asowschen Meer“ erschienen. Dieser Konflikt ist anhaltend und auch bestens bekannt. Nur hat sich der Westen bislang nicht dazu bequemt, seine Hand für eine Vermittlung auszustrecken – das hat erst die ukrainische Provokation vom 25. November 2018 erreicht. Immerhin.

Diese russische Provokation qua Blockade dürfte ihrerseits Entgelt beziehungsweise Vergeltung sein für eine Blockade-Politik der ukrainischen Seite sein – und die gilt es breiter eingebettet zu verstehen. Eine Auflösung der Spannungen dürfte nämlich nur zu erreichen sein, wenn die Kriegstaktik der Nadelstiche qua Blockaden insgesamt, beidseitig, aufgelöst wird. Hier bietet sich die Chance einer Anknüpfung, weil nicht wirklich zu verstehen ist, wieso die ukrainische Seite meint, diese ihre Politik sei in ihrem Interesse. Die Kinkerlitzchen, dass die Ukraine russische Schiffe beschlagnahmt, welche die Krim einmal angelaufen haben, seien hier übergangen.

Die Krim ist naturräumlich ein arides Gebiet. Zu Ende des 19. Jahrhunderts im Zarenreich und dann fortgesetzt in den 1920er Jahren seitens der Sowjetunion wurde auf dem Festland der Donbass als schwerindustrielle Region, basierend auf Kohlebergbau, und das Dnjeper-Tal als Quelle der Wasserkraft ausgebaut. Mit Bewässerung aus dem Dnjeper wurde die Krim erst eine „blühende Landschaft“, landwirtschaftlich nutzbar. Diese vielfältig gewachsenen Verbindungen und beidseitigen Angewiesenheiten wurden durch Blockaden in den letzten beiden Jahren erst Schritt für Schritt mutwillig unterbrochen – zum Schaden beider Seiten. Dabei macht die ukrainische Seite häufig den Eindruck, dass sie das Heft des Handelns nicht in der Hand hat, dass sie lediglich nicht unterbindet, dass irreguläre Gruppen Kohleimporte aus dem Donbass sttoppen, Stromleitungen zur Krim sprengen und durch Zuschütten von Transportkanälen die Krim von der Versorgung mit Wasser für landwirtschaftliche Zwecke abschneiden. Wer da wirklich hintersteht, auf ukrainischer Seite, ist kaum durchschaubar.

Dieses Verhalten der ukrainischen Seite ist nicht allein selbstschädigend. Es ist zudem völkerrechtlich mehr als fragwürdig. Es ist schließlich auch in Hinblick auf den aufrecht erhaltenen Souveränitätsanspruch der Ukraine über die Krim kontraproduktiv: Das Kalkül ist zwiespältig, nämlich „seine Bürger“ im Besatzungs-/Annektionsgebiet so massiv zu schädigen/erpressen/terrorisieren, dass sie eines Tages gegen die Besatzungsmacht aufstehen. Dass das so gelingt, ist eher unwahrscheinlich. Das deutsch-deutsche Beispiel, welches erfolgreich zum Intendierten führte, zur Destabilisierung der DDR-Führung, hält andere Lehren beziehungsweise Konzepte bereit.

Es bietet sich also an, dass der Westen mit der Ukraine offen darüber spricht, welche Politik ihrerseits konsistent mit ihren Zielen und zudem aussichtsreich ist und welche eher nicht – und also auch, weil aussichtslos, keine Unterstützung seitens des Westens, auch keine finanzielle, findet.

 

 

 

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>