Koalitionsvertrag 2018: „Sofortiger Stopp von Waffenlieferungen im Jemen-Krieg“!?

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Am 7. Februar 2018 legten die Verhandler von SPD, CDU und CSU den Entwurf einer Koalitionsvereinbarung vor, die das Programm für die jetzige Bundesregierung skizzierte. Im Rüstungskontroll-Abschnitt stießen Entwicklungs- und Sicherheits-Experten auf eine überraschende Festlegung im Hinblick auf den opferreichen Konflikt im Jemen – in der Endfassung des Vertrags vom 14. März 2018 ist sie unverändert enthalten:

Wir werden ab sofort keine Ausfuhren <von Kriegswaffen> an Länder genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.

Ja, da steht: „ab sofort“! Als ob es ein Zitat Günter Schabowskis berühmter Einlassung sei: „Das trifft nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich.“ Das waren die entscheidenden Worte auf der Pressekonferenz vom 9. November 1989 um 19:00 Uhr, im internationalen Pressezentrum in der Mohrenstraße in Berlin. Um Mitternacht waren sämtliche Grenzübergänge in Berlin geöffnet. Diese Zeitspanne von fünf Stunden bedeutete damals „sofort“.

Gut acht Wochen später hatte die Bundesregierung auf eine Nachfrage der LINKEN zu antworten und damit Gelegenheit, zu erläutern, was dieser dringliche Satz für sie denn heute heißen solle. Er geht ja weit über die Kriterien des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) hinaus. Insbesondere wurde gefragt, welches die „Länder“ seien, die „unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.“ Die Bundesregierung blieb stumm. Sie konnte im Mai 2018 nur eingestehen, dass sie immer noch „die Frage der Länder und ihrer Beteiligung […] derzeit intensiv <erörtert>.“ Auch im Juni 2018, im alljährlich fälligen Rüstungskontrollbericht, gab es dazu nichts Neues.

„Sofort“ scheint auf die lange Bank geschoben. Dabei drängt die Zeit im Jemen-Krieg. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben den Kampf um die jemenitische, am Roten Meer gelegene Hafenstadt Hodeida angekündigt. Damit steht das Aleppo-Ereignis des Jemen bevor. Das war absehbar. Deshalb haben SPD-Sicherheitspolitiker diese brandeilige Vorkehrung in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Doch regierungsintern scheint sie auf eine Klippe gelaufen zu sein.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Die “unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligten Länder”

Zweierlei ist zu entscheiden: (a) Wer die einschlägigen Länder sind, und (b) was „der Jemen-Krieg“ alles umfasst.

Die Sicherheitspolitiker der LINKEN, die die Bundesregierung mit möglichst detailliert formulierten Fragen aus der Defensive hatten locken wollen, fragten, ob die Mitglieder der Militärkoalition, die seit März 2015 im Jemen interveniert,

die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate

zur Liste „beteiligter Länder“ im Sinne der Formulierung im Koalitionsvertrag gehören; also, um es ein wenig zu gruppieren:

  • die Staaten des Golf Cooperation Council (GCC) – mit Ausnahme von Oman, das abseits zu stehen sich entschlossen hatte –
  • sowie die weiteren arabischen Staaten Ägypten und (nebenläufig) Jordanien,
  • zwei Staaten aus Afrika, Marokko aus dem Maghreb und, ganz ungewöhnlich für eine Koalition arabischer Staaten, Senegal aus West- und damit Schwarz-Afrika.

Von diesen Staaten sind an folgende Kriegswaffen gemäß Rüstungskontrollbericht 2017 (S. 109) geliefert worden:

  • Saudi-Arabien,
  • Katar,
  • Vereinigte Arabische Emirate,
  • Ägypten,
  • Jordanien und
  • Malaysia
  • und natürlich UK und USA.

Diese Frage der LINKEN ist angesichts der Kenntnisarmut in unserer Öffentlichkeit noch ein wenig zu abstrakt. Man muss einiges mehr über Kriegsformen und Mittel, die (auch) in diesem internationalisierten Konflikt eingesetzt werden, wissen, um nachvollziehen zu können, was mit der Umsetzung der Entscheidung im Koalitionsvertrag auf dem Spiel steht. Das Verzögern seitens der offiziellen Politik ist dann nachvollziehbar. Im Detail sehe ich drei Themenblöcke, bei denen aufzublenden ist:

A Truppensteller

  1. Katar gehört natürlich, nach der erdrückenden Blockade, welche die Saudis gegen den Nachbarstaat erlassen haben, nicht mehr zu der (formal) von Saudi-Arabien geführten Koalition.
  2. Der Senegal, ein muslimisches Land mit sunnitischer Ausrichtung, hat sich mit 2.100 Soldaten beteiligt, auf saudischer Seite.
  3. Ägyptens Beteiligung ist essentiell, seine Marine patroulliert im Roten Meer vor der jemenitischen Küste und belegt von dort aus Huthi-Stellungen mit Granatenbeschuss.
  4. Der (schwarzafrikanische) Sudan ist, wie der Senegal, mit einer Abstellung eigener Truppen für die Saudis beteiligt.
  5. Im Mai 2015 ist zudem Malaysia der Koalition beigetreten, mit welchen konkreten Leistungen ist unbekannt.
  6. In einer anderen Kategorie spielen die VAE, das „Little Sparta of the Gulf“ – so die gelegentliche Wortwahl des jetzigen US-Verteidigungsministers, der eine Zeit lang das in Abu Dhabi gelegene US Centcom geleitet hat und deshalb mit der Situation vor Ort bestens vertraut ist. Seine historisch inspirierte Formel bringt das sicherheitspolitische Geschäftsmodell dieses Emirats auf den Punkt: Die VAE zählen nämlich zur Spitzengruppe im Nahen Osten, gemessen am militärischen Personal pro Einwohner. Ihre Spezialtruppen sind zudem bestens trainiert, weil sie überall dabei waren, wo die USA und UK interveniert haben – in Somalia, Kosovo, Afghanistan, Libyen und natürlich auch bei der Anti-IS-Großallianz. Doch die VAE, ein ölreicher Staat, haben zudem eine große Zahl von Kämpfern aus Südamerika, vor allem aus Kolumbien, engagiert. Dort ging der langjährige Bürgerkrieg zu Ende und wurden deshalb gut geschulte Kräfte gerade frei, standen für den Markt zur Verfügung. Hier berühren wir das (völker-)rechtlich heiße Thema der Strukturen des modernen Söldnertums, zu dem es eine gleichsam vergessene UN-Konvention, aus dem Jahre 1989, gibt, mit dem Titel „International Convention Against the Recruitment, Use, Financing and Training of Mercenaries. Bei der Kriegsführung von erdölreichen Golfstaaten, die an Bevölkerung, gar noch autochtoner Herkunft, arm, an Finanzmitteln aber reich sind, spielt das Contracting von Leistungen Dritter fast zwangsläufig eine große Rolle. Ist damit Kolumbien „beteiligt“, weil es in seiner Macht steht, solche Söldner-Export-Leistungen zu unterbinden? Wobei nichts darüber bekannt ist, in welcher Rechtsform die sudanesischen Soldaten zum Beispiel an dem Krieg im Jemen teilnehmen: möglicherweise sind sie beurlaubt und werden als Privatarmee entsandt – wie Russlands „grüne Männchen“ auf der Krim. Das führt dann auch zu der Frage, ob auch Staaten, die Rüstungsgüter an die Koalition liefern, im Sinne des Koalitionsbeschlusses „unmittelbar beteiligt“ sind.
  7. Eritrea, Djibouti und Puntland, am Bab al-Mandab dem Jemen gegenüber gelegene Länder, beteiligen sich durch Bereitstellung von Stützpunkten auf ihrem Territorium für die Marine und die Luftwaffe der VAE, und natürlich auch durch Öffnung ihres Luftraums.

All diese Fallkonstellationen haben die Ressorts der Bundesregierung ins Kalkül zu ziehen, zu prüfen und miteinander zu diskutieren – man erkennt: nicht ganz einfach; aber doch kein Grund, darüber Monate vergehen zu lassen.

B Die Beteiligung von UK und der USA an den Kriegshandlungen

Ergänzend ist eine Kategorie von Staaten in den Fokus zu rücken, die die Fragesteller im Bundestag – wegen offensichtlicher Ausssichtslosigkeit? – gar nicht erst angesprochen haben. Die USA beteiligen sich auf Seiten der Koalition im Jemen-Krieg mit Erkenntnissen der Aufklärung, mit Luftbetankung und mit der Lieferung von Munition. Um die Daten der Luftaufklärung und den Bedarf an Luftbetankung zu koordinieren, sitzen eigene Offiziere mit Liaison-Funktion in den Hauptquartieren, von denen aus die Kriegshandlungen koordiniert werden.

Da sitzen auch britische Offiziere. Deren offizielle Funktion ergibt sich aus einer speziellen Vorkehrung des britischen Rüstungskontrollregimes. Demnach gilt das Kriterium, dass sicherzustellen sei, dass das exportierte Kriegsmaterial „is not used in violation of international human law (IHL)“. Um das zu verfolgen und sicherzustellen, so die Chuzpe-reiche Vorkehrung, seien britische Offiziere als „Beobachter“ in den Hauptquartieren der Koalition eingesetzt – also gleichsam nur zu humanitären Zwecken. UK ist ein führender Waffenexporteur, und der materialreich geführte Jemen-Krieg lässt die Umsätze massiv steigen.

Das Thema, das sei vermerkt, wird in UK offen und strittig diskutiert. Bei einer Anhörung im Parlament behauptete Andrew Mitchell MP von der Konservativen Partei, in einem Nachsatz, diese britischen Militär-Beobachter würden auch bei der Zielauswahl assistieren. Seine als ganze höchst interessante Textpassage liest sich wie folgt:

„[…] Britain’s policy is riddled with internal inconsistencies. While one limb of the British Government is desperately trying to secure entry into the port of Hodeidah for vital food, medicine and fuel, another limb is assisting with the blockade and, indeed, the targeting of attacks.“ (p. 9)

Die britische Politik ist durchsetzt mit Inkonsistenzen. Während der eine Zweig der Britischen Regierung verzweifelt darum ringt, den Nachschub für lebenswichtige Nahrungsmittel, medizinische Produkte und Treibstoff über den Hafen von Hodeida zu sichern, hilft der andere Zweig bei dessen Blockade und, in der Tat, bei der Zielplanung für Angriffe.

Die Aussage im Nachklapp des Satzes wurde zwar umgehend vom „Minister for the Middle East“ (dieses Ressort gibt es in UK!) „dementiert“, aber mittels einer allein negativen, abweisenden Wortwahl, die deutlich macht, dass es lediglich um das wording ging. Also ist es wohl so wie behauptet. Alles andere machte auch wenig Sinn, weil die Briten eben über Datensätze für die Zielplanung verfügen.

C Der zweite Krieg im Jemen: Die USA gegen Al Khaida und gegen IS im Südjemen

Dann ist da noch ein zweiter Krieg im Jemen, der mit dem der internationalen Koalition gegen die Huthis – anscheinend und bislang – zwar ein Überschneidungsfeld hat, ein geringes aber nur. Im bevölkerungsarmen Süden des Jemen gibt es, tribaler Herkunftsbande wegen erfolgreich, einige größere Gebiete unter Al Khaida-Herrschaft. Daneben auch einige wenige winzige islamistische IS-Zellen.

Während die ideologisierten IS-Vertreter – aus westlicher Sicht – nur eine Randerscheinung sind, zeichnet sich die Al Khaida-Herrschaft durch eine besonnene und klug kalkulierte Vorgehensweise aus. Das Kalkül ist dasselbe wie es das des IS im Irak war: In einem zerfallenen, einem „Chaos-Staat“, in dem die klassischen Staats-Leistungen nicht mehr erbracht werden, auch wenn es völkerrechtlich eine zentrale, international anerkannte Regierung geben mag, um deren Weiterexistenz die Weltgemeinschaft einen aufwändigen Krieg führt, substituiert man das, indem man insbesondere Leistungen auf sozialer Ebene erbringt, um den Ausfall des Zentralstaates auszugleichen. So erhält man einen starken Rückhalt in der Bevölkerung. Doch das bedarf auch der Finanzierung. Die Al Khaida-Gruppe war in dieser Hinsicht strategisch erfolgreich gewesen: Sie hatte ein Ölvorkommen samt logistischer Infrastruktur, vor allem den Hafen Mukallah, unter ihre Kontrolle gebracht, um aus diesen Öl-Einnahmen weitere soziale Leistungen in ihrem Gebiet zu finanzieren. Des 11. Septembers wegens führen die USA in Südjemen einen Drohnen-gestützten Enthauptungs-Kampf gegen regionale Al Khaida-Führer. Daneben führten die VAE einen regelrechten Feldzug, mit Bodentruppen; und waren auch erfolgreich – die VAE-Kräfte unterbanden das Erdöl-Zusatzgeschäft, sie nahmen Mukallah ein.

Sind die USA deswegen, dieses Kampfes wegen, ein “unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligtes Land”? Formal ja, des Sinns der Sache wegen nicht.

Europäisierung des Vorstoßes

Der Beschluss im Koalitionsvertrag geht weiter mit dem Satz:

Wir wollen diese restriktive Exportpolitik mit Blick auf den Jemen auch mit unseren Partnern im Bereich der europäischen Gemeinschaftsprojekte verabreden.

Das ist ein Ausdruck hohen Ehrgeizes, insbesondere weil der Vorgang ja dringend ist. Realistisch und erfolgversprechend dürfte dieser Anspruch nur sein, wenn unter „unseren < europäischen> Partnern“ die Briten nicht mitgezählt werden. Doch auch davon war seit Februar nichts zu vernehmen.

Einzubringen ist das in die Verhandlungen der EU-Ratsarbeitsgruppe zum Export konventioneller Rüstungsgüter (COARM). Auf Drängen der Bundesregierung ist im Arbeitsprogramm der Gruppe für das Jahr 2018 ein Schwerpunkt bei der verstärkten Kooperation und Konvergenz der Rüstungsexportkontrolle innerhalb der EU gelegt worden. Was auf dieser Ebene erreicht wird, wird sich mit Veröffentlichung des 20. Jahresberichts über die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts bis Ende 2018 zeigen. Für „sofort“ ist da nichts zu erwarten.

 

 

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>