Konflikte um Gas-Vorkommen im östlichen Mittelmeer – das Seerechts-Abkommen der Türkei mit Libyen blockiert die EastMed-Pipeline

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Die Eigner von Kohlenwasserstoffen (CxHy) fossiler Herkunft setzen nicht auf den Erfolg der globalen Klimapolitik. Die Bekenntnisse der Politik zu einer „klimaneutralen Wirtschaft“ bis 2050 ‑ um das Beispiel EU und Deutschland zu nehmen – würden die Lagerstätten von Erdöl und Erdgas bis 2050 vollständig entwerten, nähme man sie ernst. Also glaubt man an die ungebrochene Zukunft des Erdgases. Die Funde, die zu Beginn des zweiten Jahrzehnts dieses Jahrhunderts im östlichen Mittelmeerraum gemacht wurden, führten zur jüngsten Welle eines „Bonanzas“. Sicherheitspolitische Konflikte folgten auf dem Fuße. Das kann fast nicht anders sein.

Eigentümer der Lagerstätten und im wesentlichen Begünstigte von Kohlenwasserstoff-Vorkommen in der Erdkruste sind nicht die Förderunternehmen sondern die Staaten, auf deren Territorium die Vorkommen zu liegen gekommen sind. Sofern das zur See ist, dann in deren Ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) nach dem Seerechtsabkommen UNCLOS. Die Ausschließliche Wirtschaftszone ist der seewärtige Raum jenseits der 12-Meilen-Zone mit ihren vollen Hoheitsrechten und statuiert eine Zone geringeren Rechts, einen exklusiven wirtschaftlichen Ausbeutungs-Anspruch lediglich bis zu 200 Kilometer von der „Küstenlinie“ an. Sofern sich das ab einer klaren Festlands-Küste hin auf die Hohe See erstreckt, ist das unproblematisch feststellbar. Wenn es sich aber, wie im Mittelmeer und in der Südchinesischen See, um inselreiche Gebiete handelt und die Küste des nächsten Staates nicht weit ist, wird es schwierig, die völkerrechtliche Maxime im Detail zu konkretisieren. Zudem gilt UNCLOS nicht universell, etliche Staaten sind nicht beigetreten. Der seerechtliche Titel bringt dann nicht viel. Dann müsste man verhandeln.

State of the art“ ist dann, immer noch atavistisch, die „Kanonenboote“ loszusenden und in Stellung zu bringen – „state of the art“ ist das, weil man meint, keine Alternative als nackte Gewalt zu haben, um seine legitimen Interessen, durch Rechtstitel vermeintlich geschützt, durchsetzen zu können. Die Interessen definiert man als den Schutz seines Vermögens in seinem Revier. Dass Vorkommen fossiler Kohlenwasserstoffe vielleicht keine Bodenschätze mehr sind – oder in absehbarer Zeit ihren Schatz-Charakter verloren haben werden –, ist in der sicherheitspolitischen Debatte zumindest nicht präsent.

Heraus greife ich hier Vorgänge, die sich im Zusammenhang mit den Funden von Erdgas-Vorkommen in erheblichen Umfang im östlichen Mittelmeer zeigen. Das ist südlich der Türkei, auch im Bereich der EU-Mitgliedstaaten Zypern und Griechenland. Zum Bild gehört dieses Ensemble von Allianz-Zugehörigkeiten:

  1. die Türkei ist NATO-Mitglied, aber kein EU-Mitglied;
  2. bei Zypern ist es genau umgekehrt;
  3. allein Griechenland gehört beiden Allianzen an.

Die Funde von Erdgas-Vorkommen im östlichen Mittelmeer verstärken die Spannungen, die zwischen der Türkei und der NATO einerseits sowie der Türkei und der EU andererseits aufgekommen sind – das begann nach dem Abschied der Türkei von einem säkularen Staatskonzept unter Erdogan. Seitdem ist die Türkei eine revisionistische Macht.

Der Konflikt um die Gasvorkommen vor Zypern – der Stand des “Aufmarsches”

2011 hat das amerikanische Unternehmen Noble Energy vor Zypern Gasvorkommen entdeckt, die sich auf 13 Explorationsgebiete
verteilen, die überwiegend südlich von Zypern liegen. Sie liegen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone ganz Zyperns.

Zypern aber ist seit 1994 faktisch geteilt. Es gibt einen nördlichen de-facto-Staat, die Turkish Republic of Northern Cyprus (TRNC); und einen südlichen Teil, Letzterer das Gebiet der Griechisch-Zyprioten – die international anerkannte Regierung (der Griechisch-Zyprioten) mit Sitz in Nikosia reklamiert, rechtlich korrekt, die gesamte Ausschließliche Wirtschaftszone als ihre. Diesem absoluten Rechtsanspruch gemäß hat sie sämtliche Blöcke des Gasvorkommens zur Exploration und Förderung ausgeschrieben, auch die, die zu Türkisch-Zypern zählten, wenn die faktische Teilung rechtlich nachvollzogen würde. Das ist schon ein provokativer Akt, denn so erhält die Bevölkerung im nördlichen Teil keinen Anteil an dem Erlös aus der Nutzung des „Vermögens“, welches von der Legitimation her das ihre ist – Legalität und Legitimität driften offenkundig auseinander.

Es kam, was kommen musste. Der erste Clash ereignete sich im Oktober 2014, als die Marine der Türkei ein sogenanntes „Navigational Telex“ (NAVTEX) herausgab und darin ankündigte, dass ein Spezialschiff für seismische Untersuchungen, „Barbaros“, Explorationsarbeiten durchführen werde. Die Barbaros wurde von zwei Kriegsschiffen der türkischen Marine begleitet.

Zwei weitere Clashs ereigneten sich im Vorfeld des hochrangig angesetzten „leaders‘ meeting“ zwischen der EU und der Türkei am 26. März 2018 in Varna. Vergleichsweise milde noch ging es Ende 2017 zu, als die »West Capella«, ein vom französischen Energiekonzern Total gechartertes Bohrschiff, auf „sein“ Gas-Explorationsgebiet zusteuerte, welches Total im Norden beziehungsweise Nordosten Zyperns gewonnen hatte: Da begannen die türkische Luftwaffe und Marine mit Manövern. Im Februar 2018 kam es zur High-noon-Situation: Die türkische Marine bedrohte ein Bohrschiff (SAIPEM 12000), welches das italienische Öl-Unternehmen ENI gechartert hatte. Es ging um ein Förderfeld, für das beide Regierungen, die für Nordzypern wie die in Nikosia, Förderlizenzen ausgegeben hatten. Die Türkei vertrat mit ihrer verhindernden Aktion also die Interessen Nord-Zyperns. ENI zog daraufhin sein Bohrschiff zurück.

Beim „leaders‘ meeting“ in Varna wurden die Vorfälle thematisiert, der Konflikt aber nicht gelöst. Der Anspruch der Türkei ist, dass die türkisch-zypriotische Seite an dem Geldsegen, der zuvörderst aus südlichen Feldern zu kommen verspricht, beteiligt wird. Hebel dafür sind die Kanonenboote, mit deren Eskorte die Türkei nun selbst Förderanlagen in die nördlichen Blöcke Zyperns sendet, auf diesen Teil der Ausschließlichen Wirtschaftszone einen rechtlichen Anspruch entweder selbst erhebt oder seitens der Turkish Republic of Northern Cyprus erheben lässt.

Ein wirklicher „Krieg um Öl“ ist da entstanden, wenn man „Öl“ für „Kohlenwasserstoffe“ nimmt und „Krieg“ nicht mit dem Austausch von Geschossen kinetischer Energie gleichsetzt. So ist das regelmäßig, wenn ein Schatz gefunden wird in einem Territorium, in dem die Grenzziehung im Detail ungeklärt war und auch niemanden groß störte, weil es unerheblich war. Mit dem Schatzfund wird sie erheblich. Noch ist der Krieg nicht heiß – aber zur Anwendung von Waffen des Wirtschaftskrieges, von Sanktionen, der EU gegen den NATO-Partner Türkei ist es bereits gekommen. Die EU steht, nibelungentreu, auf der Seite ihres EU-Partners – es geht ja bislang nur um einen wirtschaftlichen Konflikt.

Die dritte Runde von Clashs wurde eingeläutet, als die türkische Regierung bekannt gab, das 230 Meter lange Bohrschiff „Yavuz“ Anfang Juli 2019 auf die Reise zu schicken, um unter dem Schutz einer türkischen Fregatte vor der nord-östlichen Küste Zyperns nach Erdgas zu bohren – geführt durch die Ergebnisse der seismischen Erkundung sechs Jahre zuvor. Ein weiteres Bohrschiff, die „Fatih“, war da bereits in einem Feld vor der Westküste Zyperns aktiv, über das Nikosia zwar ebenfalls die AWZ-Rechte reklamiert, für das es aber keine Lizenzen vergeben hatte.

Die EU, deren Auswärtiger Dienst (EEAS), reagierte am 15. Juli 2019 mit Sanktionen, die sich so lesen:

4. In light of Turkey’s continued and new illegal drilling activities, the Council decides to suspend negotiations on the Comprehensive Air Transport Agreement and agrees not to hold the Association Council and further meetings of the EU-Turkey high-level dialogues for the time being. The Council endorses the Commission’s proposal to reduce the pre-accession assistance to Turkey for 2020 and invites the European Investment Bank to review its lending activities in Turkey, notably with regard to sovereign-backed lending.

Am 14. Oktober 2019 wurde die Sanktionsschraube eine Drehung weitergeschraubt, nun wurden Listen vorbereitet, um beteiligte Organisationen und natürliche Personen belegen zu können. Am 11. November 2019 wurde der substantiierte Beschluss gefasst.

Die EU zahlt der Türkei jährlich mehr als 4 Milliarden Euro, zudem hält die Türkei mit dem Mittel eines (erneuten) Schleusen-Öffnens für Migranten alle Trümpfe in ihrer Hand. Vor diesem Hintergrund geht es der EU mehr um ein Bewerfen mit Wattekügelchen. Anders gesagt: Die EU steigt auf das strittige Thema nicht ernstlich ein. Bislang. Das geht, solange das Thema keine europaweite öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Wenn es aber knallt, dann geht das nicht länger. Dann steht die Frage im Raum: „Wo sind unsere, der EU, Kanonenboote?“ Oder die Boulevard-Presse mag titeln: „Wir können uns doch von einem Diktator nicht alles gefallen lassen!“

Der seerechtliche Grundsatzkonflikt und die Gas-Vorkommen im östlichen Mittelmeer

Der Konflikt um Kohlenwasserstoffvorkommen vor Zypern ist aber nur ein Geschehen auf der Oberfläche. Im Hintergrund spielt ein Konflikt viel grundsätzlicherer Natur, territorial gesehen vor allem mit Griechenland. Die Türkei ist der Auffassung, dass die Regelungen im neugefassten Seerecht (UNCLOS) zum Festlandssockel, und in der Folge dann zur Ausschließlichen Wirtschaftszone, sie massiv benachteilige. Rechtstechnisch gilt: Die Türkei spricht Zypern, vor allem aber griechischen Inseln, den Charakter eines „Festlandssockels“ ab. Deshalb erkennt die Türkei die UNCLOS-Regelungen, die 1994 in Kraft traten, nicht an, folglich ist sie auch nicht beigetreten – der Positionsbezug der EU, die türkische Rechtsposition widerspreche UNCLOS und sei daher nichtig, ist deswegen eine allein taktische Positionierung, wird auch von den USA nicht geteilt.

Hinzu kommt eine generellere gaspolitische Konflikt-Situation im östlichen Mittelmeer. Die vor Zypern gelegenen Vorkommen an Kohlenwasserstoffen sind Teil einer regional weit breiteren Konstellation von Funden. Der Raum des östlichen Mittelmeers hat sich als Bonanza entpuppt. Begünstigte sind, neben Zypern, vor allem Israel und Ägypten, aber auch der Libanon und die Pälestinensischen Autonomie-Gebiete. Diese fünf östlichen Mittelmeer-Anrainer haben sich mit Griechenland und Italien zusammengetan und im Januar 2019 zu siebt das „Eastern Mediterranian Gas Forum“ mit Sitz in Kairo gegründet. Es ging ursprünglich darum, sich über die exakte Abgrenzung der jeweiligen Ausschließlichen Wirtschaftszone zu verständigen; für die Zukunft geht es darum, die großräumige Logistik zum Abtransport des geförderten Erdgases kooperativ anzugehen sowie um die Außenbeziehungen der Gemeinschaft. Zum logistischen Konzept gehört auch der Plan einer Unterwasserpipeline nach Europa, mit Anlandung in Italien (EastMed) – ein 10-Milliarden-Euro-Projekt, vergleichbar mit Nord Stream 2.

Bei all dem fehlt ein Staat: Die Türkei. Die ist ausgegrenzt. Die agiert folglich dagegen.

Die nächste Schraubendrehung: Sperrriegel für EastMed seitens der Allianz Türkei & Libyen (NGA)

Im November 2019 lancierte die Türkei ihren nächsten Schritt. In Libyen, der türkischen Südküste südwestlich, wenn auch weit entfernt, gegenüberliegend, gibt es eine ähnliche Situation wie auf Zypern. Das Land ist gepalten, es gibt eine „international anerkannte“ Regierung, was auch immer das heisst und auf welcher rechtlichen Basis das erreicht wurde. Und es gibt eine zweite Kraft, die den östlichen Teil des Staates mitsamt den Ölanlagen beherrscht. Diese Kraft, unter Haftar, ist gerade dabei, das Herrschaftsgebiet der von der UN legitimierten Regierung im Raume der Stadt Tripolis zu erobern. Es steht erneut ein Häuserkampf an, wie in Aleppo, in Manbij und Rakkah, in Idlib gerade beginnend. Unterstützt wird Haftar von Ägypten, Italien, Frankreich und neuerdings von Russland. Die UN-legitimierte Regierung konnte eigentlich nur noch aufgeben.

Das tat sie aber nicht. Im Krieg braucht man einerseits Waffen. Dafür braucht es Hilfe. Die fand die libysche Regierung bei der Türkei. Die Türkei hat, trotz Waffenembargos der UN, der legimierten Regierungsseite geliefert. Also hat die Regierung eine Gegenleistung zu erbringen. Das Beispiel des Syrien-Krieges hat andererseits für eine legitimierte Regierung eine strategische Lektion bereit. Da hat die Regierung Russland um Hilfe gebeten – und hatte damit eine weit überlegene Lufthoheit. Dieses Modell steht nun im Raume, dass die Türkei in Lybien für die Regierungsseite die Rolle spielen will, die Russland an der Seite der legitimierten syrischen Regierung gespielt hat und noch spielt.

Jedenfalls ist es am 27. November 2019 zur Unterzeichnung von zwei MoU (Memorandum of Understanding) durch die Regierungen der Türkei und Libyens gekommen.

Das eine scheint einen Freibrief der libyschen Regierung zu enthalten, der die Türkei, qua „Einladung“ legitimiert, jederzeit mit eigenen Truppen, also nicht nur mit „Proxy-Truppen“, in den Krieg in Libyen eingreifen zu dürfen – das wäre die Imitation der Vorgehensweise Russlands in Syrien. Ein solcher Einladungsbrief hat den strategischen Vorteil, dass damit die Lufthoheit zugeteilt ist an einen potenten externen Staat – und nur einen. Der kann, auf der Basis dieser Einladung, dieses Monopols, von den entsprechenden Infrastrukturen im Lande aus seine Luftwaffe einsetzen. Diese Ermächtigung schafft eine äußerst asymmetrische Situation, die, wie das Beispiel Syrien zeigt, schon fast der Garant des schließlichen Erfolgs ist. Das Beispiel Jemen scheint dagegen zu sprechen, aber da herrschen andere Bedingungen.

Das zweite MoU ist eine seerechtliche Verständigung über die Gestalt der relativen Lage der Ausschließlichen Wirtschaftszonen beider Staaten. Beansprucht wird eine durchgehende Fläche quer über das Mittelmeer, mit einer Grenze in der Mitte, die zwischen Libyens Ausschließlicher Wirtschaftszone und die der Türkei. Den griechischen Inseln, inklusive Kreta, wird keine Ausschließliche Wirtschaftszone zubilligt; das ist seit langem Ankaras Auffassung. Zudem gilt: Östlich von Kreta werden erhebliche Kohlenwasserstoffvorkommen vermutet. Die deklarierte Ausschließliche Wirtschaftszone Ägyptens wird wie mit dem Lineal beschnitten. Wenn die so deklarierten Rechte dafür gedacht sind, eines Tages mit Waffengewalt verteidigt zu werden, so entsteht in unserer unmittelbaren Nähe das Duplikat einer Situation wie im Südchinesischen Meer.

Das seerechtliche Memorandum wurde umgehend, am 6. Dezember 2019, vom türkischen Parlament gebilligt. Die Türkei und Libyen haben diese Positionierung bereits beim UN-Generalsekretaritat zur Deposition eingereicht. Auf libyscher Seite hat das Parlament dieses MoU aber abgelehnt – und das ebenfalls beim UN-Generalsekretaritat notifiziert. Es macht zudem den Eindruck, als wenn es eigentlich ein, völkerrechtlich verbindliches, „Agreement“ war, welches dann bei unverändertem Text lediglich umbenannt wurde, um das Erfordernis der Zustimmung des libyschen Parlament entfallen lassen zu können.

Der Europäische Rat vom 12. Dezember 2019 hat das MoU mit seerechtlicher Intention als rechtlich irrelevant erklärt. Zum ersten MoU hat er sich nicht geäußert.

Die Bedeutung des seerechtlichen Abkommens wird spätestens am 2. Januar 2020 deutlich. Da werden die Staatschefs von Israel, Griechenland und Zypern eine politische Absichtserklärung unterzeichnen: Sie wollen den Bau einer Unterwasserpipeline aus dem Vorkommensgebiet im östlichen Mittelmeer nach Italien, also in die EU, gemeinsam betreiben. Die Türkei scheint dagegen eine Art „Sperrriegel“ legen zu wollen.

Makramé der Beistandsverpflichtungen

Wenn es auf eine Krise zuläuft, die auch mit Waffengewalt ausgetragen werden soll, dann stellen sich Fragen nach Verbündeten, den Partnern in Allianzen:

  • Zypern ist nicht Mitglied der NATO, wohl aber der EU – Zypern kann sich im Konfliktfall auf die Beistandsklausel in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) berufen.
  • Der Konfliktpartner, die Türkei, ist umgekehrt Mitglied der NATO, nicht aber Mitglied der EU – die Türkei kann sich deshalb auf die Beistandsklausel in Artikel 5 NATO-Vertrag berufen.
  • Die restlichen Staaten Europas sind weit überwiegend Mitglieder in beiden Allianzsystemen, und haben dann zu wählen. Falls es so kommt, so scheint es, dass sie zu wählen haben, wo sie ihre dann nicht teilbare Solidarität alloziieren – es scheint, sie sind gezwungen, einen Partner dann zu verraten. Mitglied in mehreren Allianzen zu sein, die sich nicht überschneiden, kann in ein Dilemma führen.

Eine genauere Lektüre des Wortlauts von Artikel 42 Abs. 7 erweist jedoch, dass der Bündnisfall dort, anders als in Art. 5 NATO-Vertrag, genauer spezifiziert ist als „bewaffnete<r> Angriff … auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“. Der Bündnisfall ist in den Europäischen Verträgen deutlich eingeengter definiert als im NATO-Vertrag.

Seerechtlich ist die Ausschließliche Wirtschaftszone als diejenige Zone bestimmt, die nicht mehr als „Hoheitsgebiet“ gilt, wo gerade nicht die vollen Rechte gelten wie im Sanktuarium eines Staates, seinem Hoheitsgebiet. Es ist also so geordnet, dass gewaltsam ausgetragene Konflikte um die Durchsetzung der, möglicherweise nur vermeintlichen, Rechte auf exklusive Nutzung großer Seegebiete nicht, wenigstens nicht im strikt rechtlichen Sinne, den Bündnisfall auslösen. In Wirklichkeit kann es natürlich anders aussehen.

An der Erklärung vom 2. Januar 2020, von Israel, Griechenland und Zypern, ist auffällig, dass Israel in der Führung ist, Ägypten und Libanon dagegen nicht dabei sind. Das hat auch praktische Gründe. Unter Allianzgesichtspunkten aber ist das besondere Verhältnis von Israel zu den USA, mit dessen Potentialen der dortigen innenpolitischen Einflußnahme, von Bedeutung. Der US-Kongress hat bereits reagiert, mit dem Entwurf des „Eastern Mediterranean Security and Energy Partnership Act of 2019. Die Tendenz ist, Zypern gegen die Türkei zu protegieren, auch mit militärischen Mitteln.

EastMed wäre eine weitere Erdgas-Import-Kapazität gen EU-Europa. Diese Pipeline träte zu den unterausgelasteten Kapazitäten aus Algerien, den Neubauten Russlands (Nord Stream 2 und TurkStream), der von Polen betriebenen Baltic Pipe (aus Norwegen) sowie den auf Wunsch Washingtons im Bau befindlichen LNG-Anlande-Kapazitäten hinzu. Europa will unter der neuen vdL-Kommission zudem seinen fossilen Fußabdruck bis 2030 deutlich verringern, bis 2050 gar auf (netto)Null bringen. Wie unter solchen Bedingungen die Gasvorkommen im östlichen Mittelmeer ein „Schatz“ sein sollen, ist schwer erkennbar. Gute Gründe, sich um einen Nicht-Schatz mit Gewalt zu streiten, sind ebenfalls nicht erkennbar. So gesehen kann die Einsicht in die bestehenden klimapolitischen Pläne friedensstiftend sein.


Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>