Eine Herkulesaufgabe: Sicherstellung fairer demokratischer Wahlen in den USA

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Der Westen definiert sich als eine Wertegemeinschaft, als eine Gemeinschaft von Mitgliedern, die dieselben Werte teilen. Im Zentrum dieser Werte stehen, in der Folge der europäisch dominierten neuzeitlichen Geschichte: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Das ist die rechtlich verfasste Form von „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“. Diese angeblichen „Werte“ stehen ihrerseits für den Kern der christlichen Religion. Den Kern eines Glaubens aber muss man – mindestens – bekennen. Man sollte bereit sein, für ihn zu sterben. Und viele meinen auch, man sollte nicht nur bekennen, sondern überdies aktiv bekehren. Der Westen, so folgerichtig das Konzept, verteidigt diese seine immer erneut bekannten Werte nicht nur, er exportiert sie überdies, ist darin expansiv. Territoriale Expansion zählt zum Wesen Europas in der Neuzeit.

Eine Verwurzelung in einer solchen Wertebasierung des Handelns einer Gemeinschaft kann äußerst potent sein – mit Betonung auf „kann“. Sie ermöglicht eine Politik des moralischen Rigorismus. Als solche steht sie jedoch in einer typischen Gefahr: der Gefahr der Selbstgerechtigkeit bis Selbstüberheblichkeit. Eine Politik des moralischen Rigorismus im Modus der Selbstgerechtigkeit erreicht allerdings nicht nur nicht das (zu Recht) Intendierte, sie schürt zudem Aggressionen, die ihren Status quo bedrohen. Carl Friedrich von Weizsäcker hat dazu einmal wie folgt formuliert:

„Dem moralisch Fühlenden, der die Selbstgerechtigkeit des Weltveränderungsanspruchs erkennt, stehen drei Wege offen. Jedenfalls gilt: Er ist auf sich zurückgeworfen; ehe er weitere Ansprüche an die Mitmenschen stellen darf, muß er versuchen, sich selbst zurechtzuschaffen.“ (Wege in der Gefahr, 1982)

In diesem Sinne kann man der Meinung sein, so etwas Zentrales wie die konstitutiven Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte müsse definiert sein und seinerseits einer „Rule of Law“ unterstehen. Das ist das Gegenteil dessen, wie es die NATO hält, die pragmatisch sagt: Jedes unserer Mitglieder hat sein eigenes Verständnis von „Demokratie“ (und den anderen beiden Werten) – wir enthalten uns jeglicher Definition, die wir (mit unseren Mitteln) durchzusetzen eh nicht in der Lage wären.

Andere supranationale Institutionen des Westens folgen nicht diesem Konzept, sondern eher dem Weizsäckerschen. Sie sehen, dass die zentralen Werte des Westens ‑ wenn er denn entscheidet, sich über sie zu definieren ‑ in der Tat „verteidigt“ werden müssen, aber nicht primär gegen Einflüsse von außen sondern gegen solche von innen. Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte nämlich sind, wie die Geschichte und die philosophische Besinnung auf diese drei Werte lehrt, nicht inhärent/innenpolitisch stabil.

Bereits die griechische Philosophie wies darauf hin, dass die drei Herrschaftsformen Monokratie (Diktatur), Oligarchie und Demokratie ihrer jeweiligen inhärenten Mängel wegen sich zyklisch abzulösen die Tendenz aufweisen – und das hat sich bis heute bestätigt. Die „Rule of Law“ vermag mit den Herrschaftsansprüchen von gewissen Kreisen in Konflikt geraten – sie wird dann regelmäßig durch Schein-Rechtsanwendung oder auch offen, durch ökonomische Incentives bis hin zu nackter Willkür-Macht, überspielt.

Das Gebot schließlich, die Menschenrechte zu wahren, kann sich dabei, bei der Konsolidierung von Macht, die in Krisenzeiten immer prekär ist, als störend erweisen. Die Handhabung des Asylrechts in der gegenwärtigen Situation der Überforderung sowie die Terrorabwehr bieten aktuell reiche Anschauung für diese geschichtlich übliche Tendenz.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Die multilateralen Institutionen, die ein solch andersartiges Konzept der „Werte-Aufsicht“ über Nationalstaaten verfolgen, die bei ihnen Mitglied sind, sind die EU, der Europarat und überdies die transatlantische OSZE. EU und Europarat sind bekanntlich gerade dabei, die Grund-Werte des Westens in ihren jeweiligen Mitgliedsstaaten zu verteidigen, beide in Polen, in der Türkei der Europarat alleine. Bleibt die OSZE, die einzige der drei angeführten Institutionen, in der die USA Mitglied sind. Die präpariert sich aktuell dafür, aktiv zu werden, dort in den USA den Grundsatz der Fairness von Wahlen zu verteidigen. Mit all diesen Aktivitäten wird zumindest der erste Grundsatz einer Politik des moralischen Rigorismus erfüllt, der der Selbstbezüglichkeit, zu „versuchen, sich selbst zurechtzuschaffen.“ Bravo!

Die prekäre Demographieförmigkeit des US-Präsidentschaftswahlsystems

Die hiesige Medienberichterstattung zum Präsidentschaftswahlkampf in den USA ist überbordend. Man fragt sich, wieso dieses Thema eines solchen Ausmaßes von Aufmerksamkeit wert sein soll. Der Kandidat Trump zielt auf eine schmale Bevölkerungsschicht: weiß, alt und depraviert. Also kann er, schon dieses ausgrenzenden Ansatzes wegen, die Wahl am Dienstag, den 8. November, offenkundig nicht gewinnen; die Wahl scheint faktisch bereits gelaufen. Repäsentative Umfragen in der US-Bevölkerung, über die die Medien berichten, scheinen das ein über das andere Mal zu bestätigen.

Doch das System bei US-Präsidentschaftswahlen ist gerade nicht, wie in Deutschland, in dem Sinne fair eingerichtet, dass jede abgegebene Stimme gleich zählt. Abgerechnet wird pro Staat, ein staatenübergreifender Stimmenausgleich ist nicht vorgesehen. Ein Kandidat kann also mit deutlich unter 50 Prozent der insgesamt abgegebenen Stimmen die Mehrheit im Electoral College (EC) erreichen, welches schlussendlich am 18. Dezember 2016 den Präsidenten bestimmen wird.

Das hat zur Folge, dass die Anstrengungen der Kandidaten sich auf den Mehrheitsgewinn in wenigen Schlüsselstaaten konzentrieren. Diese sind Ohio, Pennsylvania und Florida. Ein Überblick über die Aussichten auf Mehrheiten im Electoral College, auf Basis staatenweiser Repräsentativbefragungen, also realitätsgerecht in Abweichung vom Ideal einer US-weiten Repräsentativität, findet sich hier.

Anders kann es für Trump laufen, wenn die zur Wahl kommende Klientel mit der US-Bevölkerung, die für Umfragen (pro Staat) repräsentativ ausgewählt wird, nicht übereinstimmt; wenn es da eine gerichtete Abweichung gibt, insbesondere in Schlüsselstaaten. Wenn also die (nach statistischen Maßstäben) wahrscheinlich für Trump stimmenden Bevölkerungskreise unter den Wahlberechtigten beziehungsweise unter den wahrscheinlich ihr Wahlrecht Ausübenden begünstigt werden, die anderen hingegen ausgegrenzt werden.

Dies ist der Mechanismus, der die Fairness jeglicher US-Wahlen auf Bundesebene, somit auch die Wahl des Präsidenten, regelmäßig bedroht. Das Ausmaß von Asymmetrie, das mit dieser Gestaltungsoption erzeugt werden kann, hat im Laufe des letzten Jahrzehnts in einem solchen Maße zugenommen, dass die OSZE mit ihrem zuständigen Büro ODIHR im Mai 2016 empfohlen hat, die Wahl in den USA diesmal mit einem um den Faktor Fünf aufgestockten Personalbestand zu beobachten.

Die angelegte Unfairness des US-Wahlsystems

Gefordert ist eine systemische Sicht auf die Weise, wie in den USA Wahlen für Mandate auf föderaler Ebene, also Wahlen zum Präsidenten und zum Capitol, reguliert werden. Einfallstor für alle demokratiewidrigen Schieflagen ist die Tatsache, dass diese Regulierung von der Ebene des Bundesstaates aus nur ganz grundsätzlich-abstrakt vorgenommen wird. Was die Rechtssetzung angeht, liegt sie bereits weitgehend in den Händen der 50 Mitgliedstaaten der USA – die Auslegung dieser Vorgaben und ihre Umsetzung erfolgt dann noch einmal differenziert auf county-Ebene. Wer soll dieses Wirrwarr als System, also etwas Geordnetes, zu durchschauen vermögen? Die Produktion von Schieflagen erfolgt nicht durch einige wenige identifizierbare Maßnahmen, sie ist folglich schwer nur zu monitoren. Das Anführen konkreter Maßnahmen im Folgenden ist lediglich beispielhaft zu verstehen.

An deren erster Stelle steht bereits der Wahltermin, der, qua Verfassung zementiert, auf einen Dienstag, also einen Werktag, festgelegt ist. Dass da die Möglichkeit der Beteiligung der Bevölkerung einkommensabhängig beziehungsweise schichtspezifisch unterschiedlich ist, liegt auf der Hand. Leicht zu steigern ist diese schichtenspezifische Diskriminierung durch Entscheidungen über Dichte und räumliche Verteilung von Wahllokalen – damit vermag man die Wahrscheinlichkeit von Warteschlangen örtlich differenziert zu steigern, damit die entgangenen Einkommen bei der Ausübung seines Wahlrechts und damit die relative Wahlbeteiligung.

Eine zweite offenkundig schichtenspezifische und flächendeckende, deshalb einfach festzustellende Diskriminierung stellt die Verweigerung des Wahlrechts für aktuelle und ehemalige Gefängnisinsassen dar. Der – demokratiewidrige – Stand nach ODIHR-Angaben:

„An estimated 5.8 million citizens continue to be disenfranchised due to a criminal conviction, including some 2.6 million who have served their sentences. Minorities are disproportionately affected and it is estimated that 2.2 million African-Americans are disenfranchised. Prisoner and ex- prisoner voting rights are determined by state law and vary considerably. In four states, prisoners and ex-prisoners permanently lose their right to vote unless pardoned by the state governor. In 34 states, persons on parole are prohibited from voting. Most states impose burdensome procedures for reinstating voting rights. … Some states have eased restrictions on the restoration of voting rights for ex-prisoners in recent years, in line with prior ODIHR recommendations.

Weitere Hindernisse beziehungsweise Einfallstore für absichtsvoll (statistisch) diskriminierendes Verhalten stellen dar

(i) die aufwändige vorherige Wähler-Registrierung;

(ii) die Wähler-Identifizierung bei der Ausübung des Wahlaktes; und vor allem

(iii) die manipulationsanfälligen „alternativen Wahl-Methoden“ (das sind Briefwahl oder Vorabwahl in persona);

(iv) die sogenannten „neuen Wahl-Technologien“ (NVT), die bei der ersten Wahl zwischen Bush jr. und Al Gore, im November/Dezember 2000, zu trauriger Berühmtheit gelangt sind. Zum heutigen Stand stellt ODIHR fest:

The use of NVT in US elections is extensive and varies considerably across and within states. Most states use more than one type of NVT, either because of county variations or to accommodate voters with disabilities or language needs. A general trend to return to paper-based voting has continued and 27 states use optical or digital scanners to count paper ballots. Direct Recording Electronic (DRE) machines are still used in some 30 states, 13 of which do not provide a voter-verified paper audit trail (VVPAT). The OSCE/ODIHR has previously recommended the mandatory use of a paper trail for NVT.

[…] There are currently 22 certificated NVT systems and 14 registered manufacturers operating across the country. A number of OSCE/ODIHR NAM interlocutors raised concerns over the reliability and security of NVT systems and their possible malfunctioning in the upcoming elections, mainly due to their age. A lack of federal and state funds to purchase, maintain and renew equipment was widely cited as a key concern.“

So kann es gehen mit neuen Technologien in einem Land, in dem der Staat arm, Private aber reich sind … und in dem Wettbewerb den höchsten Wert darstellt.

(v) Die meisten Bundesstaaten besetzen die Position des Wahlleiters parteipolitisch.

Die „dezentrale“ und dessen ungeachtet systemisch gerichtete Nutzung dieser Hürden im zerklüfteten Wahlsystem der USA

Die Möglichkeiten, die das zerklüftete Wahlsystem in den USA bietet, um Wählerschichten gezielt von der Ausübung ihres Wahlrechts abzuhalten beziehungsweise abzuschrecken, hat der deutsche Politikwissenschaftler Thomas Greven (FU Berlin, John F. Kennedy-Institut für Nordamerikastudien) analysiert. Er hat dies vor Ort studieren können, als er in den Jahren 1995 bis 1996 Congressional Fellow der American Political Science Association im Büro von Bernie Sanders war, der heute exakt diese Tendenzen zum Gegenstand seines Wahlkampfes gegen Hillary Clinton gemacht hat.

Die angemessene zusammenfassende Form der Darstellung der Effekte all dieser Einfallstore für Diskriminierung in den USA ist die „statistische“. Greven weist zunächst darauf hin, dass die Ausgrenzung von Wählerschichten bei beiden Parteien in den USA eine lange Tradition hat – und zu einem großen Teil gemeinsam betrieben wird.

„Die Wahlbeteiligung ist in den USA […] seit langer Zeit sehr niedrig. In ihrer […] Studie „Why Americans don’t vote“ führten […] Francis Fox Piven und Richard Cloward dies auf die Demobilisierungsstrategien beider Parteien zurück, die kein Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung unterprivilegierter Wähler haben, weil sie ansonsten ja auf deren politische Forderungen eingehen müssten.“

Das Gesicht einer Klassengesellschaft zeigt sich da; eines Gesellschaftstyps, den das Allgemeine Wahlrecht verhindern sollte. Für die Präsidentschaftswahl im Jahr 2008 habe das „Brennan Center“ (unter den Bundesstaaten) einen statistischen Zusammenhang festgestellt zwischen der Erhöhung der Wahlbeteiligung von Minderheiten (mutmaßlich durch die Kandidatur Barack Obamas) und der Einführung von Maßnahmen zur Erschwerung dieser Teilhabe – bei einer Grundgesamtheit von 50 Staaten kann man bereits statistisch valide Untersuchungen anstellen.

„Der letzte groß angelegte Versuch, die Wählerregistrierung zu erleichtern, war die sogenannte „Motor Voter Bill“ von 1993. Eine aktuelle Analyse der (mangelhaften) einzelstaatlichen Umsetzung dieses Gesetzes zeigt, dass gegenüber der Motivation, unterprivilegierte Wähler auszuschließen, das Ziel, afroamerikanische Wähler und Latinos von der Wahl abzuhalten, überwiegt: Je größer der afroamerikanische Bevölkerungsanteil, je niedriger deren Wahlbeteiligung und je weniger schwarze Behördenmitarbeiter, desto schlechter wurde das Gesetz umgesetzt..“

Zugespitzt ist die Situation aktuell durch die Aussetzung wesentlicher Bestimmungen des „Voting Rights Acts“ aus dem Jahre 1965 durch den Obersten Gerichtshof im Jahre 2013. Seitdem haben die Versuche Republikanischer (Staats-)Regierungen, die Wahlbeteiligung von Minderheiten zu beschränken, wieder deutlich zugenommen. Grevens Resumee angesichts dieser Situation lautet nüchtern:

„[…] bei einem knappen Wahlergebnis ist die Wiederholung des Szenarios von 2000 denkbar. Sollte es beim Electoral College auf das Ergebnis aus einem oder zwei Bundesstaaten ankommen, könnte die dort auftretende Wahlstimmenunterdrückung durchaus entscheidend werden.“

Die Hürden für ein Wahl-Monitoring durch die OSZE

Dagegen, gegen die Tendenzen zur gezielten Diskriminierung von Wählergruppen, gehen Interessenvertretungen der ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen vor. Dagegen kämpft auch, wie erwähnt, die OSZE. Die berichtet von dem, was ihre Arbeit behindert, mit folgenden Worten

election observation is regulated by state law, which usually does not provide for international observers as required by paragraph 8 of the OSCE 1990 Copenhagen Document. Eight states and the District of Columbia explicitly permit international election observation, while most other states interpret their law in a way that allows access or delegates the decision to county officials. In 2015, the National Association of Secretaries of State renewed its 2005 resolution, welcoming “OSCE international election observers from the OSCE member countries to observe elections in states where allowed by state law”

Man kann sich ausrechnen, was das bedeutet, wenn im Hinterland der USA für ein russisches Mitglied des Beobachter-Teams von ODIHR um Erlaubnis gebeten wird.

 

 

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>