Ausschreibung für Offshore-Windenergie kommt erstmals ohne Förderung aus – Projektträger zahlen 12,6 Milliarden Euro an den Staat

 

Da insbesondere große erneuerbare Energie-Anlagen immer kostengünstiger werden, brauchen Offshore-Windparks keine Subventionen mehr. Beim Ausschreibungsverfahren für 7.000 Megawatt Offshore-Windenergie in der deutschen Nord- und Ostsee haben sich die Projektträger für den Zugriff auf die Meeresflächen gegenseitig überboten: Die Mär vom teuren Ökostrom ist damit endgültig vom Tisch. Jeweils 630 Millionen Euro des erzielten Geldbetrages fließen in den Meeresnaturschutz sowie die nachhaltige Fischerei.

(Berlin, 12. Juli 2023) Erstmals bezahlen Offshore-Projektträger 12,6 Milliarden Euro für die Nutzungsrechte von Windpark-Flächen und stellen dem Staat 630 Millionen für den Meeresnaturschutz zur Verfügung. Das Ausschreibungsverfahren für 7.000 Megawatt Offshore-Windenergie hatten zwei Tochtergesellschaften der BP sowie die Unternehmen North Sea OFW N12-1 und Baltic Sea OFW für sich entschieden. Von dem insgesamt zweistelligen Milliardenbetrag gehen laut Bundesnetzagentur 90 Prozent in die Reduzierung des Strompreises und je fünf Prozent – also jeweils 630 Millionen Euro – in den Meeresnaturschutz sowie die nachhaltige Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile müssten innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Die Deutsche Umwelthilfe bewertet dies als wichtiges Signal für den Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Es ist erfreulich, dass sich der Wind nach nun mehrjähriger Ausbauflaute endlich wieder dreht. Windstrom auf See ist mittlerweile wirtschaftlich so attraktiv, dass sich die Projektträger für den Zugriff auf die Meeresflächen gegenseitig überbieten. Die Mär vom teuren Ökostrom ist damit endgültig vom Tisch. Begrüßenswert ist auch, dass insgesamt 630 Millionen dem Meeresnaturschutz zu Gute kommen. Nun kommt es auf die sinnvolle Nutzung dieser Gelder an. Minister Habeck und Ministerin Lemke müssen jetzt zeitnah und in Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen ein Konzept erarbeiten, das konkrete Maßnahmen darlegt.“

Die aktuellen Ausschreibungen der Windenergie auf See erfolgten zum ersten Mal im sogenannten „dynamischen Gebotsverfahren“, in dem sich der Bieterprozess umkehrt. In bisherigen Verfahren mussten sich die Projektentwickler bei der Bewerbung um eine Förderung unterbieten: das Unternehmen, das am wenigsten Förderung braucht, erhielt den Zuschlag. Jetzt überbieten sich die Projektentwickler für die Nutzung der Meeresflächen. Da insbesondere große erneuerbare Energie-Anlagen immer kostengünstiger werden, brauchen die Windparks keine Subvention mehr.

Sascha Müller-Kraenner ist Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.