Berliner Senatsverwaltung verweigert Akteneinsicht zum Radwegestopp: Deutsche Umwelthilfe leitet nächste rechtliche Schritte ein

 

In Berlin verhindern bei Radwegen, die bereits straßenverkehrsrechtlich angeordnet sind, plötzlich „fachliche Gründe“ die Umsetzung. Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat einen Antrag auf Akteneinsicht zu diesem Radwegestopp abgelehnt.

(Berlin, 19. September 2023) Nachdem die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Antrag auf Akteneinsicht zum Radwegestopp abgelehnt hat, hat die Deutsche Umwelthilfe rechtlichen Widerspruch eingelegt und wird für den Fall der nochmaligen Ablehnung die Akteneinsicht auf dem Klageweg durchsetzen. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation verlangt auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes, die verkehrsrechtliche Anordnung für den Radweg in der Stubenrauchstraße in Neukölln einzusehen. Der Radweg zählt zu drei Projekten, die auch nach der teilweisen Aufhebung des von Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) verhängten Radwegestopps weiterhin ausgesetzt bleiben. Alle drei Projekte sind bereits straßenverkehrsrechtlich angeordnet und könnten somit sofort umgesetzt werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Dass die Senatsverwaltung uns die Einsicht in Planungsunterlagen zum Radwegestopp verweigert, ist ein erneuter klarer Rechtsbruch. In unserem Gespräch mit Senatorin Schreiner haben wir für den Fall, dass auch unser Widerspruch abgelehnt wird, eine sofortige Klage auf Offenlegung der Akten angekündigt. Mir fehlt die Phantasie wie bei Radwegen, die bereits straßenverkehrsrechtlich angeordnet sind, plötzlich fachliche Gründe die Umsetzung verhindern. Wir brauchen in Berlin eine faire Aufteilung des Verkehrsraums. Angesichts eines Rückgangs des Pkw-Verkehrs in Berlin um 14 Prozent hat Senatorin Schreiner nun die Verantwortung, schnell und unbürokratisch Pkw-Fahrspuren in geschützte Radwege in mindestens diesem Umfang umzuwandeln.“

Zur Freigabe der anderen Radweg-Projekte hatten bereits von der Deutschen Umwelthilfe eingelegte Rechtsmittel entscheidend beigetragen. Zuletzt wurde das Eilverfahren gegen die Sperrung des Radwegs in der Ollenhauerstraße in Reinickendorf abgeschlossen, nachdem die Senatsverwaltung die Freigabe des Radwegs verbindlich zugesichert hatte. Verkehrssenatorin Schreiner bestätigte im persönlichen Gespräch, eine Eröffnung des Radwegs bis spätestens Ende September ausdrücklich zu befürworten.

Jürgen Resch ist Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.