Deutsche Umwelthilfe: Fracking muss in Deutschland verboten bleiben!

 

Im Bericht der “Expertenkommission Fracking”, der am 30. Juni 2020 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird, fehlen wesentliche Inhalte: Die Klimaverträglichkeit sowie Erdbebenrisiken durch Fracking werden nur unzureichend beachtet, obwohl sie für die Bewertung der Fracking-Technologie wesentlich sind. Fracking ist mit hohen Methanemissionen verbunden, die den Treibhauseffekt stark anheizen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert: “Fracking muss in Deutschland verboten bleiben, gefracktes Gas darf auch nicht als Flüssigerdgas nach Deutschland importiert werden.”



 

(Berlin, 17. Juni 2020) Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert den Entwurf des jährlichen Berichts der „Expertenkommission Fracking“, der am 30. Juni 2020 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird. In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme bemängelt die Deutsche Umwelthilfe, dass im Entwurf des Berichts wesentliche Inhalte fehlen: Die Klimaverträglichkeit sowie Erdbebenrisiken durch Fracking werden nur unzureichend beachtet, obwohl sie für die Bewertung der Fracking-Technologie wesentlich sind.

Der Bericht ist von hoher Bedeutung, weil er eine maßgebliche Grundlage für die im kommenden Jahr anstehende Überprüfung des in Deutschland geltenden kommerziellen Verbots von sogenanntem „unkonventionellem“ Fracking ist. Die Expertenkommission konzentriert sich jedoch hauptsächlich auf die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Aspekte wie die Klimaverträglichkeit oder das Erdbebenrisiko werden nur am Rande angesprochen. Wenn die Klimaverträglichkeit und die Erdbebenrisiken umfassend in den Entwurf aufgenommen werden, wird ersichtlich, dass eine Aufweichung des Frackingverbots keine Option ist. Die Deutsche Umwelthilfe fordert den Bundestag auf, den Auftrag der Kommission entsprechend zu erweitern, um die Auswirkungen des Frackings in der Gesamtschau betrachten zu können.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Es ist vollkommen unverständlich angesichts der Klimakrise, dass die Klimaverträglichkeit bei der Bewertung der Frackingtechnologie bisher kaum eine Rolle spielt. Fracking ist mit hohen Methanemissionen verbunden, die den Treibhauseffekt stark anheizen. Die Kommission muss sich auch mit dieser Thematik befassen und die Klimawirkung von Frackinggas nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bewerten. Erst dann erhält der Bundestag die notwendigen Kenntnisse, um fundiert eine Überprüfung des Verbotes vornehmen zu können. Aus Sicht der DUH muss das unkonventionelle Fracking zukünftig vollumfänglich verboten werden, inklusive sogenannter Probebohrungen.“

Die Deutsche Umwelthilfe hat im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum Berichtsentwurf eine Stellungnahme eingereicht. In Bezug auf Methan, dem Hauptbestandteil von Erdgas, fordert die Deutsche Umwelthilfe die Kommission auf, insbesondere die kurzfristige Klimawirkung zu betrachten. Methan ist über 20 Jahre 86-fach klimaschädlicher als CO2. Um drohende Kipppunkte im Klimasystem zu vermeiden, müssen Methanemissionen jetzt schnellstmöglich reduziert werden.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe, ergänzt: „Fracking muss in Deutschland verboten bleiben, gefracktes Gas darf auch nicht als Flüssigerdgas nach Deutschland importiert werden. Die Planungen für die Flüssigerdgasterminals an der Küste müssen deshalb gestoppt werden und die Bundesregierung muss sich für ein Importverbot von Frackinggas einsetzen. Die Klimawirkungen sind immens: Beispiele aus den USA zeigen Leckageraten von bis zu 12 Prozent des geförderten Gases. Selbst mit großem Aufwand wird man die Leckagen kaum auf unter 3,8 Prozent bringen. Damit ist Frackinggas aus Klimasicht nicht besser als Kohleenergie.“

Sascha Müller-Kraenner ist Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Hintergrund

Die Kommission begleitet wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen von unkonventionellem Fracking und berät den Bundestag. Ihren alljährlichen Bericht legt sie zum 30. Juni 2020 vor. Der erste Bericht 2019 der Kommission enthielt neben allgemeinen Geschäftsgrundlagen der Kommissionsarbeit einen Ausblick auf die Arbeitsplanung für die kommenden zwei Jahre. 2021 überprüft der Bundestag auf Grundlage dieser Berichte das Verbot von kommerziellem, unkonventionellem Fracking in Deutschland. Der Entwurf des Berichts 2020 ist im Internet veröffentlicht. Bis zum 17. Juni 2020 bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Stellungnahme.