Rechtsgutachten: Klimaschutz und -anpassung gehören als Gemeinschaftsaufgaben ins Grundgesetz

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften IG BAU und ver.di, die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, die Klima-Allianz Deutschland, das Klima-Bündnis, das Institut für Kirche und Gesellschaft, Misereor und der WWF fordern nach Vorlage eines Rechtsgutachtens die Bundesregierung und die Bundesländer auf, Kommunen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsaufgaben zu verpflichten und diese auch zu finanzieren. Im Gutachten wird herausgearbeitet, dass im bestehenden System der Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sichere und verlässliche Finanzierungswege für Klimaschutz und -anpassung bisher nicht sichergestellt sind.

(Berlin, 17. Januar 2023) Um kommunalen Klimaschutz flächendeckend und angemessen finanzieren zu können, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Klima-Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Kanzlei Günther, Hamburg) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften IG BAU und ver.di, die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, die Klima-Allianz Deutschland, das Klima-Bündnis, das Institut für Kirche und Gesellschaft, Misereor und der WWF fordern die Bundesregierung und die Bundesländer daher auf, Kommunen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsaufgaben zu verpflichten und diese auch zu finanzieren.

Die Eindämmung der Klimakrise durch Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Das Bündnis fordert deshalb, dass diese auch endlich als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, Ländern und Kommunen wahrgenommen werden kann.

Roda Verheyen, Autorin des Rechtsgutachtens, erklärt: „Durch das Grundgesetz und das Bundes-Klimaschutzgesetz sind Kommunen bereits heute verpflichtet, ihren Beitrag zum Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu leisten. Bisher können viele Kommunen dieser Aufgabe aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen aber nicht ausreichend nachkommen. Unser Gutachten hat ergeben, dass es sich anbietet, im Grundgesetz einen Art. 91a Abs. 1 Nr. 3 GG zu schaffen. Dadurch entstünde ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern und eine Mischfinanzierung der Aufgaben wäre rechtlich zulässig.”

Im Rechtsgutachten wird herausgearbeitet, dass im bestehenden System der Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sichere und verlässliche Finanzierungswege für Klimaschutz und -anpassung bisher nicht sichergestellt sind. Durch eine Mischfinanzierung von Bund und Ländern können neue Pflichtaufgaben mit voller Kostendeckung für die Kommunen im Bereich Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen geschaffen werden.

Andreas Wolter, Vorstandsvorsitzender des Klima-Bündnis und Bürgermeister von Köln, sagt dazu: „Wir brauchen einen parteiübergreifenden Ruck zur Bewältigung dieser Gemeinschaftsaufgabe. Wir Kommunen wollen Treiber des sozial-ökologischen Wandels werden, brauchen aber die Unterstützung von Bund und Ländern bei dieser globalen Herausforderung. Deshalb muss der Gesetzgeber sich nun dringend auf den Weg machen und das Grundgesetz so ändern, dass Klimaschutz und -anpassung zu Gemeinschaftsaufgaben für Bund, Länder und Kommunen werden. Nur so ist es möglich, alle 11.000 Kommunen in die Lage zu versetzen, ihren Teil zur Bewältigung der Klimakrise beizutragen.“

Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, betont, dass die Kommunen mehr finanzielle und personelle Ressourcen für den Weg zur Klimaneutralität benötigen: „Wir brauchen dringend ein sektorenübergreifendes Management für Maßnahmen, die uns vor Auswirkungen der Klimakrise wie Hitzewellen, Dürre, Überschwemmungen und Waldbränden schützen und die die Energie- und Verkehrswende voranbringen. Dabei spielen die Kommunen eine zentrale Rolle. Jede Kommune muss deshalb verpflichtet werden, Konzepte zur Klimaanpassung und Erreichung der Klimaneutralität inklusive eines Treibhausgas-Monitorings zu erstellen. Dadurch kann systematisch die jährliche Reduzierung von Treibhausgasemissionen in den Kommunen sichergestellt werden.“

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich auf kommunaler Ebene ein Investitionsstau von 159 Milliarden Euro aufgebaut. Es fehlt Geld, um Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge sicherzustellen. Um die Ziele des deutschen Klimaschutzgesetzes umzusetzen, werden zügig weitere milliardenschwere Investitionen in den Sektoren Energie, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft notwendig sein.

Christoph Schmitz, Mitglied des Bundesvorstands von ver.di: „Städte, Gemeinden und Landkreise sind die Lebensmittelpunkte von uns Bürgerinnen und Bürgern. Hier entscheiden wir mit, wie wir leben, wohnen, lernen und arbeiten. Das erfordert die Stärkung der Gestaltungkraft dafür, wie wir Energie erzeugen, uns fortbewegen, produzieren oder uns ernähren. Die Akzeptanz des notwendigen Wandels entscheidet sich für die Menschen an der perspektivischen Lebensqualität und damit der Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge.“

Barbara Metz ist Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe.

Ein Forderungspapier der Auftraggeber für das Rechtsgutachten mit dem Titel „Allen Kommunen sozial gerechten Klimaschutz ermöglichen“ steht über diesen Link zum Download als PDF bereit.

Das Rechtsgutachten zum kommunalen Klimaschutz steht über diesen Link zum Download als PDF bereit.