Wie der Deutschlandfunk mit WhatsApp unsere Daten gefährdet – und was wir dagegen tun können

Von Michael Detjen

Der Deutschlandfunk, eine der wichtigsten Stimmen im öffentlich-rechtlichen System, bietet aktiv WhatsApp als offiziellen Kommunikationsweg an – und verlangt von seinen Hörerinnen und Hörern damit die stillschweigende Zustimmung zur Datenweitergabe an den US-Konzern Meta, ohne echte Wahlmöglichkeit. Auch andere öffentlich-rechtliche Anstalten experimentieren mit WhatsApp-Kanälen, und keine dieser Einrichtungen erklärt transparent, was mit den weitergegebenen Daten wirklich geschieht. Digitale Souveränität muss auch und vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet sein.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht für Aufklärung, Unabhängigkeit – und eigentlich auch für digitale Souveränität. Doch genau diese Verantwortung wird derzeit leichtfertig verspielt: Der Deutschlandfunk, eine der wichtigsten Stimmen im öffentlich-rechtlichen System, bietet aktiv WhatsApp als offiziellen Kommunikationsweg an – und verlangt von seinen Hörerinnen und Hörern damit die stillschweigende Zustimmung zur Datenweitergabe an den US-Konzern Meta.

Was viele nicht wissen: Es geht hier nicht nur um den Nachrichtentext. Sobald Sie den Deutschlandfunk via WhatsApp kontaktieren, werden Metadaten übertragen. Man überträgt nicht allein seine Nachricht – sondern automatisch auch:

  • den Standort,
  • Uhrzeit und Dauer der Nutzung,
  • Gerätetyp und Systemdaten,
  • das eigene Kontaktnetzwerk,
  • und die gesamte Kommunikationsfrequenz.

Alles ohne echte Wahlmöglichkeit. Wer Kontakt aufnehmen will, muss diesen Weg nehmen – oder gar keinen.

All das geschieht, selbst wenn der Nachrichteninhalt angeblich „Ende-zu-Ende verschlüsselt“ ist. Und all das landet in den Servern von Meta – außerhalb des Geltungsbereichs europäischer Grundrechte.

Ein Skandal mit System?

Der Deutschlandfunk ist nicht allein. Auch andere öffentlich-rechtliche Anstalten experimentieren mit WhatsApp-Kanälen. Doch:

  • Keine dieser Einrichtungen erklärt transparent, was mit Ihren Daten wirklich geschieht.
  • Keine Alternative wie Signal oder Threema wird gleichwertig angeboten.
  • Keine juristisch belastbare Einwilligung wird eingeholt – obwohl die DSGVO dies zwingend vorschreibt.

Und was sagt das Recht?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet jede datenverarbeitende Stelle, transparent, konkret und verständlich zu informieren (Art. 13 DSGVO). Zudem dürfen Daten in Drittländer – wie die USA – nur unter strengen Voraussetzungen übermittelt werden (Art. 44 ff. DSGVO).

Unsere Antwort: Wir wehren uns – gemeinsam!

Ich habe die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Landesaufsicht Nordrhein-Westfalen (für Deutschlandfunk zuständig) formell aufgefordert, diese Praxis zu prüfen und rechtlich zu bewerten. Doch damit nicht genug:

  • Schreiben Sie der Bundesdatenschutzbeauftragten.
  • Schicken Sie dem Deutschlandfunk eine klare Botschaft.
  • Fordern Sie digitale Souveränität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Musterschreiben zum Mitmachen

Absender:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ort, Datum]

An den Rundfunkdatenschutzbeauftragten

Herrn Stephan Schwarze
Kantstr. 71-73
04275 Leipzig
kontakt@rundfunkdatenschutz.de

Kopie an: Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Frau Kerstin Arens
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
datenschutz@beitragsservice.de

Betreff: Nutzung von WhatsApp durch Deutschlandfunk – Aufforderung zur Prüfung gemäß DSGVO

Sehr geehrte Frau Professorin Specht-Riemenschneider,
sehr geehrte Damen und Herren des Deutschlandfunks,

mit großer Verwunderung habe ich festgestellt, dass Deutschlandradio bzw. Deutschlandfunk in mehreren Formaten (z. B. „Sprechstunde“, „Kontrovers“) den US-Messengerdienst WhatsApp als offiziellen Kommunikationsweg anbietet.

Als Nutzer*in werde ich dadurch gezwungen, durch bloßes Absenden einer Nachricht einer Datenverarbeitung durch Meta zuzustimmen – ohne hinreichende Information über Umfang, Zweck oder Drittländerübermittlung der damit verbundenen Metadaten.

Ich fordere Sie auf,
1. die Zulässigkeit dieser Praxis nach Art. 7 und 13 DSGVO zu überprüfen,
2. eine Datenschutz-Folgenabschätzung einzufordern,
3. und dafür zu sorgen, dass öffentlich-rechtliche Sender auf datenschutzkonforme Kommunikationswege umsteigen.

Öffentlich-rechtliche Medien sollten Vorbilder sein – keine Einfallstore für intransparente Datenpraktiken.

Ich erwarte Ihre Rückmeldung und eine konsequente Bewertung der Sachlage.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

Das Musterschreiben zum Mitmachen steht über diesen Link zum Download als open-document-Datei (MS-Word kompatibel) bereit.