Die Sicherheit der europäischen Gasversorgung

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

Der Vertrag zur „Durchleitung“ russischen Erdgases via Ukraine nach Europa läuft Ende 2019 aus, also in gut drei Jahren. Wann es zu einem neuen Vertrag kommen kann, steht in den Sternen. Die Sicherheit der Gasversorgung Europas von Russland aus steht somit auf der Kippe – und das recht präzise „auf Termin“.

Das aktuelle russisch-ukrainische Verhältnis ist mit „zerrüttet“ noch übertrieben warmherzig bezeichnet. Die Unternehmen Gazprom und Naftogaz Ukrainy bekriegen sich über die Auslegung der geltenden Verträge, der Vorgang liegt beim Stockholmer Arbitragegericht ‑ dass mit dessen Urteilsspruch die Situation geklärt sein würde und man anschließend in vertrauensvolle konstruktive Verhandlungen gehen könnte, ist eine völlig unrealistische Vorstellung.

Kiew hat kürzlich nachgelegt: Ende Januar 2016 gab die Ukraine einseitig bekannt, von Russland, trotz laufender Verträge, deutlich höhere Gebühren für den Transit von Erdgas nach Westeuropa verlangen. Sie hat eine Verdreifachung des Tarifs angeordnet, Gazprom soll künftig umgerechnet rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr statt bisher rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr bezahlen. Etwa zeitgleich hat die ukrainische Wettbewerbsbehörde Gazprom eine Kartellstrafe von (einmalig) 3,2 Milliarden Euro auferlegt.

Gas aus Westsibirien

EU-Europa, insbesondere der östliche und mittlere Teil bis hinunter nach Italien, und auch der Balkan sind abhängig von russischem Erdgas aus westsibirischen Produktionsstätten. Transportiert wird es nach Europa über drei sogenannte „Transit-Korridore“:

  • „Yamal“ über Weissrussland nach Polen
  • das mehrteilige Leitungssystem über die Ukraine mit „Brotherhood“ als Hauptleitung,
  • „Nord Stream (1)“ durch die Ostsee mit Brückenkopf in Deutschland bei Greifswald.

Der Begriff „Transit“ suggeriert allerdings im ukrainischen Fall eine irreführende Vorstellung. Es geht nicht allein um „Durchleitung“. Genutzt werden auch, zum Ausgleich der jahreszeitlichen Schwankungen der Nachfrage, die umfangreichen Gas-Speicher auf ukrainischem Staatsgebiet. Genutzt zur Versorgung EU-Europas wird somit das gesamte System der ukrainischen Gas-Verbundwirtschaft.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Seit der Jahrhundertwende lagen die Gaslieferungen Russlands nach Europa zwischen 150 Milliarden Kubikmeter pro Jahr und 180 Milliarden Kubikmeter pro Jahr. In Summe beträgt die bestehende Pipeline-Kapazität etwa 240 Milliarden Kubikmeter pro Jahr, davon etwa die Hälfte auf dem Territorium der Ukraine. Ohne die Nutzung dieser Leitungen durch die Ukraine ist Europa also nicht vollständig zu versorgen – sofern der Bedarf beziehungsweise die Nachfrage nach Gas aus russischen Quellen in Zukunft nicht sinkt.

Im Prinzip sind mehrere Optionen vorstellbar. Zunächst einmal, dass es zu einem fairen Deal zwischen Russland und der Ukraine kommt, der auf den 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Das ist auszuschließen, da utopisch.

Die nicht-geliebte Lösung „neue Gasleitung“ (= Nord Stream 2)

Russlands erster Ansatz lautete bisher: Partner, mit denen wir uns aus geopolitischen Konfliktgründen voraussichtlich nicht werden einigen können, umgehen wir durch Neubau von Fernleitungen. Diversifikation war Russlands Devise, um die Sicherheit seiner Gaslieferungen nach EU-Europa vor den Wirren des Konflikts mit und um die Ukraine zu bewahren – und zwar durch Bau zusätzlicher Infrastruktur.

Sofern EU-Europa allein an der Sicherheit seiner Belieferung gelegen wäre, würde es diesem Ansatz zustimmen und Pläne eines Leitungsneubaus nach Kräften unterstützen. Das aber tut es nicht. Die Schlussfolgerung des Europäischen Rates im Dezember 2015, nach dem Scheitern von South Stream und Turkish Stream nun gemünzt auf die Pläne für ein Nord Stream 2, lautet vielmehr:

„Any new infrastructure should entirely comply with the Third Energy Package and other applicable EU legislation as well as the objectives of the Energy Union.“

Im Klartext heißt das: (i) Nord Stream 2 widerspreche den Zielen der Energieunion und findet deshalb nicht die Zustimmung der EU; (ii) es wird bekämpft werden, und zwar legalistisch, mit Mitteln der Energieregulierung, des Dritten Energie-Paketes – mit Mitteln also, deren Zweck die Gewährleistung einer liberalen Wettbewerbsordnung ist, nicht dagegen die Sicherung der Gasversorgung.

Recht ist bekanntlich auch als pures Machtmittel verwendbar. Das gilt schon unter den Wirtschaftssubjekten untereinander. Kommt der Staat ins Spiel, so ist qua Recht Zeitverzögerung für beantragte Projekte herstellbar. Da Zeit Geld ist, ist damit wirtschaftlicher Schaden in beinahe beliebiger Höhe produzierbar. Das Votum des Europäischen Rates besagt: Wettbewerbsrecht solle in diesem Fall zu politischen Zwecken verwendet werden – wie bislang schon Praxis der Europäischen Kommission. Das wurde vom Rat „legitimiert“.

Die russischerseits wenig geliebte Lösungsoption „Verlagerung des Übergaberisikos an die EU“

Die zweite realistische Alternative zur Lösung der bedrohlichen Situation ist die einvernehmliche Verlagerung von Übergabepunkten aus den langfristigen Versorgungsverträgen (LTSC) gen Westen. Das entscheidende Hindernis dabei sind Regelungen, die seit In-Kraft-Treten des Gasmarkt-Liberalisierungs-Paketes 2006 gelten. Da gilt eine Regulierung, die Übergabepunkte von den physischen Übergabepunkten (an Grenzen) transferiert sehen möchte zu virtuellen konzentrierten Übergabepunkten, an sogenannte hubs. Diese hubs sind als „Marktplätze“ für den Gashandel gedacht, möglicherweise könnten Gazproms Vertragspartner erreichen wollen, dass dann zu hub-Preisen abgerechnet wird. Das dürfte von Gazprom als schädlich für den Wert seines LTSC-Portfolio angesehen werden und also nicht gemacht werden wollen.

Würden die europäische Seite, Politik und Abnehmer, für eine solche Änderung grünes Licht geben, so würden sie gezwungen sein, ihrerseits vertragliche Verabredungen mit dem Ukrainischen Ferntransportunternehmen einzugehen, um so den Transport russischen Gases von der russisch-ukrainischen Grenze zu ihrem Absatzgebiet zu ermöglichen. Das bedeutet, sofern keine neuen Leitungen gebaut werden, dass dann die Sicherheit der Gasversorgung Italiens, Österreichs, Ungarns, Tschechiens, der Slowakei, Griechenlands, Bulgariens, Rumäniens, Mazedoniens, Serbiens, von Bosnien & Herzegowina und der Türkei im Hinblick auf ihren Gas-Import-Anteil aus Russland davon abhängen wird, ob und wie die politischen, vertraglichen, regulatorischen, finanziellen, technischen und Sicherheits-Aspekte, die mit einem post-2019 Transit durch die Ukraine verbunden sind, gelöst sein werden.

Das ist für sich genommen bereits ein Heidenstück Arbeit, für deren Erledigung die Zeit knapp werden könnte. Hinzu kommt, hier unerwähnt, dass die Leistung der Ukraine nicht allein im Transit, sondern auch im Speichern und im jahreszeitlichen Ausgleich liegt. Auch das will geregelt sein.

Das Verhalten der EU treibt die Sicherheit der Gasversorgung somit so oder so in die Krise. Das ist absehbar.

 

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>