Der Untersuchungsbericht zum Abschuss von Flug MH17 über der Ostukraine

 

Die Kolumne von Hans-Jochen Luhmann

In meiner Kolumne von Oktober 2015 hatte ich das Ergebnis der Untersuchung zur „Unfallursache“ beim Abschuss des Flugs MH17 über der Ostukraine im etablierten flugtechnischen Sinne referiert. Durchgeführt wurde die Untersuchung unter der Federführung des niederländischen Dutch Safety Board (DSB). Die Pointe dieses Untersuchungstyps ist, nicht nach „Schuldigen“ beziehungsweise „Tätern“ zu suchen, sondern nach „Ursachen“ in einem bestimmten Sinne: Es geht darum, solche Ursachen (in einer Kette von Ursachen) zu identifizieren, die man abstellen kann und sollte, damit sich ein Unfall gleichen Typs nicht erneut (wahrscheinlich) einstellt. Im Ergebnis wurde Zweierlei festgestellt:

  1. Das Passagier-Flugzeug auf dem Flug „MH17“ wurde durch eine Rakete, eine Kriegshandlung, zum Absturz gebracht – dieses Ergebnis, welches nahelag, ist nur wichtig, um andere mögliche Unfallursachen mit Sicherheit auszuschließen.
  2. Die zuständige Luftraumaufsicht hatte versäumt, den Luftraum über dem Konfliktgebiet zu sperren. Weil der Überflug Gebühren bringt, befindet sich eine nationale Luftsicherheitsbehörde in einer conflict-of-interest-Situation, weshalb sie geneigt sein dürfte, die nötige Vorsicht zum Gegenstand einer Abwägung zu machen, somit nur sehr begrenzt walten zu lassen. Dieser Konflikt zwischen Geld-Einkünften und Sicherheit sei durch geeignete organisatorische Maßnahmen aufzulösen.

Beide Feststellungen sind frei von einer Zuweisung von Schuld. Feststellung b) aber enthält einen Arbeitsauftrag. Ein Überblick der dazu bislang erreichten Ergebnisse findet sich hier. Bei der Anfang Oktober 2016 stattfindenden 39. Generalversammlung der Zivilluftfahrtorganisation der UN, ICAO, in Montreal wird dieses Thema, werden die zu ziehenden Lehren, weiter verhandelt.

Die Schuldfrage aber ist das, was die Menschen in ihrem Atavismus bewegt und folglich die Medien thematisieren. Doch auch Wissenschaftlern, die eigentlich auf reine Sachbezogenheit verpflichtet sind, kann es bei der hohen emotionalen Besetzung unterlaufen, dass sie ihre Fragestellung vergessen und sich der Schuldfrage annehmen wollen. So hat der DSB-Bericht mit großem Aufwand das Abschussgebiet der Rakete, dessen Kopf das Flugzeug traf, zu bestimmen unternommen, indem aus Geschossparametern auf die Flugkurve und schließlich auf das mögliche Abschussgebiet zurückgerechnet wurde. Für den Sinn der Untersuchung, den Ausschluss einer anderen Absturzursache, trug diese Übung offenkundig nichts bei. Die Emotion ging schließlich soweit, dass der DSB-Vorsitzende im Rahmen eines Interviews zu dem vorgestellten Bericht noch nachlegte und sagte, das Abschussgebiet sei am Tage des Abschusses unter Kontrolle der Rebellen in der Ukraine gewesen. Damit hatte er die Schuldfrage thematisiert – und zugleich sein Glaubwürdigkeit als neutraler Untersuchungsleiter verloren.

Vor der JIT-Untersuchung

Die Schuldfrage ist dessen ungeachtet wichtig. Sie stellt sich zum Zwecke der Strafverfolgung, gegebenenfalls auch zur Verfolgung von privaten Schadensersatzansprüchen. Um das einer Klärung näherzubringen, hat ein Kreis von betroffenen Staaten, ebenfalls unter Führung der Niederlande, die EU-rechtlich mögliche Form der Bildung eines Ermittlerteams genutzt. Der Name ist „Joint Investigation Team“ (JIT). Diese Form lässt zu, auch Staaten jenseits der EU-Grenzen hinzuzuziehen. Es wurde beschlossen, das betroffene Australien aber auch die nicht-betroffene, möglicherweise sogar zu beschuldigende Ukraine in den Kreis des JIT einzubeziehen.

Die Ukraine an Bord zu haben war ermittlungstaktisch entscheidend, weil dieses Land beziehungsweise auf seinem Territorium lebende Personen im Besitz zentraler Beweismittel ist beziehungsweise war – ohne ihre Kollaboration wäre das JIT nicht zu dem klaren und überzeugenden (Zwischen-)Ergebnis gelangt, welches es am 27. September 2016 öffentlich gemacht hat.

Dr. Hans-Jochen Luhmann ist Senior Expert am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH.

Zudem hatten die USA sehr frühzeitig, auf Basis der ihnen vorliegenden Informationen, behauptet, dass es sich um einen Abschuss vom Rebellengebiet aus gehandelt habe. Hält man das für glaubwürdig – und das wird unter Geheimdiensten im multilateralen Austausch näher geprüft worden sein –, dann bedeutete es faktisch keinen Verlust, die Ukraine aus dem Kreis derjenigen Subjekte auszuschließen, die das Waffensystem bereitgestellt und den Abschussknopf bedient hatten. Das nun vorgelegte Ergebnis, ein Zwischenbericht, nicht der Endbericht, bestätigt den Erfolg dieser Strategie. Die Fragen, die beantwortet wurden, sind:

„we […] can answer the question as to which weapon was used and, even more important, where this weapon was launched exactly. The investigation into those responsible is a matter for the long haul and will take more time.“ Die Klärung der Frage nach den Tätern steht also noch aus.

Die erwähnte Strategie der ausgewählten Kollaboration, die dem JIT, welches ja nicht frei ist, aufgegeben wurde, führt allerdings auch zu „Verlusten“. Die Frage der Schuld für das Versäumnis einer rechtzeitigen Sperrung des östlichen ukrainischen Luftraums für den Zivil-Luftverkehr beziehungsweise dessen Umfliegen auch ohne Sperrung wurde aus der Fragestellung der JIT-Untersuchung ausgeschlossen.

Die weitergehende Frage, ob vielleicht bei Institutionen jenseits der ukrainischen Luftsicherheitsbehörde, auf Ebene der Niederlande, der EU beziehungsweise des Flugzeugbetreibers, die man auch bei Ausschluss der Ukraine als möglichen Verantwortlichen hätte stellen können, wurde dann gleich mit ausgeschlossen. Ein JIT ist eben eine weisungsgebundene Ermittlungsgruppe, analog zu nationalen Staatsanwaltschaften, – dort entscheidet der kleinste gemeinsame Nenner unter den beteiligten Nationalstaaten, was bei einer Untersuchung aufgegriffen werden soll.

Ändern könnte sich das, wenn es zur Bildung einer EU-Staatsanwaltschaft kommt – dann könnte auch ermittelt werden, was die Nationalstaaten nicht ermittelt sehen wollen. Die EU-Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag entwickelt und auf den Tisch des Europäischen Rates gelegt. EPPO ist dessen Name. Der Widerstand ist hoch. Nur zu verständlich. JIT ist quasi eine intra-nationale Staatsanwaltschaft, EPPO hingegen wäre eine (erstmalige) übernationale Staatsanwaltschaft. Immerhin, der Bohrer wurde angesetzt; wenn auch das Holz bis zur anderen Seite, dem Durchstoß, noch sehr dick ist.

Das Ergebnis der JIT-Untersuchung

Am Ergebnis der Untersuchung des JIT höchst bemerkenswert ist die Methode seiner Feststellungen. Es hat eine große Menge von Daten aus unterschiedlichsten Quellen zu dem Luftabwehrgerät zusammengestellt, sie zeitlich und örtlich geordnet, sodass der Weg des Gefährts, vor und nach dem Abschuss einer (einzigen) Rakete, und auch zu Ort und Zeitpunkt des Abschusses, vielfältig und deshalb zweifelsfrei belegt sind. Auf die Rückrechnung vom Ziel auf das Gebiet des Abschusses, auf das das DSB viel Mühe und Aufwand gerichtet hatte, konnte so verzichtet werden.

Prinzipiell ist es zwar vorstellbar, dass die eine Rakete, die zum Zeitpunkt des Abschusses der MH17 von dieser beobachteten Lafette aus abgeschossen wurde, irgendwo folgenlos in die Luft ging und der Treffer an MH17 einer anderen Rakete zuzuordnen wäre – das aber ist Sophistik. Die Quellen der Daten sind

  1. Daten der Radar-Luftraumüberwachung, aus ukrainischen als auch aus russischen Quellen (mit den höchst aussagekräftigen, aber vertraulichen Quellen der USA wurde wie folgt umgegangen: Die USA reichten einen Bericht, zur gerichtlichen Verwendung, ein; die zugrundeliegenden vertraulichen Angaben blieben unter Verschluss, wurden aber vom Militär-Geheimdienst der Niederlande (MIVD) sowie dem (niederländischen) Generalstaatsanwalt für Terrorismus eingesehen und bestätigt.)
  2. Mitschnitte der elektronischen Kommunikation im Rebellengebiet sowie aus diesem Gebiet mit Russland.
    Sofern eine Information aus ukrainischen Quellen stammt, wurde sie vom Ermittlerteam penibelst auf Fälschungsfreiheit geprüft.
  3. Zeugenaussagen und von Zeugen aus der Region vorgelegte fotografische Dokumente, die nach einem entsprechende Aufruf an das JIT übermittelt wurden.
  4. fotografische Dokumente, die aus sozialen Netzwerken, aber auch aus Medien zusammengesucht wurden.
  5. Sattelitenaufklärung, die die European Space Agency (ESA) aus eigenen Aufnahmen aber auch von anderen zivilen Satelliten zusammenstellte.

Insbesondere letzteres Verfahren gleicht schon der Suche nach einer Stecknadel im Heuhaufen – doch man war erfolgreich. Es ist schon verblüffend zu sehen, wie „öffentlich“ ein solcher Transport einer ungewöhnlichen Waffe dann doch ist, und dass natürlich insbesondere der Abschuss der einen Rakete eines Flugabwehrsystems vielfach gehört und auch gefilmt wurde, mit Datum festgehalten. Prinzipiell ist so etwas ein öffentlicher Vorgang, bestens dokumentiert, auch wenn es zeitgenössisch kein Subjekt und keine Intention für eine solche Dokumentation gab. Nachdem aber umgehend die hohe Bedeutung des Geschehens öffentlich wurde, haben sich viele erinnert, ihre Fotos gecheckt und sie dann zum JIT gesandt. Auch die Frage, ob die ukrainischen Radar- und Kommunikationsdaten über alle Zweifel erhaben seine, verliert so ihre Relevanz, die Unabhängigkeit der vielen Quellen stützt die Glaubwürdigkeit auch der zweifelhaften, wenn sie denn ins Gesamt-Mosaik passen.

Heraus kam, dass der Raketenwerfer von russischem Staatsgebiet aus in die Ostukraine transportiert wurde und nach dem – wohl versehentlichen – Abschuss eines Zivilflugzeugs schleunigst, noch in der Nacht, auf russisches Gebiet zurücktransportiert worden ist. Das verwendete Flugabwehrgerät gehört, nach Aussage von Bellincat, vermutlich zur 53rd Luftabwehreinheit, welche in Kursk stationiert ist.

Die Frage nach dem Motiv

Die Frage nach dem Motiv wirft die Untersuchung des JIT nicht auf. Darauf ist jedoch aus dem Hintergrund des Geschehens leicht zu schließen. Diesen stellt die Untersuchung so dar:

„The pro-Russian fighters were engaged in an offensive to force a passage to the border with the Russian Federation south of the conflict zone. During these fights, the Ukrainian army carried out many air strikes in order to stop this offensive. The pro-Russian fighters suffered greatly: there were many losses, both human and material. Intercepted telephone conversations show that during the days prior to 17 July, the pro-Russian fighters mentioned that they needed better air defence systems to defend themselves against these air strikes. In this respect, a BUK was discussed explicitly. Fact is that a BUK has a higher range than the air defence systems in use by the separatists at that moment, such as the Strela and Igla.“

Also ist zu schließen, dass es sich bei dem einzigen Einsatz einer Rakete des gelieferten BUK-Systems um einen irregeleiteten Schuss gehandelt hat. Wieso die automatische Erkennung von Zivilflugzeugen nicht eingerichtet beziehungsweise nicht aktiviert war, wird das russische Militär inzwischen untersucht und geklärt haben. Erfahren wird es die Öffentlichkeit wohl erst einige Dezennien später.

 

 

Es wird vom Lion Air Flug am Tag zuvor (28. Oktober 2018) berichtet, dass die Piloten mit demselben Problem zu kämpfen hatten, zufällig aber ein nicht-diensthabender erfahrener Pilot mit im Cockpit war und sagen konnte „Ich kenne das Problem, Ihr müsst den Hebel X drücken.“

Die Untersuchungen in Seattle haben inzwischen etwas weit Ärgeres herausgebracht: Für die gesamte 737-Serie wurde das Duplizitätsprinzip für die Computersteuerung an Bord zwar hardwareseite eingebaut – dann aber wurden die faktisch nicht sinngemäß laufen gelassen, also einer aktiv, éiner im Stand-by, um im Fall des Ausfalls übernehmen zu können. Die beiden Bordcomputer waren vielmehr so eingestellt, dass die pro Flug abwechselnd nur einzeln eingeschaltet wurden.

Vgl. dazu die folgende Meldung vom 6.6.14 (Interfax Ukraine):
<<Interior Minister Arsen Avakov has said. „I have decided that a hundred percent of combat and patrol units of the Interior Ministry will take part in the antiterrorism operation. This is not only a necessity but also a test of their proficiency, spirit and patriotism. The tempering of units with real threats and challenges is a factor of the creation of a new police force which will be trusted by the public,“ … Avakov reported that 21 officers of the Chernihiv special-purpose patrol battalion comprising volunteers refused to go on a patrol mission in Luhansk region. „The battalion was assigned a patrolling mission in Luhansk region the day before yesterday. Eighty-six men departed to the designated sector to do a man’s job and to accomplish a combat mission in the regime of antiterrorism patrols. Twenty-one persons refused to go and submitted their resignations… They were dismissed immediately,„>>